Apple hat laut Bundeskartellamt eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

ParagraphDas Bundeskartellamt hat entschieden, dass die Apple Inc., Cupertino, USA, eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb einnimmt. Damit unterliegt Apple gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB. Die Vorschrift des § 19a GWB ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit Januar 2021 in Kraft. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.


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Ich hatte am 30. März 2023 bereits im Blog-Beitrag Microsoft im Fokus des Bundeskartellamts (28.3.2023) am Rande erwähnt, dass das auch Apple seit 2021 einer Prüfung durch das Bundeskartellamt unterliege. Dort hieß es vom Bundeskartellamt, dass diese Prüfung weit fortgeschritten sei. Zum 5. April 2023 hat das Bundeskartellamt eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bei Apple festgestellt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte dazu: "Apple verfügt über eine marktübergreifende wirtschaftliche Machtposition, die dem Unternehmen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume eröffnet. Das Unternehmen ist – ausgehend von seinen mobilen Endgeräten wie dem iPhone – Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit. Apple nimmt mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store Schlüsselpositionen für den Wettbewerb und für den Zugang zum Ökosystem und den Apple-Kunden ein. Auf der Grundlage dieser Entscheidung können wir gezielt wettbewerbsgefährdende Praktiken aufgreifen und effektiv unterbinden."

Hinsichtlich konkreter Verhaltensweisen von Apple prüft das Bundeskartellamt in einem weiteren Verfahren Apples Tracking-Regelungen sowie das App Tracking Transparency Framework (s. Pressemitteilung vom 14. Juni 2022). Das Bundeskartellamt geht dabei insbesondere dem Anfangsverdacht nach, dass diese Regelungen Apples eigene Angebote bevorzugt behandeln und/oder andere Unternehmen behindern könnten. Über die Einleitung weiterer Verfahren gegen Apple ist noch nicht entschieden worden.

Zur marktübergreifenden Bedeutung von Apple

Apple gehört mit weltweiten Umsatzerlösen von rund 400 Mrd. USD und einem Gewinn von fast 100 Mrd. USD im Geschäftsjahr 2022 zu den umsatz- und gewinnstärksten Unternehmen der Welt. Zum einen besetzt Apple die gesamte Wertschöpfungskette rund um hochwertige mobile digitale Endgeräte, teilweise einschließlich der eigenen Entwicklung von zentralen Komponenten wie der Prozessoren. Zum anderen entwickelt Apple die Software für diese Geräte – allen voran deren mobile Betriebssysteme wie iOS – selbst. Gleiches gilt für die Plattform für den mobilen Softwarevertrieb auf den Geräten, den App Store. Ergänzt wird Apples Angebot um eine Reihe weiterer Hardware-, Software- und Diensteprodukte.

Apples iPhone trägt kontinuierlich zu mehr als 50 Prozent zum Umsatz des Technologiekonzerns bei. Apple verfügt über marktbeherrschende, mindestens jedoch marktstarke Stellungen auf allen vertikal verbundenen Stufen ausgehend von Smartphones, Tablets und Smartwatches über die proprietären Betriebssysteme bis hin zum Apple App Store als der sowohl für App-Herausgebende als auch für Nutzerinnen und Nutzer einzig verfügbaren digitalen Vertriebsplattform für Apps und andere Softwareprodukte auf Apple Geräten.


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Ausgehend von dieser engen, proprietären Vertikalstruktur und einer aktiven Gerätebasis von weltweit derzeit mehr als zwei Mrd. Stück ist Apple vielfach auf miteinander verbundenen Marktstufen und Geschäftsfeldern tätig und ist so in der Lage, seine Nutzerinnen und Nutzer langfristig an sein komplexes Ökosystem zu binden. Damit einher geht eine ausgeprägte Regelsetzungsmacht gegenüber Dritten, allen voran den App-Entwickelnden.

