Bessere Produkthaftung u.a. für Software gefordert – EU-Kommission plant Änderungen

ParagraphEs scheint sich was in Sachen Produkthaftung für Software zu bewegen. Verbraucherschützer fordern mehr Schutz der Kunden für mangelnde Produkte,. Und die EU-Kommission hat bereits Ende September 2022 einen Entwurf für die Novellierung der 40 Jahre alten Vorschriften zur Produkthaftung, u.a. auch bei Software und Sicherheitsupdates vorgelegt. Dieser Entwurf muss vom EU-Parlament und -Rat noch beschlossen werden.


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Es ist wohl eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa), die auf das Thema hinweist. Die Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, sagte dpa, dass Verbraucher kaum eine Chance hätten, Fehler von Produkten und Kausalitäten nachzuweisen. Besonders Geräte, die sich digital vernetzen könnten, seien für viele "eine Blackbox". Die Beweislast müsse daher ganz grundsätzlich umgekehrt werden, wie Golem hier zitiert.

Von den Verbraucherschützern kommt die Forderung nach Schutz für die Kunden im Haftungsrecht für mangelhafte Produkte. Hersteller müssten die Beweislast tragen, dass kein Fehler bei bestimmungsgemäßer Verwendung eines Produkts vorliege. Hersteller kennen die Produkte und könnten besser darlegen, dass kein Fehler vorliege, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Genannt werden etwas Beschädigungen, die durch digital programmierbare Rollläden entstehen können.

Eine grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts sei nach Ansicht der Verbraucherschützer nötig, um die Regelungen an das digitale Zeitalter anzupassen. Begrüßt wird von den Verbraucherschützern, dass ein Schaden bereits ab dem ersten Euro geltend gemacht werden kann und nicht mehr bei einer Schwelle von 500 Euro liegen soll.

Mit einem im Herbst vorgelegten Entwurf habe die EU-Kommission dies aber verpasst. Die EU-Kommission hatte am 28. September 2022 zwei neue Haftungsvorschriften für Produkte und künstliche Intelligenz zum Schutz der Verbraucher vorgelegt.


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Erstens schlug die EU-Kommission vor, die bestehenden Vorschriften über die verschuldensunabhängige Haftung von Herstellern für fehlerhafte Produkte (von intelligenten Technologien bis hin zu Arzneimitteln) zu modernisieren. Die überarbeiteten Vorschriften sollen Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen.

Zweitens schlägt die Kommission erstmals eine gezielte Harmonisierung der nationalen Haftungsvorschriften für künstliche Intelligenz (KI) vor, um Opfern von Schäden im Zusammenhang mit KI den Erhalt einer Entschädigung zu erleichtern. Im Einklang mit den Zielen des Weißbuchs zur KI und dem Vorschlag der Kommission für ein Gesetz über künstliche Intelligenz von 2021, mit denen ein Rahmen für Exzellenz und Vertrauen in KI geschaffen wird, stellen die neuen Vorschriften sicher, dass Opfer bei durch KI-Produkte oder -Dienste verursachten Schäden von denselben Schutzstandards profitieren wie bei unter anderen Umständen verursachten Schäden.

Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die geltenden bewährten Vorschriften auf der Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung der Hersteller für die Entschädigung von Personenschäden, Sachschäden oder Datenverlusten, die durch unsichere Produkte – von Gartenstühlen bis hin zu modernen Maschinen – verursacht werden, modernisiert und verstärkt, so die EU-Kommission. Die Richtlinie gewährleistet sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher faire und berechenbare Vorschriften.

Dazu gehören auch die Modernisierung der Haftungsvorschriften für Produkte im digitalen Zeitalter: Schadensersatz für Schäden, die entstehen, wenn Produkte wie Roboter, Drohnen oder Smart-Home-Systeme durch Software-Updates, KI oder digitale Dienste, die für den Betrieb des jeweiligen Produkts erforderlich sind, unsicher gemacht werden, und wenn die Hersteller Schwachstellen im Bereich der Cybersicherheit nicht beheben. Es kommt also eine Produkthaftung für Software – wenn der Vorschlag vom EU-Parlament und Rat angenommen werden.


