EU-Vorschlag für neue Regeln für digitale Plattformen

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Reform des digitalen Raums (Soziale Medien, Online-Plattformen und -Marktplätze) gemacht. Entwürfe für das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte sollen die Macht der heutigen IT-Konzerne wie Apple, Amazon, Facebook, Google & Co. brechen und können notfalls zur Abspaltung von Unternehmensteilen führen.


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Die EU-Kommission hat zwei Gesetzesvorhaben: Das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte auf den Weg gebracht. Bei beiden Gesetzesvorschlägen stehen europäische Werte im Mittelpunkt. Die neuen Bestimmungen sollen die Verbraucher und ihre Grundrechte im Internet besser schützen und zu faireren und offeneren digitalen Märkten für alle führen. Ein modernes Regelwerk für den gesamten Binnenmarkt, so hofft die EU-Kommission, wird Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördern und dafür sorgen, dass den Nutzern neue, bessere und zuverlässige Online-Dienste zur Verfügung stehen.

Das neue Regelwerk soll auch das Expandieren von kleineren Plattformen, kleinen und mittleren Unternehmen und Start-ups fördern. Denn es wird nach den Vorstellungen der EU-Kommission diese Teilnehmern den Zugang zu Kunden im gesamten Binnenmarkt erleichtert und gleichzeitig die Kosten der Rechtsbefolgung senken.

Darüber hinaus verhindern die neuen Vorschriften, dass Online-Plattformen, die zu „Torwächtern" im Binnenmarkts geworden sind oder voraussichtlich werden, unfaire Bedingungen anwenden. Die beiden Vorschläge bilden das Fundament, auf dem die Kommission ihr ehrgeiziges Ziel verwirklichen will, nämlich dieses Jahrzehnt zur digitalen Dekade Europas zu machen.

Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, sagte: Beide Vorschläge dienen einem Ziel: Dafür zu sorgen, dass wir – als Nutzer – Zugang zu einer breiten Palette von sicheren und Produkten und Diensten im Internet haben. Und die Unternehmen sollen in Europa frei ihrer Geschäftstätigkeit im Online-Raum nachgehen und in einen fairen Wettbewerb treten können, so wie sie es auch außerhalb des Internets tun. Das ist ein und dieselbe Welt. Wir sollten überall auf sichere Weise einkaufen und auf die Richtigkeit der Nachrichten, die wir lesen, vertrauen können. Denn was offline illegal ist, ist auch online illegal."


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Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton erklärte dazu: „Viele Online-Plattformen spielen heute eine zentrale Rolle im Leben unserer Bürger und Unternehmen und sogar unserer Gesellschaft und Demokratie insgesamt. Mit den heutigen Vorschlägen gestalten wir unseren digitalen Raum für die nächsten Jahrzehnte. Mit harmonisierten Vorschriften, Vorabverpflichtungen, besserer Beaufsichtigung, zügiger Durchsetzung und abschreckenden Sanktionen werden wir dafür sorgen, dass alle, die digitale Dienste in Europa anbieten und nutzen, von Sicherheit, Vertrauen, Innovation und Geschäftsmöglichkeiten profitieren."

Gesetz über digitale Dienste

Die Landschaft der digitalen Dienste ist heute erheblich anders als vor 20 Jahren, als die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr erlassen wurde. Online-Vermittler sind zu unverzichtbaren Akteuren des digitalen Wandels geworden. Gerade Online-Plattformen bringen große Vorteile für die Verbraucher und für die Innovation, sie erleichtern den grenzüberschreitenden Handel innerhalb und außerhalb der Union und eröffnen vielfältige neue Geschäftsmöglichkeiten für europäische Unternehmen und Händler.

Gleichzeitig können Online-Plattformen aber auch als Mittel für die Verbreitung illegaler Inhalte, den Verkauf illegaler Waren oder die Erbringung illegaler Dienstleistungen über das Internet benutzt werden. Einige sehr große Dienste sind praktisch zu quasi-öffentlichen Räumen für den Informationsaustausch und den Online-Handel geworden. Sie sind systemrelevant geworden und bergen besondere Risiken für die Rechte der Nutzer, den freien Informationsfluss und die öffentliche Beteiligung.

