Bericht: Apple will wegen von EU-Gesetzen 2024 App-Stores von Drittanbietern zulassen

Es ist eine kleine Sensation, wenn die Berichte zutreffen. Es heißt, dass Apple wohl ab 2024 alternative App-Stores von Drittanbietern für seine Betriebssysteme wie iOS und iPadOS zulassen wolle. Hintergrund sind wohl entsprechende Gesetze, die in der europäischen Union erlassen wurden.


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Das Ganze geht auf einen Bericht Apple to Allow Outside App Stores in Overhaul Spurred by EU Laws (Paywall) von Marc Gurman bei Bloomberg zurück. Konkret heißt es, dass sich Apple sich darauf vorbereitet, alternative App-Stores auf seinen iPhones und iPads zuzulassen. Gurman beruft sich dabei auf Personen, die mit diesem Schritt vertraut seien. The Verge berichtet hier unter Berufung auf Bloomberg ebenfalls Details.

Es heißt, dass Mitarbeiter aus der Softwareentwicklung und dem Dienstleistungsbereich von Apple konkret an der Öffnung des iTunes-Store-Zwangs arbeiten. Das gehörte bisher zu den Schlüsselelementen von Apple, dass von Endanwendern unter iOS und iPadOS nur Apps aus dem Apple-Store installiert werden konnten. Sobald die entsprechenden Änderungen implementiert und freigegeben sind, können Kunden Apps von Drittanbietern auf ihre iPhones und iPads herunterladen, ohne den App Store des Unternehmens zu nutzen. Das hätte natürlich auch einen Einfluss auf die bis zu 30 %ige Provision, die Apple für Zahlungen für Store-Apps oder den mit den Apps gemachten Umsatz verlangt. Diese Provision würde für Apple nicht mehr anfallen und iOS/iPadOS würde sich dann Android angleichen.

Diese Änderung könnte aber auf Geräte bzw. Nutzer beschränkt bleiben, die in Europa leben – wie das bei Reisen/Aufenthalten ins EU-Ausland umgesetzt wird, ist unklar. Kommen soll das Ganze mit dem ab Ende 2023 erwarteten iOS 17 Update. Diese gravierende Änderung ist die Reaktion Apples auf den europäischen Digital Markets Act (DMA). Gemäß dieser Pressemitteilung müssen große Online-Plattformen, die als "Gatekeeper" zu betrachten sind, eine Reihe von Verpflichtungen einhalten.

Apple fällt mit seinem App-Store unter diese Kategorie der Gatekeeper. Dazu gehört wohl auch ein Verbot für Gatekeeper, den Wettbewerb durch Bedingungen für den Zugang zu eigenen App-Store zu behindern oder die Installation von Anwendungen aus anderen Quellen zu verhindern. Gatekeeper haben nach Veröffentlichung sechs Monate Zeit, um die Anforderungen des DMA zu erfüllen. Die Frist endet spätestens jedoch am zum 6. März 2024.


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Zum 13. Dezember 2022 hat Apple auch mit dem Rollout von iOS 16.2 begonnen. Dazu gehört auch die vor einigen Tagen angekündigte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Daten, die in iCloud abgelegt werden (siehe diesen Techcrunch-Artikel). Und Zack Wittacker berichtet hier, dass Apple Ende November 2022 in iOS 16.1.2 eine 0-day-Schwachstelle geschlossen habe, der nun ausgenutzt werde.


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3 Antworten zu Bericht: Apple will wegen von EU-Gesetzen 2024 App-Stores von Drittanbietern zulassen

  1. McAlex777 sagt:

    Ich will einen Gatekeeper mit Qualitätshürden. Darum werd ich beim AppleStore bleiben.

    Letztlich sind GNU/Linux Repositorys auch nichts anderes – und vermutlich hätte Microsoft gut daran getan einen Microsoft-Store schon zu WindowsXP einzuführen.

    Man stelle sich eine Welt vor, in der Microsoft es erlaubt hätte Firmen einen eigenen Store zu generieren – aus dem sich Firmenmitarbeiter die von der Firma freigegebene Software selbst installieren kann, und in der Systemseitig nicht zertifizierte Applikationen nicht ausgeführt werden.

  2. Steve sagt:

    Viel wichtiger wäre ja, wenn man den Store auch anonym nutzen könnte, also ohne Account und Zwangs-Datentransfer in unsichere Drittländer.
    Denn objektiv besteht für "kostenlose" Apps kein Grund, sich (namentlich) zu identifizieren.
    Entweder das, oder Verbot von ungerechtfertigten App-only Dienstangeboten, die dies objektiv nicht benötigen (Online-Banking, Ladekarten, Krankenakte, etc.).

    Denn es kann ja nicht sein, dass man faktisch dazu gezwungen wird, einen Account bei Apple oder Google zu haben, nur um ganz normale, alltäglich Angebote wahrzunehmen, die auch wunderbar ohne App funktionieren würden.
    Ich sage nur: Koppelungsverbot in der DSGVO.
    Welcher App-Anbieter übernimmt denn auch die Verantwortung für die Datenverarbeitung durch Apple und Google, die er selbst dem Kunden aufnötigt?

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