Bußgeld in Italien gegen Apple und Google wegen aggressiver Datensammelei

Die italienische Wettbewerbsbehörde (Autorita Garante della Concorrenza e del Mercato) hat Bußgelder in Höhe von je 10 Millionen Euro (11,3 Millionen Dollar) gegen Google und Apple verhängt. Grund sind Verstöße gegen den Verbraucherschutz. In einem Fall geht es um mangelnde Information der Kunden, und im zweiten Fall dreht es sich um aggressive Praktiken bei der Beschaffung und Verwendung von Verbraucherdaten.


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Die Information der italienische Wettbewerbsbehörde (Autorita Garante della Concorrenza e del Mercato) wurde am 26. November 2021 auf dieser Webseite veröffentlicht.

Verstoß gegen Verbraucherrechte

Laut der Wettbewerbsbehörde stützt Google seine wirtschaftliche Tätigkeit auf das Angebot einer breiten Palette von Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Internet. Das umfasst auch Online-Werbetechnologien, Suchwerkzeuge, Cloud Computing, Software und Hardware. Die Dienste beruhen auch auf der Erstellung von Nutzerprofilen auf der Grundlage der Daten dieser Nutzer.

Apple sammelt, profiliert und verwendet durch die Nutzung seiner Geräte und Dienste Nutzerdaten für kommerzielle Zwecke. So gibt Apple zwar keine Daten an Dritte weiter, nutzt aber deren wirtschaftlichen Wert direkt durch Werbemaßnahmen, um den Verkauf seiner eigenen Produkte und/oder den von Dritten über seine Handelsplattformen App Store, iTunes Store und Apple Books zu steigern.

In diesem Zusammenhang stellte die Behörde fest, dass zwischen den Nutzern und den beiden Betreibern eine Verbraucherbeziehung besteht, auch wenn kein Geld ausgezahlt wird, deren Gegenleistung in den Daten besteht, die sie bei der Nutzung der Dienste von Google und Apple preisgeben.


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Klare Verbraucheraufklärung versäumt

Die Behörde stellte fest, dass sowohl Google als auch Apple es versäumt haben, klare und unmittelbare Informationen über den Erwerb und die Verwendung von Nutzerdaten zu kommerziellen Zwecken bereitzustellen.

Insbesondere hat Google sowohl in der Phase der Kontoerstellung, die für die Nutzung aller angebotenen Dienste unerlässlich ist, als auch während der Nutzung der Dienste selbst relevante Informationen ausgelassen, die die Verbraucher benötigen, um in Kenntnis der Sachlage entscheiden zu können, ob sie damit einverstanden sind, dass das Unternehmen ihre persönlichen Daten zu kommerziellen Zwecken sammelt und nutzt.

Sowohl bei der Erstellung der Apple-ID als auch beim Zugang zu den Apple Stores (App Store, iTunes Store und Apple Books) informiert Apple den Nutzer nicht unmittelbar und ausdrücklich über die Erhebung und Verwendung seiner Daten zu kommerziellen Zwecken, sondern betont lediglich, dass die Datenerhebung notwendig ist, um das Kundenerlebnis und die Nutzung der Dienste zu verbessern.

Aggressive Praxis festgestellt

Im zweiten Fall stellte die Überwachungsbehörde fest, dass die beiden Unternehmen eine aggressive Praxis verfolgten. Insbesondere hat Google in der Phase der Kontoerstellung die Zustimmung des Nutzers zur Übermittlung und/oder Nutzung seiner Daten zu kommerziellen Zwecken voraktiviert. Diese Vorab-Aktivierung ermöglicht die Übertragung und Nutzung der Daten durch Google, sobald sie generiert wurden, ohne dass weitere Schritte erforderlich sind, in denen der Nutzer die von dem Unternehmen von Zeit zu Zeit getroffene Auswahl bestätigen oder ändern kann.

Im Fall von Apple hingegen beruht die Werbemaßnahme auf einer Methode, mit der die Zustimmung zur Verwendung der Daten des Nutzers zu kommerziellen Zwecken eingeholt wird, ohne dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, sich vorher ausdrücklich für die Weitergabe seiner Daten zu entscheiden. Diese von Apple geschaffene Ankaufsarchitektur ermöglicht es den Verbrauchern nicht, ihren Willen über die Verwendung ihrer Daten zu kommerziellen Zwecken durchzusetzen. Auf diese Weise wird der Verbraucher in seiner Konsumentscheidung beeinflusst und ist der Übermittlung seiner persönlichen Daten ausgesetzt, die Apple auf unterschiedliche Weise für eigene Werbezwecke nutzen kann.

Geldbuße von je 10 Millionen Euro

Wegen dieser Sachverhalte hatte die italienische Kartellbehörde zwei Untersuchungen gegen Google Ireland Ltd. und Apple Distribution International Ltd. eingeleitet. Beide Untersuchungen sind abgeschlossen und die Verstöße wurden festgestellt. Daher verhängte die italienische Kartellbehörde gegen beide Unternehmen Geldbußen in Höhe von jeweils 10 Mio. EUR. Dies ist der nach geltendem Recht zulässige Höchstbetrag.

Und Amazon auch dabei

Ich lese ja häufig, wenn ich über Microsoft und Wettbewerbsverfahren oder Beschwerden berichte, in Kommentaren die Frage "und was ist mit Apple, Google & Co. – wann wird darüber berichtet?" – nun ja, hier ist genau ein solcher Bericht. Die Kollegen von Bleeping Computer erwähnen in diesem Artikel, dass die gleiche Wettbewerbsbehörde eine massive Geldstrafe in Höhe von 68,7 Millionen Euro (77,5 Millionen Dollar) gegen Amazon und eine weitere Geldstrafe in Höhe von 134,5 Millionen Euro (151,5 Millionen Dollar) gegen Apple wegen angeblicher wettbewerbswidriger Praktiken verhängt habe. Die betreffende Bekanntgabe lässt sich hier in italienisch nachlesen.


