Urteil: Vodafone darf für nicht zurückgegebene Router/Receiver keinen Neupreis verlangen

ParagraphEs war so schön: Ein Vodafone-Kunde schickte den gemieteten Router nicht zurück oder konnte die Rückmeldung nicht belegen – schon drückte Vodafone ihm die Kosten für ein Neugerät in Höhe bis zu 250 Euro als "Schadensersatz" gemäß AGB aufs Auge – egal, wie lange der Router bereits im Betrieb war. Dem haben jetzt sowohl das Landgericht Düsseldorf als auch die gleiche Kammer in München in der ersten Instanz eine Abfuhr erteilt. Das haben Verbraucherschützer jetzt bekannt gegeben.


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Als Kunde von Vodafone bekommt man die Router oder Receiver während der Vertragslaufzeit gestellt. Die Bereitstellung der notwendigen Geräte , wie Router oder Receiver, während der Vertragslaufzeit durch die Telekommunikationsunternehmen ist Usus. Die Geräte werden nach Beendigung des Vertrags zurück verlangt. Kündigt der Kunde den Vertrag, muss der Router (oder der Receiver) zurückgegeben werden. Soweit ein ganz normaler Vorgang und nicht zu beanstanden.

Der Pferdefuß war aber, dass Vodafone für einen nicht zurückgegebenen Router bis zu 250 Euro Entschädigung verlangen konnte. Und dies egal, wie lange der Vertrag lief und wie alt das Gerät war. Die Entschädigung war wohl in den AGB von Vodafone festgelegt. Dem wollten sich die Verbraucherzentralen nicht beugen und klagten. Wie die Verbraucherzentrale NRW hier mitteilte, hat man jetzt vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Landgericht München gegen diese Klauseln in den AGB des Vodafone Konzerns geklagt und in der ersten Instanz Erfolg gehabt.

Kein Neupreis als Schadensersatz

Kommen die Kunden dieser Forderung nach Rückgabe der Geräte nicht nach, hat das Unternehmen Anspruch auf Schadensersatz. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vodafone Konzerns sahen bisher vor, dass bei Nichtrückgabe eines Geräts ein Schadensersatz von bis zu 250 Euro (Geräteneupreis) fällig wird, schreibt die Verbraucherzentral NRW. Diese Klausel erklärten das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht München nun für unwirksam. Beide Gerichte stellten fest, dass das Unternehmen einen Pauschalbetrag in Höhe des Neupreises nicht verlangen darf.

Als Richtwert für den Schaden sei nicht der Neupreis, sondern der Preis eines Gebrauchtgerätes maßgeblich. Schließlich mache die Nichtrückgabe eines Geräts nicht automatisch eine Neuanschaffung notwendig, da Vodafone über eine Vielzahl von Geräten verfüge und aus diesem Gerätepool Router nutzen könne, argumentierten die Richter.


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"Die Urteile sind ein positives Signal für Verbraucher:innen, die bei der Kündigung ihres Vodafone-Vertrages bisher eine böse und kostspielige Überraschung erlebten", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.  „Sie bestätigen, dass Vodafone zu Unrecht von seinen ehemaligen Kund:innen hohe Geldbeträge verlangt hat. Wer ein jahrelang benutztes Miet- oder Leihgerät nicht zurückgibt, kann nun nicht mehr zur Zahlung des Neupreises verpflichtet werden."

Fehlgeschlagene Rücksendung geregelt

Ebenfalls unwirksam sind, so die VBZ, die Schadensersatzklauseln Vodafones, die eine fehlgeschlagene Rücksendung des Geräts regeln. „Wenn die Rücksendung ohne Verschulden der Verbraucher:innen scheitert, können diese nicht von Vodafone haftbar gemacht werden", erklärt Schuldzinski. „Die AGB von Vodafone widersprechen hier den gesetzlichen Schadensersatzregeln." Die Verbraucherzentrale konnte darüber hinaus durchsetzen, dass Vodafone verpflichtet wird, ein gekauftes und mangelhaftes Neugerät auf Verlangen des Verbrauchers stets durch ein Neugerät auszutauschen. Bisher lieferte Vodafone im Rahmen der Nacherfüllung auch wiederaufbereitete Geräte als Ersatz aus.

Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig. "Sollten sich Verbraucher:innen jedoch aktuell in einem Schadensersatzstreit mit Vodafone befinden, können sie auf die Urteile verweisen und Vodafone anbieten, die Zahlung vom Ausgang eines möglichen Berufungsverfahrens abhängig zu machen", rät Schuldzinski. "Denn bereits der Verweis auf die Urteile kann das Unternehmen zum Entgegenkommen bewegen." (via)

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11 Antworten zu Urteil: Vodafone darf für nicht zurückgegebene Router/Receiver keinen Neupreis verlangen

  1. User007 sagt:

    Schön, dass (zumindest vorerst!) mal wenigstens wieder eine Kleinigkeit im ganzen AGB-Wahnsinn zurecht gerückt wurde – aber ob das lange halten wird ist fraglich, da fallen den Anbietern bestimmt noch allerlei andere Formulierungen und Berechnungsmodelle ein.
    Im Übrigen drängt sich bei allen auch bei den anderen Anbietern auftretenden "Gängeleien" i-wie mittlerweile gefühlt auf, dass VF seit der Kabeldeutschland-Übernahme qualitativ in allen Bereichen gewaltig nachgelassen hat – nennt sich dann Prozessoptimierung. 🙄

  2. mvo sagt:

    Schadenersatz ermisst sich stets an der Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens. Vodafone will dem Verbraucher gegenüber doch nicht ernsthaft behaupten, dass sie selbst für einen Router 250 Euro zahlen würden. Weder ein einzelner vergleichbarer Router aus dem Einzelhandel, noch ein von Vodafone zu tausenden eingekauftes Modell mit Vodafone Branding kostet annähernd so viel. Da müsste Vodafone im Zweifelsfall mal die Einkaufs-Rechnungen für die Geräte vorlegen um den Schadenersatz belegen zu können. Schade, dass das im Urteil überhaupt nicht zur Sprache kam.