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11 Antworten zu Bessere Produkthaftung u.a. für Software gefordert – EU-Kommission plant Änderungen

  1. Daniel sagt:

    Na da bin ich ja mal gespannt wie sich Microsoft da rauswindet. Wenn die für jedes schiefgegangene Update finanziell haften müssen, dann lohnt sich das EU-Geschäft nicht mehr.

    • Dolly sagt:

      Exakt so wie z.B. bei der DSGVO. Man beachtet das alles einfach nicht.

      • Anonymous sagt:

        siehe auch BDSG (wayne?), DSGVO (wayne?), Gewährleistung bei Einzelhändlern (wayne?).

        Wieder mal ein Konstrukt, das persönlich mit Rechtsbeistand eingeklagt werden muß. In der Realität zumindest.

    • Singlethreaded sagt:

      Etwas spitzfindig, aber ist die Tatsache dass ein Sicherheitsupdate installiert werden muss nicht praktisch gesehen auch schon ein Schaden? Man muss ja nur mal den zeitlichen Aufwand je Monat für den Patchday über die gesamte Infrastruktur sehen.

      Klar geht vieles automatisch, aber trotzdem sollte man das nicht unterschätzen. Es verursacht Kosten. Ohne Patchmanagement wäre ich schon durchgedreht, aber auch das kostet etwas.

      Auch stelle ich mir die Frage was ist, wenn ein Hersteller Bibliotheken eines anderen Herstellers verwendet? Ich sage nur Log4j. Wer haftet dann?

      Des Weiteren: Haften auch Entwickler von Software, welche ohne Kosten genutzt werden kann wie z.B. Veracrypt. Ich könne mit vorstellen, dass dies viele Entwickler abschrecken würde. Ein möglicher Haftungsausschluss würde die Sache ja ad absurdum führen.

      • R.S. sagt:

        Wenn Hersteller A Bibliotheken von Hersteller B verwendet, so wird wohl Hersteller A haften, denn der muß sich dann versichern, das die Bibliothek von Hersteller B einwandfrei ist.

        Auch bei Hardware haftet ja der Hersteller und nicht die Zulieferer des Herstellers. Beispielsweise die Geschichte mit den explodierenden Akkus vor einigen Jahren: Da hat auch nicht der Akkuhersteller gehaftet, sondern der Gerätehersteller.

  2. Wil Ballerstedt sagt:

    > Hersteller kennen die Produkte und könnten besser darlegen, dass kein Fehler vorliege …

    Also bleibt alles beim Alten?

  3. Fogi sagt:

    Ist zwar nett was die EU Kommission vorhat aber spätestens seit DSGVO und dem daraus resultierendem Cookie Banner Irrsinn usw. nicht immer zum Vorteil der Verbraucher.

    Die größte Gefahr sehe ich bei IOT Geräten, die werden einmal billig auf den Markt geschmissen aber Produktpflege und Sicherheitsupdates gibt es nicht.
    Bei der DDos Attacke auf das Sony Netzwerk Oktober 2016 wurden zb. 150.000 internetfähigen Geräten missbraucht, unter anderem Kameras, Glühbirnen und Haushaltsgeräte.

    Und was die Beweislast beim Hersteller angeht, it´s not a bug, it´s a feature.
    Von daher befürchte ich eher eine Verschlimmbesserung für den Verbraucher denn die Großen wie Microsoft, Apple, HP und Co. wird es nicht jucken, für kleine Software- und Produktentwickler hingegen könnte schon eine Klage schon existenzbedrohend sein.

  4. Patrick sagt:

    Beim Blick auf Geräte, die ohne die damit zwangsweise verbundene Software nicht funktioniert, wünsche ich mir durchaus eine bessere Verantwortlichkeit.
    Denke ich aber an freie Software, die jeder ohne Lizenzgebühren auf seinen Geräten nutzen kann, sieht das für mich aber ganz anders aus.
    Die Regulierungswut in Europa muss nicht immer nur Gutes für uns bedeuten …

    • Günter Born sagt:

      Es wäre ja mal abzuwarten, wie die endgültige Novelle der Verordnung für Produkthaftung ausschaut. Wenn freie Software ohne Entgelt verwendet wird, könnte ich mir vorstellen, dass da keine Haftung entsteht. Anders sieht es aus, wenn ich ein Produkt oder eine Dienstleistung käuflich erwerbe.

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