Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1

ParagraphHeute noch ein Blog-Beitrag zu einem Thema, welches schon länger in der Schublade schlummert. Es geht um Produktschlüssel für Microsoft Software, die man online günstig erwerben kann. Inzwischen verkauft sogar der Lebensmittelhändler Edeka Produktschlüssel des Anbieters lizengo für Microsoft Office und Windows. Daher mal ein Blick auf die Rechtslage.


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Günstige Angebote für Office und Windows

Produktschlüssel für Microsofts Office und Windows werden von diversen Online-Händlern teilweise für sehr wenig Geld angeboten. Den Käufern wird suggeriert, dass es sich um Produktüberhänge handelt, die Firmen gekauft haben, aber nicht mehr benötigen. Nach 'geltender Rechtslage' dürfen Händler die Lizenzen dann an Dritte weiterverkaufen – so die Argumentation.

Der Online-Shop von lizengo

Die Firma lizengo ist mit diesem Geschäftsmodell seit 2014 unterwegs und hat durchaus Großkunden wie Polizeibehörden und den Bundestag als Abnehmer. Das war auch der Grund, warum ich hier im Blog Beiträge wie lizengo: Office online kaufen veröffentlicht habe.

Obiger Screenshot aus diesem Artikel zeigt, dass im Onlineshop noch mit dem Kauf von Software-Lizenzen geworben wurde. Man findet auch heute noch den Hinweis auf Software-Lizenzen im lizengo-Shop. Für Firmen bietet lizengo zudem einen Business-2-Business-Shop, in dem auch Lizenzen für anstehende Audits verwaltet werden können. Ich hatte dies im Blog-Beitrag lizengo: Kauf und Verwaltung von Softwarelizenzen für Firmen thematisiert. Bis dahin ist alles im grünen Bereich.


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Die Rechtslage beim Kauf gebrauchter Software

Von Dritten bin ich in der Vergangenheit auf die Rechtslage bezüglich des Kaufs von Softwarelizenzen, die von Microsoft nur für Firmen angeboten wird, angesprochen worden. Ich hatte die Rechtspositionen für die EU im Blog-Beitrag Gebrauchtsoftware: Volumenlizenzen auch für Privatnutzer? aufbereitet. Es gibt bestimmte BGH- und EuGH-Urteile, die sich mit dem Erschöpfungsgrundsatz von Softwarelizenzen befassen.

Tenor: Werden bestimmte Auflagen eingehalten, kann der Käufer einer Erstlizenz diese frei an jeden Käufer verkaufen. Wichtig ist aber, dass die Lizenz erstmalig in der EU verkauft wurde (asiatische Lizenzen gelten nicht). Der Lizenzgeber hat dann keinen Einfluss mehr darauf, an wen die Lizenz verkauft wird.

Allerdings muss der Käufer der Lizenz bei einem Audit durch Microsoft nachweisen, dass er eine gültige Lizenz erworben hat. Dazu benötigt er vom Erstkäufer die Versicherung, dass die weiter verkaufte Software nicht mehr benutzt wird und alle Kopien vernichtet sind. Wird die Lizenzkette rechtssicher dokumentiert, und wird die Software und den geltenden Randbedingungen konform eingesetzt, ist der Käufer auf der sicheren Seite.

Lizenzen werden von lizengo über Edeka verkauft

Ich hatte es bereits vor einiger Zeit bei Administrator.de mitbekommen: Der Lebensmittelhändler Edeka ist eine Kooperation mit dem Anbieter lizengo eingegangen.

Softwarekauf bei Edeka

Der nachfolgende Tweet thematisiert das Ganze ebenfalls – bei Edeka hängen die betreffenden Kärtchen zum Kauf aus.

Bis zu diesem Punkt ist noch alles gut. Heise hat das aktuell in der c't aufgegriffen – die Onlinefassung ist hier einsehbar. Dort wird es aber schon ziemlich windig bezüglich der Aussagen. Zitat von heise:

Der Kölner Anbieter Lizengo erklärte gegenüber c't, die verkauften Aktivierungsschlüssel gehörten allesamt zu neuen, unbenutzten Lizenzen aus den Überbeständen von Microsoft-Kunden. Lizengo kaufe diese in großen Stückzahlen ein und garantiere die einwandfreie Funktion. Sollte ein Schlüssel einmal nicht funktionieren, liefere man dem Kunden einen neuen.

