Klarna: Vorsicht bei Online-Käufen, Rückbuchung bei abweichendem Verwendungszweck

Es gibt ja immer mehr Menschen, die in Online-Shops ordern, wobei die Bezahlung über Dienstleister wie Klarna erfolgt. Klingt ja auch gut: Im Online-Shop bestellt und unkompliziert per Klarna bezahlt. So wäre wohl die Idee beim „Smooth Shopping". Allerdings gibt es bei diesem Ansatz bei Klarna eine fiese Falle, auf die die Marktbeobachtung der Verbraucherzentrale hinweist. Bei einem Rechnungskauf und Bezahlung über Klarna muss man ganz genau aufpassen. Denn sonst droht eine Rückbuchung und es könnten Mahnkosten auf einen zukommen.


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Bei der Verbraucherzentrale gibt es immer wieder Beschwerden von Verbrauchern und Verbraucherinnen über den Rechnungskauf beim Online-Bezahldienstleister Klarna. Die Leute kaufen auf Rechnung und haben über Klarna die Rechnung im angegebenen Zeitraum bezahlt. Aber die korrekt überwiesenen Beträge werden zurückgebucht, und die Rechnung ist plötzlich wieder offen. Die Betreiber der Online-Shops geben die unbezahlten Rechnungen an Inkassounternehmen weiter. Die Inkassounternehmen erhalten die Adressen der Schuldner von Klarna und auf die Verbraucher kommen Extrakosten durch das Inkasso zu.

Woran könnte das liegen?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vermutet, dass ein vollautomatisierter Prüfmechanismus hinter den Rückbuchungen steckt. Dieser gleicht den Verwendungszweck der Rechnung mit dem der Zahlung ab. Schon bei geringfügigen Abweichungen könnte der Verwendungszweck dann unter Umständen nicht erkannt und die Zahlung zurückgebucht werden. Die eigentlich bezahlt geglaubte Forderung bleibt dann aus Anbietersicht offen.

Was kann man tun?

Die Verbraucherzentrale hat folgende Hinweise zu diesem Thema gegeben.


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  • Achten Sie darauf den Verwendungszweck genauso anzugeben, wie in der Rechnung angegeben.
  • Fügen Sie dem Verwendungszweck daher nichts zu – auch nicht Ihren Namen oder eine Kundennummer, die nicht aus der Vorlage von Klarna hervorgeht.
  • Zahlen Sie nicht mehrere Rechnungen auf einmal, um sich den Aufwand mehrerer Überweisungen zu sparen.
  • Sollte Ihre Rechnung keinen Verwendungszweck enthalten, kontaktieren Sie Klarna und fragen Sie nach den Angaben für die Überweisung.

An dieser Stelle stellt sich für mich dann der Sinn dieses Zahlungsdienstleisters, wenn ich bei jeder Bestellung nicht sicher sein kann, ob die Bezahlung über Klarna auch erfolgreich abgewickelt wird. Gibt es jemand, der von diesem Problem betroffen war/ist?

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17 Antworten zu Klarna: Vorsicht bei Online-Käufen, Rückbuchung bei abweichendem Verwendungszweck

  1. Dat Bundesferkel sagt:

    "Gibt es jemand, der von diesem Problem betroffen war/ist?"
    Nein. Ich nutze Klarna schon einige Jahre absolut unproblematisch. Der Verwendungszweck ist eine eindeutig zugewiesene Nummer, die mit den Vorlagen abgespeichert wurde (so, wie es auch bei Otto und anderen Unternehmen der Fall ist).

    Abweichungen setzen *immer* eine manuelle Prüfung voraus, das kennt man auch von regionalen Stromanbietern. Vermutlich hat Klarna für Späße dieser Art nicht genügend manpower.

    Ergo: Einfach das angeben, was auch auf den postalisch übersandten Überweisungszahlscheinen drauf steht. Weshalb nun einige Menschen meinen, im Verwendungszweck noch Grimms Märchen, oder ihren Namen hineinzuschreiben zu müssen, werde ich nie verstehen.

    Ja, einige Leute beklagen sich über Klarna und darauf folgendes Inkasso. Aber irgendwo scheinen die wohl was verkehrt zu machen.

    • dw sagt:

      "Ja, einige Leute beklagen sich über Klarna und darauf folgendes Inkasso. Aber irgendwo scheinen die wohl was verkehrt zu machen."

      Das sehe ich nicht so. Erstens kann eine vernünftige Buchhaltung automatisch auch abweichende Verwendungstexte erkennen, wenn z.B. wenigstens die Rechnungsnummer enthalten ist und zweitens, man kann von niemand erwarten, dass er fehlerfrei ist. Es gibt eben auch Menschen, die sich mit dem Ausfüllen von Formularen schwer tun, o.ä. Des Weiteren habe ich noch nie von Klarna einen postalisch zugestellten Überweisungsschein erhalten. Das lief alles elektroisch ab. Und dabei ist der Verwendungszweck nicht in jedem Fall klar ersichtlich gewesen.

