Kliniken und Labore verschicken die Daten von Patienten (Arztbriefe, Laborberichte, Abrechnungen) an Ärzte, Therapeuten oder auch Patienten. Was aber, wenn Fehlläufer dabei sind?
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Es ist ein Phänomen, welches ich bisher nicht wirklich auf dem Radar hatte. Die Klinik stellt einen Arztbrief aus, wobei der falsche Empfänger angegeben wird (Namensverwechselungen sollen ja vorkommen). Wenn der Patient diesen Brief nicht für seinen Arzt mitbekommt, sondern dieser per Post verschickt wird, geraten die Daten in falsche Hände.
(Quelle: Pexels/Pixabay CC0 Lizenz)
Fehlversand von Patientendaten ist sicher kein #DSGVO-Phänomen. Aber die Meldungen an #Datenschutz-Behörden dürften zugenommen haben.
Ein Klinikbetreiber wird sogar eindeutig benannt. "Ihm droht nun ein hohes Bußgeld". Kommt die Info von der Behörde? https://t.co/BcIUGGO3Se
— Dr. Carlo Piltz (@CarloPiltz) December 3, 2019
Obiger Tweet greift das auf und verlinkt auf einen Beitrag von ZON, der sich damit befasst. Auch SPON thematisiert das hier. Eine Hamburger Klinik hat wohl über die Jahre ein Duzend Mal Patientenunterlagen an eine Therapeutin geschickt, die die Patienten nicht kannte. Auf mehrfache Reklamationen der Therapeutin tat sich nichts.
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Und noch passiert das mit ausgedruckten Unterlagen – spannend wird es, wenn alles auf elektronische Kommunikation umgestellt ist. Die Kliniken und Ärzte kommen also auch da mächtig unter Druck.
Bei heise findet sich aktuell dieser Artikel, der eine Geldbuße gegen ein Krankenhaus in Rheinland-Pfalz wegen eines DSGVO-Verstoßes thematisiert. Die Klinik muss wegen mehrerer Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Geldbuße in Höhe von 105.000 Euro zahlen.
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Arztbriefe: Unverständlich und risikoreich
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Es sei angemerkt, das nicht in allen Arztbriefen wirklich alles steht.
Einem Bekannten wurde der Blick in seine vollständige Akte verweigert mit dem Hinweis, das dort vertrauliche Arzt-zu-Arzt-Kommunikation zu finden sei (gibt einen extra Ausdruck dafür), die für den Patienten nicht hilfreich/relevant wären… (Vielleicht Verdachts-Äußerungen auf Krebs oder psychische Störungen, Mißbrauch, Straftaten, Informationen über Angehörige… weiß nicht was das sonst sein könnte.)
Diese Infos müßten künftig ja in der, zentralen, el. Patientenakte stehen…
Man,man Herr Minister. Was wenn diese Infos, die nicht einmal der Patient kennen sollte/darf, Dritte sehen können, weil -bekanntlich- alle die 100%-Sicherheit versprechen notorische Lügner sind, da es keine 100%-Sicherheit gibt?