Endlich ist das Ende verklebter Handy-Akkus in der EU in Sicht

ParagraphAm Mittwoch, den 14. Juni 2023, hat das EU-Parlament mit einer Mehrheit von 587 zu neun Stimmen neue Vorschriften für die Gestaltung, Herstellung und Abfallbewirtschaftung aller in der EU verkauften Batterietypen verabschiedet. Damit wird – nach einer Übergangsfrist (wohl ab Anfang 2027) auch das Ende verklebter Handy-Akkus in der europäischen Union eingeleitet. 2011/2012 hatte ich mich noch bezüglich des Themas mit der damaligen EU-Kommissarin Neeli Kroes und dem Bundesministerium für Umwelt gestritten (ich wollte die bestehende EU-Gesetzgebung angewandt wissen), bin damals aber gescheitert


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Neue Gesetze in der EU

Das neue Gesetz berücksichtigt nach dieser Pressemitteilung technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in diesem Sektor und wird den gesamten Lebensweg von Batterien abdecken, vom Design bis zum Ende der Lebensdauer. Dazu fordert die EU eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Aus meiner Sicht die wichtigste Passage lautet:

Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können

Im Dezember 2022 zeichnete sich der Beschluss bereits ab, hatten sich der Europäische Rat und das EU-Parlament schließlich eine vorläufige Einigung zur Schaffung eines nachhaltigen Lebenszyklus für Batterien erzielt (ich hatte im Beitrag Austauschbare Akkus für Mobilgeräte sollen in Europa kommen berichtet). Eine Vorgabe lautet, dass in Geräte eingebaute Gerätebatterien vom Endnutzer herausnehmbar und austauschbar sein müssen. Ich interpretiere das so, dass keine Spezialwerkzeuge oder Lösungsmittel zum Akkuwechsel erforderlich sein dürfen.

Die Zeiten von nicht wechselbaren Akkus in Smartphones und Notebooks dürfte dann in Europa zu Ende gehen. Ein Sieg aus Sicht des Verbraucherschutzes und aus Umweltsicht. Ausnahmen bilden medizinische Geräte oder Geräte, die für feuchte Umgebungen ausgelegt sind. Nun muss die EU-Kommission den Beschluss des EU-Parlaments gemäß den Regularien in einen Rechtsakt umsetzen. Die Regelung tritt dreieinhalb Jahre nach Bekanntgabe der Verordnung durch die EU (Anfang 2027) in Kraft. Bis zu fünf Jahre lang müssen Hersteller Ersatzakkus für ihre Geräte anbieten, schreibt Golem hier, die im Artikel auch die strengeren Vorschriften zum Sammeln alter Akkus aufgreifen.

Und heise berichtet in diesem Artikel, dass in der EU auf den Markt gebrachte Smartphones, andere Mobiltelefone und Tablets, künftig Informationen über ihre Energieeffizienz, die Langlebigkeit des Akkus, den Schutz vor Staub und Wasser und die Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Herunterfallen aufweisen müssen. Das betreffende Gesetz wurde letzten Freitag, den 16. Juni 2023 auf den Weg gebracht.


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Ein langer Weg

Damit geht ein langer Weg in Sachen vom Verbraucher wechselbarer Batterien für Mobilgeräte wie Handys zu Ende, der mich teilweise tangiert hat. Denn am Thema fest verbaute Akkus in Smartphones und Tablet PCs sowie Notebooks/Ultrabooks hatte ich mich 2011/2012 an der EU-Kommission (namentlich EU-Kommissarin Neeli Kroes), am Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), an Greenpeace, an Bündnis 90/Die Grünen etc. abgearbeitet (siehe mein Beitrag Wegwerfelektronik durch Akkutechnik – Umweltsauerei sondersgleichen). Trotz Einschaltung des Ombudsmanns der EU-Kommission bin ich letztendlich gescheitert, wie man im Beitrag Mobilgeräteakkus und die Umwelt – Teil 2 nachlesen kann. Nach über einem Jahrzehnt ist das Thema dann doch noch durch die EU im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes geregelt worden.

