Wer ein iOS-Gerät von Apple kauft, kann die Apps nur aus dem Apple iTunes-Store beziehen. Aber ist diese Fixierung auf den Apple iTunes-Store überhaupt statthaft?
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Ich gestehe, das ganze App-Zeugs mit dem Zwang der Hersteller, dass ich diese ausschließlich aus dem Store beziehen kann, ist mir so was von suspekt. Bei Microsoft kann ich nur noch ungläubig den Kopf schütteln, wie UWP-Apps und in Apps konvertierte Desktop-Apps in den Medien hochgejubelt werden.
Dass Apple auch mal Apps aus dem iTunes-Store rauswirft oder Entwicklerkonten sperrt (nur böse Zungen behaupten, dass Microsoft das auch macht), ist nur eine Fußnote der Geschichte und kann Hardcore-Fans nicht aufhalten. Wenn ich es richtig bedenke: Nur Google bietet bei Android einen recht unkomplizierten Ansatz, um Apps aus Quellen außerhalb des Google Play Store zu laden.
Von daher freut es mich immer diebisch, wenn die so schön zusammen gezimmerten Geschäftsmodelle der Monopolanbieter juristisch ins Wanken gebracht werden. Bei Apple und iOS gab es eine Klage gegen die Zwangskopplung von iOS-Apps an den iTunes-Store. In unteren Instanzen folgte die US-Gerichtsbarkeit der Argumentation von Apple, das die Leute die Apps von den Entwicklern kauften. Als Apple sei man mit dem iTunes-Store ja nur Vermittler und damit der falsche Adressat einer Klage.
Richter Judge William A. Fletcher vom 9th U.S. Circuit Court of Appeals hat jetzt aber diese Entscheidung revidiert und festgestellt, dass iOS-Nutzer die Apps direkt von Apple beziehen. Dem zufolge können iOS-Nutzer auch Apple direkt wegen der Zwangskopplung der iOS-Apps an den iTunes-Store verklagen. Wie das Ganze am Ende des Tages ausgeht, ist natürlich offen. Aber juristische Gewissheiten, die man bei Apple (oder anderen US-Unternehmen) zementiert glaubte, geraten plötzlich ins Wanken. Details könnte ihr in diesem Reuters-Artikel nachlesen.
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