Die versuchen es wieder, die Juristen von Apple, die Kontrolle über ein Apfel-Logo einer Firma zu bekommen. Konkret geht es um den Schweizer Obstverband (Fruit Union Suisse), der seit 111 Jahren existiert und einen roten Apfel mit dem Schweizer Kreuz als Logo verwendet. Der Verband hat Sorge, Post von Apples Anwälten zu bekommen und befürchtet, sein Logo zu verlieren. Er sagt, dass Apple nicht nur sein Apfel-Logo als Markenzeichen anfechtet (hat nichts mit dem angebissenen Apfel-Logo von Apple gemeinsam), sondern auch die Exklusivrechte für alle Abbildungen von Äpfeln erhalten möchte. Der Vorgang ist nicht neu – und man kann nur hoffen, dass die Leute und die Juristen in der Schweiz standhaft bleiben – die Apple Käufer werden jedenfalls weiterhin begeistert auf Apple-Produkte fliegen.
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Apple, und das Betteln um Negativ-Schlagzeilen
Versuche Apples, Logos von Organisationen und Firmen, unter Berufung auf das dem Unternehmen zugesprochene Warenzeichen für das Logo mit dem angebissenen Apfel, in der Verwendung zu untersagen, gab es ja schon reichlich. Den letzten Fall, bei dem Apple abblitzte, betraf das Apfelrouten-Logo, welches die Rhein-Voreifel-Touristik (RVT) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München als Wort-Bildmarke angemeldet hatte. Apple hatte das angefochten, und wollte das Logo verbieten lassen – ich hatte drüben im 50+ Blog, im Beitrag Markenrechtsposse: Apple und das Apfelroute-Symbol berichtet. Am Ende des Tages blitzte Apple dann ab, siehe mein Blog-Beitrag Apple abgeblitzt: Das Apfelrouten-Logo darf weiter leben ….
(Screenshot der Apfelroute-Seite)
Und es gibt noch einen zweiten Beitrag hier im Blog, der mir bei der Suche ausgeworfen wurde, und wo ich spontan schaute, ob das Datum vielleicht 1. April lautete – war es aber nicht. Apple bedrängte 2020 ein kleines US-Startup, welches eine Birne in seinem Logo hat, mit einem Markenrechtsstreit. Das Unternehmen ist im Bereich Schulspeisung unterwegs. Das Ziel Apples ware es, dieses Logo weg zu bekommen, weil es dem angegammelten Apfel des Herstellers aus Cupertine 'zum verbuxeln' ähnlich aussieht. Diese Posse lässt sich im Blog-Beitrag Äpfel und Birnen: Apple will Birnenlogo verbieten nachlesen. Wenn ich es richtig sehe, hat das Unternehmen Super Healty Kids inzwischen eine Erdbeere als Logo, die mussten also nachgeben.
Nächste Posse: Der Apfel als Apple-Warenzeichen
Apple lässt keine Gelegenheit aus, Negativ-Schlagzeilen zu kassieren. In der neuesten Posse, die allerdings bitterer Ernst ist, geht es um den Schweizer Obstverband (Fruit Union Suisse), der seit 111 Jahren existiert und einen roten Apfel mit einem weißen Schweizer Kreuz als Logo verwendet (siehe folgende Abbildung). Ich denke, niemand wird auf die Idee kommen, da irgend etwas mit Apple und deren Geraffel in Verbindung zu bringen.
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Das US-Medium Wired berichtet hier, dass Apple in einem Markenrechtsstreit (u.a.) gegen den Schweizer Obstverband generell die Rechte am Bild des Apfels als Warenzeichen reklamiere und das Logo des Schweizer Obstverbands beanstanden könnte. Nur als Hintergrundinformation: Der Schweizer Obstverband besteht seit 111 Jahren und hat in der Zeit seines Bestehens überwiegend das obige Logo (roter Apfel mit weißem Kreuz) verwendet. 2011 gab es wohl eine kleinere Umgestaltung des Logos.
Die Apple Juristen wollen nun in der Schweiz durchsetzen, dass dem Konzern das Bild eines Apfels als Markenlogo zugesprochen wird und überziehen Institutionen seit Jahren mit Verfahren. (Anmerkung: Der Obstverband wurde wohl nicht verklagt). Das Ganze begann im Jahr 2017, als die Juristen Apples beim Schweizerischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) einen Antrag auf die Bildrechte für eine realistische Schwarz-Weiß-Darstellung der Apfelsorte Granny Smith einreichte. Die Juristen legten dem Antrag eine umfangreiche Liste möglicher Verwendungszwecke bei. Vor allem ging es um die Verwendung des Apfels für elektronische, digitale und audiovisuelle Konsumgüter und Hardware.