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47 Antworten zu Endlich ist das Ende verklebter Handy-Akkus in der EU in Sicht

  1. Ralf S. sagt:

    Juhu. Freuen wir uns auf verklebte Gehäuse und überteuerte Ersatzakkus. Hauptsache die Akkus sind nicht verklebt. Was für ein Irrsinn…

    • Günter Born sagt:

      Auch verklebte Gehäuse wird man nicht mehr in die EU in Verkehr bringen können. Und überteuerte Akkus wird der Wettbewerb regeln.

      • enrgy sagt:

        Und wie soll man dann als Influenzer ohne verklebtes Gehäuse mit seinem 1,5k teuren Deppfohn die tollen Unterwasserfotos vom halbjährlichen Maledivenurlaub posten?

        • Ralph D. Kärner sagt:

          Genau so, wie man das früher auch gemacht hat: indem man brauchbare und für diesen Zweck produzierte Gehäuse verwendet. Klappt ja bei jeder egal wie teuren Spiegelreflex- und Videokamera auch.

      • Ralf S. sagt:

        Bitte besser informieren. Verkleben ist weiterhin erlaubt. Und von was für einem Wettbewerb redest du? Wenn der Hersteller 200€ für den Akku will musst du 200€ zahlen. Du Kannst natürlich auch alle paar Monate einen China Akku für 10€ kaufen. Bist du damit glücklicher?

        • Günter Born sagt:

          Ob ich glücklicher bin, ist nicht die Frage. 2010/2011 gab es noch verdammt viele Geräte mit Wechselakku und die haben keine 200 Euro gekostet. Dann kam der Trend mit festverbauten Akkus – mal schauen, was 2027 wird – notfalls wird man nachsteuern müssen. Die Vorstellung, dass alles weiter gehen kann, wie bisher, halte ich für naiv. Zumindest deutet einiges darauf hin, dass die Politik in der EU das erkannt hat und schrittweise (manchen geht es nicht schnell genug) doch in Richtung Nachhaltigkeit steuert. Die EU-Verordnungen, die zwischen 2010 und jetzt diesbezüglich verabschiedet wurden, gehen jedenfalls in die richtige Richtung.

        • Daniel A. sagt:

          Hast du den offiziellen Text gelesen? Da stehen genau zwei Ausnahmen drin, bei denen statt des Endnutzers ein Austausch nur durch Fachpersonal erfolgen darf:
          1. Medizinisches Gerät
          2. abwaschbare oder abspülbare Geräte, die speziell für den Betrieb in einer
          Umgebung ausgelegt sind, in der regelmäßig Spritzwasser-, Strahlwasser-
          oder Unter-Wasser-Bedingungen herrschen

          Somit fallen normale Smartphones ziemlich sicher nicht in die Ausnahme, da beide Definitionen nicht zutreffen. Außerdem ist dieser Passus relevant, da wird verkleben nämlich explizit ausgeschlossen:
          "Als vom Endnutzer entfernbar
          sollte eine Gerätebatterie gelten, wenn sie mit handelsüblichen Werkzeugen aus
          dem Produkt entfernt werden kann, das heißt ohne Verwendung von
          Spezialwerkzeugen, es sei denn, die Werkzeuge werden kostenlos bereitgestellt,
          oder von herstellerspezifischen Werkzeugen, Wärmeenergie oder Lösungsmittel
          für die Demontage. Als handelsübliche Werkzeuge werden Werkzeuge angesehen,
          die Endnutzern ohne Nachweis von Eigentumsrechten auf dem Markt zur
          Verfügung stehen und ohne Einschränkungen – mit Ausnahme von Gesundheits-
          und Sicherheitseinschränkungen – verwendet werden können. "

        • Ralf Lindemann sagt:

          Beim Nokia G22 ist der Akku (wieder) austauschbar. Für einen neuen Akku verlangt HMD Global 24,95 EUR (Quelle: https://www.computerbase.de/2023-02/nokia-g22-180-euro-smartphone-mit-fokus-auf-reparierbarkeit/).

