Vorsicht beim Kleingedruckten … Klo putzen für Wi-Fi Nutzer

Wir kennen es ja alle: AGB, die man bei der Anmeldung an einem Dienst lesen und akzeptieren soll. Ich selbst überfliege das Ganze, und wenn es irgendwo kritisch wird, lasse ich möglichst die Anmeldung sein. Aber es gibt die Klientel, die alles ungelesen akzeptiert, was nicht bei 3 außer Reichweite der Maus ist. Hat jetzt ein englischer Provider getestet und sich von den Leuten die Einwilligung zum Klo-putzen geben lassen.


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Den Spaß hat sich der britische Anbieter Purple geleistet, der in Great Britain freies Wi-Fi anbietet. Er hat die AGB kräftig gekürzt und dann mit einem Hinweis, dass Nutzer, denen die AGB spanisch vorkommen, die melden können. Hintergrund ist wohl die Europäische Datenschutzgrundverordnung, die Purple als einer der ersten Unternehmen Wi-Fi-Anbieter erfüllt.

Zustimmung zu was? Keine Ahnung, nicht gelesen

In den AGB ließ der Anbieter seine Nutzern unter anderem folgende Bedingungen akzeptieren:

  • Cleansing local parks of animal waste (aufsammeln von Hundekot in öffentlichen Parks)
  • Providing hugs to stray cats and dogs (streunendes Katzen und Hunde einfach mal streicheln oder drücken)
  • Manually relieving sewer blockages (verstopfte Abwasserkanäle reinigen)
  • Cleaning portable lavatories at local festivals and events (Dixi-Klos auf Festivals und Events putzen)
  • Painting snail shells to brighten up their existence (Schneckenhäuser anmalen, um deren Existenz aufzuhellen)
  • Scraping chewing gum off the streets (Kaugummi von der Straße abklauben).

Als Wi-Fi-Nutzer sollte einem als Muttersprachler schon auffallen, wenn die AGB etwas 'merkwürdig' sind. Alleine, ein einziger Nutzer hat sich wohl über die Merkwürdigkeiten beschwert.

(Quelle: Purple)


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22.000 Nutzer haben die AGB abgenickt und finden sich dann wohl demnächst ein, um 1.000 Stunden öffentliche Arbeiten in Form von Klos putzen etc. abzuleisten. Gut, die Briten haben auch den Brexit gewählt, ohne sich wirklich über die Folgen Gedanken zu machen. Was uns nicht umbringt, macht uns nur noch härter.

Das Ganze ist in dieser Purple-Pressemitteilung (Englisch) nachlesbar. Die Kollegen von heise.de habe es hier in deutsch aufbereitet – mir ist es diese Woche auf einer englischsprachigen Webseite (ich glaube hier oder hier) unter die Augen gekommen.


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10 Antworten zu Vorsicht beim Kleingedruckten … Klo putzen für Wi-Fi Nutzer

  1. Tim sagt:

    "Den Spaß hat sich der britische Anbieter Purple geleistet"

    Das den Kram niemand wirklich liest, mag vielleicht daran liegen, das es eh häufig einseitig formulierte Geschichten sind, die zum Nachteil der Kunden wirken können, oder sogar sollen.
    Dazu passen sie oftmals nicht zu den Gesetzgebungen der verschiedenen Länder und fallen rechtlich regelmäßig als Unwirksam durch.

    Was nutzen schon AGB, wenn man nicht weiß, wie der Dienst den man da nutzt, im nächten Jahr aussieht, oder welche neuen Funktionen hinzukommen, oder Funktionen von "Partnern" plötzlich mitmischen?

    In meinen Augen ist das ganze zu einer Augenwischerei ausgewachsen.
    Letztlich könnte in jeder AGB schlicht auch nur ein Satz drin stehen:
    Friss, oder stirb, denn eine Auswahl hast du eh nicht.
    Rechtlich ist schon das bedenklich…

    Oder hat mal wer versucht gegen einzelne Punkte einer AGB zu widersprechen? Ich mein nun Einzelpersonen und nicht jemand wie die EU.

