Berufsschullehrer-Verband "meint" MS Office ist DSGVO-konform einsetzbar

Der Berufsschullehrerverband (BLV) des Landes  Baden-Württemberg "meint", das Microsoft Office sowie Cloud-Lösungen DSGVO-konform an Berufsschulen des Bundeslandes einsetzbar seien. Bestätigen ließ der Verband diese Meinung von einem Berater, der für Microsoft tätig ist, und einen Konformitätscheck abgeliefert hat. Begründet wird diese "Meinung", dass Office in den Lehrplänen der Berufsschulen vorkomme und Handels- sowie Handwerkskammern für ihre Prüfungen teilweise vorschreiben würden, die Microsoft-Software Word und Excel zu nutzen. Und es kommt natürlich der Hinweis, dass der Datentransfer in die USA "bald" durch das Transatlantic Data Transfer Framework-Abkommen zwischen EU und USA geregelt sei. Nachfolgend eine kurze Einordnung.


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Ich hatte das Ganze gestern bereits bei den Kollegen von heise gelesen, aber 1st1 wies in seinem Kommentar zum Artikel Irische Datenschutzbehörde soll Kritikern Maulkorb verpassen können mit "Das hier gibt bei dem Lesern (und Hr. Born) hier gleich Schnappatmung" hingewiesen. Nun ja, ich sage es mal so, ich habe gestern sehr entspannt den Abend ausklingen lassen.

Hintergrund: Worum geht es genau?

In Baden-Württemberg hat der Landesdatenschutzbeauftragte den Einsatz von Microsoft Office in Schulen untersagt, weil das Produkt als nicht Datenschutzkonform eingestuft werden konnte (siehe Microsoft 365 an Schulen, Baden-Württembergs Datenschützer sagt Nein). Der Datenschutzbeauftragte, Dr. Stefan Brink sagt dazu auch, dass die Daten von Schülern besonders schützenswert seien. Das Kultusministerium des Landes ist inzwischen auf die Linie des eigenen Datenschutzbeauftragten eingeschwenkt.

Gestützt wird dies auch durch die 2022 bekannt gewordene Einstufung der Deutschen Datenschutzkonferenz (DSK), die nach über zwei jährigen Verhandlungen mit Microsoft und Prüfungen des Produkts zum Schluss kamen, dass Microsoft Office 365 nicht datenschutzkonform eingesetzt werden kann (siehe Datenschutzkonferenz 2022: Microsoft 365 weiterhin nicht datenschutzkonform und Nachbetrachtung zur DSK-Einstufung "Microsoft 365 weiterhin nicht datenschutzkonform").

Die Schulen und vor allem die berufsbildenden Schulen stehen damit unter einem Zielkonflikt. Die Berufsschulen sollen die Schüler auch an Office ausbilden und in Prüfungen verlangen die Industrie- und Handelskammern wohl Word sowie Excel in Prüfungen (die sind offenbar noch in der DSGVO nicht angekommen).


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Die Pressemitteilung des BLV

Nun hat sich nun der Berufsschullehrerverband (BLV) des Landes in Baden-Württemberg eingeschaltet und in einer Pressemitteilung seine Forderungen und Positionen an das Kultusministerium des Landes gerichtet.

Der Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg (BLV), ist als Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg e. V. mit Sitz in Stuttgart eingetragen. Der BLV ist eine Gewerkschaft im DBB Beamtenbund und Tarifunion, der die Interessen der Lehrerschaft vertritt. Sein Vorsitzender, Thomas Speck, ist als Magister Art im Berufsschulbereich tätig.

Ich ziehe mal die Aussagen aus der Pressemitteilung hier heraus. In der Pressemitteilung fordert der BLV-Vorsitzende Thomas Speck:

Der Einsatz moderner Cloud-Lösungen an beruflichen Schulen ist datenschutzkonform möglich. Dies belegt die im Auftrag des BLV vorgenommene Analyse (Compliance-Check) zum Einsatz von Microsoft 365 an drei beruflichen Schulen. Das Kultusministerium sollte die Ergebnisse dringend ernst nehmen und den beruflichen Schulen endlich die Nutzung ermöglichen".

Kann man so sehen, auch wenn doch arge Zweifel bestehen, denn die DSK sah das deutlich anders – und sagt "die Datenschutzverantwortlichen müssen bei einem Einsatz den Nachweis der DSGVO-Konformität erbringen". Die DSK sieht sich nicht in der Lage, diesen Nachweis zu erbringen, da auch nach zwei Jahren der Verhandlung mit Microsoft und konkreten Nachfragen unklar blieb, welche Daten erfasst und in die USA transferiert werden.

Der Berufsschullehrerverband schreibt, dass die bisherigen Entwicklungen und Angebote bei der Schul-IT die Bedarfe der beruflichen Schulen bei Unterricht, Ausbildung und Prüfung nicht abdecken. Es gäbe zwar Fortschritte, doch diese hinken den Bedarfen der beruflichen Schulen hinterher. So etwa beim digitalen Arbeitsplatz mit Office-Programmen der dPhoenixSuite. Diese seien leider nur eingeschränkt kompatibel mit dem bei Ausbildungsbetrieben sowie Schülerinnen und Schülern verbreiteten Microsoft 365.