Das hört sich löblich an, man bekommt also einen neuen Aktivierungsschlüssel. Von einer Lizenz habe ich in obigem Zitat nichts gehört. Der Sachverhalt, dass lizengo die Funktion eines Schlüssels garantiert, ist mir auch geläufig. Aber schauen wir uns das zweite Zitat aus dem heise-Artikel an.

Unsere Anfragen bei Microsoft Deutschland ergaben binnen vier Wochen keinen Aufschluss, ob der Hersteller die Angebote von Lizengo als korrekt oder fragwürdig einstuft. Wir erhielten lediglich allgemeine Erklärungen, ein funktionierender Aktivierungsschlüssel sei kein Indiz für eine einwandfreie Lizenz; vielmehr sei er mit einem Wohnungsschlüssel zu vergleichen, dessen Besitz ja auch keinen Mietvertrag ersetzen könne.

Das ist durch die Blume bereits ein 'wenn es hart auf hart kommt, sitzt der Kunde im Regen'. Heise schreibt zudem, dass Microsoft 'auf einschlägige Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, denen zufolge es den Vertrieb durch Lizengo offenbar nicht als illegal einstuft' hinweist. Auch dies ist nicht neu, das hatte ich im Blog-Beitrag Gebrauchtsoftware: Volumenlizenzen auch für Privatnutzer? aufbereitet. Heise 'rät' dann noch im Artikel, den Kassenbon sorgfältig aufzubewahren, um innerhalb der Gewährleistungspflicht sein Geld bei Lizenzproblemen zurückzufordern.

Zu kurz gesprungen?

Die obigen Sachverhalte waren der Sachstand, den ich voriges Jahr beim Schreiben der oben verlinkten Blog-Beiträge hatte. Seit dieser Zeit wurden die Webseiten von lizengo aber mehrfach überarbeitet und auch die Geschäftsführung hat gewechselt. Aussagen, die ich vor einem Jahr gefunden habe, gibt es inzwischen auf der lizengo-Webseite nicht mehr.

Die spannende Frage, die vor allem bei Firmen besteht: Kaufe ich einen Lizenzkey oder eine Software-Lizenz. Und kann ich (z.B. bei einem Kauf über Edeka) als Firma bei einer Überprüfung durch Microsoft überhaupt eine gültige Lizenz nachweisen? Ich hatte im Blog-Beitrag Gebrauchtsoftware: Volumenlizenzen auch für Privatnutzer? im Abschnitt 'Die mögliche Fallen' auf Klippen hingewiesen.

Ein Blog-Leser hat mich im letzten halben Jahr mit weitergehenden Informationen und Erfahrungen zum Softwarekauf versorgt. Er hat Software bei verschiedenen Online-Anbietern gekauft und dann von Microsoft bzw. dessen Dienstleistern überprüfen lassen. Dort kommt eine klare Rechtsposition zum Ausdruck und es wird auch dargelegt, was benötigt wird, um das sauber zu lizenzieren. Das möchte ich in den Teilen 2 – 4 der Artikelreihe thematisieren.

Dass hier in der Artikelreihe der Name des Anbieters lizengo häufiger auftaucht, hat schlicht zwei Gründe. Einmal liegt mir von diesem Anbieter am meisten Material vor. Weiterhin sticht lizengo mit der Edeka-Aktion heraus. An dieser Stelle möchte ich klarstellen, dass alle Anbieter von der angerissenen Lizenzproblematik betroffen sind.

Ergänzung: Diversen Medienberichten nach hat Edeka den Verkauf der Gutscheinkarten von lizengo im Oktober 2019 eingestellt.

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9
Billig-Lizenzen: Neues zu lizengo, Edeka und Microsoft – Teil 10
Falle: Office 365 Business/Microsoft 365-app-Abonnement vom 'Reseller' – Teil 11

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34 Antworten zu Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1

  1. Andreas sagt:

    Letztendlich ist es MS wahrscheinlich egal, ob die Lizenzen von Händlern wie Lizengo wirklich legal sind, hauptsache der Anwender benutzt ein Produkt aus Redmond.

