Noch ein kurzer Infosplitter am Morgen. Gerade hat der U.S. Supreme Court ein Urteil in Bezug auf Patente, die der Druckerhersteller Lexmark hält, gesprochen. Trotz Patenten kann der Verkauf wiederaufbereiteter Tintenpatronen und Druckerkartuschen in den U.S.A. nicht untersagt werden.
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Die Hersteller von Tintenstrahldruckern versuchen mit technischen und rechtlichen Kniffen den Verkauf von Tintenpatronen und Druckerkartuschen durch Dritte zu unterbinden. Ich erinnere an HP oder weitere Druckerhersteller, die mit Firmware-Updaten Fremdpatronen oder Kartuschen blockierten (siehe Linkliste). Aber die Firmen versuchen noch einen anderen, juristischen Weg.
Lexmark hat geklagt
Lexmark versuchte es auf juristischem Wege, indem man in den USA den Verkauf von wiederaufbereiteten (refurbished) Druckerkartuschen untersagen wollte. Hebel war wohl, dass Lexmark diverse Patentente in diesem Bereich hält. Den Käufern der Drucker-Cartriges wollte man untersagen, diese zu verkaufen, damit diese erneut befüllt werden können.
Dabei zielte man nicht so sehr auf den privaten Endverbraucher, der mal eine Druckerkartusche an einen Wiederbefüller verkauft. Vielmehr hatte man große Firmen wie Google oder Intel im Blick, die gigantische Mengen an Druckerkartuschen verbrauchen und diese anschließend an Wiederbefüller verkaufen. Lexmark hat den US-Anbieter Impression Products Inc. in Charleston, West Virginia, verklagt, weil dieser Tintenpatronen aufkauft, erneut befüllt und wieder verkauft. Basis der Klage waren Patente von Lexmark, die der Hersteller durch Impression Products Inc. verletzt sah.
Ein deutliches Urteil
Wie die US-Agentur Bloomberg hier berichtet hat der U.S. Supreme Court ein Urteil gegen Lexmark gefällt. Laut Ansicht des Gerichts gibt der Hersteller sein Recht am Patent mit dem Verkauf des Produkts an Endkunden auf, auch wenn der Käufer der Cartriges einwilligt, diese nicht weiter zu verkaufen. Die Ausdehnung des Patentrechts auf die Verwertungskette nach dem Erstverkauf des Produkts stellt nach Ansicht des Gerichts keinen Vorteil dar. Das Urteil soll wohl sowohl für Verkäufe in den USA als auch ins Ausland gelten.
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Das Urteil ist eine empfindliche Schlappe, nicht nur für Lexmark, sondern auch für andere Hersteller wie HP oder Canon. Die Entscheidung des Gerichts scheint übrigens mit großer Mehrheit gefallen zu sein. Bleibt abzuwarten, wie die Druckerhersteller nun reagieren.
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Das mit den Druckern ist schon eine riesen Sauerei. Bis jetzt hatte ich schon fünf Drucker. Drei davon waren Tintenstrahl. Der erste war ein Epson. Hat man da drei Wochen nicht gedruckt trocknete die Farbe ein und man selber konnte da nichts machen. Selbst der Druckkopf ließ sich nicht entfernen. Es war nicht einmal Platz um ein in Alkohol oder Wasser getränktes Taschentuch dadrunter zu legen. Zum Glück wurde er mir umgetauscht.
Bei meinem aktuellen Laserdrucker ein Ricoh SP 112 kam die Meldung das der Toner leer sei. Ein bißchen im Netz schlau gemacht und herausgefunden wie man den Zähler deaktiviert. Und der druckt immer noch mit der Anfangskartusche weiter.