"Wie kann es sein, dass Jugendliche und junge Erwachsene am Arbeitsplatz selbstverständlich cloudbasierte Lizenzsoftware verwenden dürfen, aber in der beruflichen Schule nicht?", fragt der BLV.

Teilweise gäbe es Prüfungsvorschriften bei den Handels- und Handwerkskammern, in denen die Nutzung von Word und Excel beispielsweise vorgeschrieben sei. Hier müsse es einen Unterschied zu anderen Schularten mit jüngeren Kindern geben, so der Verband. Industrie und Handwerk erwarteten, dass berufliche Schulen Software auf Industriestandard verwenden.

Die Sachzwänge sind mir zwar klar, aber die obigen Aussagen sind reine Plattitüden. Ich kann auch nicht argumentieren, dass ich in einer 30er Zone mit 70 km/h unterwegs sein muss, weil der Kunde erwartet, dass ich schnell vor Ort bin.

BLV beauftragt Beratungshaus Althammer & Kill

Der Vorwurf des BLV ist: Lange schon hätte das Kultusministerium den konkreten Einsatz von moderner Cloud-Software an ausgewählten Schulen, etwa an IT-Schulen prüfen können. In der Vergangenheit habe  es konkrete Angebote beruflicher Schulen gegeben, um als Musterschulen ihr ausgefeiltes Nutzungskonzept inklusive Microsoft 365 von externen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Genauso wie sich mittelständische Unternehmen hinsichtlich des Datenschutzes beraten lassen, müsse ein solches Verfahren mit externen Dienstleistern auch für berufliche Schulen möglich sein. Die benötigten Gelder müsse die Politik bereitstellen. Seltsame Vorstellung – die Prüfung des DSGVO-konformen Einsatzes erfolgte durch den Landesdatenschutzbeauftragten in Pilotprojekten. Das Ergebnis war eindeutig, der Einsatz von Office 365 an Schulen wurde untersagt. Haben Berufsschulen ein Datenschutzniveau zweiter Klasse? Zudem bekommen Schulen ein Budget für die IT-Ausstattung, welches dafür verwendet werden könnte.

Da diese Prüfung bislang nicht erfolgte, hat nun der BLV eine Analyse an drei beruflichen Schulen bei dem auf Datenschutz, Informationssicherheit und Compliance spezialisierten Beratungshaus Althammer & Kill in Auftrag gegeben. Das Besondere an Thomas Althammer und seinem Team sei, dass die Expertinnen und Experten große Erfahrung sowohl in der Prüfung des Einsatzes von Open-Source-Produkten als auch von Lizenzsoftware haben, so Thomas Speck in der Pressemitteilung. Wie schreiben die Kollegen von heise dazu:

Sein Beratungshaus werde zwar von Microsoft als "Partner" ausgewiesen, es verdiene aber kein Geld damit, Microsoft-Produkte zu verkaufen, es sei kein Systemhaus und kein Reseller, sagte Thomas Althammer gegenüber heise online. Sein Unternehmen berate Unternehmen in Sachen Datenschutz. Speck betonte gegenüber heise online, bei den Beratern auch keine Voreingenommenheit festgestellt zu haben. Dem BLV gehe es laut Speck auch nicht darum, vordringlich Microsoft-Produkte zu verwenden, er setze auch auf Cloud-Software anderer Herkunft.

Humor haben die Leute ja, das muss man ihnen zugestehen. Der Staat soll also Geld für externe Berater locker machen, damit diese zertifizieren, was die Datenschutzbeauftragten der Länder nach Prüfungen und Pilotprojekten als nicht DSGVO-konform eingestuft haben.

Das Ergebnis der Compliance-Checks unter Berücksichtigung der im Nachgang vorgenommenen Durchsicht ausgehändigter Dokumente formuliert Datenschutzexperte Thomas Althammer folgendermaßen:

Die Anforderungen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung sind in vielen Bereichen erfüllt. In einigen Bereichen besteht noch Nachbesserungsbedarf z. B. bei der Etablierung einer Passwort-Richtlinie für Microsoft 365 oder bei einem Konzept zur Wahrung der Betroffenenrechte. Mit fachmännischer Unterstützung und entsprechenden Ressourcen wäre dies für Schulen lösbar.

Der BLV weist zudem darauf hin, dass es des weiteren es aktuelle Entwicklungen bei den Vereinbarungen zwischen der EU und den USA sowie bei Microsoft selbst gebe, die eine datenschutzrechtliche Neubewertung erfordern. Die EU-Kommission sei dabei, mit dem Data Privacy Framework (DPF) ein Nachfolgeabkommen zu Privacy Shield auf den Weg zu bringen. Damit wäre eine Verarbeitung von Daten in die USA wieder legitimiert. Und auch Microsoft habe inzwischen reagiert und setze das EU Data Boundary um, mit dem auch die meisten verbleibenden Verarbeitungen von amerikanischen Servern nach Europa geholt werden. Es werden noch Datentransfers außerhalb Europas bleiben, aber dann ausschließlich zur Wahrung der IT-Sicherheit.