      • Michal sagt:

        Freuen wir uns über Geräte, die wider bei Feuchtigkeit oder versehentlichem Bad ihre Funktion verlieren….

  2. Anonymous sagt:

    Wird bis dahin garantiert gekippt oder zur Wortumkehr verwässert. Always On zentral zugreifbare Geräte sind Grundlage der gesamten restlichen Agenda 2030 digitaler Bürger Strategie, die sich im vollen Lauf befindet.

  3. Anonymous sagt:

    Würde auch sagen die Einschränkung "Geräte für feuchte Umgebung" hebelt das Ganze völlig aus.
    Sobald ein Gerät eine gewisse IP-Stufe hat darf (und muss) selbiges wieder verklebt werden. Ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
    Der Markt wird es regeln und die Leute werden ihre untertauchbaren Handys behalten wollen. Ein Großteil kauft doch eh alle zwei bis drei Jahre ein neues Handy, da ist die Akkulaufzeit kein Problem.

    • Daniel A. sagt:

      Nein, sollte es nicht. In der Verordnung steht unter Punkt 39 klar drin:
      "Um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sollte in dieser Verordnung für
      Gerätebatterien in Bezug auf Geräte, die Gerätebatterien enthalten und speziell
      dafür ausgelegt sind, während des aktiven Betriebs hauptsächlich in einer
      Umgebung eingesetzt zu werden, in der regelmäßig Spritzwasser-, Strahlwasser-
      oder Unter-Wasser-Bedingungen herrschen und die abwaschbar oder abspülbar
      sein sollen, eine begrenzte Ausnahme von den für Gerätebatterien geltenden
      Entfernbarkeits- und Austauschbarkeitsanforderungen vorgesehen werden. Diese
      Ausnahme sollte nur dann gelten, wenn es nicht möglich ist, das Gerät
      dahingehend anders auszulegen, dass die Sicherheit des Endnutzers und die
      sichere Weiterverwendung des Geräts gewährleistet ist, nachdem der Endnutzer
      die Batterie unter ordnungsgemäßer Befolgung der Gebrauchsanweisung entfernt
      und ausgetauscht hat. Wenn die Ausnahme gilt, sollte das Produkt so ausgelegt
      sein, dass die Batterie nicht von Endnutzern, sondern nur von unabhängigen
      Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden kann."

      Unter Absatz 2 steht das nochmal:
      "Abweichend von Absatz 1 können die folgenden Produkte, in die Gerätebatterien
      eingebaut sind, so ausgelegt sein, dass die Batterie nur von unabhängigen
      Fachleuten entfernt und ausgetauscht werden kann:
      a) abwaschbare oder abspülbare Geräte, die speziell für den Betrieb
      Umgebung ausgelegt sind, in der regelmäßig Spritzwasser-, Strahlwasser
      oder Unter-Wasser-Bedingungen herrschen;
      b) professionelle medizinische Bildgebungs- und Strahlentherapiegeräte
      Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2017/745 und
      Diagnostika im Sinne von Artikel 2 Nummer 2 der Verordnung
      (EU) 2017/746.
      Die Ausnahme gemäß Buchstabe a gilt nur, wenn eine solche Ausnahme
      Interesse der Sicherheit des Nutzers und des Geräts erforderlich ist."

      Der Punkt hier ist das "speziell dafür ausgelegt sind, während des aktiven Betriebs in einer Umgebung eingesetzt werden in der regelmäßig Spritz- Strahl oder Unterwasserbedingungen herrschen und die abwaschbar oder abspülbar sein sollen".
      Da fallen dann so Sachen wie Unterwasserkameras oder halt medizinsches Gerät drunter, aber definitiv keine Smartphones.

    • Henry Barson sagt:

      Äh nein, die Samsung Galaxy XCover Serie hat bis heute die höhere IP68-Tauglichkeit und ebenso bis heute austauschbare Akkus.