    Es gab da mal vor knapp 20 Jahren eine geleakte Email von Bill Gates, in der er genau das schon postulierte. Man hat es auch am Verhalten von MS bzgl. Windows Cracks bemerkt, entweder sie haben sie einfach ignoriert (obwohl einschlägige Magazine und Webseiten öfter über die Existenz von Cracks berichtet haben) oder sind nur mit jahrelanger Verzögerung dagegen vorgegangen. Windows 10 wird immer noch verschenkt, wenn man sich als Behinderter ausgibt (ist für MS ja in keinster Weise überprüfbar). Die im Artikel erwähnten Worthülsen seitens MS Deutschland als Erwiderung auf die Anfrage von heise passen da ebenfalls ins Bild. So what?

    Blöd könnte es nur für Firmen und Behörden laufen, die diese schwindeligen Lizenzen in Massen gekauft haben, denn irgendwann könnte es durchaus mal zu einem Lizenz-Audit seitens Microsoft kommen. Dann sagen die natürlich "Ja nee, so geht das nicht, jetzt müsst ihr mal schön richtige Lizenzen kaufen, macht dann die Kleinigkeit von XXX Euro." (setze einen astronomisch hohen Betrag ein, bei dem jeder Leiter der Finanzabteilung mit einem Herzinfarkt umfällt).

    • Günter Born sagt:

      Die von Heise zitierten 'Worthülsen' bilden genau die Rechtslage ab. Nur verstehen die Leute das nicht, ging mir ja auch nicht anders. Seziere ich in den Folgebeiträgen. Das Modell könnte Rechtssicher funktionieren, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Aber genau daran scheitert es imho.

  2. Mich@ sagt:

    In einer EMail die ich von Lizengo bekommen habe steht folgendes:
    Softwarelizenzen werden für die Fertigung von Computer und Systemen, für den Einzelhandel
    oder für industrielle Geräte hergestellt und ausgeliefert.
    Lizengo kauft bei vielen Distributoren hohe Stückzahlen neuer Softwarelizenzen auf, welche nicht verwendet oder installiert wurden.
    Durch diese Art des Einkaufs, dem Entfall von Liefer- und Lagergebühr aufgrund des virtuellen Lieferweges sowie dem damit aufkommenden Personal,
    können wir derart günstige Preise realisieren und weitergeben.

    Bei Lizengo kaufen Sie sicher und ordnungsgemäß neue Softwarelizenzen.

    —– Eine weitere Mail auf Anfrage zu vlp Lizenzen:

    Open License Verträge sind dem Hersteller und dessen offiziellen Distributionspartnern vorbehalten.
    Bewusst haben wir uns dazu entschieden keiner dieser zu werden, um sich an keinerlei Preispolitik binden zu müssen.
    Innerhalb dieser Verträge wird unter anderem mit gängigen Lizenzierungsmöglichkeiten in Form von Volumenlizenzen gearbeitet.
    Diese könne auch unabhängig von einem Open Licence Vertrag verkauft werden, ohne vertragliche Einschränkungen, wie z. B. Laufzeit des Services für die sich innerhalb in diesem Vertrag befindlichen Produkte.
    Bei einer Bestellung bekommen Sie von uns einen Downloadlink zu Ihrer Volumenlizenz.

  3. Blupp sagt:

    Den Heise-Artikel hab ich gestern gelesen und irgendwie blieb ein schaler Nachgeschmack zurück. Klar, wenn man sich an bestimmte Regeln hält ist alles in Ordnung. Aber offensichtlich will Microsoft nicht so recht mitgehen und als Käufer ist man im Ernstfall in der Beweispflicht. Fragt sich nur, wer das im Ernstfall juristisch durchstehen will bzw. kann? Da kann das Erstreiten der Lizenz, egal wie es ausgeht, dann schnell mal so richtig teuer werden.

    Kommt mir wieder der Gedanke "Früher war alles besser." Da hatte man den Datenträger, das "Handbuch", den Lizenzaufkleber mit Hologramm und war als Normal-Kunde im Prinzip auf der sicheren Seite. Heute ist das irgendwie verschwurbelter, nicht zuletzt weil die Softwarehersteller den Gebrauchtmarkt eigentlich nicht wollen.
    Der Dumme ist zuletzt der Kunde und da zu allererst der Normaluser der nur einen PC für persönliche Zwecke zu Hause stehen hat.

    • Christian sagt:

      Ob es früher wirklich besser war möchte ich mal bezweifeln.

      Beispiel:
      Damit MS eine Windows 7 Lizenz akzeptiert war neben dem Kaufbeleg und dem COA Aufkleber auch das (total nichtssagende) Handbuch und die Original Setup CD notwendig. Also brav xx mal Handbuch und CD im Schrank aufbewahren…..

