Zuzahlungen für Kassenpatienten steigen und steigen

Als die quartalsweise gezahlte Praxisgebühr 2013 abgeschafft wurde, war dies eine Erleichterung für viele gesetzlich Versicherte. Nun stellen Patienten, die über die gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, fest, dass die Zuzahlungen immer mehr zunehmen.


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Mit Zuzahlungen sind keine IGEL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) gemeint. Vielmehr geht es um Zuzahlungen für Verordnungen bei Therapeuten oder für Medikamente. Wie die FAZ vor einiger Zeit in diesem Artikel vorrechnet, zahlten die gesetzlich Versicherten in 2015 insgesamt 3,8 Milliarden Euro zusätzlich zu ihren Krankenkassenbeiträgen. Allein 2,2 Milliarden Euro fielen für Medikamente und Apothekenprodukte an. Dies ist eine Steigerung von 6 % zum Vorjahr.

Zuzahlungen betragen im Einzelfall 10 % vom Abgabepreis, wobei der Gesetzgeber eine Mindestzuzahlung von 5 Euro vorschreibt, andererseits den Maximalbetrag auf 10 Euro deckelt. Bei Rezepten für Therapien gilt diese Deckelung aber nicht – für meine Therapien zahle ich bei 10 Behandlungseinheiten jeweils 23,90 Euro.

Tipp: Zuzahlungsbelege sammeln und befreien lassen

Über ein Jahr gerechnet summieren sich die Zuzahlungen. Diese sind aber auf 2% des Bruttojahreseinkommens begrenzt. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze sogar bei 1% des Bruttojahreseinkommens. Erreicht man diese Grenze, kann man sich bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien lassen.

In 2015 waren 5,2 Millionen chronisch kranke Versicherte, laut Bundesgesundheitsministerium, von der Zuzahlung befreit. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ggf. zu prüfen, ob die Zuzahlungen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Aber auch hier hat der Gesetzgeber eine Grenze für den zumutbaren Eigenanteil eingezogen, der üblicherweise weit über den 2% des Einkommens liegt. Weitere Details lassen sich im FAZ-Artikel nachlesen.


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