      • Pau1 sagt:

        Ja und?
        Das wird das Smartphone Oligopol nicht davon abhalten, künftig nur noch IP68 Telefone herzustellen. Die sind ja nicht doof.

        Das die Akkus kaputt gehen ist böse Absicht.
        Z.B. bietet Google inzwischen ja "adaptives laden" an.
        D.h. der Ladevorgang wird erst am morgen gestartet so dass beim Wecken der Akku 100% hat.
        Ich kann aber nicht sagen: Mir reichen "80%", was die Lebenserwartung Ver 4fachen würde…
        Warum nicht?
        Das ist doch nur Software.

        Lenovo steuert den Akku dagegen immer
        zwischen 20 und 60%, wenn man will.
        Aber da kann ich auch nicht 80% vorgehen und einfach Mal kurz für 2 Tage deaktivieren.

        Beim Microsoft Surface muss man ins BIOS gehen und kann dort ein Limit auf 50% setzen.
        Aber es geht.

        Enthält die EU auch dafür Vorschriften?
        Nein, weil das ja den Umsatz senken würde.
        Billige Akkus teuer verkaufen bringt mehr, als ein Akku der nach 6 Jahren noch topfit ist.
        Da hat die Lobby gut gearbeitet.
        Und wir jubeln,…
        Hey, ich möchte auch für 20 Euro ne Speicherkarte wechseln können und nicht für 200 Euro Aufpreis

        • Anonymous sagt:

          Hmm, mein Samsung A53 kann 80%. Nicht mehr, nicht weniger, aber recht einfach ein- und abzustellen. Und mein Lenovo-Tab kann die 80% ebenfalls – auch leicht abschaltbar.
          Ich glaube allerdings, dass die Mehrheit der Benutzer keinen Schalter dafür im Kopf hat. Ohne 100% trauen sich ja einige schon nicht mehr ins Bett…!1!!11

          Und ich kann mit einem "vier mal so alten", seit langen nicht mehr unterstütztem Handy mit noch gutem, nicht austauschbaren Akku noch wunderbar für diverse Sachen ohne Netzwerkkarte einsetzen. Erst mal Upcycling statt Recycling :)

          • Pau1 sagt:

            Ich spreche von einem Google Pixel 6 mit A13.
            Ich gehe davon aus, das bei Google die unvermeidliche Anzahl an Dummköpfen gering gehalten hat.
            Somit wissen auch die Google Ingenieure, dass 100% Ladezustand für den Akku weit stressiger ist als öfteres Laden. Mein Akkuwächter sagt mir dass der Akku inzwischen (3 Monate) seine anfänglich 2% Überkapazität abgebaut hat.

            Aber die Idee muß doch sein, erstmal die Akkus solange wie möglich nutzen zu können, nicht das man den Akku leicht tauschen können muss, zumal die Ersatz-Akkus mangels Wettbewerb so teuer sein werden, daß man sich eigentlich lieber ein neues Gerät kaufen sollte, wenn nicht die Mühsal der Migration bestünde. Ehemalige Apple User können ein gar fürchterlich Lied singen (der Weg zu einem Apple hin ist quietsch einfach).

            So ganz scheint mir das nicht ausgegoren sein.
            Lange Zeit hatte ich Samsung S5 mit Android 6.
            Meldete ich Fehler in einer App, hörte ich regelmäßig, das das an den kleinen Display läge und dem alten Android läge…
            Seltsamerweise wurde der Fehler trotzdem behoben…
            Das S5 hat jetzt ausgedient, der 3mal getauschte Akku ist noch gut, aber das alte Android 6 ist so kaputt, das es 11 von den eigentlich reichlichen 12GB Arbeitsspeicher belegt, steigend… teilweise sind nur noch 600MB frei.
            Technisch ist es OK. Man bekommt sogar noch die Plastikteile einzeln…

  4. Shooter sagt:

    5 Jahre Akku Vorhaltung??? – So lange hat mein Handy ohne Akkuwechsel funktioniert. Wäre echt gut wenn ich die Lebensdauer meines Handy's auf 10 Jahre verlängern kann.