      Bei Office ebenso, Original CD und Cover ansonsten nicht akzeptiert.

      Das sowas früher im laufe der Jahre mal verloren gehen konnte war klar, es wurde ja "aktiv" mit den CDs gearbeitet.

      Heute in Zeiten von Deployments, lacht man über sowas nur noch. Damals musste man genau darauf achten das auch alle CDs die irgendwo mitgenommen wurden auch wieder zurück gekommen sind.

      • Blupp sagt:

        Kann ich nicht ganz nachvollziehen.
        Die paar Handbücher, Aufkleber & Datenträger nehmen so viel Platz nicht ein, als dass man dafür ein Platz im Schrank opfern könnte. Größere Lizenznehmer hatten Volumenlizenzen und die Platzfrage stellte sich nicht.
        Was man mit der sicher etwas umständlicheren Aufbewahrerei jedoch hatte, war ein Mehr an Rechtssicherheit, weil man die Echtheit seiner Lizenz belegen konnte. Genau das ist heut zu Tage aber durchaus mal ein Problem.

        Es wurde "aktiv" mit den CDs gearbeitet, mit den Original-CDs? Wer macht denn sowas? Eine Arbeitskopie tat es auch, hatte jeder Admin dabei. Nur die Lizenzierung musste abgesichert und belegbar sein, falls denn mal jemand "nachfragte".
        In heutigen Zeiten von Deployments^ hat man eventuell das Problem, dass man die Rechtmäßigkeit der Lizenzierung nicht belegen kann, man hat ja keine physischen Beweise mehr, den Kassenzettel muss man dennoch aufheben und der ist allein schneller irgendwo dazwischengerutscht und verdunstet als man denkt.

        Wenn ich das genau reflektiere, gut dass ich fast nur noch OpenSource benutze.

    • Roland Moser sagt:

      Wenn Du eine Software mittels Electronic Software Delivery bzw. Electronic Software Distribution ESD kaufst, hast Du ausser dem Kaufbeleg und einem E-Mail mit dem Aktivierungskey nichts.
      Und das wird zunehmend gemacht.

      Es ist allerdings nicht dasselbe, wie bei den Volumenlizenzen, wo 1 Aktivierungsschlüssel für z.B. 100 Lizenzen steht.

  4. Roland Moser sagt:

    Wenn man es wirklich wissen will, macht man gegen Lizengo ein Anzeige wegen gewerbsmässigen Betrugs. Wenn der Rechtsstaat zu bescheuert ist, seinen Teilnehmern mit vernünftigen Mitteln zu helfen, muss man es halt so machen.

    • Günter Born sagt:

      Der Anbieter dürfte auf der rechtssicheren Seite sein. Wer wissen möchte, ob er eine Lizenz hat, müsste bei Microsoft eine PID-Prüfung durchführen lassen. Darauf gehe ich in den weiteren Teilen ein. Ich musste aufsplitten, da der Artikel sonst 30.000 Zeichen aufgewiesen hätte.

    • Micha45 sagt:

      Na dann mal mit gutem Beispiel voran! Nicht nur am PC mutig sein beim Betätigen der Tastatur, sondern den Worten Taten folgen lassen.
      Der gewerbsmäßige Betrug ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und zwar im § 263 Absatz 3 Nr. 1.
      Viel Erfolg.

      Am besten einen Anwalt nehmen, denn dann käme zu der Lächerlichkeit dieses vollkommen haltlosen Vorwurfs auch noch das sinnlose Verbrennen des eigenen Geldes hinzu. Das würde dieses Bild dann abrunden.

      Leute, Leute …

      • Roland Moser sagt:

        Frage 1
        Wenn ich den ersten Screenshot betrachte, behauptet Lizengo, dass sie Lizenzen verkaufen. Tun sie aber nicht. Sie verkaufen nur Aktivierungs-Keys. Es wird etwas behauptet, was nicht ist, der Verkaufserfolg tritt durch Vorspiegelung falscher Tatsachen ein. Ist das Betrug oder nicht?

        Frage 2
        Wenn alles in Ordnung ist, wieso braucht es diesen Blog-Text?

    • Lothar sagt:

      Wie kommst du darauf, dass Lizengo gewerbsmässigen Betrug begeht?
      Wenn es so wäre hätte MS schon längst dagegen etwas unternommen, da es aber nichts unrechtmässiges gibt, kannst die auch nicht Verklagen. Der Verkauf ist rechtens.

