Kontogebühren für Bauspardarlehen vom BGH gekippt

Bausparkassen verlangten bei der Aufnahmen eines Bauspardarlehens eventuell Kontoführungsgebühren. Gegen diese Praxis der Badenia-Bausparkasse hatten Verbraucherschützer geklagt. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Verbraucherschützern jetzt Recht gegeben.


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Die Badenia hatte jährlich eine Kontoführungsgebühr von 9,48 Euro von ihren Kreditnehmern erhoben. Das ist aber nicht rechtmäßig. Bausparkassen dürfen nach einem aktuellen Urteil vom 9. Mai 2017 (Az.: XI ZR 308/15)des Bundesgerichtshofs (BGH) von den Kunden keine Gebühren für ihr Darlehenskonto verlangen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen setzte sich damit in letzter Instanz mit ihrer Unterlassungsklage gegen die Badenia Bausparkasse durch. Einige zusätzliche Informationen finden sich bei heute.de oder spiegel.de.

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