    • Anonymous sagt:

      Meine Alt-Geräte hatten auch diese Haltbarkeit, kannst Du bei neuen Geräten aber vergessen.
      Da ist man froh, wenn man >= 90% der ursprünglichen Kapazität nach einem Jahr hat.

  5. Michael sagt:

    Was hier aber noch fehlt ist die Standardisierung von Akkus. Ohne Interoperabilität bleibt es bei einer enormen Ressourcenverschwendung.

  6. T Sommer sagt:

    Ich habe mir vor einigen Tagen von Nokia das G22 geholt.
    Bin damit sehr zufrieden. Display und Akku können getauscht werden. das smarthphone entstand in Kooperationen oder Beratung mit ifixit.
    Android hatte keine bloatware on Board.
    Verpackung war auf das nötigste reduziert und recycle. Und das Telefon hatte beim auspacken schon vom Hersteller eine transparente Schutzhülle ums Gehäuse das kostet schon alleine nochmal 10 Euro.

    • Art sagt:

      3 Jahre Sicherheitsupdates ab Verkaufsstart! empfinde ich als nicht mehr zeitgemäß – seit wann wird es verkauft?
      Den SoC Unisoc T606 kenne ich nicht und bisher ist die Versorgung mit Custom ROMs (Lineage et al) bei Nokia schlecht …

      • T Sommer sagt:

        März 2023
        Das Androide ist ohne bloadware wozu also gleich ein Customer Rom?
        Es ist top – wenn ich mal in Richtung Samsung schaue wird mir mit den vorinstallationen schlecht.

    • Anonymous sagt:

      Klingt eigentlich gut aber zum Thema Updates finde ich bei Nokia nicht viele Informationen, nur das es zwei Jahre lang Android Upgrades geben soll.

      Ich hatte in den letzten Jahren keine Probleme mit defekten Bauteilen sondern nur mit fehlenden Sicherheitsupdates. Was bringt mir ein austauschbarer Akku wenn das Smartphone wegen fehlender Updates trozdem praktisch Schrott ist.

      • T Sommer sagt:

        Ich fand die Infos auf der Webseite auch etwas dünn. Aber die anderen sind da auch nicht besser mit den Infos.
        Ich habe auch nichts davon, wenn monatlich neue Firmware kommt, die mehr bloadware reindrückt als es an Updates bedarf.
        Es kommt mit android 13 und wird bis auf 15 wohl Supportet.
        USB-C hat es auch. Was will man eigentlich noch mehr für ein mittelklassehandy mit 128 gb Speicher, auswechselbarem Akku, 4gb RAM und reichlich power?
        Warten wir es doch mal ab und lassen es auf uns zukommen ob das Konzept passt.

  7. Sven Fischer sagt:

    Ich nutze immer noch ein Moto G5. Da bekomme ich das Gehäuse ohne Probleme auf, da nicht verklebt, ebenso ist der Akku wechselbar. Das war mir beim Kauf auch wichtig. Der Akku ist immer noch der Originale aus 2018 und ich komme mit einer Akkuladung, je nach dem was ich mache, ca. 2 Tage hin.

    Es ist erst mal löblich, das es beschlossen wurde. Da bin ich nur an der Umsetzung gespannt. So mit Sollbruchstellen etc., das man den Deckel gar nicht in einem Stück vom Handy runter bekommt. Da werden sich die Hersteller schon was einfallen lassen.

  8. Walter G. sagt:

    Was nützt mir beim Smartphone ein wechselbarer Akku, wenn die Dauer, bis zu der es Sicherheitsupdates gibt, kürzer ist.

    • R.S. sagt:

      Ist sie aber nicht.
      Schon vor 1-2 Jahren hat die EU beschlossen, das die Geräte mindestens 5 Jahre lang Sicherheitsupdates bekommen müssen.