Apple kontrolliert den Zugang zu Apple-Kundinnen und -Kunden und gestaltet diesen Zugang nach seinen Regeln und zu seinen ökonomischen Rahmenbedingungen. Diese herausragende Positionierung wird flankiert durch eine überragende Ressourcenausstattung. Apple kann nicht nur auf hohe Finanzmittel, sondern auch auf eine breite Nutzerbasis und einen starken Markenwert der Marke „Apple" zurückgreifen.

Das Unternehmen nutzt seine Ressourcen für den Ausbau seines Ökosystems, sei es über hohe Investitionen in F&E, fortlaufende Personalzuwächse in zukunftsweisenden Geschäftsbereichen oder über Unternehmenszukäufe, die sich vor allem auf Technologien zur Erweiterung von Geschäftsfeldern oder zur Verbesserung bestehender Dienste oder Produkte richten. Auch verfügt das Unternehmen über einen privilegierten Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Diese strukturell abgesicherte marktübergreifende Präsenz erleichtert es Apple, sein Ökosystem abzusichern und in neue Geschäftsfelder vorzustoßen, wie zum Beispiel das Werbegeschäft.

Apples überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB verschafft dem Unternehmen damit im Ergebnis eine Machtposition, die ihnen vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Apple in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt nach § 19a Abs. 2 GWB. Das Bundeskartellamt hat zu seiner Entscheidung heute ebenfalls einen Fallbericht veröffentlicht. Dieser ist hier abrufbar.

Hintergrund zu § 19a GWB

Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Eine zentrale neue Vorschrift (§ 19a GWB) erlaubt dem Bundeskartellamt ein frühzeitiges und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. Vor dem heute abgeschlossenen Verfahren gegen Apple hat das Amt eine überragende marktübergreifende Bedeutung bereits bei Alphabet/Google, bei Meta/Facebook und bei Amazon festgestellt (s. Pressemitteilungn vom 5. Januar 2022, vom 4. Mai 2022 und vom 6. Juli 2022). Ein weiteres Feststellungsverfahren wurde gegen Microsoft eingeleitet (s. Microsoft im Fokus des Bundeskartellamts (28.3.2023)).

Auf Basis der neuen Vorschriften laufen auch bereits mehrere Verfahren, die sich gegen konkrete Verhaltensweisen richten, so gegen Google/Alphabet (s. Pressemitteilungen vom 21. Juni 2022, vom 4. Juni.2021 bzw. 12. Januar 2022 und 25. Mai 2021), Meta/Facebook (s. Pressemitteilung vom 28. Januar 2021) und Amazon (s. Pressemitteilung vom 14. November 2022).


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8 Antworten zu Apple hat laut Bundeskartellamt eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

  1. Nano sagt:

    Mit einem Marktanteil von vielleicht 10%? Was für Lack hat man beim Bundeskartellamt gesoffen? Hätte ich auch gerne!

    • Günter Born sagt:

      Wenn das Bundeskartellamt seit 2021 prüft, ist mal davon auszugehen, dass der Kommentator vielleicht am Lack geschnüffelt hat, um zu solchen Aussagen zu gelangen.

      Abseits der Polemik: Laut Statista erzielteApple im 3-Monatszeitraum Oktober bis Dezember 2022 in Deutschland mit dem iPhone einen Marktanteil am gesamten Smartphone-Absatz von rund 32,2 Prozent. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum hatte der Marktanteil des iPhones bei 30,9 Prozent gelegen.

