Versorgungsausgleich bei Tod des Ex-Partners rückabwickeln

Bei einer Scheidung wird seit 1977 in Deutschland auch der Versorgungsausgleich durch das Gericht geregelt. Was aber, wenn der Ex-Partner frühzeitig stirbt? Mit etwas Glück kann sich der überlebende, aber geschiedene, Partner einen Teil durch den Versorgungsausgleich geschmälerten Rente zurückholen, so dass diese nicht verloren ist.


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Das Ziel des seit 1977 in Deutschland eingeführten (im Jahr 2009 umfassend reformierten) Versorgungsausgleichs: Bei einer Scheidung sollen die von Ehemann und Ehefrau während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf eine Altersversorgung gerecht geteilt werden (im Grundprinzip hälftig). Bei einer Ehescheidung findet daher regelmäßig auch ein Versorgungsausgleichsverfahren statt. Was geschieht aber, wenn der durch den Versorgungsausgleich Begünstigte später, also nach der Entscheidung über den Versorgungsausgleich, verstirbt?

Aussetzen des Versorgungsausgleichs beantragen

Eine Möglichkeit ist in § 37 VersAusglG geregelt: Der Ausgleichspflichtige kann beim jeweiligen Versorgungsträger die Aussetzung des Versorgungsausgleichs beantragen. Voraussetzung ist aber, dass der Verstorbene aus dem übertragenen Anrecht nicht länger als 36 Monate Leistungen bezogen hat. Der Versorgungsträger entscheidet selbst über die entsprechenden Anträge in einem Verwaltungsverfahren. Im Anschluss ist dann – je nach Versorgungsträger – der Rechtsweg zu den Verwaltungs- oder Sozialgerichten eröffnet.

Recht
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Übergangsfälle: Versorgungsausgleich rückabwickeln

Die bis 2009 geltende Rechtsnorm des § 4 VAHRG sah eine Höchstbezugsdauer von nur 2 Jahren vor. In zahlreichen Übergangsfällen, in denen Versorgungsausgleich noch nach dem alten, bis 2009 geltenden, Recht entschieden wurde, ist die Aussetzung des Versorgungsausgleichs beim Tod des Ex-Gatten nach § 37 VersAusglG / § 4 VAHRG letztlich aber nicht abschließend.

In diesen Übergangsfällen kann in einem familiengerichtlichen Abänderungsverfahren eine Umstellung der alten Versorgungsausgleichsentscheidung auf neues Recht erreicht werden. Ergebnis kann sein, dass der Versorgungsausgleich für die Zukunft unterbleibt bzw. rückgängig gemacht wird, und zwar auch bzw. insbesondere dann, wenn die in § 37 VersAusglG / § 4 VAHRG vorgesehene maximale Bezugsdauer überschritten wurde und/oder entsprechende Anträge nach § 37 VersAusglG / § 4 VAHRG bereits abgelehnt wurden.

Fachliche Beratung erforderlich

Leider scheint es aber verschiedene Risiken zu geben, die ein familiengerichtlicher Abänderungsantrag zum Versorgungsausgleich mit sich bringt. So habe ich diesen ARD-Ratgeber Recht zum Versorgungsausgleich sowie diese Webseite gefunden, die sich mit anderen Aspekten befassen. Daher empfiehlt sich für Betroffene der Ganze von einem Rechtsanwalt, der den Sachverhalt im Einzelfall prüfen und die Erfolgsaussichten sowie mögliche Fallstricke klären und offen legen kann, beurteilen zu lassen.

Betroffene, die im Versorgungsausgleich nach altem Recht Anrechte an den – zwischenzeitlich verstorbenen – Ex-Gatten abgeben mussten, können sich aus dem gesamten Bundesgebiet an die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB für eine kostenlose – summarische – Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Abänderungsantrags wenden (Mandatsablehnung bleibt im Einzelfall vorbehalten). Hinweise und Kontakt kann über diese Webseite erfolgen.

Die Basisinformationen stammen aus einem Artikel der genannten Kanzlei, der über einen Feierabend.de-Rundbrief verteilt wurde. Ich stehe in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur erwähnten Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB. Der obige Text ist keine Rechtsberatung oder spezielle Empfehlung, sondern eine reine Information zu einem wenig bekannten Rechtssachverhalt. Selbstverständlich können Betroffene auch andere Rechtsanwälte bezüglich der Sachlage kontaktieren. Weitere Informationen findet man z.B. mit einer Google Suchanfrage nach Begriffen wie versorgungsausgleich+vor+2009+tod.


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Ergänzung: Es gibt ein neues Urteil – siehe auch Urteil zum Versorgungsausgleich nach Tod des Begünstigten.

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2 Antworten zu Versorgungsausgleich bei Tod des Ex-Partners rückabwickeln

  1. Pier Herbert sagt:

    Guten Tag..
    Gibt es eigentlich Urteile, bei denen der Versorgungsausgleich nach dem Tod des Expartners auch nach der 36 monatigen Frist zurückübertragen wurde??
    Danke im voraus für Ihre Antwort

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