      Ein wechselbarer Akku hat noch einen Vorteil:
      Man kann auch 1 oder 2 vollgeladene Ersatzakkus dabei haben und wenn dann der Akku leer ist und man keine Lademöglichkeit zur Verfügung hat, dann wechselt man eben schnell den Akku.

      Die Ausnahme für "feuchte Umgebung" hätte nicht sein müssen.
      Es gibt schon seit Ewigkeiten Geräte für feuchte Umgebung mit wechselbaren Batterien/Akkus.
      Beispielsweise Armbanduhren mit einer Wasserdichtigkeit bis 100 Meter Tiefe (Übertrifft selbst die IP68 deutlich, denn da gehts nur bis 1,5 Meter Wassertiefe)
      Da kann man die Batterien auch wechseln und die gibts schon seit den 1970ern. Ein Gerät mit Wechselakku wasserdicht zu bekommen ist also keine Raketentechnik und geht völlig problemlos auch ohne Verkleben.

      Meine Befürchtung ist, das die Hersteller weiterhin bei Smartphones die Akkus nicht wechselbar machen und statt dessen die IP-Klasse hochsetzen, denn dann sind das ja Geräte für "feuchte Umgebungen".

      • Mance sagt:

        @…Geräte mindestens 5 Jahre lang Sicherheitsupdates…

        Da bin ich mir nicht so sicher. Hab' A10 und schon länger kein Update mehr bekommen. 20. 8. 21 gekauft und Anfangs gab es noch Updates. Kam ja wenn ich nicht irre Ende 2019 final heraus.

        • GüntherW sagt:

          Die Richtlinie/Vorgabe mit den 5 Jahren dürfte auch erst in jüngster Vergangenheit in Kraft getreten sein, wobei ich jetzt den aktuellen Stand nicht kenne. Einmal war da auf EU-Ebene und einmal hießt es auch, dass der Bund über die EU-Vorgabe hinaus gehen will. Das Gerät hast du aber davor gekauft.

          Das A10 müsste Android 9 drauf gehabt haben und jetzt 11 haben? Im März 2021 hat Samsung wohl angekündigt, dass die Updates für das A10 verlängert werden. Das war dann vermutlich das 11er Update und danach kam wohl nie mehr was…

          Die Frage ist auch was 5 Jahre Updates bedeuten. Die Android-Versionen sind ja erstmal keine reinen Sicherheitsupdates? Wenn eine neue Android-Version im Herbst rauskommt, das Handy im Frühling released wurde. Wann und wie muss dann geupdatet werden? Von Samsung (Chat/Service) hatte ich auch mal die Auskunft bekommen, dass man auch nicht immer alle Geräte auf die neuste Android-Version nehmen kann. Klingt auch nicht ganz unlogisch, auch wenn ich es nicht ganz nachvollziehen kann.

        • Pau1 sagt:

          Die 5 Jahre zähken ab Produktions Start.
          Wer sich gerne ältere Modelle kauft weil deutlich billiger hat dann ja halt nur noch 1 Jahr Updates.

          Weil die 2 Jahres Gewährleistung gibt es für Software nicht.
          Die Lobby kann was

          • R.S. sagt:

            Stimmt, es sollte 5 Jahre ab Produktionsende sein.
            Wobei z.B. bei Android das Erscheinen einer neuen Version nicht bedeutet, das eine ältere Version keine Updates mehr bekommt.
            Aktuell ist Android 13, aber Updates gibt es auch noch für Android 11 und 12.
            Die bisherigen Android-Versionen 4-10 haben alle 3-3,5 Jahre Updates bekommen.

            Zu kritisieren ist allerdings, das man von den Geräteherstellern abhänig ist, ob die noch die aktuellen Sicherheitspatches für ihre Geräte anbieten. Und da hinken leider sehr viele Hersteller den offizellen Patches manchmal monatelang oder gar jahrelang hinterher.
            Besser wäre es, wenn Google die Sicherheitspatches geräteunabhängig z.B. über den Store verteilen würde. Dann wäre man nicht abhängig vom Gerätehersteller.
            Funktioniert ja z.B. bei PC-Betriebssystemen auch.

