LKA warnt vor Spam mit ‘Abmahnungen’ (Feb. 2020)

Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt von gefälschten Abmahnschreiben im Namen existierender Rechtsanwälte. Die Links und Downloads in den Spam-Mails könnten Malware enthalten oder auf Phishing-Seiten zum Abfischen persönlicher Daten umleiten.


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Aktuell rollt wohl eine Welle von Spam-Mails auf Empfänger im deutschsprachigen Raum los, die die Opfer des Missbrauchs von geschütztem Musik- und Videomaterial bezichtigen. Es ist eine Art 'Abmahnung', in dem das Opfer angeblich einen hohen Betrag wegen des Missbrauchs von geschütztem Musik- und Videomaterial zahlen soll. Die angehängte Rechnung oder ein Link führt aber auf Malware.

Angebliche Abmahnung eines Rechtsanwalts

Die Schreiben, vor denen das LKA Niedersachsen in dieser Meldung warnt, beginnen mit "namens und in bevollmächtigung unseres Mandanten fordern wir Sie hiermit gemäß §§ 102, 77 89 Nr. 51,82 10, 24a UrhG…" oder "… §§ 101, 71 89 Nr.5, 88 20, 13c StPo auf: es zu unterlassen geschützes Musik und Film – Repertoire unseres Mandanten…". Es wird dem Opfer ein Missbrauch vorgeworfen und eine saftige (aber unberechtigte) Forderung wegen angeblichem Missbrauchs gestellt. Hier ist eine vom LKA veröffentlichte Mail.


(Spam mit Abmahnschreiben, Zum Vergrößern klicken)

Als vermeintlicher Absender werden real existierende Rechtsanwaltskanzleien angegeben. Die Absenderangaben der Mail zeigen aber, dass diese die Spam-Mails niemals verschickt haben können. Zudem würden Abmahnungen immer brieflich erfolgen.


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Mit den gefälschten Mahnschreiben im Namen real existierender Rechtsanwälte und Kanzleien versuchen die Täter, die Mailempfänger zum Öffnen eines eingefügten Links zu verleiten. Der Link ist meist so formuliert, dass das Opfer darüber "Die genaue Aufstellung der Rechnung sowie des Vergleichs…" erfahren kann.

Gefahr #1: Malware im Anhang oder bei Downloads

Das LKA schreibt zwar, dass man die Links der SPAM-Mails, die den Polizeibeamten zugingen, nicht mehr öffnen konnte. Es besteht aber nach deren Einschätzung die Gefahr, dass noch Mails im Umlauf sind, deren Links noch aktiv sind. Dann besteht immer die Gefahr, dass über diese Links Schadsoftware herunterzuladen.

Gefahr #2: Identitätsdiebstahl auf Webseiten

Das LKA weist darauf hin: Sollte man auf einer verlinkten Webseite aufgefordert werden, persönliche Daten oder Zahlungsdaten einzugeben oder Personaldokumente (z.B. Personalausweis) hochzuladen, dieser Aufforderung keinesfalls nachzukommen.

Wer Zahlungsdaten eingibt, dürfte sein Geld los sein. Und wer Personaldokumente (z.B. Personalausweis) ins Internet hoch lädt, dem droht dann ein Identitätsdiebstahl – Cyber-Kriminelle könnten diese Dokumente benutzen, um Bankkonten auf den Namen des Opfers zu eröffnen oder Waren in fremder Leute Namen zu bestellen.

Das LKA bittet Opfer auch, die in den Spam-Mails genannten echten Rechtsanwälte nicht weiter anzuschreiben, da auch diese von dieser Masche geschädigt sind. Die in den Schreiben genannten Anwälte/Kanzleien sind nicht der Absender und Verfasser dieser Mails. (via)


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