Höhere Strafen für Verkehrssünder

Es wird mal wieder teurer – im Verkehr gegen bestimmte Verordnungen zu verstoßen. Handy am Steuer, keine Rettungsgasse gebildet oder Polizei bzw. Rettungskräfte behindert, da wird mehr kassiert. Hier eine kurze Übersicht.


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Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung traten bereits am Donnerstag, den 19. Oktober 2017 in Kraft. Ablenkung durch technische Geräte (das allgegenwärtige Handy beim Fahren am Ohr) gehört inzwischen zu den Hauptursachen für Unfälle.

Ein weiteres Problem sind Verkehrsteilnehmer, die bei Staus keine Rettungsgasse bilden und dadurch Rettungskräfte oder Polizei behindern. Hier die 'Preisliste':

  • Handy am Steuer: Kostet 100 Euro (bisher 60 Euro) und gibt 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
  • Handy am Steuer mit Unfall / Sachbeschädigung: Kostet 200 Euro und gibt 2 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei sowie einen Monat Fahrverbot.

Übrigens gelten andere Kommunikationsgeräte wie Notebook oder Tablet auch als technische Geräte, die mit Geldbußen bei Benutzung am Steuer geahndet werden. Selbst auf dem Fahrrad kostet das Handy in der Hand 55 Euro (bisher 25 Euro). Und beim Auto ist die Nutzung der Geräte nur bei ausgeschaltetem Motor zulässig (selbst eine Start-Stopp-Automatik, die den Motor abgeschaltet hat, gilt nicht aus ausgeschalteter Motor).

Bei Fahrer/innen, die bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse bilden, werden mit mindestens 200 Euro bestraft (bisher 20 Euro). In schweren Fällen werden 320 Euro und ein Monat Fahrverbot verhängt.

Behindern Autofahrer Einsatzwagen von Polizei und Rettungsdienst, kostet dies 240 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot. Das ist unabhängig von einer Rettungsgasse bei einem Stau auf der Autobahn (also rechts ran fahren, wenn man das Martinshorn hört).

Zudem gilt ein Vermummungsverbot am Steuer eines Kraftfahrzeugs – das Gesicht muss erkennbar sein – sonst drohen 60 Euro Geldbuße (Ausnahme bei Rollern und Motorrädern mit Helmpflicht).


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