Nach einem langwierigen Hin und Her zwischen den beiden Parteien gab das IGE dem Antrag von Apple im Herbst 2022 teilweise statt und erklärte, dass Apple nur für einige der gewünschten Waren Rechte haben könne, da ein Rechtsgrundsatz gelte, wonach Gattungsbilder von gewöhnlichen Waren – wie Äpfel – als gemeinfrei gelten. Im Frühjahr legte Apple Berufung ein. Der Fall wird jetzt erneut vor Gericht verhandelt, betrifft aber nur die Waren, für die das IGE die Marke abgelehnt hat.
Da ist mit der IGE-Teilentscheidung offenbar schon ein Damm gebrochen, weil Apple jetzt einen Hebel hat, die Verwendung des Logos in vielen Verwendungszwecken zu untersagen. Der Schweizer Obstverband befürchtet jetzt, das Recht an der Verwendung des obigen Logos zu verlieren. Jimmy Mariéthoz, Vorstand des Obstverbands (bei Wired als Direktor der Fruit Union Suisse bezeichnet) sagt dazu: "Es fällt uns schwer, das zu verstehen, denn es ist nicht so, dass sie versuchen, ihren angebissenen Apfel zu schützen. Ihr Ziel ist es, die Rechte an einem echten Apfel zu besitzen, der für uns etwas fast Universelles ist, das jeder frei verwenden kann."
Mariéthoz wird von Wired so zitiert, dass der Obstverband besorgt ist, weil es keine Klarheit darüber gibt, welche Verwendungen der Apfelform Apple zu schützen versuchen wird, und weil das Unternehmen sehr aggressiv gegen Dinge vorgeht, die es als Verletzung seiner Marken wahrnimmt. "Wir sind besorgt, dass jede visuelle Darstellung eines Apfels – also alles, was audiovisuell ist oder mit neuen Technologien oder Medien zu tun hat – potenziell betroffen sein könnte. Das wäre eine sehr, sehr große Einschränkung für uns", wird er von Wired zitiert. "Theoretisch könnten wir uns jedes Mal, wenn wir mit einem Apfel werben, auf unsicheres Terrain begeben."
Der Fall der Schweizer Obstbauern bzw. der Antrag beim Schweizerischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) passt aber in die "Methode Apple" und spiegelt einen weltweiten Trend. Wired weist in seinem Artikel darauf hin, dass Apple – laut den Aufzeichnungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum – in aller Welt ähnliche Anträge bei Dutzenden Behörden für geistiges Eigentum gestellt hat. Die Behörden in Japan, der Türkei, Israel und Armenien haben den Anträgen stattgegeben. In anderen Ländern ist Apple abgeblitzt.
Es passt aber ins Bild von Apples Bestreben, die Rechte am geistigen Eigentum für etwas so Allgemeines wie die Abbildung einer Frucht zu besitzen. Im Wired-Artikel kommen Fachleute für Markenrecht aus der Schweiz zu Wort, die die Gefahr aufzeigen, die entsteht, wenn Apple bestimmte Markenrechte auf (Silhouetten von Äpfeln) zugestanden würden. Apple verweigerte auf die Nachfrage von Wired eine Stellungnahme.
Eine Untersuchung des Tech Transparency Project, einer Non-Profit-Organisation, die sich mit Big Tech befasst, zeigt, dass Apple zwischen 2019 und 2021 mehr Markenwidersprüche zur Durchsetzung seines geistigen Eigentums Dritten eingereicht hat als Microsoft, Facebook, Amazon und Google zusammen. Die letztgenannten Unternehmen haben sich gängige Begriffe wie "Windows" oder "Prime" schützen lassen. Das Ganze zeigt sehr gut den Trend auf, der da von Apple verfolgt wird. Wired führt in seinem Artikel weitere "Fälle" in Bezug auf "geistiges Eigentum" und Warenzeichen auf, wo Apple juristische Entscheidungen dank seine Marktmacht durchdrücken konnte.
