Der Weiterverkauf gebrauchter Software (wenn man diese nicht mehr selbst nutzt) war in der Vergangenheit ja heftig umstritten und Softwarehersteller versuchten den Weiterverkauf dieser Lizenzen zu verhindern. Dies bekamen vor allem Wiederverkäufer von Gebrauchtsoftware, wie UsedSoft, zu spüren. Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen nach einem Urteil des EuGH generell weiter verkauft werden!
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Wie Spiegel Online jetzt meldet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg dies heute in einem entsprechenden Beschluss entschieden. Demzufolge dürfen Lizenzen von Gebrauchtsoftware weiterverkauft werden darf (natürlich darf der Verkäufer die Lizenz nicht selbst auch weiter verwenden). Das Urteil hat die deutsche Firma UsedSoft gegen den US-Anbieter Oracle erstritten.
Laut EuGH ist es dabei unerheblich, ob es sich um einen gekauften Datenträger oder einen bezahlten Download handelt – dies war in der Vergangenheit getrennt betrachtet worden. Laut EuGH erwirbt man mit dem Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht, welches nicht an den Erstkäufer gebunden ist. Auch der Weiterverkauf aktualisierter Versionen ist, laut Spiegel Online-Meldung, zulässig. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für Softwareanbieter haben. Wie sich das allerdings auf Software-Produkte auswirkt, die an ein Profil des Käufers gebunden sind (z. B. Lizenzen, die über Download-Portale per Benutzerkonto bezogen wurden), wird man nun sicherlich klären müssen.
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