Bürgerrechtsorganisationen aus Irland und Frankreich haben Klage gegen das EU-US-Abkommen "Privacy Shield", welches Safe Harbor ablöst, eingereicht.
Eine Nichtigkeits-Klage wurde bereits im September (zur Fristwahrung) von der Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland beim Gericht der Europäischen Union eingereicht (Aktenzeichen T-670/16). Und auch französische Verbraucherschützer klagen (siehe hier).
Die Kläger bezweifeln, dass die Risiken der Massenüberwachung durch die US-Geheimdienste ausreichend minimiert werden. Problem der Klagen: Im dümmsten Fall werden diese wegen fehlender Klagebefugnis abgewiesen. Wer sich für Details interessiert, finden hier eine Übersicht.
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