Hier zeigt sich für mich die Fratze des US-Kapitalismus in Reinkultur – ich kann nachvollziehen, wenn Apple die Verwendung seines speziellen Logos mit dem angebissenen Apfel als Warenzeichen verteidigt – das ist vom Markenrecht wohl auch in Ordnung. Was aktuell läuft, ist in meinen Augen die Pervertierung des Rechts (des finanziell Potenteren) auf geistiges Eigentums, durchgedrückt von einem Milliarden-schweren US-Konzern. Vor allem entsteht eine Grauzone, die dann juristisch ausgenutzt werden kann, um kleinere Anbieter rauszukegeln.
So spontan würde ich mir persönlich den Brent Spar-Effekt, der Shell durch die Verbrauchermacht getroffen und zum Umsteuern gezwungen hat, für das Unternehmen aus Cupertino wünschen, um das Unternehmen wieder auf "Normalmaß" zurück zu stutzen. Aber bei Apple-Jüngern ist so etwas wohl eher nicht zu erwarten, die applaudieren höchstens noch.
Ergänzung: Es gibt weiter im Thema – siehe Schweiz: Apple hat Markenschutz für das Apfel-Logo für bestimmte Kategorien zugesprochen bekommen.
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Apple ist zweifellos ein *rschl*ch-Konzern, aber zur Wahrheit gehört auch, dass das ein übliches Geschäftsgebahren ist. Ich kann mich etwa daran erinnern wie Media Markt und Saturn in den Nuller-Jahren die Händler drangsaliert haben. Das Problem ist nicht, ob sie damit durchkommen, sondern die Kosten, die die Verteidigung kostet – und dann zieht der Kläger im letzten Moment den Schwanz ein und der Verteidigende bleibt im Vergleich auf seinen Kosten sitzen. Der schwedische Unterhaltungselektronik-Discounter net-on-net hat das zwei Jahre, glaube ich, mitgemacht und hat sich dann wieder zurückgezogen.
Die Beispiele sind Legion – und jeder mit einer 3-, 4- oder 5-character-Domain kann ein Lied davon singen, wie fadenscheinige Anwälte mit noch fadenscheinigeren Argumentationen versuchen, an die Domain mit vorgeschobenen Warenzeichen-Verletzungen zu kommen. Prominent hier WDR.de.
Jetzt ist das deutsche Justiz-System besonders anfällig für Bullshit, weil es einerseits recht liberal erstmal jede Argumentation zulässt – aber andererseits extrem hohe Hürden für den Nachweis rechtsmissbräuchlicher Absichten hat. Dazu sind die möglichen Schadenersatz-Summen viel zu niedrig, um Konzerne mit den großen Kanzleien in die Schranken zu weisen.
Der Kapitalismus ist ein Kindergarten – ohne einen ordentlichen Kindergärtner endet das in Chaos und Verdammnis. Und die Kindergärtner haben sich zuerst selbst entmachtet und dann in ihrer vermeintlichen Ohnmacht gemütlich eingerichtet.
Mal sehen wie lange noch Äpfel / Früchte verkauft werden dürfen oder ob dies auch irgendwann von Apple unterbunden wird. Vielleicht wird es wirklich langsam Zeit, dass aus Apple Fruchtsalat wird. Andere Firmen wurden auch schon aufgeteilt weil einfach zu groß und mächtig.
Und nein, bin kein Apple Gegner, im Gegenteil. Die Produkte sind eigentlich sehr gut, aber deren Verhalten stöß bei mir des öfteren auf Unverständnis.
Unterbunden nicht. Aber jeder Obsthändler darf dann Lizenz/Patentgebühren abdrücken, wenn er weiter Äpfel verkaufen will. Kann ja nicht angehen sowas.
Aber mal im Ernst: Irgendwer in Apples Rechtsabteilung bzw. Geschäftsführung hat echt den Knall nicht gehört. Wenn dieser Verein was mit Elektronik zu tun hätte bestände ja zumindest in grauer Theorie (aber auch nur da) eine Verwechslungsgefahr. Aber so ist das Hirnverbrannt. Ich hoffe nur, dass die Schweitzer Richter denen ordentlich aufs Dach steigen.
Lies den Text nochmals – ein Unternehmen drückt mit seiner finanziellen Potenz bevorzugt keine Unternehmen juristisch an die Wand, bis die einen Vergleich eingehen – hat sehr oft geklappt – und dann greifen die Juristen die Fälle auf und argumentieren "da ist das anerkannt". Gehe in den Wired-Artikel, wo weitere Fälle aufgezeigt werden.