      Für den Kunden schreibt Lizengo:

      KOMPLETTE AUDIT ÜBERNAHME SEITENS LIZENGO

      lizengo lizenziert Sie technisch und rechtlich von Anfang an vollkommen korrekt, sodass Hersteller keine teure Nachlizenzierung fordern können. Im Zuge einer Lizenzüberprüfung unterstützt lizengo Sie gerne und übernimmt die Korrespondenz mit dem Hersteller. Selbstverständlich stellt Ihnen lizengo alle für ein Audit notwendigen Dokumente auch mit dem Versand Ihrer Bestellung zur Verfügung.

      Also du bekommst doch alle notwendigen Dokumente (Lizenz) musst sie nur anfordern.

      • Roland Moser sagt:

        Ich habe nicht gesagt, Lizengo begehe gewerbsmässigen Betrug.

        Wenn man eine Anzeige gegen Lizengo wegen gewerbsmässigen Betrugs macht, wird ermittelt. Am Schluss der Geschichte wird die Staatsanwaltschaft/Gericht schreiben, dass es entweder gewerbsmässiger Betrug ist, oder dass alles legal ist. Und dann wissen wir es.

        Gemäss Lizengo ist alles in Ordnung. Das ist auch schön.

        • Micha45 sagt:

          Es steht in unserem Rechtssystem natürlich jedem frei, sich auf juristischem Wege gegen vermeintliches Unrecht zur Wehr zu setzen. Das steht außer Frage.
          Man sollte sich jedoch vorher genau überlegen und prüfen, oder prüfen lassen, ob es nicht wenigstens annähernd Anhaltspunkte gibt, die zu einem Anfangsverdacht führen würden und demzufolge ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte. Geschweige denn nach Abschluss der Ermittlungen zu einer Anklage führen könnte.

          Die Rechtssprechnung bezüglich des Handels mit derartigen Waren ist bei uns eindeutig. Es ist rechtsmäßig. Wer sich darüber informieren will, kann im Internet suchen und wird auch fündig werden.
          Bei diesen Produktschlüsseln handelt es sich ja noch nicht mal um Software, auch nicht um die Lizenz selbst.
          Sie sind nur das Mittel, um eine Lizenz zu aktivieren.

          Das ist vergleichbar mit einem Haus- oder Wohnungsschlüssel.
          Kauft man einen Schlüssel, hat man noch lange keinen Mietvertrag, der einem das Recht zur Nutzung der Wohnung einräumt.

          Wer also einen solchen Produktschlüssel kauft oder verkauft, egal zu welchem Preis, handelt rechtmäßig.
          Aktiviert der Käufer damit eine Lizenz und diese Lizenz ist ungültig, weil sie sich in Mehrfachnutzung befindet, handelt unter Umständen rechtswidrig. Weil das Verwenden von lizenzgebundener Software mit ungültiger Lizenz auch bei uns nicht erlaubt ist. Auch wenn die Aktivierung technisch möglich ist.

          Aber gut, dieses Thema ist so langsam ermüdend. Jeder soll und darf das machen und kaufen oder verkaufen, was er für richtig hält.
          Ich persönlich würde niemals einen solchen Billigkey kaufen und auch niemandem zu einem derartigen Kauf raten.

        • Günter Born sagt:

          Wartet einfach die Teile 2 bis 4 ab – kommt alles bis Freitag. Ich habe da in Teil 4 auch glasklare juristische Stellungnahmen, erstellt von Dienstleistern zur Lizenzprüfung, die im Auftrag von Microsoft aktiv sind. Die habe ich im Text eingebunden. Wenn nicht noch ein Ukas 'darf nicht veröffentlicht werden' kommt, dürfte das vieles beantworten.

        • mike sagt:

          Wenn Microsoft der Ansicht wäre das Angebot von Lizengo sei rechtswidrig hätten die schon längst rechtliche Schritte eingeleitet.

          • Roland Moser sagt:

            Vermute ich auch. Dann wäre aber der Blog-Text in 4 Teilen nicht nötig :-)

          • Günter Born sagt:

            @mike: Ist schon lustig, wie argumentiert wird. Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich genau so gedacht habe. Aber ich bin lernfähig bzw. beobachte, wie sich Themen entwickeln. Die Rechtslage ist aber deutlich diffiziler. Und wie angedeutet, mir liegen klare juristische Stellungnahmen Microsofts vor.

