US-Gericht: Copyright-Verstöße durch Tweets auf Webseiten

Das Einbetten von Twitter-Nachrichten (Tweets) in Webseiten kann in den USA womöglich in Zukunft eine Copyright-Verletzung darstellen. Zumindest, wenn ein erstinstanzliches Urteil Bestand haben sollte.


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Die Electronic Frontier Foundation (EFF) berichtet hier von einem entsprechenden Urteil eines New Yorker Gerichts. Hintergrund ist eine Klage von Justin Goldman gegen US-Online-Publikationen wie Breitbart, Time, Yahoo, Vox Media und Boston Globe. Goldman wirft den Medien Urheberrechtsverletzungen in veröffentlichten Artikeln vor, die mit einem Foto des NFL-Stars Tom Brady verknüpft waren. Goldman hat das Foto gemacht, jemand anderes hat es getwittert, und die Nachrichtenorganisationen haben einen Link zum Tweet in ihre Berichterstattung eingebettet.

Goldman argumentierte vor Gericht, dass die Artikel durch die Verlinkung des Bildes sein Urheberrecht verletzen. Die EFF schreibt, dass die Gerichte bisher die Meinung vertraten, dass die Haftung für das Urheberrecht bei dem Unternehmen liegt, das die rechtsverletzenden Inhalte beherbergt – nicht bei jemandem, der lediglich auf sie verweist. Der Verlinkende hat in der Regel keine Ahnung, dass es sich um einen Rechtsverstoß handelt. Er hat letztlich nicht die Kontrolle darüber, welche Inhalte der Server bereitstellt, wenn ein Browser ihn kontaktiert. Dieser "Server-Test", der ursprünglich aus dem Fall Perfect 10 v. Amazon von 2007 stammt, bietet eine klare und leicht zu verwaltende Regel. Es ist eine Grundlage des modernen Internets.

Richterin Katherine Forrest lehnte den Server-Test in einem neuen Urteil ab, so dass ein verlinkter Tweet eine Rechtsverletzung darstellt. Die Urteilsbegründung beschreibt die Einbettung eines Tweets oder Bildes – etwas, das täglich von Millionen gewöhnlicher Internetnutzer gemacht wird – als wäre es ein hochtechnischer Prozess, der von "Programmierern" durchgeführt wird. Dieser Prozess, so schloss die Richterin, stelle Verlage, nicht den Serverbetreiber (hier Twitter), in die Verantwortung. Wie es ausschaut, geht die Sache aber an eine höhere Gerichtsinstanz zur Überprüfung. heise.de hat hier noch ein paar Details zusammen getragen. (via)


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2 Antworten zu US-Gericht: Copyright-Verstöße durch Tweets auf Webseiten

  1. anthropos sagt:

    Das …
    haut mich um.

    Das ist wirklich traurig, wie weltfremd diese Richterin zu sein scheint, wenn sie dem eine so große Bedeutung zumisst. Hauptsache, Entscheidungen treffen, Ahnung braucht man heute nicht mehr, Qualifikation ist bereits in Rente.

    Aber es ist ja noch nichts fest.

  2. Walter sagt:

    Tja… wenn das durchkommen sollte können Google, Bing und die anderen suchmaschinen einpacken.

    Jede Link der Suchmaschiene "könnte" dann ja Illegales Material zeigen und verantwortlich wäre dann der Suchmaschinenbetreiber.

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