Das Gesetz über digitale Dienste sieht EU-weit verbindliche Pflichten für alle digitalen Dienste vor, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln, es legt neue Verfahren für die schnellere Entfernung illegaler Inhalte fest und gewährleistet den umfassenden Schutz der Grundrechte der Nutzer im Internet. Im Einklang mit den europäischen Werten – wie Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit – wird der neue Rahmen wieder ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Rechten und Verantwortlichkeiten der Nutzer, der vermittelnden Plattformen und der Behörden herstellen.

Konkret führt das Gesetz über digitale Dienste eine ganze Reihe neuer, EU-weit harmonisierter Verpflichtungen für digitale Dienste ein, die sorgfältig nach der Größe und den Auswirkungen dieser Dienste abgestuft sind:

  • Vorschriften für die Entfernung illegaler Waren, Dienstleistungen oder Inhalte aus dem Internet;
  • Schutzvorkehrungen für Nutzer, deren Inhalte von Plattformen irrtümlicherweise gelöscht werden;
  • neue Pflichten für sehr große Plattformen, die risikobasierte Maßnahmen ergreifen müssen, um den Missbrauch ihrer Systeme zu verhindern;
  • weitreichende Transparenzmaßnahmen, auch in Bezug auf Online-Werbung und die Algorithmen, mit denen den Nutzern Inhalte empfohlen werden;
  • neue Befugnisse zur Untersuchung der Funktionsweise der Plattformen, dazu werden Forscher Zugang zu wichtigen Plattformdaten erhalten;
  • neue Vorschriften für die Nachverfolgbarkeit gewerblicher Nutzer auf Online-Marktplätzen, um Verkäufer illegaler Waren oder Dienstleistungen leichter aufspüren zu können;
  • ein innovativer Kooperationsprozess zwischen den Behörden, um eine wirksame Durchsetzung im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten.

Plattformen, die mehr als 10 % der EU-Bevölkerung (45 Mio. Nutzer) erreichen, gelten als systemrelevant und unterliegen nicht nur besonderen Verpflichtungen in Bezug auf das Management ihrer eigenen Risiken, sondern auch einer neuen Aufsichtsstruktur. Dieser neue Rechenschaftsrahmen wird aus einem Gremium nationaler Koordinatoren für digitale Dienste bestehen, wobei die Kommission besondere Befugnisse bei der Beaufsichtigung sehr großer Plattformen erhält, einschließlich der Möglichkeit, diese direkt zu sanktionieren.

Gesetz über digitale Märkte

Das Gesetz über digitale Märkte befasst sich mit den negativen Folgen bestimmter Verhaltensweisen von Plattformen, die als digitale „Torwächter" im Binnenmarkt fungieren. Diese Plattformen haben erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt, dienen als wichtiges Zugangstor, über das gewerbliche Nutzer ihre Kunden erreichen, und nehmen – derzeit und wahrscheinlich auch künftig – eine gefestigte und dauerhafte Position ein. Dadurch können sie so mächtig werden, dass sie als private Akteure selbst die Regeln bestimmen und als unumgängliches Zugangstor zwischen Unternehmen und Verbrauchern funktionieren können. Mitunter kontrollieren solche Unternehmen sogar ganze Plattformökosysteme. Wenn ein solcher Torwächter unlautere Geschäftspraktiken anwendet, kann er wertvolle und innovative Dienste seiner gewerblichen Nutzer und Wettbewerber ausbremsen oder daran hindern, die Verbraucher zu erreichen. Dies ist beispielweise dann der Fall, wenn es infolge solcher Praktiken zu einer unlauteren Nutzung von Daten der auf den Plattformen tätigen Unternehmen oder dazu kommt, dass die Nutzer an einen bestimmten Dienst gebunden sind und nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, zu einem anderen Dienst zu wechseln.

