Umweltbundesamt plant Mindestbetriebsdauer für Geräte

Das Bundesumweltamt plant gegen die abnehmende mittlere Nutzungsdauer von Elektro- und Elektronikgeräten vorzugehen. Erreicht werden soll dies durch ein Label für eine Mindestbetriebsdauer.


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Das Thema geplante Obsoleszenz ist hier im Blog ja bereits häufiger thematisiert worden – nicht wechselbare Akkus, Geräte, die binnen kurzer Zeit nach Ablauf der Gewährleistung kaputt gehen oder nicht reparierbare Einheiten tragen dazu bei, dass die Nutzungsdauer statistisch sinkt.

Das Bundesamt fordert, laut einer SWR3-Pressemitteilung, eine "Mindestlebensdauer"-Kennzeichnung für Elektrogeräte. Staubsauger, denen ausgerechnet kurz nach Ablauf der Garantie die Luft ausgeht oder andere Elektrogeräte, die zu schnell kaputt gehen. Haushaltsgeräte, für die keine Ersatzteile mehr zu bekommen sind. Derartiges soll, laut Pressetext, bald der Vergangenheit angehören. Das Umweltbundesamt arbeitet an Vorschlägen für eine "Mindestlebensdauer"-Kennzeichnung. In welche Richtung diese Vorstellungen der Behörde gehen, erläutert Ines Oehme, Expertin des Umweltbundesamtes, am 25. Juni 2015 im SWR3-Interview.

"Wir sehen, dass Verbraucher zu wenig Informationen zur Produktlebensdauer haben", sagt Ines Oehme, die im Umweltbundesamt für Ökodesign und Umweltkennzeichnung zuständig ist. Das Ziel: "Produkte müssen eine verlässliche Mindestlebensdauer haben, ohne dass in dieser Zeit Reparaturen anfallen." Wie eine Kennzeichnung oder ein Label aussehen kann ist noch offen, Oehme nennt aber Beispiele: "Man kann nicht immer nach Jahren messen, sondern in Leistungszyklen. Bei einer Waschmaschine die Zahl der Waschgänge, bei einer Lampe die Zahl der Brennstunden oder beim Motor die Zahl der Stunden."

Das bleibt nur zu unterstützen – und man muss hoffen, dass diese Initiative nicht von Lobbyisten sturmreif geschossen wird. (via, via)

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