            Nur als Beispiel: Aktuell darfst Du auch eScooter ohne allgemeine Betriebserlaubnis verkaufen und kaufen. Das ist nicht rechtswidrig. Der Käufer darf diese Gefährte aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb setzen, denn das ist klar rechtswidrig. Weiß ich zufällig, weil ich mich mit dem Zeugs drüben im E-Scooter-Blog beschäftige.

            @Roland Moser: Weil hier, bei heise und in vielen Foren halt immer viel spekuliert, gemeint und was weiß ich wird, habe ich das Ganze halt in den vier Teilen mal bestmöglich aufbereitet – damit das Problem ggf. auch Krethi und Plethi versteht.

            Nur zur Info: Das Thema 'dräut' hier seit ca. 6 Monaten – hab's immer wieder aufgeschoben. Als ich die Nacht gestartet bin, dachte ich 'dat ist in einem Artikel erschlagen'. Dann begann ich zu schreiben – und bald dämmerte mir 'du musst das in zwei Teile splitten', denn das und das musst du noch aufnehmen. Ich sitze jetzt einen Tag und einige Nachtstunden am Thema – und der Stoff ist so umfangreich, dass ich jetzt vier Artikel habe, um die Fazetten mal detaillierter auszuleuchten.

            Den Podcast habe ich mir nicht angetan, mir reichte das in einem älteren verlinkten Interview mit einem Rechtsanwalt, der für Microsoft tätig ist, anzuschauen. Da gab es Informationen aus erster Hand und nicht von 'hear say' aus heise-Quellen. Ja, es gibt legale Wege und da liegt das Geschäftsmodell von lizengo und Co. Das heißt aber nicht, dass man da – wie das nach meiner Beobachtung gehandhabt – und alleine in den Kommentaren hier im Blog 'gemutmaßt wird' – auf der rechtlich sicheren Seite ist. Zudem bin ich in der (unangenehmen) Situation, dass die Leute bei mir als Blogger mit ihren Fällen aufschlagen – sprich: Ich habe Beispiele, von IT-Dienstleistern und von Testkäufen, wo die Handhabung belegbar ist – und wo ich inzwischen Stellungnahmen von MS zur PID-Prüfung habe. Und das alles aufzudröseln, ist mein Job als Blogger.

            PS: Mache ich auch für die vielen Admins und IT-Entscheider, die hier im Blog mitlesen und ggf. vor der Fragestellung stehen. Entscheiden muss dann jeder selbst.

      • Christian sagt:

        Hallo Lothar,

        es ist schön und gut das Lizengo den Service zur Unterstützung bei einer Auditierung anbiete, und wenn man bedenkt was eine SAM Betreuung in solchen Fällen eigentlich kostet auch erstaunlich. Das vermittelt natürlich eine gewisse Sicherheit.

        Aber was macht man wenn Lizengo in 2 oder 4 Jahren nicht mehr existiert, wie belegt man dann gegenüber MS das dort gekauften Lizenzen die Vorgaben der Veräusserung von gebrauchter Software aus der EU erfüllen wenn nicht alle Unterlagen mit ausgehändigt wurden? Wenn es hart auf hart kommt muss ich auch ohne Lizengo in der Lage sein die Rechtmäßigkeit meiner Lizenzen zu belegen.

        Und das ist jetzt nicht ein reines Lizengo Problem, sondern trifft auf viele Reseller zu.

        • Micha45 sagt:

          Wenn ein Unternehmen, bei dem ich etwas gekauft habe, irgendwann nicht mehr exisitieren sollte, dann kann ich von diesem nicht mehr existenten Unternehmen logischerweise auch nichts mehr fordern oder in Anspruch nehmen. Dann hat man schlicht und ergeifend Pech gehabt.
          Das ist doch aber in allen Bereichen unseres verkonsumierten Lebens so der Fall.
          Wenn ich mir einen Fernseher gekauft habe und der Hersteller bzw. Händler geht, dummerweise auch noch während der Gewährleistungsfrist, pleite, dann kann ich bei einem Defekt doch auch nichts mehr aus dieser Garantie in Anspruch nehmen und Forderungen stellen.

          Se la vie, würde der geneigte Franzose dazu sagen.

      • Roland Moser sagt:

        Bekommt man die Dokumente auch gleich nach dem Kauf, wenn man sie will?