Das Gesetz über digitale Märkte baut auf der horizontalen Verordnung über die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen, den Erkenntnissen der Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft und den umfangreichen Erfahrungen der Kommission im Umgang mit Online-Märkten im Zuge der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts auf. Es enthält insbesondere harmonisierte Vorschriften zur Definition und zum Verbot solcher unlauteren Praktiken von Torwächtern und sieht einen Durchsetzungsmechanismus vor, der auf Marktuntersuchungen beruht. Derselbe Mechanismus wird auch dafür sorgen, dass die in der Verordnung festgelegten Verpflichtungen in der sich ständig weiterentwickelnden digitalen Wirklichkeit stets auf dem neuesten Stand gehalten werden.

Konkret wird das Gesetz über digitale Märkte

  • nur für die großen Anbieter der zentralen Plattformdienste gelten, die für unlautere Praktiken am anfälligsten sind, z. B. Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Online-Vermittlungsdienste, soweit sie den objektiven gesetzlichen Kriterien für eine Einstufung als Torwächter entsprechen;
  • quantitative Schwellenwerte als Grundlage für die Ermittlung mutmaßlicher Torwächter festlegen. Die Kommission wird zudem befugt sein, Unternehmen nach einer Marktuntersuchung als Torwächter einzustufen;
  • eine Reihe eindeutig unlauterer Praktiken verbieten, z. B. dürfen die Nutzer nicht daran gehindert werden, eine vorinstallierte Software oder App zu deinstallieren;
  • Torwächter zur proaktiven Ergreifung bestimmter Maßnahmen verpflichten, z. B. gezielter Vorkehrungen, damit Software Dritter ordnungsgemäß funktioniert und mit ihren eigenen Diensten zusammenwirken kann;
  • Sanktionen für Verstöße vorsehen, darunter mögliche Geldbußen in Höhe von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes eines Torwächters, um die Wirksamkeit der neuen Vorschriften zu gewährleisten. Im Wiederholungsfall könnten diese Sanktionen auch die Verpflichtung umfassen, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, die sich sogar auf die Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche erstrecken können, wenn es keine andere ebenso wirksame Alternative gibt, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen;
  • der Kommission die Möglichkeit geben, gezielte Marktuntersuchungen durchzuführen, um zu beurteilen, ob neue Torwächterpraktiken und ‑dienste aufgenommen werden müssen, damit die neuen Torwächter-Bestimmungen mit der raschen Entwicklung der digitalen Märkte Schritt halten.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten werden die Vorschläge der Kommission im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Falls der endgültige Text verabschiedet wird, gilt er unmittelbar in der gesamten Europäischen Union. Mal schauen, was bei diesem Verfahren herauskommt. Die Regulierung von Amazon, Facebook & Co. ist eigentlich längst überfällig. Die Strategien und Vorstellungen der EU-Kommission in diesem Bereich lassen sich auf dieser Webseite nachlesen.

Hintergrund

Das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte sind die europäische Antwort auf den tief greifenden Reflexionsprozess, an dem sich die Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und viele andere Länder in den letzten Jahren beteiligt haben, um die Auswirkungen der Digitalisierung – und insbesondere der Online-Plattformen – auf die Grundrechte, den Wettbewerb und ganz allgemein auf unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften besser zu verstehen.

In Vorbereitung dieses Legislativpakets konsultierte die Kommission ein breites Spektrum von Interessenträgern. Im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste und dem neuen Wettbewerbsinstrument, das dem Vorschlag für das Gesetz über digitale Märkte zugrunde liegt, konsultierte die Kommission im Sommer 2020 die Interessenträger, um ihre Arbeiten zur Sammlung und Auswertung von Nachweisen in Bezug auf das Ausmaß und die Bedeutung der spezifischen Fragen, die möglicherweise ein Eingreifen auf EU-Ebene erforderlich machen, weiter zu unterstützen. Zu den öffentlichen Konsultationen, die zur Vorbereitung des heutigen Pakets von Juni 2020 bis September 2020 durchgeführt wurden, gingen mehr als 3000 Antworten aus allen Bereichen der digitalen Wirtschaft und aus aller Welt ein.