Das habe ich schon verstanden. Das ist ja leider inzwischen weit verbreitet, sich an den kleinen zu vergreifen, die in der Regel nicht die finanziellen Mittel haben, sowas rechtlich bis zum Ende durch zu ziehen. An Große trauen die sich zumindest zuerst nicht ran, die könnten sich ja wehren. War doch bei der Geschichte mit Sony und Quad9 auch nicht anders (DNS-Resolver als Mittäter bei Verstoß gegen Urheberrecht, was ein Schwachsinn). Das hätte sich Sony gegen Google nicht getraut, weil zu große Rechtsabteilung und zu viel Geld auf der Gegenseite.
Um so mehr hoffe ich trotzdem, das die Schweitzer da in diesem Fall einen Riegel vor schieben.
Die Schweizer sind doch in Volksabstimmungen geübt? Wenn die das richtig angehen, darf Apple nur noch als Apple Computers o.ä. auftreten…
Da fällt mir doch spontan der alte Schweizer aus der Werbung ein "Wer chats erfunden?" Es kann doch nicht sein dass ein Tech-Konzern der mit dem Geld nicht weiß wohin jeden drangsalieren darf der Äpfel als Logo hat und mit 111 Jahren dürfte Verband doch weitaus älter sein als der Apfelkonzern. Man kann nur hoffen dass da mal ein grundsätzliches Urteil gefällt wird und empfindliche Strafen verhängt werden.
Genau!
Spiess umdrehen und Apple einen Darmausgang als Logo vorschreiben lassen.
Da sag ich nur "It's cool man"
Hätte der Verband das Logo so gelassen, wie's noch 2011 ausgesehen hat (https://photos5.appleinsider.com/gallery/54990-111552-001-previous-logo-xl.jpg), würde Apple bestimmt nicht monieren.
Schaut man sich das aktuelle Logo im direkten Vergleich an (https://photos5.appleinsider.com/gallery/54990-111553-000-lead-Logos-xl.jpg), kann man Apple schon irgendwie verstehen: ist designtechnisch schon sehr ähnlich.
Aber grundsätzlich finde ich Apple dann doch ein bisschen affig mit ihrer Politik zum "Markenrecht".
Auch diese Relativierung geht in meinen Augen gar nicht – ich habe die Logos nebeneinander gesehen – da gibt es in meinen Augen keinerlei Verwechselungsgefahr. Und wo kommen wir hin, wenn ein Unternehmen oder ein Verband aus solchen Grünen sein Logo nie mehr überarbeiten dürfte (jedenfalls nicht, solange keine Verwechselungsgefahr durch arge Ähnlichkeiten entstehen).
Und selbst wenn sie sich sehr ähnlich sehen würden (was sie hier meiner Meinung nach nicht tun): Apple verkauft kein Obst und dieser Verband keine Elektronik. Das ist nicht mal annähernd die gleiche Branche. Da besteht beim Kunden in keinster Weise Verwechslungsgefahr, und somit sollte das markenrechtlich auch absolut irrelevant sein.
Die äußere Form des Apple-Apfels und des neuen schweizer Logos sind bis auf die Bissspur schon ziemlich ähnlich. Das ältere schweizer Logo (siehe Mikas Link) war schon eigenständiger.
Ich finde, das das neue Logo ganz klar wie eine satirische Interpretation des Apples aussieht.
Der Stiel nach rechts, die Falte. das Kreuz.
Das soll Zufall sein?
Ne, da fand sich ein Designer (die gerne Apple Geräte benutzen) wohl toll?
Und das Logo ist keine 111 Jahre alt wie der reißerische Titel suggeriert.
Danke für die Gegenüberstellung.
Ob die Form überhaupt etwas damit zu tun hat? Ich meine, mich an einen lange zurückliegenden Fall zu erinnern. Da hat Apple wegen der Begriffs Ei-Pott für einen Topf geklagt und auch gewonnen, wenn ich mich recht entsinne.
Könnte doch sein, dass ein Apfel halt wie ein Apfel aussieht, und sich teilabstrakte Abbilder davon eben auch ähnlich sehen können?