Zu diesen Themen und dem betreffenden Wortgeklingel lässt sich folgendes feststellen: Microsoft kann so viel erklären, wie sie lustig sind. Wenn der US Cloud Act einen Zugriff der US-Regierung auf Daten vorsieht, sind alle Zusicherungen Microsofts wertlos – die dürfen nicht mal kund tun, dass jemand Daten eingesehen hat.

Zum Data Privacy Framework (DPF) nur so viel: Es gibt aktuell keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, die "Experten" und der Verband phantasieren über eine Fata Morgana – Punkt. Sobald der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission verkündet werden sollte, geht die Sache vor den Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat bereits die beiden Vorgängerabkommen kassiert. Und alles, was ich von den Datenschutzbeauftragten der Länder, des EU-Parlaments und weiteren Fachleuten so lese, geht in der Einschätzung dahin, dass das DPF nicht mit EU-Recht harmoniert, der EuGH wird das "Abkommen" voraussichtlich erneut kassieren. Dann ist der Katzenjammer groß.

Skurril wird die Argumentation der Berufsschullehrer bzw. des Verbands, die Aufgrund der seit Corona deutlich ausgeweiteten Home-Office-Nutzung und massiv gestiegener Cyber-Bedrohungen argumentieren, dass Unternehmen in den letzten Jahren verstärkt auf moderne Cloud-Lösungen wie Microsoft 365 setzen. Warum das Wort "modern" da vorkommt, erschließt sich mir nicht wirklich.

Im Lichte der Bedrohungslage und aufgrund der geringen IT-Ressourcen an Schulen böten moderne Cloud-Lösungen Vorteile bei der IT-Sicherheit gegenüber selbst betriebener IT-Infrastruktur, schiebt der BLV die nächste Plattitüde nach. Und auch die öffentliche Hand beschäftige sich mit diesen Optionen. In Niedersachsen gäbe es beispielsweise Projekte zur Einführung von Microsoft 365 beim Land und bei der Landeshauptstadt Hannover.

Lassen wir es mal auf der Zunge zergehen: Die BLV-Leute argumentieren mit der Verwaltung in Niedersachsen, die über eine Einführung von Microsoft 365 nachdenkt. Der BLV will das Gleiche an Schulen, von denen der Datenschützer in BW sagt, dass Daten von Schülern besonders schützenswert seien. Ich sehe die Nöte der Berufsschullehrer durchaus, aber einige Plattitüden weniger hätten es auch getan. Die folgende Forderung des BLV klingt dadurch nur noch hohl.

Angesichts der veränderten Lage und der vorliegenden Prüfergebnisse ist die Politik dringend gefordert, endlich auf die besonderen Bedürfnisse der beruflichen Schulen einzugehen. Es kann doch nicht sein, dass Schulleitungen und Lehrkräfte Angst haben müssen, dass ihre jahrelange Entwicklungsarbeit in Bezug auf digitalen Unterricht von heute auf morgen verloren geht. Daher fordert der BLV die Prüfung des Einsatzes moderner Cloud-Software in Zusammenarbeit mit Personen mit Fachexpertise im Rahmen eines Pilotversuches an ausgewählten beruflichen Schulen. Prozesse, die bei Unternehmen etabliert sind, können in Standards für berufliche Schulen übertragen werden, so dass es einen Leitfaden für alle Schulen geben kann.

Unsere Forderungen:

Beauftragung einer Fachfirma mit der Datenschutz-Folgenabschätzung an ausgewählten beruflichen Schulen

Bereitstellung der benötigten personellen und finanziellen Ressourcen für die am Pilotprozess beteiligten beruflichen Schulen

Festlegung eines Standardprozesses für den datenschutzkonformen Einsatz moderner Cloud-Lösungen unter Beteiligung des LfDI

Einrichtung einer zentralen Servicestelle zur Beratung der Schulen und zur Erstellung eines Leitfadens inklusive Standard-Vorlagen

Die Analyse von Thomas Althammer und seinem Team zeige, so der BLV-Vorsitzende, dass es einen Weg zum rechtskonformen Einsatz moderner Cloud-Lösungen an beruflichen Schulen geben kann. "Ähnlich den Prozessen bei unseren Ausbildungsunternehmen muss das Land BaWü die Datenschutz-Folgenabschätzung durch einen externen Dienstleister unter Beteiligung des LfDI finanzieren. Die Ausbildungsunternehmen bezahlen dafür Fachfirmen. Dies muss auch für die beruflichen Schulen möglich sein. Davon könnten auch alle anderen Schularten in BaWü profitieren", stellt der BLV-Vorsitzende abschließend fest. Besser hätte es ein Marketing-Experte von Microsoft auch nicht formulieren können.