      • Wil Ballerstedt sagt:

        😊

      • Hummel sagt:

        Günter, das ist der Marktanteil von Apple bei iOS.
        Die haben noch ein Mac OS, welches verschwindend gering ist.
        Deren Office Suite? Nettes Tool, welches allerdings auch nicht schlecht ist. Aber marktübergreifend? *höhö*
        Und den ganzen MS Office Schrott bekomme ich auch für iOS und MacOS. Und das seit 1997 oder so
        Und ich kann auch bei iOS nicht wirklich sehen, was da so "Marktübergreifend" sein soll.
        Android und Mircosoft sollten da wohl eher in den Fokus vom Bundeskartellamt stehen.
        Ach, geht ja nicht. Smartphone OS und Arbeitsplatzsysteme sind ja alle von Gøøgle und MS.
        Ja so ein Pech.
        Und wer gängelt uns in die Cloud und erhöht plötzlich die Lizenzgebühren für diesen Misst? MS, Adobe und Co.?
        Da fühle ich mich in meiner kleinen Appleblase noch relativ wohl.
        *2 Cent*

        • Heiko sagt:

          @Hummel
          Dir empfehle ich erstmal die Hintergründe in Erfahrung zu bringen. Das Bundeskartellamt hat sie auf der Website gut beschrieben.

          Ausschlaggebend sind nicht einzelne Produkte in Form von Hardware und Software, sondern das Ökosystem "Apple", in dem der Konzern auch der Gatekeeper zur Kundschaft ist. Apple diktiert die Rahmenbedingen und das weit über die üblichen Grenzen hinaus. Aber dazu kannst du dich gern selbst belesen. ;)

          Apple ist in seiner Geschäftspolitik weitaus restriktiver und konsequenter als Microsoft, was bei letzterem Konzern vor allem am Scheitern in bestimmten Produktbereichen zu erkennen ist. Nur ist Microsoft auf demselben Trip wie Apple oder andere US-Tech-Riesen. Dazu kommt, dass man in Redmond einen weitaus größeren Einfluss hat, denn Apple spielt in der Geschäftswelt eine deutlich kleinere, wenn nicht sogar bedeutungslose Rolle. Microsoft dominiert in vielen Bereichen und das mit nicht weniger fragwürdigen Geschäftspraktiken. Das CSP-Programm im NCE-Lineup könnte für die Kartellwächter besonders spannend werden.

          Ein klassisches Beispiel von wettbewerbsfeindlichen Handlungen ist der sogenannte Verdrängungswettbewerb, indem Wettbewerber zum Marktaustritt bewegt werden. Ein Beispiel dafür könnte der Streit zwischen Microsoft und Slack sein. In der US-Justiz existiert rund um Microsoft auch das sogenannte "Embrace, Extend and Extinguish". Apple zeigt sich derweil in seinen Schnittstellen zutiefst wettbewerbsfeindlich. Dazu kannst du dich gern mit App-Entwicklern unterhalten. Und nein, dass betrifft nicht nur mobile Endgeräte.

  2. Osterhase sagt:

    In der Borny Community herrscht große Verwirrung wenn es mal nicht direkt um das Böse in Gestalt von MS geht. Da weiß man gar nicht mehr in welche Richtung man bashen soll.

    Träumen wir nicht alle von datenschutzfreundlichen Alternativen mit gleichem Featureumfang wie bei MS, Apple, Android, etc?

    • Günter Born sagt:

      Ich denke, die regulären Blog-Leser wissen das schon einzuordnen. Das ich wenig zu Apple bringe, hängt damit zusammen, dass diese Beiträge schlicht kaum von den Leute abgerufen werden – spare ich mir das Berichten – ähnlich wie die monatliche Wasserstandsmeldungen zu Android-Sicherheitsupdates, die das Groß der Leute doch nicht bekommt. Ein Großteil der Leserschaft kommt halt aus dem IT- und Administrator-Bereich von Unternehmen, wo MS-Produkte vorherrschen.

      Und der Titel des IT-Blogs heißt hier ja nach wie vor "Borns IT- und Windows-Blog". Doof halt, dass dieses Windows von Microsoft kommt und diese Firma auch alles daran setzt, täglich Schläge zu bekommen. So what?

    • Weinachtsmann sagt:

      Bashen gehört hier doch zum guten Ton. Genutzt wird es trotzdem alles. Daher alles halb so wild und die Firmen machen alles richtig. :))

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