Nun gibt es eine zweite Klage von Verbraucherschützern gegen Microsoft Deutschland. Diesmal geht es um den Datenschutz unter Windows 10, geklagt hat die Verbraucherzentrale NRW.
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Es liegen wohl Welten zwischen dem, wie sich Microsoft in Redmond die Welt um Windows 10 so vorstellt und dem, was deutsches und europäisches Recht betrifft. Mitte Dezember 2015 hatte ich schon mal den Blog-Beitrag Microsoft wegen Windows 10 Zwangs-Upgrade abgemahnt veröffentlicht. Microsoft wurde von der on der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen des Windows 10-Zwangs-Upgrade abgemahnt. Und weil Microsoft keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, läuft jetzt eine Klage.
In der jetzt bekannt gewordenen Klage der Verbraucherzentrale NRW geht es dagegen um die Datensammelei durch Windows 10. Auch diesen Punkt hatte ich hier mehrfach im Blog thematisiert – war aber gelegentlich als "Aluhut-Träger" qualifiziert worden – weil Microsoft ja keine Daten sammelt. Die Verbraucherzentrale NRW sieht es wohl anders und wirft Microsoft vor, die Nutzer von Windows 10 auch in den Lizenzbedingungen nur unzureichend über den Datenschutz aufzuklären und hat Klage auf Unterlassung eingereicht. Der betreffende Pressetext der Verbraucherzentrale NRW findet sich hier. (via, via)
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Ich finde es richtig, dass die Verbraucherzentrale NRW dagegen vorgeht, oder es zumindest versucht. Traurig ist allerdings, dass in anderen Blogs, in denen die gleiche Meldung steht, viele Kommentatoren über die Verbraucherzentrale meckern. Mir ist es ein Rätsel, wie manche Menschen mit solchen Scheuklappen durch die Welt gehen können.
Och jo wir haben Tatsächlich noch in Deutschland jemanden der sich um Datenschutz Gedanken macht, das ist ja niedlich.
Da wünsche ich aber der Verbraucherzentrale NRW viel Glück
Der Artikel hier ist aus meiner Sicht leider nicht ganz korrekt. Grundlage der Klage der Verbraucherzentrale NRW ist nicht die Datensammelei sondern die aus deren Sicht unzureichende Datenschutzerklärung. Das sind schon zwei komplett andere Dinge.
Der Verbraucherzentrale geht es konkret darum, dass die Datenschutzerklärung nicht auffällig genug gekennzeichnet ist und sie außerdem zu lang und zu unübersichtlich wäre und deshalb von den Nutzer nicht zu verstehen.
Von der Datensammelei habe ich in der Klage nichts gelesen, vielleicht habe ich aber auch nur die falsche Quelle gelesen.
Eigentlich gehts schon um die Datensammelei. Wenn es der Verbraucherzentrale darum geht, dass nicht verständlich, oder eindeutig beschrieben wird, was mit den Daten passiert, oder auch nicht passiert, hat es im Prinzip schon mit der Datensammelei zu tun. Weiter unten hat es Hr. Born auch etwas genauer umrissen: Die Verbraucherzentrale NRW sieht es wohl anders und wirft Microsoft vor, die Nutzer von Windows 10 auch in den Lizenzbedingungen nur unzureichend über den Datenschutz aufzuklären und hat Klage auf Unterlassung eingereicht.
Obs nun um die Datensammelei oder die unzureichende Datenschutzerklärung geht kommts auf selbe heraus.
Ich fände es vor allem wichtig den Grund der Datenerhebung zu erfahren den eigentlich geht es ja niemanden was an welche Dokumente ich auf meiner Hardware und mit meiner Lizenz verfasse, bzw. woher die Daten stammen!