Das Ganze hat halt den Webfehler, dass der Landesdatenschutzbeauftragte längst diese Prüfung durchgeführt hat und zu konträren Schlüssen kam. Eine Schule kann dann nachweisen, dass sie den Spagat schafft, und den Nachweis eines DSGVO-konformen Einsatzes gewährleistet. Dann ist die Kuh ja vom Eis – es gäbe lediglich die Gefahr, dass der Landesdatenschutzbeauftragte nachschaut und zu einem anderen Ergebnis kommt. So sehe ich das Papier von Althammer & Kill irgendwie als wertlos – Details sind unbekannt, und es gibt keine Einordnung des Kultusministeriums und des Landesdatenschutzbeauftragten.

Auf den Punkt gebracht

Ein Datenschutzverantwortlicher hat ja durchaus die Möglichkeit, eine DSGVO-Analyse für Office zu erstellen und zu belegen, dass dessen Einsatz Datenschutz-konform ist. Es wird ja gemunkelt, dass Firmen da den besseren Zugriff auf Microsoft haben. Ob das klappt, ich hätte da meine Zweifel. Und ich erinnere daran, dass durch die monatlichen oder halbjährlichen "Channels" Office 365 alle paar Monate überarbeitet wird. Ergo müsste die Analyse zyklisch durchgeführt werden – halte ich für nicht zu stemmen.

Natürlich kann ein Datenschutzverantwortlicher in einer Schule versuchen, die DSGVO-Konformität von Office 365 nachzuweisen. Dann könnte er mit dem Kultusministerium und dem Datenschutzbeauftragten prüfen, ob dieser Nachweis "hält". Lautet die Antwort "Ja", ist alles gut. Bei der Antwort "Nein" gibt es ein Problem: Der Office 365-Einsatz muss beendet werden. Genau dies ist der Vorlauf von Pilotprojekten, die der Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink bereits vor Jahren durchgeführt und als Basis für sein Verbot genommen hat.

An dieser Stelle kommen unsere wackeren Berufsschullehrer ins Spiel. Offenbar können und wollen die Schulen den obigen Nachweis eines DSGVO-konformen Betriebs von Office nicht erbringen. Nun soll ein Alibi-Gutachten das "heilen" bzw. als Blanko-Scheck dienen. Bezahlt vom Land bzw. vom Steuerzahler.

Alles, was ich bisher in dieser Hinsicht an Aussagen aus der Zunft der Berater so gelesen habe, läuft auf "Microsoft gibt Zusicherungen" und "wir werden mit dem Data Privacy Framework eine Vereinbarung mit den USA zum Datentransfer haben"  hinaus. Beides kann man getrost in die Tonne treten – und letztendlich ist das Unternehmen, die Behörde, die Schule bzw. dessen Datenschutzverantwortliche in der Pflicht, die DSGVO-Konformität nachzuweisen – und dort wird auch die Verantwortlichkeit fest gemacht.

Einerseits ist die Pressemitteilung des Verbands der Berufsschullehrer in meinen Augen eine Luftnummer – nichts weiter. Andererseits offenbart das Papier auch, dass die Berufsschulen kein Konzept haben. Denn es kann nicht angehen, dass wir in der Berufsschule die Nutzen von Office 365 schulen. Die Leute sollen einen Brief nach DIN 5008 gestalten können. Ob in Word oder im Writer, ist in meinen Augen erst einmal sekundär.

Zusammengefasst lässt sich das obige Thema, was DSGVO-konforme Einsätze von Microsoft 365 oder Office 365 betrifft, mit "gehen sie weiter, nix passiert" zusammen fassen.

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72 Antworten zu Berufsschullehrer-Verband "meint" MS Office ist DSGVO-konform einsetzbar

  1. Alzheimer sagt:

    BINGO, endlich habe sich mal die "echten" IT-Spezialisten zu Wort gemeldet – oder wie jetzt?
    Hab' zwar nur die Überschrift gelesen, aber das reicht mir schon.
    Ich entwickle Software für Gymnasien und bin regelmässig verblüfft, wie wenig IT-Kompetenz in dieser Branche vorhanden ist – die Lehrer sind die schlimmsten…

    • Wil Ballerstedt sagt:

      Naja, je tiefer/größer die eigenen IT-Kenntnisse sind, umso kleiner muss der Durchschnitt abschneiden. Wobei auch mich es bei Lehrern nicht wundern würde. Dennoch plädiere ich für Nachsicht. Bis in Deutschland Bildungs- oder Studienpläne aktualisiert werden … Und dann brauchen Lehrkräfte auch noch Ressourcen.

  2. Bernd sagt:

    Sehe ich ebenso. Wenn große Unternehmen und Behörden Office 365 benutzen dann kann das die Berufsschule schon lange. Passt.

    • Ralph D. Kärner sagt:

      Mir würde jetzt keine Behörde einfallen, die Microsoft365 im Einsatz hat. Was große Unternehmen tun, steht auf einem völlig anderen Blatt und wir denen früh genug auf die Füße fallen.

