[English]Bereits am 20. Januar 2022 hat das EU-Parlament den sogenannten Digital Service Act in erster Lesung angenommen. Damit Online-Plattformen und Online-Marktplätze stärker in die Verantwortung genommen und illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen sowie Desinformation schärfer bekämpft werden. Auch das Thema Cookies wird in dieser Vorlage thematisiert. Jetzt beginnen die Verhandlungen zur Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten.
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Der Digital Services Act (DSA) regelt eine Reihe von Voraussetzungen, unter denen Online-Plattformen und Online-Marktplätze in der EU aktiv werden dürfen.
Illegale Inhalte und Desinformation
Der Vorschlag für den Digital Services Act (DSA) legt klare Verantwortlichkeiten und Rechenschaftspflichten für Anbieter von Vermittlungsdiensten fest, insbesondere für Online-Plattformen wie soziale Medien und Marktplätze.
Der DSA sieht einen "Notice and Action"-Mechanismus sowie Schutzmechanismen für die Entfernung illegaler Produkte, Dienste oder Inhalte im Internet vor. Anbieter von Hosting-Diensten sollten bei Erhalt einer solchen Meldung "ohne unangemessene Verzögerung handeln, wobei die Art des gemeldeten illegalen Inhalts und die Dringlichkeit des Handelns zu berücksichtigen sind". Die Abgeordneten haben auch stärkere Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Meldungen nicht willkürlich und nicht diskriminierend bearbeitet werden und die Grundrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, geachtet werden.
Online-Marktplätze
Online-Marktplätze müssen sicherstellen, dass Verbraucher sichere Produkte online kaufen können, so die Abgeordneten, und die Verpflichtung zur Rückverfolgung von Händlern (das Prinzip "Kenne deinen Geschäftskunden") stärken.
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Verpflichtungen für sehr große Plattformen
Sehr große Online-Plattformen (VLOPs) werden aufgrund der besonderen Risiken, die sie in Bezug auf die Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte darstellen, besonderen Verpflichtungen unterworfen. Der DSA würde dazu beitragen, schädliche Inhalte (die möglicherweise nicht illegal sind) und die Verbreitung von Desinformationen zu bekämpfen, indem er Bestimmungen über obligatorische Risikobewertungen, Maßnahmen zur Risikominderung, unabhängige Audits und die Transparenz so genannter "Empfehlungssysteme" (Algorithmen, die bestimmen, was Nutzer sehen) enthält.
Werbetracking und personalisierte Werbung
Der Text des DSA sieht bezüglich Werbetracking eine transparentere und informierte Wahlmöglichkeit für die Empfänger digitaler Dienste vor, einschließlich Informationen darüber, wie ihre Daten zu Geld gemacht werden. Die Verweigerung der Einwilligung darf für den Empfänger nicht schwieriger oder zeitaufwändiger sein als die Erteilung der Einwilligung. Wird die Einwilligung verweigert oder zurückgezogen, müssen den Empfängern andere Optionen für den Zugang zur Online-Plattform angeboten werden, einschließlich "Optionen auf der Grundlage von tracking-freier Werbung".
Targeting- oder Techniken, bei denen die Daten von Minderjährigen zum Zweck der Anzeige von Werbung verwendet werden, sind ebenso verboten wie das Targeting von Personen auf der Grundlage besonderer Datenkategorien, die das Targeting von schutzbedürftigen Gruppen ermöglichen.
Euractive hat hier eine Zusammenfassung in Englisch veröffentlicht. Eine Übersicht der Regeln findet sich bei Becks, das Ganze geht jetzt in die Verhandlungen der Mitgliedsstaaten, wo es um die Umsetzung geht.
So langsam deutet sich eine Regulierung im Bereich Nutzertracking und Online-Werbung an, hatte ich doch im Blogbeitrag US-Demokraten wollen Gesetz gegen Nutzertracking bei Werbeanzeigen über ein entsprechendes Vorhaben in den USA berichtet.
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"…sowie Desinformation schärfer bekämpft werden."
Wer bestimmt denn was eine Desinformation ist?
Das klingt mir schon sehr nach einer willkürlichen Beschränkung der freien Meinungsäußerung.