Niederländisches Gericht urteilt: Großmutter muss Fotos der Enkel in Facebook/PInterest löschen

ParagraphEin niederländisches Gericht musste sich mit der Frage befassen, ob eine Großmutter Fotos ihrer Enkel ohne Einwilligung der Eltern dieser Kinder ohne weiteres in sozialen Netzwerken bzw. im Internet veröffentlichen darf. Nach dem Urteil des Gerichts muss die Großmutter die Fotos löschen, da sie gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.


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Die BBC berichtet in diesem Artikel über das aktuelle Urteil des niederländischen Gerichts. Eine Frau hatte Fotos ihrer Enkelkinder ohne Erlaubnis der Eltern auf Facebook und Pinterest gepostet. Darauf hin hatte die Mutter der Kinder mehrfach um die Löschung der Bilder gebeten. Dieser Aufforderung kam die Großmutter aber offenbar nicht nach. Am Ende des Tages landete der Streit zwischen der Oma und ihrer Tochter, der Mutter der Enkelkinder, vor Gericht.

Recht
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Die Entscheidung des Gerichts war vorhersehbar. Die Frau muss die Fotos ihrer Enkelkinder, die sie ohne Erlaubnis der Eltern auf Facebook und Pinterest gepostet hat, löschen. Begründet wird dies mit einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Englisch GDPR).

Die GDPR gilt zwar nicht für die "rein persönliche" oder "haushaltsmäßige" Verarbeitung von Daten. Der Richter entschied in diesem Fall aber, dass die Angelegenheit in den Anwendungsbereich der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR) der EU falle. Der Richter schreibt in seinem Urteil, dass diese Ausnahme der "rein persönlichen" oder "haushaltsmäßigen" Verarbeitung von Daten hier nicht gelte, weil das Einstellen von Fotos in sozialen Medien sie einem breiteren Publikum zugänglich mache.


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"Bei Facebook kann nicht ausgeschlossen werden, dass platzierte Fotos verbreitet werden und in die Hände Dritter gelangen", besagt das ergangene Urteil. Die Frau muss die Fotos entfernen oder eine Geldstrafe von 50 € für jeden Tag, an dem sie der Anordnung nicht nachkommt zahlen. Die Höchststrafe wurde allerdings vom Gericht auf 1.000 € begrenzt.


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