  3. Steve sagt:

    Die Schüler müssen mit der Software ausgebildet werden, die auch in der Industrie eingesetzt wird?
    Zum einen: Prinzipien kann man auch mit anderer Software lernen und nur die konkrete Bedienung ist dann halt geringfügig unterschiedlich. Gute Lehrer schaffen es, dass ihre Schüler diesen Transfer hinkriegen. Sonst wären sie ja nach dem nächsten größeren Office Upgrade nicht mehr in der Lage zu arbeiten.
    Zum anderen: Auch hier bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands wird noch Office 2013 eingesetzt und gerade zu Office 2021 LTSC migriert.
    Also wäre die Ausbildung an Office 365 kontraproduktiv?

    • R.S. sagt:

      Das Schüler mit der Software ausgebildet werden. die auch in der Industrie eingesetzt wird……
      Ja, schöne Theorie, denn auch die Industrie hat sich an die DSGVO zu halten.
      Wenn Office 365 nicht datenschutzkonform an Schulen eingesetzt werden kann, dann kann es das nirgendwo, auch nicht in Behörden, der öffentlichen Verwaltung und auch nicht in der Industrie!
      Zumindest nicht, sobald damit personenbezogene Daten verarbeitet werden.
      Das Fazit für Office 365 heißt: Es ist kommerziell nicht datenschutzkonform für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einsetzbar und müsste EU-weit für diesen Einsatz verboten werden.

      Das will nur niemand laut aussprechen.

      Und ein Abkommen zwischen der EU und den USA kümmert US-Ermittlungsbehörden nicht. Es weicht den Cloud Act nicht auf. Der würde in vollem Umfang weiter gelten.

      • Blubmann sagt:

        Jau genau das ist eigentlich der Punkt. Wenn man das alles immer hört, dann ist es genauso, dass eigentlich niemand der mit pbD arbeitet Microsoft 365 einsetzen darf. Aber offensichtlich wird es geduldet oder es interessiert schlichtweg niemand. Vermutlich ist das aber darauf zurückzuführen, dass es bisher noch keine Gerichtsurteile oder Bußgelder gegen Firmen gab, die Microsoft365 einsetzen.
        Microsoft hat zwar schon einige Stellungnahmen veröffentlicht, in denen sie immer wieder sagen DSGVO-konform und wenn eine US-Behörde Daten über einen EU-Bürger verlangt, das abgelehnt wird. Naja Papier ist geduldig und was nun stimmt ist fraglich. Aber das ist aus meiner Sicht grundsätzlich mit allen Dingen, nur weil es auf einem Papier steht heißt es noch lange nicht, dass es auch so ist oder gemacht wird.

  4. Paul Brusewitz sagt:

    Ja, so ist das mit dem Teich und den Fröschen

    Quaak, quaak, quaak.

  5. ich bin´s sagt:

    „Teilweise gäbe es Prüfungsvorschriften bei den Handels- und Handwerkskammern, in denen die Nutzung von Word und Excel beispielsweise vorgeschrieben sei."
    Das ist ja, als würde z.B. bei der Prüfung eines Kfz-Mechanikers vorgeschrieben, dass die Prüfung an Passat und Golf zu erfolgen hat.
    Man kann doch nicht in der Ausbildung spezielle Produkte vorschreiben. Word und Excel muss durch Textverarbeitung und Tabellenkalkulation ersetzt werden!

    • Ralph D. Kärner sagt:

      Ich kann Dir versichern, dass diese Aussage des BLV schlicht Bullshit ist. Abgesehen davon, dass ich als Prüfling aus gesundheitlichen Gründen mehrmals in dem Bereich mit der IHK zu tun hatte, habe ich das heute als Ausbilder auch immer wieder. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem für die praktische Prüfung Word und/oder Excel Pflichtsoftware wäre. Meine persönliche Erfahrung spricht – zumindest in meinem direkten Lebens- und Arbeitsraum – das genaue Gegenteil.
      Das Problem ist, dass schon an den Schulen "Informatikunterricht" besser "mit Word 2xxx arbeiten lernen" heißen sollte. Und wenn, der Schüler kommt dann als Azubi in ein Unternehmen, wo er nicht das Word vorfindet, auf dem er in der Schule gelernt hat. Dann geht sie schon los, die Krise.

    • Cargo sagt:

      Die Vorschrift gibt es so nicht. Die Aufgabenentwickler für praktische Prüfungen garantieren nur das Funktionieren der Aufgaben mit den durch sie benutzten Systeme.
      Was der verantwortliche Prüfungsausschuss macht, steht auf einem anderen Blatt. Er hätte sehr wohl die Möglichkeit andere Software einsetzen zu lassen. Macht nur niemand. Die Azubis haben auf MS gelernt und erwarten auch auf dieser Software geprüft zu werden.
      Natürlich kann man Konzepte und Vorgehensweisen lehren und nicht nur sture Klickfolgen. Ist aber anstrengender…
      Habe ich erst heute wieder probiert.

