Elektronische Gesundheitskarte G1 beim Arzt plötzlich ungültig?

GesundheitGibt es beim Arzt oder im Krankenhaus plötzlich Probleme, dass das Krankenkassenkärtchen nicht mehr eingelesen werden kann? Das kann mit dem Typ der Krankenkassenkarte (auch als Gesundheitskarte bezeichnet) zusammen hängen.


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Dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) die Tage in Massen streikt, ist der Tatsache geschuldet, dass die erste Generation dieser Gesundheitskarten zum 1. Oktober 2017 abgelaufen ist.

Man kann dies der Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes entnehmen. Ab dem 1. Oktober können diese Karten der ersten Generation (G1) nicht mehr in das Praxisverwaltungssystem eingelesen werden. Die Nachfolgegenerationen sind weiterhin gültig.

Gesundheitskarten Wirrwarr

Es gibt dummerweise mehrere Versionen dieser Gesundheitskarte. Die erste Version wurde mit dem Aufdruck G1 in der rechten oberen Ecke versehen, während neuere Gesundheitskarten das Kürzel G2 tragen. Dummerweise gibt es noch eine Zwischenlösung in Form der Gesundheitskarte G1+, die aber auf der Karte mit dem Aufdruck G1 versehen ist.

Die Unterscheidung zwischen Gesundheitskarte G1 und G1+ kann nur über das Lesegerät des Arztes erfolgen. Nur wer die Gesundheitskarte G2 hat, kann dies also anhand des Kartenaufdrucks erkennen und sollte keine Probleme beim Einlesen bekommen (sonst ist die Karte oder das Lesegerät kaputt).

Was heißt dies für Versicherte?

Eigentlich sollten die betroffenen Versicherten die neue Gesundheitskarte G2 von der Versicherung zugeschickt bekommen haben. Es gibt aber wohl viele Fälle, wo Versicherte noch die alte Karte G1 mit sich führen und  in Kliniken oder Arztpraxen vor dem Problem stehen, dass diese nicht mehr eingelesen werden kann (siehe auch diesen Beitrag).

Versicherte sollten daher sicherstellen, dass sie tatsächlich die neue von ihrer Krankenkasse zugeschickte Karte bei sich führen und die alte Karte endgültig entsorgen. Findet sich die aktuelle Karte nicht mehr, sollten sich betroffene Versicherte rasch an ihre Krankenkasse wenden und dort nach einer neuen Gesundheitskarte nachfragen.

Neben dem Problem, dass die Gesundheitskarte G1 ungültig wurde, gibt es leider auch Fehler in der Software der Kartenleser. Diese führen unter Umständen dazu, dass auch Gesundheitskarte der Variante G1+, die noch gültig sind, fälschlicherweise als ungültig zurückgewiesen werden.

Es gibt Probleme, wie geht es weiter?


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Stehen Sie in der Arztpraxis oder im Krankenhaus vor dem Problem, dass die Gesundheitskarte nicht eingelesen werden kann? Normalerweise gilt:

Kann der Versicherte sich nicht auf Basis einer aktuellen eGK als gesetzlich Versicherter ausweisen und auch nicht innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung dem Arzt eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige eGK vorlegen (oder einen zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden Leistungsanspruch von der zuständigen Krankenkasse anderweitig nachweisen), wird der Arzt eine Privatrechnung erstellen.

Angesichts der oben beschriebenen Probleme mit den Gesundheitskarten und Lesegeräten haben Kassen und Ärzte sich vorsorglich für eine Auffanglösung entschieden: In allen Fällen, wo ab dem 1. Oktober 2017 die Karten der Variante G1 nicht eingelesen werden können, greift für das vierte Quartal 2017 das sogenannte Ersatzverfahren. Dazu werden die Daten des Versicherten wie Name und Geburtsdatum, Krankenkasse, Versichertenart, Postleitzahl und nach Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer aus der Patientendatei genutzt oder händisch aufgrund der Angaben des Patienten erhoben. Es ist nicht zulässig, dem Versicherten eine Privatrechnung auszustellen, nur weil er seinen Leistungsanspruch aufgrund von technischen Fehlern in der Praxisverwaltungssoftware nicht nachweisen kann.

Sollte doch eine Privatrechnung ausgestellt worden sein, gilt: Wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals, in dem die Behandlung erfolgte, eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige eGK nachgereicht oder wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals ein zum Zeitpunkt der Behandlung bestehender Leistungsanspruch des Versicherten von der zuständigen Krankenkasse anderweitig nachgewiesen wird, ist der Arzt verpflichtet, die Privatvergütung zurückzuerstatten.


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4 Antworten zu Elektronische Gesundheitskarte G1 beim Arzt plötzlich ungültig?

  1. Clabauterman sagt:

    Kleine Info dazu.
    Die Karetn G1, die auch G1+ sein könnten, tragen eventuell auf der anderen Seite
    den Aufdruck rechts unten, wann das Ablaufdatum ist.
    So habe ich eine G1 Karte in der family, die bis Ende 2018 gilt.
    Eine gute Diskussionsgrundlage mit der Krankenschwester am Tresen, wie ich finde.
    Ob das bei allen Karten aller Kassen so ist, steht aber nicht fest.
    Es ist aber sinnvoll, da mal nachzusehen.
    Besonders, wenn man ein paar Tage schon auf den Termin warten musste.

  2. Angeli44 sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag! Habe gleich bei der Techniker Krankenkasse angerufen und erfahren, dass bei dieser Kasse alle G1 Gesundheitskarten G1+ sind. Somit gibt es mit der Gesundheitskarte der TK keinen Ärger beim Arztbesuch.

  3. Syrakus sagt:

    Letztendlich werden aber am 01.10.2018 auch die G1+ Karten ungültig und die Telematikinfrastruktur gesetzlich Pflicht. Die Kassen tauschen auf Hochtouren.
    Der Patient hat eine Mitwirkungspflicht. Wer also im System nicht erfasst wurde sollte sich selbst dort melden.

    Viele Praxen stellen aufgrund der Förderungsgelder bereits zum 01.01.2018 auf die Telematikinfrastruktur um.

    Ab da sollte der Patient im eigenen Interesse seine Karte getauscht haben.

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