Facebook-Klage von Max Schrems landet vor dem EuGH

Es ist viel Wasser den Rhein herunter gelaufen, seit der Österreicher Max Schrems eine Sammelklage gegen Facebook in Irland angestrengt. Jetzt landet das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).


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Zum Hintergrund

Der Österreichischer Max Schrems war ja bereits häufiger gegen Facebook bei den irischen Datenschutzbehörden aktiv. Im September 2011 hatte ich im Artikel Enthüllt: Datenkrake Facebook – die vergessen nichts enthüllt, dass Schrems damals als Student von Facebook die Herausgabe seiner über ihn gespeicherten Daten erzwungen hat.

Im August 2014 wurde von ihm eine Sammelklage gegen Facebook wegen Verletzungen der europäischen Datenschutzregelungen, wegen der Teilnahme an PRISM und weiterer Punkte eingereicht. Auf einer Webseite konnten sich andere Facebook-Nutzer an der Sammelklage beteiligen und die Klage an Schrems übertragen. 500 Euro will der Österreicher symbolisch für jeden teilnehmenden Facebook-Nutzer mindestens erstreiten – mehr geht es ihm aber um die Einhaltung der Datenschutzregeln. 25.000 Teilnehmer (u.a. meine Wenigkeit) aus Europa haben sich der Sammelklage angeschlossen.

Der OGH hat an den EuGH verwiesen

Die Sammelklage hat so einige Irrungen und Wirrungen hinter sich. Unter anderem musste ich lernen, dass ich (aus Facebook-Sicht) als Facebook-Nutzer nicht geschäftsfähig bin (Facebook-Nutzer sind nicht geschäftsfähig). Demnach wäre eine Sammelklage aus einem Heimatort eines Facebook-Nutzers gegen Facebook unzulässig.

Schrems hatte dann in Österreich geklagt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte dann in zweiter Instanz entschieden, dass ein "Verbraucher" seine eigenen Ansprüche in Wien einbringen kann, jedoch aus prozessrechtlichen Gründen die Möglichkeit einer Sammelklage verneint.


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Max Schrems hat vor dem Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich (entspricht dem deutschen BGH) Klage erhoben, um festzustellen, dass eine solche Sammelklage zulässig sei. Der OGH hat nun entschieden, dass eine Sammelklage in Österreich gegen Facebook vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zulässig ist. Die Entscheidung und eine Pressemitteilung mit den Hintergründen sind unter europe-v-facebook.org abrufbar. Mal schauen, was dabei herauskommt – die finale juristische Klärung der Datenschutzbelange wäre aus meiner Sicht für alle Seiten wichtig. (via, via)

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