Noch eine kurze Meldung zum Wochenende: Das vom Hamburger Datenschutzbeauftragten eingeleitete Bußgeldverfahren gegen Facebook wurde vor einigen Wochen (August 2018) wegen Verjährung eingestellt.
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Worum ging es in dem Verfahren?
Anfang des Jahres wurde bekannt, dass Millionen Daten von Facebook-Nutzern an die Analysefirma Cambridge-Analytica weiter geleitet wurden. Die Daten wurden im US-Wahlkampf vom Wahlkampfteam des US-Präsidenten Donald Trump benutzt.
Da deutsche Facebook-Benutzer betroffen waren, hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar im April des Jahres ein Bußgeldverfahren wegen „Erhebung von Daten ohne Rechtsgrund" und mit einer Bußgeldandrohung von bis zu 300 000 Euro auf den Weg gebracht.
Warum wurde das Verfahren eingestellt?
Wie u.a. futurezone.at hier berichtet, teilte ein Sprecher der Behörde mit, dass 'die meisten Datenabrufe, um die es ging, schon verjährt gewesen seien'. Die überwiegende Zahl der Fälle eines unbefugten Abrufs von Daten über die von Facebook bereitgestellte Schnittstelle habe zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung mehr als drei Jahre zurückgelegen. Damit seien diese Fälle, laut einem Sprecher, bereits verjährt gewesen. „Da die App-Entwickler nur bis Ende Mai 2015 Zugang zu den Daten hatten, betraf die bei zügigem Erlass eines Bußgeldbescheids zu sanktionierende Tat nur den noch nicht verjährten Zeitraum vom 20.05.2015 bis zum 30.05.2015."
Dem Hamburger Datenschutzbeauftragten sei zudem unklar gewesen, ob die Zuständigkeit für ein gegen die Facebook Ireland Ltd gerichtetes Verfahren nach einem zwischenzeitlich vom Europäischen Gerichtshof gesprochenen Urteil bestehe.
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Zum Nachdenken
Muss man so zur Kenntnis nehmen – die Rechtslage ist so. Wenn aber ein Normalbürger irgendwo etwas bei Facebook liked, und sei es nur einen Artikel des Postillon, kann er strafrechtlich in Teufels Küche kommen. Einen solche skurrilen Fall hat man hier aufgespießt. Und wenn man hier und hier liest, dass Microsoft 'internationale Standards' für den Behördenzugriff auf Nutzerdaten fordert, dürfte zu erkennen sein, dass beim Zugriff auf persönliche Daten mittlerweile Wild West herrscht.
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Moin,
als "Nebenprodukt" der DSGVO ist mittlerweile auch die Zuständigkeit solcher Verstöße in der EU in Richtung Irland, Firmensitz der Facebook EU, übergegangen, somit kann der Landesdatenschutzbeauftragte da nicht wirklich viel ausrichten, soweit ich es verstanden habe…
siehe u.a.: https://www.deutschlandfunk.de/whatsapp-facebook-und-die-dsgvo-datenweitergabe-durch-die.697.de.html?dram:article_id=423587
auch: https://klardenker.kpmg.de/eu-datenschutz-grundverordnung-ad-absurdum/
Hey Fazebook, Whatsabb, DSGVO, …fuck you!
Wer brauch den Scheiss eigentlich?