Festnahme der WALL STREET MAR­KET-Verantwortlichen

„WALL STREET MARKET" ist ein illegaler Online Marktplat im Darknet. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat bereits im April 2019 drei mutmaßliche Betreiber des Darknet WALL STREET MAR­KET-Portals verhaftet.


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Drei Verdächtige verhaftet

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am 23. und 24. April 2019 einen 31-jährigen Tatverdächtigen aus Bad Vilbel, einen 29-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Esslingen und einen 22-jährigen Tatverdächtigen aus Kleve festgenommen und ihre Wohnungen durchsucht. Die deutschen Staatsangehörigen sind dringend verdächtig, den ausschließlich über das sogenannte Darknet zugänglichen illegalen Online-Marktplatz „WALL STREET MARKET" gemeinsam und arbeitsteilig betrieben zu haben. Die Serverinfrastruktur der kriminellen Plattform wurde durch Beamte des Bundeskriminalamts sichergestellt.

WALL STREET MAR­KET

Bei dem Online-Marktplatz „WALL STREET MARKET" handelte es sich um die weltweit zweitgrößte kriminelle Handelsplattform, über die insbesondere Drogen (unter anderem Kokain, Heroin, Cannabis und Amphetamine), ausgespähte Daten, gefälschte Dokumente und Schadsoftware gehandelt wurden. Die illegale Handelsplattform war ausschließlich über das TOR-Netzwerk im sogenannten Darknet zugänglich und auf den internationalen Handel mit kriminellen Gütern ausgerichtet.

Zuletzt waren auf dem Online-Marktplatz über 63.000 Verkaufsangebote eingestellt sowie über 1.150.000 Kundenkonten und über 5.400 Verkäufer angemeldet. Für die Bezahlung verwendeten die Nutzer des Online-Marktplatzes die Kryptowährungen BITCOIN und MONERO. Die mutmaßlichen Verantwortlichen des Marktplatzes sollen für die Abwicklung der über die Plattform erfolgten Verkäufe illegaler Güter Provisionszahlungen in Höhe von 2 bis 6 Prozent des Verkaufswertes erhalten haben.

Aufwändige Ermittlungen

Den Festnahmen gingen aufwändige verdeckte Ermittlungen voraus, an denen sich US-amerikanische und niederländische Strafverfolgungsbehörden sowie die europäische Polizeibehörde Europol beteiligten. Seit März 2019 richteten sich die Ermittlungen gegen die drei deutschen Staatsangehörigen, die als Tatverdächtige identifiziert werden konnten. Nachdem die mutmaßlichen Verantwortlichen des illegalen Online-Marktplatzes die Plattform am 23. April 2019 in den Wartungsmodus schalteten und begannen, die auf dem Marktplatz hinterlegten Geldbeträge der Kunden an sich selbst zu transferieren (in der Szene wird diese Vorgehensweise als „Exit-Scam" bezeichnet), erfolgten im Zeitraum vom 23. April bis zum 2. Mai 2019 umfangreiche operative Maßnahmen der Cyberspezialisten des Bundeskriminalamts. Im Rahmen von Durchsuchungen der Wohnungen der Tatverdächtigen konnten Bargeldbeträge in Höhe von über 550.000,- Euro sowie Kryptowährungen BITCOIN und MONERO in 6-stelliger Höhe, mehrere hochwertige Kraftfahrzeuge und zahlreiche weitere Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, sichergestellt werden. Bei dem 22-jährigen Tatverdächtigen aus Kleve wurde zudem eine Schusswaffe aufgefunden und sichergestellt.


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Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat die Haftrichterin am Amtsgericht Gießen gegen die Tatverdächtigen die Untersuchungshaft wegen gewerbsmäßiger Verschaffung einer Gelegenheit zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln angeordnet. Die Server des illegalen Online-Marktplatzes wurden am 2. Mai 2019 beschlagnahmt. Auf der Webseite des Marktplatzes wurde das nachfolgende Sicherstellungsbanner hochgeladen:

 

WALL STREET MARKET

In den USA konnten im Verlauf der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft in Los Angeles zwei der umsatzstärksten Anbieter von Betäubungsmitteln auf dem illegalen Online-Marktplatz „WALL STREET MARKET" identifiziert und festgenommen werden. Bei Durchsuchungen der Wohnungen der US-amerikanischen Tatverdächtigen wurden neben Drogen auch eine Vielzahl von illegalen Waffen sowie Bargeldbestände in Millionenhöhe aufgefunden und sichergestellt.


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4 Antworten zu Festnahme der WALL STREET MAR­KET-Verantwortlichen

  1. RUTZ-AhA sagt:

    Das Darknet ist wie eine Hydra, es wachsen immer wieder neue Köpfe nach.

  2. Nina sagt:

    Wenn dies " … mutmaßliche Betreiber… " im ersten Absatz auftaucht, sollte dies nicht auch korrekterweise in der Überschrift so formuliert werden?

    • Dekre sagt:

      Es geht aus dem Text hervor. Es liegt auch im Sinne des Betrachters. Das Wort"mutmaßlich" wird auch etwas überstrapaziert. Es ist eine philosophische Betrachtung und nicht strafrechtlich relevant, egal ob verurteilt oder nicht. Was in Deutschland eine Straftat ist, muss in den anderen Ländern nicht unbedingt eine sein. Dafür gilt es ein Katalog in den jeweiligen Ländern (Staaten).

      Das Synonymwörterbuch (Duden-Verlag, 4. Aufl. 2007) ergibt für "mutmaßlich": "allem Anschein nach, aller Voraussicht nach, angenommen, anscheinend, mit ziemlicher Sicherheit, vermutlich, voraussichtlich, wahrscheinlich, wohl".

      Geht man auf die Internetseite vom Duden, so wird neuerdings unter "Typische Verbindungen (computergeneriert)" snnfernes ausgewiesen.

      Günter soll es so lassen. Es stützt sich auf die Pressemitteilung und diese wird wiedergegeben. Das angeblich politisch korrekte ist nicht immer das richtige Deutsch und schon gar nicht die korrekte Sprache.

      Das korrekte Wort ist "Tatverdächtige" und das kommt auch vor. Ist der Tatverdächtige dann der Tat zu beschuldigen aber die Tat nicht strafbar, so ist er immer noch Täter.

      • Nina sagt:

        Auf welche Pressemitteilung wird Bezug genommen?
        Der Wortlaut des BKA ist anders.
        Mich stören schlicht nicht korrekte Überschriften, wenn ich
        mir einen Überblick verschaffen will.
        Wenn es dann im Text erläutert wird macht das inkorrekte Überschriften nicht besser.
        Soviel Zeit sollte m.E. sein.

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