EU-Datenschützer untersucht EU-Parlamentswahlen 2019

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat eine Untersuchung über die Nutzung eines US-amerikanischen politischen Kampagnenunternehmens zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Europäische Parlament im Rahmen seiner Aktivitäten im Zusammenhang mit den EU-Parlamentswahlen 2019 eingeleitet.


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Das hat der stellvertretende EDSB, Wojciech Wiewiórowski, mitgeteilt. In der Mitteilung schreibt er:

"Die EU-Parlamentswahlen sind das Ergebnis einer Reihe von Wahlkontroversen sowohl innerhalb der EU-Mitgliedstaaten als auch im Ausland, bei denen es um die Bedrohung durch Online-Manipulation ging. Starke Datenschutzbestimmungen sind für die Demokratie unerlässlich, insbesondere im digitalen Zeitalter. Sie tragen dazu bei, das Vertrauen in unsere Institutionen und den demokratischen Prozess zu fördern, indem sie den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten und die Achtung der Persönlichkeitsrechte fördern. In diesem Sinne hat der EDSB ab Februar 2019 proaktiv und entschlossen im Interesse aller Personen in der EU gehandelt, um sicherzustellen, dass das Europäische Parlament bei der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten die höchsten Standards einhält. Es war ermutigend zu sehen, dass sich im Laufe dieser Untersuchung ein gutes Maß an Zusammenarbeit zwischen dem EDSB und dem Europäischen Parlament entwickelt hat.

Wahlkämpfe stehen derzeit unter erheblicher Beobachtung. Der EDSB ist aktiv an der Suche nach Lösungen für die Herausforderungen der Online-Manipulation bei Wahlen beteiligt, während das Europäische Parlament selbst im März 2019 eine Entschließung zum Schutz der Europawahlen vor Datenmissbrauch angenommen hat. Der Datenschutz spielt eine grundlegende Rolle bei der Gewährleistung der Integrität der Wahlen und muss daher bei der Planung eines Wahlkampfes als Priorität behandelt werden.

Eine der Kampagnenaktivitäten des Europäischen Parlaments für die diesjährigen EU-Parlamentswahlen bestand darin, das öffentliche Engagement über eine Website namens thistimeimvoting.eu zu fördern. Auf der Website wurden personenbezogene Daten von über 329.000 Personen gesammelt, die sich für die Wahlkampfaktivitäten interessieren, die im Auftrag des Parlaments von der US-Firma NationBuilder verarbeitet wurden. Unter Berücksichtigung früherer Kontroversen um dieses Unternehmen leitete der EDSB im Februar 2019 eine Initiativuntersuchung ein, um festzustellen, ob die Nutzung der Website durch das Parlament und die damit verbundenen Verarbeitungen personenbezogener Daten im Einklang mit den für die EU-Organe geltenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/1725 stehen. Diese Untersuchung läuft noch.

Die Untersuchung der Beauftragung von NationBuilder durch das Europäische Parlament führte zu dem ersten Verweis des EDSB an ein EU-Organ: ein Verstoß des Parlaments gegen Artikel 29 der Verordnung (EU) 2018/1725, der die Auswahl und Genehmigung der von NationBuilder verwendeten Subprozessoren beinhaltete. Ein zweiter Verweis wurde daraufhin vom EDSB ausgesprochen, nachdem das Parlament es versäumt hatte, innerhalb der vom EDSB gesetzten Frist eine konforme Datenschutzerklärung für die Website zur Zeit der Abstimmung zu veröffentlichen. In beiden Fällen handelte das Europäische Parlament in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des EDSB.


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EDSB-Aktionen beschränken sich nicht nur auf Abmahnungen. Der EDSB wird die Datenschutzverfahren des Parlaments weiter überprüfen, nachdem das Europäische Parlament die Einzelpersonen über ihre überarbeitete Absicht informiert hat, die auf der Website der diesmaligen Abstimmung erhobenen personenbezogenen Daten bis 2024 zu speichern. Das Ergebnis dieser Prüfungen kann zu zusätzlichen Erkenntnissen führen. Der EDSB beabsichtigt, diese Untersuchung bis Ende dieses Jahres abzuschließen.

Der EDSB erwartet, dass die Organe, Ämter, Einrichtungen und Agenturen der EU mit gutem Beispiel vorangehen und sicherstellen, dass die Interessen aller in der EU lebenden Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten angemessen geschützt werden. Dies erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit und ein besseres Verständnis zwischen dem EDSB und den von ihm beaufsichtigten EU-Organen. (via)


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