      Verständlich ist zwar auch aus meiner Sicht, dass dann eine manuelle Prüfung erfolgen muss, aber was Klarna daraus macht, dass ist die Frage. Und die machen eben nichts und überlassen das ihrem Algorithmus.

      Meine Erfahrung mit Klarna ist dabei sehr interessant. Ich habe eine Zeit lang einige Käufe über Klarna getätigt. Solange alles automatisch läuft ist das auch in Ordnung. Sobald man aber eine Rückfrage stellt, wird es schwierig. Die Klarna Mitarbeiter wussten selten wovon ich sprach. Man konnte bei Klarna meinen Abrechnungsverlauf nicht wirklich korrekt nachvollziehen. Ich habe einige sehr verwirrende Mails erhalten. Eine Abschlusszahlung ist bei Klarna verschwunden, obwohl ich diese korrekt und mit richtig ausgfüllter Überweisung bezahlt hatte und das auch belegen konnte.

      Darüber hinaus ist man bei Klarna sehr respektlos mit mir als Kunde umgegangen. Von seiten der Klarna Mitarbeiter wurde es direkt so hingestellt, als wäre es mein Fehler gewesen. Ich wurde auch nicht höflich mit "Sie" angesprochen, sondern bei der Firma hat der "you" Anglizismus Einzug gehalten und jeder wird mit "Du" angesprochen. Das finde ich für ein Finanzunternehmen/Zahlungsdienstleister nicht angemessen. Jedenfalls nachdem ich den Nachweis erbracht hatte, ist bis heute keine Entschuldung eingegangen und ich habe auch auf weitere Anfragen nicht einmal einen korrekten Abrechnungsverlauf und Kontostand erhalten. Ich finde das sagt viel über das Unternehmen aus.

      Ich kann hier der Aussage oben nur beipflichten:
      "An dieser Stelle stellt sich für mich dann der Sinn dieses Zahlungsdienstleisters, wenn ich bei jeder Bestellung nicht sicher sein kann, ob die Bezahlung über Klarna auch erfolgreich abgewickelt wird."

      Schlussendlich, da es um mein Geld geht, werde ich nicht mehr über Klarna einkaufen und kann es aufgrund meiner Erfahrung auch niemand wirklich empfehlen.

      • Dat Bundesferkel sagt:

        " Es gibt eben auch Menschen, die sich mit dem Ausfüllen von Formularen schwer tun(…)"
        Also mal ehrlich… wir sprechen hier nicht von einem ALG-2/ALG-1-Amtrag in seiner Ursprungsform oder der Steuererklärung.

        Ich bekomme regelmäßig Rechnungen von Klarna postalisch zugesandt und da ist *immer* ein Überweisungsvordruck vorhanden, nebst eindeutigem Zahlungsziel und Betragshöhe.

        Du verlangst Automatismus und Anpassungsfähigkeit. Meine Nachbarin hat bei ihrem regionalen Energieversorger DREI Kundenkonten (Heizung, Wasser und Strom). Wenn die sich bei den Nummern vertut, ordnet der Versorger den Zahlbetrag irgendwo zu, wo gerade ein (der) größte Rückstand ist.
        Logisch betrachtet müßte der jedes mal eine nicht einwandfrei zuordbare Zahlung rückbuchen.

        "Schlussendlich, da es um mein Geld geht, werde ich nicht mehr über Klarna einkaufen und kann es aufgrund meiner Erfahrung auch niemand wirklich empfehlen."
        Das ist Dein gutes Recht. Auch ich habe schon mehrfach negative Erfahrungen anderer Kunden gelesen und mir anfangs Sorgen gemacht. Jedoch habe ich mittlerweile einen 5-6 stelligen Betrag via Klarna umgesetzt und nicht ein einziges mal Probleme gehabt.

      • M.s sagt:

        Möchten Sie Ihre Erfahrungen vor Gericht erzählen?

  2. Daniel S. sagt:

    Auch nie Probleme damit. Haben auch eine sehr praktische Funktion. Bei Mode z.B. „die Retoure anmelden". Dann ist automatisch Zahlpause. Klarna wartet die Verarbeitung der Retoure ab und teilt den Restbetrag mit. Man muss also nicht den kompletten Betrag bezahlen und dann auf Rückzahlung warten. Sehr praktisch!

  3. weingeist sagt:

    Auch ich hatte noch nie Probleme. Und ich nutze Klarna wenn es angeboten wird immer.
    Zitat aus einer Rechnungsemail :
    "Bitte gib nur diesen Verwendungszweck an, damit wir deine Zahlung korrekt zuordnen können."
    Die App nutze ich aber nicht.

    • GPBurth sagt:

      "Bitte gib nur diesen Verwendungszweck an, damit wir deine Zahlung korrekt zuordnen können."
      Oder anders ausgedrückt: "pass dich gefälligst an unsere Maschine an"

      Ich dachte, das hätten wir mit den 1980ern hinter uns gelassen?