  6. Heiko A. sagt:

    Von "Produktschulung" im Lehrplan habe ich noch nie etwas gehört. 🤷‍♂️

    War da nicht irgendetwas mit Vermittlung von allgemeinem Grundwissen?

    • Bernd sagt:

      Auf welcher Basis? Allgemein wird schwierig wenn es um praktische Beispiele für Betriebssysteme geht ;) Windows, Linux oder MacOS? Was darf es sein? Logisch – das am meisten genutzte!

      • Heiko A. sagt:

        Linux ist kein Betriebssystem, so viel dazu. Und wenn solches Halbwissen an Schulen vermittelt wird, müssen wir uns nicht wundern, dass Deutschland in puncto IT-Kompetenz absolutes Entwicklungsland ist.

        Nochmal zur Erinnerung: Es ging mir nicht darum, was "häufig genutzt" wird, sondern darum, was Schule vermitteln soll. Und sicherlich brauchen wir in deutschen Schulen keine Produktschulung für Microsoft Windows und Microsoft Office, nur weil der "Berufsschullehrer-Verband" Lehrkräfte hat, für die "IT ein Hobby" ist.

        Meine Supporterfahrung hat mir gezeigt, dass es selbst in der jungen Generation reichlich Zeitgenossen gibt, die bei IT-Grundwissen genauso inkompetent sind. Einige können IT-Systeme für die eine oder andere Aufgabe bedienen. Aber alles, was sich links oder rechts oder eben dahinter befindet, ist für sie Fachchinesisch.

        "Warum muss ich das wissen?"
        Das ist eine oft gehörte Frage…

        • stolomov sagt:

          Linux ist kein Betriebssytem??? Ansonsten stimme ich zu.

          • Heiko A. sagt:

            Es gibt einen Linux-Kernel, es gibt Linux-basierende Betriebssysteme. Aber beim Rest darfst du dich gern selbst belesen.

            • Günter Born sagt:

              Ist aber schon arg haarspalterisch, die Aussage … ich würde niemandem widersprechen, der daherkommt und sagt "ich nutze Linux", weil kaum jemand den Linux-Kernel verwendet, sondern irgend eine Linux-Distribution, die dann den Fenstermanager für die Oberfläche und die restlichen Tools beinhalten.

              • mw sagt:

                Also wenn schon von Linux gesprochen wird dann bitte "GNU/Linux". Natürlich ist Linux ein Betriebssystem. Es ist vlt. kein Anwendungssystem. Es ist fatal von schlißene, ein Betriebsystem , müsse einen Funktionsumfang von Windows haben. Was ist denn mit MVS, VMS usw. Das sind alles auch betriebssysteme.

            • Ralph D. Kärner sagt:

              Naja, solange selbsternannte Fachleute in den Kommentaren von "IP" sprechen, wenn sie "IP-Adresse" meinen, solange sollte man nicht kleinlich sein, wenn jemand von Linux als Betriebssystem spricht. Was nichts daran ändert, dass Du sachlich betrachtet vollkommen Recht hast.

  7. Stefan sagt:

    Wenn schon ein MS Berater beauftragt wird, spricht das Bände über die Kompetenzen dieses Verbandes.

  8. Hans Hoppe sagt:

    Fachkräfte und Spitzentechnik überall in Deutschland. Gerade gelesen: Erstes Teilstück der mit Solarpanelen überdachten Autobahn vorgestellt. 5 Jahre Bauzeit und die wahnsinnige Größe von 12×14 Metern.
    Achso, ist natürlich nur auf der Spur der Raststätte.
    DAS kommt davon wenn man nur noch Beratern von Unternehmen glaubt und seinen eigenen Hirnschmalz gegen alle möglichen Assistenten und "KI" eintauscht. Und andere Meinungen sind eh nur von Volltrotteln.

    Sorry für den Rand aber mal ernsthaft drüber nachgedacht das nicht alles Schwarz/Weiß in dieser Welt ist?
    Wenn ich die Diskussionen von den ganzen sogenannten Experten lesen bekomme ich regelmäßig Depressionen.
    Ich verdiene seit über 25 Jahren mein Geld mit Kunden im MS-Universum, nutze seit 2017 kein MS-OS mehr auf meinen Arbeitsnotebook und bin zufrieden. Aber ich würde 95% meiner Kunden davon abraten. Der Grund ist schlicht: Sie können nicht wechseln ohne arbeitsunfähig zu werden. Traurig aber wahr. Und es hat nix mit der Qualität der Produkte von MS oder der Konkurrenz zu tun.
    Hier in der westlichen Welt wird immer soviel von Freiheit gefaselt und dabei hat man die hier gar nicht mehr. Und anstatt mal über den Tellerrand zu schauen und die Leistung anderer anzuerkennen werden die in den Dreck gezogen. So wird das nix, weder mit dem OS der Zukunft noch mit dem Klimawandel oder all den anderen wichtigen Problemen dieser eigentlich so wundervollen und einzigartigen Welt auf der wir alle leben.
    Schämt euch alle – MICH eingeschlossen!

