Verboten: Abhörbare Kinder Armbanduhren, schon gewusst?

Noch eine kurze Information für Großeltern die möglicherweise auf der Suche nach einem Präsent für die Enkel sind. Sogenannte Smartwatches (intelligente Armbanduhren) mit Überwachungsfunktionen sind in Deutschland verboten.


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Ist ja bald Weihnachten, und so mancher Opa oder so manche Oma denkt darüber nach, was man den Enkeln schenken könnte. Oder man bekommt in der Familie mit, was die Eltern den Kids so andienen. Falls eine intelligente Armbanduhr (SmartWatch) auf der Wunschliste steht, gilt es obacht zu geben. Es gibt SmartWatches für Kinder (5 bis 12 Jahre), die über eine SIM-Karte mit eingeschränkter Telefoniefunktion verfügen.

Diese Telefoniefunktion lässt sich per App einrichten und so steuern, dass man Gespräche in der Umgebung abhören kann. Wird als „Babyphone"- oder „Monitorfunktion" in den Produktbeschreibungen beworben. Einige Helikopter-Eltern nutzen dies, um Kinder und Lehrer in der Schule zu überwachen.

Dies ist aber in Deutschland illegal und verboten. Die Bundesnetzagentur geht jetzt gegen Verkäufer dieser Uhren vor. Aber auch Käufer der Uhren sind verpflichtet, diese zu vernichten und einen Vernichtungsnachweis zu erbringen. Weitere Details zum Thema finden sich in meinen IT-Blog im Artikel Bundesnetzagentur verbietet Kinder SmartWatches.


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