Zum Ausklang des Sonntag noch einer News in Sachen 'besondere elektronische Anwaltspostfach' (beA), die die Tage liegen geblieben ist.
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Rund um dass besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) hatte ich ja einige Blog-Beiträge veröffentlicht. Wer nicht so ganz informiert ist: Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sollte zum 1. Januar 2018 "passiv nutzungspflichtig" werden. Ab diesem Zeitpunkt muss jeder Rechtsanwalt kontrollieren, ob ihm dort Schriftstücke zugeschickt wurden. So weit die Theorie.
(Quelle: Pixabay CC0 Creative Commons)
Vor Weihnachten kam es dann zu einer riesigen Panne, weil ein Zertifikat mit privatem Schlüssel verteilt worden war. In Folge musste das beA abgeschaltet werden und bleibt bis auf weiteres deaktiviert. Das Ganze lässt sich in den am Artikelende verlinkten Blog-Beiträgen nachlesen.
Hintergrundinformationen und Zahlungsstopp an Atos
Entwickelt wurde das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) von der Firma Atos – sowie, nach Informationen von Golem, von der in Bremen ansässigen Firma Governikus. Das Ganze hat wohl 34 Millionen Euro gekostet, ist aber aktuell still gelegt. Laut dieser Quelle wurden die Zahlungen der Bundesrechtsanwältekammer (Brak) an Atos seit Weihnachten eingestellt.
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Jetzt dürften die Juristen untereinander klären, wer wem Schadensersatz schuldet. Wer sagt, die Juristerei sei trocken und uncool? Da werden momentan spannende Geschichten geschrieben.
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Na mal sehen wie die Rechsverdreher das Ganze lösen und sehen wer Schult bekommt!
Wer Schult hat ist dann ja egal.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schult
Also der "Richter"
Wieder was dazugelernt. :-)