  4. T Sommer sagt:

    Ich hatte, wenn es sich nicht vermeiden lies, bei elektronischen einzugszahlungen mit klarna bisher kein Problem. Wobei ich immer bei dem Shop direkt bezahlen möchte. Mir sind diese externen Dienstleister von grund auf suspekt. Solange alles glatt läuft ist alles in Butter, aber wehe es kneift. Dann kann man sich mit mehreren Ansprechpartnern, im email Dialog oder der sprachlichen Unverständlichkeit herumschlagen. Wenn man Glück hat ist der shopbetreiber mit dem Dienstleister gut vernetzt und löst das Problem.

  5. Anonymous sagt:

    Habe auch schon häufig mit Klarna bezahlt und nie Probleme gehabt.
    Wenn man einen Verwendungszweck vorgegeben bekommt sollte man diesen auch einfach verwenden. Punkt.
    Verstehe nicht warum Leute sich beschweren wenn sie offensichtlich selber Schuld sind.

    • GPBurth sagt:

      Wenn Absender und Betrag stimmen sollte sowas heute durchgehen. Auch Fehler können ja vorkommen. Dann gleich komplett zurückzubuchen ist heute nicht mehr angemessen – wenn es das je war. Dass der Mensch sich an die Maschinen anpassen muss ist antikes Interface-Design.

      Apropos: was macht Klarna eigentlich, wenn der Absender Straßner heißt, aber die Gegenstelle Strassner schreibt? Auch das ja ein "beliebter" Fehler aus der "pass dich gefälligst an die Maschine an"-Zeit.

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Vermutlich genau dasselbe, wie auch bei meinem Nachnamen, der einen "Umlaut" enthält. Aber doitsche Banken schaffen es nicht, diesen Umlaut zu inkludieren (obgleich mittlerweile zulässig): Die Zahlungen werden dank des Verwendungszwecks eindeutig zugeordnet.
        Sollte es Probleme mit meinem Bankkonto geben (Wechsel, Leerlauf, Kündigung) und ich gezwungen sein, das Konto meiner Lebensgefährtin zu nutzen, trudelt die Zahlung – dank Verwendungszwecks – dennoch auf das richtige Kundenkonto ein, obgleich der Einzahler einen völlig anderen Namen hat.

  6. Luzifer sagt:

    Meine Erfahrungen sehr negativ. also aktiv nutze ich den Dienstleister sicher nicht mehr. Leider bucht Disney+ über KlarnaAB ab, allerdings da das nen automatisierter Vorgang ist gabs da bisher keine Probleme.

    Ansonsten meide ich diesen Verein wie das Weihwasser! (Gab da ja nicht umsonst auch schon Skandale in der Presse, ob da Vorsatz dahintersteht? Das sei mal dahingestellt, kann auch einfaches Versagen sein durch kaputtsparende BWLer)
    Solche Vereine leben halt auch von der geringen Auffassungsspanne des Web2.0 Users.

  7. nook sagt:

    "Smooth Shopping", schöner Begriff

    Ich bevorzuge dann rough shopping, und werde wohl demnächst nur noch vor Ort im Laden kaufen können.

    In Zeiten von einer gehackten cloud nach der anderen verteile ich meine Daten nicht auch noch an Zahlungsdienstleister als zusätzlich mögliche Schwachstelle.

    Bietet mir ein shop keine Zahlung auf Rechnung, Bankeinzug oder Vorkasse an, schreibe ich eine höfliche Mail mit dem Inhalt meines Warenkorbs und siehe da, die meisten bieten dann die Alternativen.

    Bei nagativer oder gar keiner Antwort, ab zum nächsten shop.

    • Paul Brusewitz sagt:

      Völlig richtig so. Ich frage auch immer per E-Mail an, wenn mir die gebotenen Zahlungsmöglichkeiten nicht gefallen. Meist bieten sich dann Alternaiven oder man will mein Geld nicht. Ist auch ok.

      Freundliche Grüße
      Paul B.

  8. Ichselbst sagt:

    Schlimmer finde ich, dass man seit neuestem seinen Zugangscode zum Bankkonto angeben muss, wenn man auf Onlyfans einem kostenpflichtigen Account folgen möchte. Das war früher nicht nötig, die im OF-Account hinterlegte Kreditkarte wurde direkt belastet. Ich jedenfalls gebe bestimmt nicht auf einem aufploppendem Popup meine Zugangsdaten ein…da könnte ja jeder kommen. Zugegeben hat das nichts mit Klarna zu tun…

  9. Micha sagt:

    Habe den Dienstleister schon 2 mal für einen Kauf auf Rechnung genutzt und keine Probleme gehabt.

    Sofern man am Überweisungsterminal in der Bank nur den auf der Rechnung stehenden Verwendungszweck angibt scheint es keine Probleme zu geben. Der Verwendungszweck war bis jetzt immer eine 13 stellige Nummer.

    • Dat Bundesferkel sagt:

      Genau das. War es bei Dir immer dieselbe Nummer, oder haben sie Dir zwei verschiedene zugewiesen? Bei mir ist es seit jeher ein- und dieselbe Nummer, die man mit einem festen Buchungskonto gleichsetzen kann.

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