Aber ich glaube, man personifiziert den Konzern "Apple" viel zu sehr und schreibt ihm "persönlich" dieses Vorgehen zu. Stattdessen sind es spezielle Abteilungen, von denen die Oberen vermutlich noch nicht mal wissen, dass sie existieren. Gierige schmierige Winkeladvokaten, vermutlich mehr als gut bezahlt, aber von ihre inneren Einstellung her ganz offensichtlich doch nur das, was man Rechtsanwälten so gerne negativ unterstellt.
Und was hindert die Apple Konzernführung daran die Rechtsabteilung endlich und das ein für alle mal zurück zu pfeifen und eine klare Anweisung herauszugeben dass so ein Quatsch nicht mehr stattzufinden hat?
Das meiste hier ist leider stille-Post-mässig falsch wiedergegeben.
Der Verband wird von Apple nicht verklagt, sondern äussert sich lediglich besorgt über ein Beschwerdeverfahren, das Apple vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht führt, weil die Registerbehörde die Markenregistrierung verweigert hat. Die Marke des Verbands kann Apple gar nicht anfechten, weil Apple selbst das eigene Verfahren noch gar nicht abgeschlossen hat. Im Markeneintragungsgesuch (https://www3.wipo.int/madrid/monitor/en/showData.jsp?ID=ROM.1028240) versucht Apple auch NICHT, den Apfel in Verbindung mit Obst zu schützen, sondern in Verbindung mit z.B. Musikaufzeichnungen. Dieses Gesuch wurde zurückgewiesen, daher das hängige Beschwerdeverfahren.
Der Verband behauptet auch gar nicht, "von Apple mit Klagen überzogen" zu werden. Ein Antrag auf Markenregistrierung ist keine Klage gegen irgendjemand.
Beim Markenrecht pausiert leider der gesunde Menschenverstand und Justizia läuft Amok. Eine Münchner Filialbäckerei z.B. hat sich den Begriff „Sonne" für eine runde Brotsorte (in der nicht mal ganze Sonnenblumenkerne drin sind!) schützen lassen und bedrängt regelmäßig (und mit Erfolg) Kleinbäckereien im deutschsprachigen Raum, die irgendwas mit Sonne im Namen haben. Vorwand: „Wenn wir das nicht täten, würden wir unseren Schutzanspruch verlieren."
– Und wie nennt sich der Google-Mutterkonzern? Alphabet. Gigantisch, welche Rechte die sich damit gesichert haben! Wenn die wollen, werden alle Analphabeten und können nur noch mit Emotschis kommunizieren.
Einfach eine Birne als Logo nehmen aber nicht in der Farbe magenta.
"Einfach eine Birne als Logo nehmen aber nicht in der Farbe magenta."
um dann von Kohls Witwe verklagt zu werden? Nö danke… ;-)
PS: seit ich das von der Hofpfisterei und ihrer "Sonnenklage" gelesen habe, sind die für mich als Brotlieferant gestorben.
exact, dieser Brotlieferant ist aus diesem Grund auch für mich gestorben.
Das Apfellogo stammt ursprünglich von den Beatles die den Apfel schon 1968 bei der Gründung von Apple Records verwendet haben. 1976 verwendete Steve Jobs bei der Gründung seiner Computerfirma einen stilisierten Apfel in Regenbogenfarben der auf der rechten Seite angeknabbert war. Als Jobs mit Apple auch in den Musikmarkt einstieg, verklagten die Beatles 1981 Jobs worauf dieser 80.000 Dollar Abfindung zahlte und versprach sich aus dem Musikmarkt herauszuhalten. Die Beatles haben das aber anscheinend nicht schriftlich fixiert und Jobs hielt sich nicht an die Absprache, woraufhin dann jahrelang prozessiert wurde und 2007 dann mit einem Vergleich endete.
Dies nur mal zur Erinnerung das Jobs es noch nie geschert hat wenn er woanderst geklaut hat. Ebenso die Computermaus und die Grafische Oberfläche mit der sich Jobs als Erfinder geschmückt hatte, richtigerweise stammt aber beides von Xerox.
Wenn zwei das Gleiche tun ist es noch immer nicht das Selbe. Aber sicher kommen hier auch bald die Apple Fanboys um die Ecke und verteidigen den verstorbenen Apple Guru auch noch.
Herr lass Gehirn auch für Apple von Himmel regnen.
Der Apfel war schon seit dem Baum der Erkenntnis da, vielleicht bekommen sie auch noch ein gewisses maß an Erkenntnis früher oder Später oder das Christentum muss nachträglich auch 2000 Jahre Lizenzkosten nach erstatten.