Noch ein kurzer Beitrag zum Thema 'Willkürliche Sperrung von Microsoft-Konten'. Ich versuche das mit Martin Geuß (Dr. Windows) noch ein wenig am Köcheln zu halten. Eine Site wollte nicht springen – aber Golem hat mitgezogen.
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Worum geht es?
Es dreht sich um das Problem, dass Online-Anbieter den Nutzern plötzlich den Zugang zu den Inhalten sperren können, wenn ein vermuteter Nutzungsverstoß festgestellt wird (verlorene Zugangsdaten möchte ich mal nicht thematisieren).
Zum Ärgernis oder Drama wird es, wenn die Sperre durch die Deaktivierung eines Benutzerkontos von jetzt auf gleich erfolgt. Ich hatte hier im Blog ja in den Beiträgen Tretmine Microsoft Konto: Willkürliche Sperre bei Online-Funktionen und Microsoft-Kontensperrungen und die OneDrive 'Nacktfotos' das Risiko, dass private Microsoft-Konten plötzlich gesperrt werden können, benannt.
Ein neuer Artikel bei Golem
Ich hatte das Thema Redaktionen von Online-Medien angeboten. Aktuell ist jetzt ein ergänzender Artikel Digitale Amnesie durch willkürliche Kontensperrungen von mir bei Golem erschienen. Mal schauen, ob der noch etwas Breitenwirkung entfalten kann.
Rundschau zum Thema
Seit ich das Thema in Abstimmung mit Martin Geuß im Blog thematisiere, wird es gelegentlich von anderen Seiten aufgegriffen.
- Henning Uhle hatte es hier nach meinem ersten Beitrag thematisiert
- Uwe Kernchen hat das Ganze hier ebenfalls angesprochen.
- Und bei deskmodder.de gab es hier einen Artikel.
Auf Grund des Golem-Beitrags wir nun dieser Artikel von Matthias Schüssler in Schweizer-Medien publiziert.
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Ein Leser wies mich per Mail auf seinen ähnlichen Erfahrungsbericht hin.
Juristisches zum Thema
Neben dem nachfolgenden Kommentar zu einem Urteil gegen Amazon wegen Aussperrung von Inhalten habe ich noch eine Leser-Mail bekommen:
Sehr geehrter Herr Born,
ich bin heute auf Ihren Artikel gestoßen und finde gut, dass das bei Golem thematisiert wird!
Zum Juristischen allerdings, gab es erst kürzlich etwas, das zeigt, dass man durchaus etwas machen kann:
Weil die Gegenseite den Vertrag erfüllen muss, müsste diese eigentlich die für sie günstige Behauptung, der Nutzer hätte gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, beweisen und nicht umgekehrt.
So langsam werden wir schlauer – mal schauen, wie sich das noch entwickelt. Mehr als berichten kann ich nicht.
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Sehr gut!
Danke für den Einsatz, Günter. Vielleicht passiert mal was, zu irgend etwas müssen die Medien ja gut sein. ;-)
Aus den Golem-Kommentaren noch ein interessanter Link:
https://www.golem.de/news/urteil-amazon-darf-kunden-nicht-von-gekauften-filmen-aussperren-1602-119430.html
Das Urteil lässt sich in seiner Logik auf auf das MS-Konto übertragen.