          • GüntherW sagt:

            Naja, in dem Fall sollte die Gewährleistung schon immer für die Software (Smartphone) gegolten haben.

            Das Problem ist dann nur, dass:

            1.) Das Problem evtl. gar nicht bei Gefahrübergang bestanden hat
            und/oder
            2.) Das Sicherheitsrisiko an sich auch nichts mit dem Produkt zu tun hat. Es macht ja Jemand von Außen das Gerät "mangelhaft"
            und/oder
            3.) "X Monate Sicherheit" nicht Eigenschaft vom Kaufgegenstand war.

            Du hast schon Gewährleistung, nur es fällt halt vermutlich nicht drunter. :-) Außer Hersteller XY macht so eine Scheiße, dass etwas komplett nicht funktioniert, bekannter Lücke ignoriert und das Gerät unter normalen Umständen nicht nutzbar ist und das schon beim Kauf so war.

            Wobei es Anfang 2022 auch eine Novelle gab, was das Thema angeht (digitalen Elemente). Was halt insb. Punkt 1 mit dem Gefahrenübergang total ändert >§ 475b Abs. 4 Nr. 2 BGB

    • Daniel sagt:

      Man kann das Smartphone auch für nicht sicherheitskritische Anwendungen länger nutzen. Nicht jeder macht damit Onlinebanking und ähnliches.

      • Anonymous sagt:

        Theoretisch richtig wenn die Schwachstelle nicht z.B. das ganze Netzwerk gefährdet weil der Fehler im Treiber für das WLAN steckt.

        Geschäftlich sind die Teile auch nicht mehr einsetzbar im Falle eines Datenabflußes hat man damit nämlich nicht den aktuellen Stand der Technik eingehalten im Gegenteil man hat wisentlich ein unsicheres Gerät eingesetzt! Kann man zwar machen ist aber in vielen Fällen dann halt doch eher nicht empfehlenswert.

  9. GüntherW sagt:

    Schon mal ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur ein kleiner Schritt.

    Teilweise frage ich mich ob sich die "Umweltschützer" in den Parlamenten sich überhaupt persönlich mit Umweltschutz beschäftigen.

    wechselbarer Akku ist gut, aber:
    -ich musste mir jetzt ein neues Smartphone kaufen, weil diverse Banking-Apps nicht mehr unterstützt wurden. Das alte Gerät war ca. 5-6 Jahre alt und noch im Top-Zustand, wobei der (wechselbare) Akku auch schon kleine Macken hat.
    –>Ich kann zwar den Akku bei Defekt wechseln, aber das Gerät ist zu dem Zeitpunkt vermutlich relativ nutzlos. Ich hab es jetzt als Zweithandy um das neue Handy zu schonen.

    -Wenn ein Smartphone plötzlich nicht mehr funktioniert kann evtl. der Akku die Ursache sein. Man muss sich aber oft einen neuen Akku kaufen um das zu überprüfen. Bei vielen Leuten ist das Smartphone dann evtl. in einem Zustand wo man dann gleich ein neues Smartphone kauft bzw. es muss schnell gehen. Wäre halt auch sinnvoll wenn die Akkus generell genormt sind und man hier mal kurz den Akku vom Partner einsetzen könnte.

    -Man bekommt von den Herstellern auch keine konkrete Aussage wie lange jetzt ein Smartphone unterstützt wird. Es gibt grobe Angaben, aber auch nichts genaues.

    Ich hab mir jetzt nach langer Recherche ein Galaxy A14 gekauft, was leider keinen einfach wechselbaren Akku mehr hat… Beim vorherigen Smartphone hatte ich da explizit noch drauf geachtet, aber im Endeffekt hat es mir wegen der nicht mehr unterstützen Android-Version auch nichts gebracht…. Das Galaxy hat aber ein schönes Features was nebenbei Akku spart, man kann über Routinen da Handy zeitgesteuert in den Flugmodus und Co. versetzen. Wenn ich schlafe oder auf Arbeit bin muss das Handy ja nicht unnötig funken.