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11 Antworten zu Bußgeld in Italien gegen Apple und Google wegen aggressiver Datensammelei

  1. 1ST1 sagt:

    Das zahlen die aus der Portokasse. Die gewonnenen Daten dürften mehr wert sein.

  2. sosbirye6 sagt:

    (korrigiert – sorry, vorigen löschen)
    – wegen aggressiver "Datensammeli" was bitte ist das?!?
    – "Daher verhängte die die italienische Kartellbehörde" ein die weg
    – "nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrag" zulässige

    => schonmal mit gegenlesen (VOR veröffentlichen) probiert?!

    • Günter Born sagt:

      Why gegenlesen – habe ja meine Korrektoren unter der Leserschaft ;-).

      • Mich@ sagt:

        +1

        '"sidn" doch alles nur special effects der Tastatur ;)

        • Günter Born sagt:

          Nö, es ist die Interaktion von 10-Finger-Blind-Schreiben mit einer Tastatur und dann beim Querlesen ein Gehirn, welches offensichtliche Fehler erst einmal ausblendet. Wer viel schreibt, kennt diesen Effekt. Mit einem Tag Abstand liest sich ein Text im Hinblick auf Fehlerkorrekturen gänzlich anders.

          Standardfehler beim mir (und manchem anderen Autor, wie ich bei fremden Texten feststelle): Statt "mir" wird "mit" getippt, weil die Tasten nebeneinander liegen und das Gehirn schlicht den falschen Finger triggert. Dieser Fehler fällt mir meist erst nach 2 Tagen auf.

      • rembalsoc47 sagt:

        oh ja, mit so einer Attitüde gewinnt man ja bekannterweise massig Leser – herzl Glühstrumpf zu derartigem Schwachsinn.
        Kein Wunder, dass der Blog so unbedeutend bleibt…

        • Günter Born sagt:

          Immer nett, wenn sich Leute um den Erfolg des Blogs Gedanken machen.

          Nur mal ganz langsam zum Mitschreiben: Das sind keine Attitüden – wer selbst schreibt, weiß das. Selbst wenn Du deine Texte drei Mal gegen liest, wirst Du Tippfehler übersehen, die dir nach einem Tag sofort ins Auge springen. Bei Buchmanuskripten drucke ich diese aus und lese am Folgetag Korrektur. In den ca. 300 Büchern, die ich in meinem Leben verfasst habe, sind Lektoren, Fachlektoren und Rechtschreibkorrektoren drüber gegangen. Wenn ich das erste druckfrische Exemplar in Händen hielt, wurde dieses aufgeschlagen, um die ersten beiden Seiten zu lesen und sobald ich den ersten Tippfehler gefunden hatte, beruhigt zugeklappt …

          Von daher sind Leserhinweise auf Schreibfehler immer willkommen. Aber nun kommt mir jemand mit "schonmal mit gegenlesen (VOR veröffentlichen) probiert?!" – was ich übrigens locker nehme – und ein Smiley hinter meinen Kommentar gesetzt habe, dass man die Bemerkung nicht so ernst nehmen soll.

          Tippfehler, Formulierungsfehler, Missverständnisse und sachliche Fehler wird es in den Texten immer geben. Schreibe ich Mist, habe ich auch kein Problem mit, das zu bekennen und zu korrigieren. Wenn ein Hinweis aus der Leserschaft kommt, nehme ich das gerne auf, korrigiere das und gut ist. Fallen mir Tage nach Veröffentlichung Fehler auf, werden die auch stillschweigend korrigiert und ich denke mir "was hast Du bloß geschrieben, wieso hast Du das beim Gegenlesen nicht gesehen?" … dann gibt es noch Stilblüten oder konsequente Falschschreibung über einen Beitrag – aber damit muss ich und kann ich leben.

          Und dann kommt jemand mit Attitüden … sorry, unter diesem Aspekt, kann ich schlicht das Bloggen an den Nagel hängen.

  3. Singlethreaded sagt:

    Die Frage ist natürlich wie lange können sich die Konzerne damit "freikaufen"? Ich meine Sinn des Bußgeldes muss ja eine Verhaltensänderung sein. Wenn das Bußgeld irgendwann täglich eingezogen wird, dann sollte es langsam interessant werden.

  4. Dekre sagt:

    Das ist toll!
    Kann es sein, dass deshalb das ZDF nun seines umgestellt und man kann endlich abwählen. Ob das ZDF sich daran wirklich hält, ist ungewiss.

    Das mit den Bußgeldern ist ja so eine Sache. Wer bekommt das Bußgeld? In Deutschland ist es so, dass es nicht in den Finanzhaushalt geht, sondern die Richter nach Gutdünken entscheiden, wer es bekommt.

    • Dekre sagt:

      Bei Valet (it-blogger.net) habe ich gerade gelesen, dass es mit dem neuen TTDSG zusammenhäng: "Zum 1. Dezember 2021 tritt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft. Daraus resultieren verpflichtende neue Datenschutz-Einstellungen, die wir Ihnen in den ZDF-Apps zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund ist das Update auf die neue Version notwendig".
      Das ist aber so vom ZDF schon grenzwerig und haben das dann schon vorher wohl falsch ausgelegt. Denn eine Auswahl hatte man vorher nicht.

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