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6 Antworten zu EU-Vorschlag für neue Regeln für digitale Plattformen

  1. No sagt:

    Prinzipien sollten der "Schutz der Bürger" vor Kriminellen (früher gab es ein Postgeheimnis) und nicht der "Staatsschutz" vor 'ungebührlichen' Meinungen sein

  2. Andreas sagt:

    Ich lese im Abschnitt "Gesetz über digitale Dienste" in der Aufzählung der Verpflichtungen für die Anbieter dieser Dienste nichts über eine Beschränkung der ungebremsten Datensammelwut – scheint wieder mal niemanden zu interessieren.

    Das könnte zum einen daran liegen, dass damit Einnahmen generiert werden, an denen die Staaten über Steuern mit verdienen. Zum anderen könnte man auch annehmen, dass die Staaten die Firmen fleißig Daten sammeln lassen, um im Bedarfsfall (mit Hilfe eines anderen Gesetzes, in den USA heißt das wohl "Patriot Act") auf diese Daten zugreifen zu können. Vorteil: Man umgeht Gesetze, mit denen die Datensammelwut des Staates begrenzt wird.

    So, und wer schreit jetzt, ich soll den Aluhut abnehmen? Wahrscheinlich die gleichen, die vor Snowden auch die umfassende Überwachung aller Internetnutzer für einen Verschwörungsmythos oder zumindest für technisch nicht machbar (Stichwort: Datenmenge zu groß) hielten.

    • Al CiD sagt:

      Dafür gibt es doch die DSGVO – funktioniert doch super, oder nicht?
      ;-)

      Regelungen und Gesetze nützen nichts wenn diese nicht auch strikt durchgesetzt werden… wenn ich allein an die Zulassung bzw. Vereinbarung der EU zum Kauf von WhatsApp durch FaceBook denke und sehe, was daraus geworden ist… und keiner geht dagegen vor.

      Keiner? Doch, ein Österreicher kämpft seit Jahren in Österreich und Irland dagegen an und wird doch von den EU-Regularien und EU-Behörden immer wieder daran erinnert, dass er (und die Bürger) wohl keine (nennenswerte) Lobby in Brüssel haben ;-)
      :

      • Günter Born sagt:

        Abseits des Rants: Die DSGVO zementiert eher die marktbeherrschenden Regeln der Große Player.

        Du will bei Born die Cookies nicht akzeptieren? Ich sperre dich aus …
        gut, dann bleibe ich weg.

        Du willst die Cookies bei Google, Facebook, Apple, Microsoft nicht akzeptieren? Sorry, kein Zugang zum Angebot mehr ….
        ok, ok, hier habe ihr meine Zustimmung, lasst mich nur wieder rein, braucht ihr noch Telefon- und Kontonummer?

        DGSVO regelt aktuell die Zustimmung zum Datenschutz. Die geplanten EU-Vorhaben sollen Hebel liefern, um die Marktteilhabe fairer gestalten und durchsetzen zu können und womöglich ein neues 'Datenmodell' mit europäischen Werten entsteht. Lasse uns abwarten, was als Gesetz dabei heraus kommt – dann kann man immer noch mosern.

        • Al CiD sagt:

          DSGVO hat generell mit Datenschutz und deren Übermittlung/Verarbeitung zu tun, nicht nur auf einer Webseite und deren Cookies… so habe ich das zumindest verstanden.

          zB Stichwort "Privacy Shield"

          Aber, schon richtig, wir werden sehen wohin uns dieses Mal der Weg führt.

  3. mw sagt:

    Man merkt auch hier wieder, dass die EU eine Wirtschaftsgemeinschaft ist und keine politische Union. Es geht im Wesentlichen um die Interessen der Wirtschaft. Die Interessen der EU Bürger spielen nur eine untergeordnete Rolle. Wenn sich die EU nicht weiterentwickelt zur politischen Union und solche Dinge wie Ministerrat abschafft und jegliche Richtlinienkompetenz dem Parlament überträgt, wird sie langfristig nicht überlebensfähig sein, weil sich immer mehr EU Bürger davon abwenden.

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