  2. So eine Aktion hatte es doch schon mal gegeben, es ändert jedoch nicht wirklich was bei den Okay klickern, sensibilisiert werden die dadurch auch nicht weiter.

    Es gibt ja auch keine klare Vorgehensweise bei Windows Fehlermeldungen, das hat niemand Richtig gelernt wo man schauen muss um Probleme unter Windows beseitigen zu können, eine richtige Einführung wie man Probleme behebt könnte man schon erwarten können, das würde rund 20% der suche und 20% der Foreneinträge im Internet ersparen.

    • Dekre sagt:

      Dem ist zuzustimmen, aber mal ehrlich. Es ist doch schön, wenn Ostern nicht nur an Ostern ist. Manche Bücher mit "Insider-Geheimes" würde es nie geben. Aber MS hat das auch intensiv dargelegt. Es gibt diese Tech.net-Datenbank oder wie die heißt. Manchmal ist auch die sog. Bord-Hilfe von MS nicht ganz unübel. :)

  3. Dekre sagt:

    Schon sehr lustig und wirklich erheiternd.
    Solche Regelungen sind aber nach AGB-Gesetz nichtig: § 3 AGBG: "Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, daß der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.", vgl. auch § 305c BGB.
    Dann gelten §§ 305 ff BGB. Nach § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB muss der Vertragsparter in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen können.
    Da habe ich schon bei einigen AGBs so meine Zweifel, wenn diese mit Schriftgröße 8 (oder noch kleiner) über mehr 2 A4-Seiten bei weitem hinausgehen und keiner verstehen kann. Wegen den netten, wirklich verbraucherfeindlichen, AGBs sind ja schon Fazebuk und Kollegen zur Korrektur gezwungen worden.

    • Dekre sagt:

      Ergänzung – Aber das Unternehmen Purple hat sich richtig Mühe gegeben. Da muss man wirklich mal den Hut ziehen. Sowas sollte es mehr geben bei bestimmten Gesetztesinitiativen.

      • Dieter Schmitz sagt:

        Die wollten testen, ob die AGB überhaupt gelesen werden.

        (In Deutschland würden jetzt wieder die Abmahnanwälte ihrem Wahn frönen.)

        • Dekre sagt:

          Diese Abmahnanwälte, das sind eine eigene Spezies, die von nichts Ahnung haben. Aber in diesem Fall hätte mE ein solcher Abmahnanwalt auch hier keine Chance. Sowas gibt es auch bestimmt auf der Insel.

    • Dekre sagt:

      Klarstellung: Bevor wieder einige suchen nach dem Motte "Wo ist das AGB-Gesetz ich habe im Internet gefunden". Das AGBG ist Ende 2000 aufgehoben und ist in die §§ 305 bis 310 BGB ab 2001 eingegangen. Wenn also Jemand in BGH-Urteilen oder von anderen Gerichten auf das AGB-Gesetz verwiesen wird, so ist es ein Sachverhalt vor 2001. Es lebt also weiter. Ich hätte mal schnell auf § 305c BGB direkt verweisen sollen mit dem Hinweis zum alten AGBG. Nicht das hier was steht was wieder neue Verwirrung auslöst.

  4. Dieter Schmitz sagt:

    Wenn AGB geändert werden, werde ich als Kunde auf die Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen.

    Ich habe mir mehrfach den "Spass" erlaubt, den neuen AGB zu widersprechen.

    IMMER gab es das folgende Ergebnis:

    Man räumte mir ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn ich die neuen AGB nicht akzeptieren wollte.

    Es ist also ganz einfach: Entweder man akzeptiert es, oder man geht. Es GIBT KEINE andere Möglichkeit.

    Von daher KANN man nichts machen. Und deswegen liest es auch keiner!

    • Dekre sagt:

      Ist so nicht ganz richtig. Denn bestimmte Klauseln sind eben per Gesetz schon nichtig. Aber im Prinzip ist es mit den AGB-Recht etwas kompliziert. Sind AGB-Klauseln durch BGH-Entscheidungen für nichtig erklärt und tauchen diese bei anderen wieder auf, so ist dann diese Klausel nichtig. Man sollte diese aber schon lesen, gerade bei Stromverträge, Banken, etc. Manchmal auch bei Software.

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