  9. 1ST1 sagt:

    Zitat: "weil das Produkt als nicht Datenschutzkonform eingestuft werden muss"

    Das klingt für mich nach Zwang, nicht weil man es nicht als Datenschutzkonform einststufen **kann**. sondern weil man es aus Prinzip **muss**.

    Mit dem Gutachten steht jetzt Aussage gegen Aussage. Im Zweifel für den Angeklagten.

    Und dann wäre noch, die Frage, welche schützenswerte Daten Schüler da so in ihrem Schulaccount ablegen? Neueste Bombenbauanleitungen? Name & Adresse findet sich auch heute meistens noch im Telefonbuch.

    Vielleicht gibt das ja Auskunft:

    "Wenn der US Cloud Act einen Zugriff der US-Regierung auf Daten vorsieht, sind alle Zusicherungen Microsofts wertlos"

    Der Cloud Act… Wann dürfen denn amerkianische Regierungsorganisationen den Cloud Act anwenden?

    Google gibt dazu folgende Auskunft:

    "Does Microsoft share data with government?
    Microsoft will only share data when authorized by the customer or required to do so by applicable law. Microsoft does not give any government (including law enforcement or other government entities) direct or unfettered access to customer data. 25.05.2023"

    Oder hier: https://news.microsoft.com/de-de/im-daten-dschungel-wie-microsoft-mit-dem-cloud-act-umgeht/

    "Niemand wird bestreiten, dass Strafverfolgungsbehörden in der Lage sein müssen, im Rahmen rechtsstaatlicher Ermittlungen auf relevante Informationen zuzugreifen. Bei der Verfolgung von organisierter Kriminalität oder Terrorismus haben Behörden sowohl in den USA wie auch in Europa ein berechtigtes Interesse daran, Daten schnell zu erhalten. "

    Sind die (Beufsschul-)Kinder jetzt schon staatesgefährdende Terroristen?

    Weiter:

    "Wir verwenden eine starke Verschlüsselung: Wir verschlüsseln Kundendaten sowohl während der Übertragung als auch im Ruhezustand mit einem hohen Verschlüsselungsstandard. Wir stellen keiner Regierung unsere Verschlüsselungs-Keys oder eine andere Möglichkeit zur Verfügung, unsere Verschlüsselung zu brechen."

    Aus die Maus. Reinhacken ist auch nicht.

    Viele werden darauf antriggern:

    "In der ersten Hälfte des Jahres 2020 hat Microsoft insgesamt 91 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden weltweit für Konten von Unternehmenskunden erhalten. In 42 Fällen wurden diese Anfragen abgelehnt, zurückgezogen oder die Strafverfolgungsbehörden wurden erfolgreich an den jeweiligen Kunden weitergeleitet. In 49 Fällen war Microsoft dazu gezwungen, die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen: 24 dieser Fälle erforderten die Offenlegung von Kundeninhalten, 25 der Fälle erforderten nur die Offenlegung von Informationen, die keine Inhalte enthielten. Von den 24 Fällen, in denen die Offenlegung von Inhaltsdaten erforderlich war, standen 20 dieser Anfragen im Zusammenhang mit US-Strafverfolgungsbehörden."

    Und nochmal die Frage, sind deutsche (Berufs-)Schüler gleich mal so kriminell, dass gleich CIA und NSA ermitteln muss, wegen ein bischen Grafitti aufm Schülerklo?

    (usw.)

    Ich glaube, man sollte doch mal schön die Kirche im Dorf lassen, oder?

  10. Tino Gottschalk sagt:

    Finde es immer wieder lustig zu sehen wie hier Windows Hater Ihre Kommentare abgeben. MS Office ist (und war es schon immer) nun mal der momentane Standard und Deutschland hat hier absolut kein Mitspracherecht was der Standard zu sein hat. Das entscheidet die Mehrheit. Die Schüler müssen das lernen was Sie später in der Industrie mit großer Wahrscheinlichkeit antreffen werden. Und das ist zu Dato nun mal Office von Microsoft. Ich lade keinen Bewerber ein der im Lebenslauf mit dem Skill Libreoffice oder OpenOffice glänzt und von MS Office (M365) keine Ahnung hat. Sorry aber das ist nun mal die Realität.

    • Günter Born sagt:

      Das ist schlicht "Dummfug" würde Gerd Dudenhöfer sagen. Es geht nicht um die Frage MS Office, sondern um die Frage "ist das Produkt Office 365 samt Cloud-Anbindung" DSGVO konform einsetzbar oder nicht. Die DSGVO ist seit 2018 gesetzliche Norm in der EU – und die Antwort der Datenschützer ist "das Produkt kann in Europa schlicht nicht DSGVO-konform eingesetzt werden". Es liegt an Microsoft, dies zu ändern – wäre in meinen Augen kein großes Problem.