  3. Anonymous sagt:

    Finde ich gut das Urteil, gerade bei Vodafone habe ich das Gefühl das sie einem jeden Groschen aus der Tasche ziehen aber nichts dafür tun. Ich habe seit über einem Jahr mit ständigen Ausfällen und Überlastungen zu kämpfen. Das geben sie auch noch ganz offen zu, verweigern dann aber trotzdem die Sonderkündigung. Die Mitarbeiter behandeln einen auch immer wie den letzten Dreck, verbindliche Zusagen Fehlanzeige. Grundsätzlich erhält man auch nichts schriftliches. Heute wieder Videokonferenz um 10:30 Uhr ab 10:28 Komplettausfall für ne halbe Stunde. Wenn ich vom Kabelanschluss aus den ersten Hop pinge habe ich konstant einen Verlust von mindestens 1%. Pinge ich den gleichen Host vom Telekom VDSL Anschluss aus oder selbst vom Telekom LTE Anschluss aus habe ich selbst nach 24 Stunden kein einziges verlorenes Paket! Telekom LTE ist hier zuverlässiger und stabiler als Vodafone Kabel! Das gilt natürlich nicht überall aber ich habe so dermaßen die Schnauze von Vodafone voll das kann ich gar nicht mit Worten ausdrücken. Den Businesstarif hätte ich mir besser auch gespart den leider ist die Fritzbox mit der veralteten Firmware Teil des Problems. Update nicht vor Sommer! Ausbautermine werden auch immer mit irgendwelchen faulen Ausreden verschoben. Das Routing ist auch dermaßen mies bei Vodafone das ich mit dem LTE Anschluss oftmals bessere Latenzen habe. Ich verstehe einfach nicht wie man ein Netz derart vor die Wand fahren kann. Mal sehen was die Bundesnetzagentur macht, ansonsten noch ein paar Monate dann wars das mit Vodafone :)

  4. L. v. A. sagt:

    Nun ja, man könnte ja auch vor Vertragsabschluss die AGB lesen… Und wenn einem das nicht passt, zu einem anderen Anbieter gehen… Oder so…

    • Günter Born sagt:

      Die Verbraucherzentralen haben sich die AGB angesehen und den Gerichten die Frage gestellt "ist das so zulässig" … und die ersten Instanzen an den Landgerichten Düsseldorf und München haben ziemlich deutlich entschieden … oder so … ;-).

    • Face sagt:

      Also was manche Menschen hier für Aussagen rauslassen, da kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln… oder so…

  5. Der Name sagt:

    sowas muss man den deutschen (?) abzockern auch erstmal per gericht erklaeren was lauteres geschaeftsverhalten ist und was nicht?

    ernsthaft, was ist mit der menschheit los bzw mit diesen konzernen, welche entscheider haben solche firmenpolitiken erstellt und an ihre abteilungen ausgegeben, wer hat das in AGBs usw gegossen?

    kommen die sich nicht alle dabei schaebig und gierig und laecherlich vor?
    scheinbar ja nicht denn sonst wuerde es nicht solche situationen geben.

    jaemmerlich.

    • Ralf S. sagt:

      Ganz einfach:
      Die Konzerne sind einfach viel zu mächtig! Und Macht schafft automatisch Überheblichkeit und oft grenzenlose Arroganz. In der Folge davon kommt es dann eben auch sehr oft zu Machtmissbrauch. Getreu dem Motto "man (wir) kann (können) es ja mal probieren, wie schmerzbefreit die (unsere) Kunden sind…" Und noch schlimmer: Durch ihre grenzenlose Macht führen die Konzerne auch sehr gerne die Politiker vor. Sind also hintenrum die eigentlichen Politiker, oder zumindest zu einem großen Teil die Lenker der Politik. Lobbyismus nimmt immer mehr zu. Inzwischen sogar ja ganz öffentlich und skrupellos per Videos in den sozialen Netzwerken u. a. Genau deshalb ist es ja auch so wichtig, dass die Gerichte (noch) frei und unabhängig sind und eben auch den Politikern auf die Finger schauen und bei Bedarf auch hauen. Denn "Verbraucherschutz" stört so manchen Politiker doch ganz massiv bei seiner täglichen Arbeit (mit den Konzernen)… ;-) Eines der besten Beispiele z. B. der Diesel-Abgasskandal.

  6. Christian Krause sagt:

    Der Fall steht ja sogar extra im BGB, hätte es als Vodafone (mit "e"!) gar nicht zu einer Klage kommen lassen. 309 Abs. 5 BGB

    Aber Vodafone nimmt ja auch noch Geld für die Papier Rechnung und wenn man interveniert, dann lügt der Kundenberater, dass er davon nichts weiss, das wäre etwas für die Rechtsabteilung. Der Laden ist das letzte.

    • Matthias Gutowsky sagt:

      Klugscheißmodus: § 309 Abs. 1 Nr. 5 BGB ;-)

      Aber der greift zumindest nach den Kabel-AGBs hier nicht, da dem Kunden danach ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet ist.

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