  5. oli sagt:

    Normalerweise sollte der Einsatz von Billigkeys automatisch rechtens sein, sowie die Aktivierung erfolgreich war. Warum? Die Aktivierung wird von MS durchgeführt und nicht vom Nutzer per Crack o.ä. herbeigeführt/erzwungen. Ein Käufer hat gar keine Möglichkeit das von außen zu erkennen. Die Schlüssel erst auf MS-Lizenzprüfseiten einzutippen hilft mir erst nach dem Kauf (ich schick ja meine Leberwurst ausm Aldi auch nicht erst zum Lebenmittelprüfer). Und nur weil etwas besonders billig, soll es automatisch illegal sein? Das wär eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung.

    Also ich würde genauso argumentieren, wenn es hart auf hart kommt. Und nur mal so, andere Softwarehersteller bekommen das mit der Onlineaktivierung ja auch hin. Da gibts nen ordentliches Lizenz-/Aktivierungstracking. Wenn MS das nicht vernünftig hinbekommt, sollen jetzt die Nutzer raten, ob die Lizenz korrekt ist oder nicht? Was ne Farce.

  6. deoroller sagt:

    Die billigen Lizenzen sind ein Dorn im Auge derer, die reguläre OEM- und Original Software von MS verkaufen und mit den Billigangeboten nicht mithalten können. Am besten kommen noch die weg, die sie mit neuen PC verkaufen können, so dass die ca. 100€ dafür dem Kunden nicht weh tun und ein Service, der bereits vorinstalliert, wird ja auch gerne genommen.
    Weniger gefallen mir die Leute, die ihre Lizenzen teurer gekauft haben und gegen die Billigheimer wettern und es Leuten, die damit viel Geld gespart haben, nicht gönnen. Man hat keinem etwas weggenommen. Auch MS verdient genug Geld mit ihrem unvollkommenen Lizenzsystem. Es ist doch gut, dass man als Privater keine 300€ mehr für eine Windows Version abdrücken muss. Zu den Zeiten war es ja kein Wunder, dass die meisten Raubkopien hatten. Nun hat keiner eine Raubkopie, weil MS ja alles aktiviert und auch von den Billigheimern profitiert, weil auch die sich in ihrer Cloud einfinden, womit sie das große Geld machen. MS würde Windows auch verschenken, falls zu viele anfangen, etwas anderes zu nutzen und trotzdem weiterhin prächtig verdienen.

  7. Dekre sagt:

    Leute, lasst doch mal die weiteren Teile von Günter veröffentlichen. Das hilft allen.
    Alles hat seinen Sinn.
    Das ganze Lizenzhema ist doch immer anders.

    Wir hatten das hier mal mit Thomas Mann und dem Fischer-Verlag.
    Gerade in der Kunst ist das ein leidiges Thema, in dem einige Erben , trotz Ablehnung des Werkschaffers, dann nachträglich viel monetäres herauszuziehen gedenken. So beispielsweise bei Oskar Schlemmer. Als seine Witwe 1987 gestorben war, ging der Streit unter den Erben los. Ab da durfte dann auch nichts mehr gezeigt werden. Davor schon und davor gab es vieles und sehr gutes. Das Lizenzrecht ist aber ausgelaufen und so erleben wir seit einiger Zeit eine Schwemme mit Werken und Inszenierungen von Oskar Schlemmer.

  8. Mario H. sagt:

    Hallo,
    ich habe ganz abgesehen von der Lizenzproblematik noch eine andere Frage. Es steht dir der Schlüssel wird per Email ausgeliefert. Das bedeutet, jeder Bad-Admin am Konten zwischen meinem Mailprovider oder dem von Lizengo könnte meinen Schlüssel abgreifen, richtig? Von einer vollen Transportverschlüsselung zwischen allen Email-Servern würde ich erstmal nicht ausgehen. Vor allem würde ich den Diebstahl nicht mal mitbekommen bzw. erst wenn durch massiven Missbrauch mit meinem Schlüssel z.B. die Aktivierung gesperrt wird.

    Weiß jemand wie sich das mit den Karten von Edeka verhält, bekommt man dort den Schlüssel ohne Email direkt Freischalt-Code auf der Webseite (https…daher nicht einsehbar), oder ist es das gleiche Spiel per Email?

    Wie seht ihr die Problematik?

    Viele Grüße,
    Mario

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