    • R.S. sagt:

      Naja, der Flugmodus ist aber ein zweischneidiges Schwert.
      Denn damit kappst du dir auch die Möglichkeit, vor Gefahren gewarnt zu werden, die über Cell Broadcast rein kommen.
      Daher würde ich den Flugmodus eher nicht nutzen wollen.

      • Pau1 sagt:

        Dafür gibt's do-not-disturb.
        Und Googles/Apples adaptives Laden verhindert zumindest das das Gerät unnötig zu früh auf die schädlichen 100% geladen wird.

        Früher habe ich bei Gelegenheit Leute mit verklebten Akkus schocken können, in dem ich einfach einen geladenen Akku Einbaute. Sie müssten eine große Power Bank anschließen…
        Die Power Banks würden auch unnötig sein…

    • Leak sagt:

      Wenn der Akku selbst das Problem ist sollte das Geraet auch am Ladekabel haengend ganz ohne Akku starten…

      • Pau1 sagt:

        Man muss erst erheblich basteln, um dem Chip einen Akku vorzutürken für reinen Netzbetrieb.
        Z.B. als schlaue Türsprechanlage oder einfach nur als Statusanzeige oder bedien Terminal oder große Stoppuhr etc.
        Recycling remake unerwünscht.

  10. ralf sagt:

    aendert sich damit wirklich etwas fuer geraete, die ein hersteller freiwillig zertifizieren (ip-codes) laesst?

    ich meine damit folgendes: kein smartphone-hersteller kann vorab wissen, in welcher umgebung seine geraete beim endkunden tatsaechlich eingesetzt werden. wenn er also seine geraete freiwillig zertifizieren laesst, entscheidet er damit doch eigenstaendig und unabhaengig von der tatsaechlichen nutzung des endkundens, fuer welche umgebungen seine geraete damit tauglich (technisch vorgesehen) sind. niemand wird schliesslich gezwungen, ein geraet mit einer zertifizierten hoeheren schutzklasse, die ueber den ueblichen einsatzzweck des endkundens hinausgeht, zu kaufen.

  11. Luzifer sagt:

    ****************************
    oder Geräte, die für feuchte Umgebungen ausgelegt sind
    ***************************
    und damit ist das nen zahnloser Papiertiger!

    Dann ist eben jedes Handy tauchfähig bis 10m und somit zwingend erforderlich das da alles verklebt und gedichtet ist.

    Schon toll die europäischen Gesetzgeber die die Hintertür immer gleich parat haben.

    • T Sommer sagt:

      Wie soll das mit Lautsprecher und Mikrofon gehen? Nur mit Headset wohl kaum und wie lange darf ich dann bei 10 Meter tauchen?

      • R.S. sagt:

        Bei 10 Metern gar nicht, denn IP 68 garantiert nur eine Wasserdichtigkeit bis 1,5 Meter.
        Und was Lautsprecher und Mikrofon angeht:
        Das ist überhaupt gar kein Problem, es gibt auch IP68 zertifizierte Lautsprecher und Mikrofone. Kosten gar nicht mal viel.

    • Daniel A. sagt:

      Wie ich oben in einem anderen Kommentar schon mal schrieb, lies die Ausnahmen mal im offiziellen Text nach. Da ist das etwas schärfer definiert als es den Anschein macht, wenn man nur "Geräte für feuchte Umgebungen" liest.
      Das wird glaub ich für die Hersteller von Smartphones nicht so einfach, dass so durchzukriegen. Zumindest wenn die Verordnung auch so in der Praxis umgesetzt wird, wie sie geschrieben ist.

  12. Günter Born sagt:

    Laut diesem Artikel haben die EU-Staaten in Form des Ministerrats im Juli 2023 für die neue Batterieverordnung gestimmt und diese angenommen. Jetzt muss die Verordnung noch veröffentlicht werden.

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