      Ansonsten: Viel Spaß bei der Haltung – mir wird ja immer wieder zugetragen, dass wir einen Mangel an Arbeitnehmern haben. Unternehmen, die derart blind agieren, dürften sich künftig vor Bewerbern nicht mehr retten können, weil in deren Lebenslauf "ich kann MS Office" steht, vom Rest der Welt aber keine Ahnung haben.

      PS: Ich hab den Kommentar mal zugelassen, auch wenn er arg in die Troll-Ecke abdriftet.

      • Michael sagt:

        Es wird nicht passieren das Unternehmen die O365 einsetzten sich von "Politikern" sagen lassen das diese Produkte nicht verwendet werden dürfen. Wenn die Politik das möchte soll der Staat/EU dann aber auch für Umstellungskosten aufkommen – das wird unbezahlbar und ist zudem unser Steuergeld. Nur weil es Gesetzt ist bedeutet das nicht das es richtig ist. Wir haben tatsächlich andere Probleme…

        • Günter Born sagt:

          Wenn Du dir die eigenen Aussagen nochmals durchliest, wirst Du möglicherweise erkennen, dass es dummes Zeug ist, was Du schreibst. Natürlich können Unternehmen Office 365 einsetzen, sofern der für Datenschutz Verantwortliche nachweisen kann, dass der Einsatz DSGVO-konform ist. Kann er das nicht, läuft er spätestens dann in arge Probleme, wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass er gegen die sie 2018 existierende DSGVO verstößt und die Praxis vom Gericht untersagt wird.

          Aktuell segelt das Ganze schlicht im Graubereich, weil die DSGVO an der Stelle (noch) nicht durchgesetzt wird. Man kann als Unternehmen hoffen, dass dies so bleibt. Dann Gnade uns Gott, wenn da irgend etwas ans Wackeln kommt und jemand in Gods own country den Stecker für die blöden Europäer zieht. Oder da die Entwicklung den Bach runter geht, von Datenschutz erst gar nicht zu reden – ich brauche ja nur zu schauen, was da inzwischen los ist.

          Ansonsten schau ich mir als Beobachter an, was aus einem brauchbaren Office inzwischen geworden ist. Und es geht mir noch ein Gedanke durch den Kopf: "Warum ist Deutschland wirtschaftlich auf dem absteigenden Ast?" – wenn ich denn Antworten lese, dass "der Einsatz von Office 365 modern sei und der Untergang des Abendlands bevorsteht, wenn das verboten wird", glaube ich, einen weiteren Grund für die fehlende Innovationsfähigkeit Deutschlands zu erkennen.

          Vor einigen Wochen noch bei heise einen Kommentar eines Lesers zu einem IT-Thema gelesen, der sich mokierte, dass die Hersteller von Maschinen noch kein Windows 11 22H2 in den Steuersystemen verbaut hätten. In einem CNC-Center im Wert von Millionen ist alles wichtig, bis auf den Punkt, ob da Windows 11 verbaut ist. An einigen Stellen kannst Du nur noch mit offenem Mund und Kopfschütteln die Entwicklung verfolgen – und ich dachte, nach 42 Jahren in der IT hätte ich alles gesehen und erlebt.

      • 1ST1 sagt:

        Er ist der Chef, er muss wissen, was seine Angestellten können müssen. Und wenn er verantworten kann, dass seine Angestellten und Azubis im Betrieb Office 365 verwenden können, warum dann nicht auch Azubis an Berufssschulen? Sind die Azubis im Betrieb am Montag und Mittwoch bis Freitag plötzlich andere Menschen als wenn sie Dienstags in der Berufsschule hocken? Darf ein Azubi mit 18 Jahren nicht selbst entscheiden, welches Office-Programm er/sie in der Berufsschule erlernen will? Was ist mit dem gleichalten Gymnasiasten, ist der schützenswerter?

        • Günter Born sagt:

          Lies einfach seinen Kommentar. Er lädt keine Leute ein, die kein Office können – mag er gerne so tun. Ich bin 30 Jahre aus dem Management, aber in Erinnerung ist geblieben, dass es bei den Leuten nicht darauf ankam, dass die blaue Bundstifte besonders gut spitzen konnten und dies im Lebenslauf/Zeugnis stand.

          Ich bin ja noch beruflich mit Zeiten konfrontiert gewesen, wo wir uns eigene Textformatter bauen mussten und im Sekretariat Olivetti Schreibmaschinen und CPT-Textsysteme standen. Irgendwann kam WordPress, später ging es dann zu MS Word. Von Lotus 1-2-3 ging es auf Excel. In keinem Fall kann ich mich im Umfeld erinnern, dass da jemand gekündigt hat, weil er den Umstieg nicht gewuppt bekam.

          Wenn jemand (hier aufgewachsen und beschult) aber der deutschen Sprache in Wort und Schrift nicht mächtig war, keine drei Zahlen auf die Reihe bekam und bei jeder Aufgabe "warum muss ich das wissen, oder hatten wir in der Schule nicht" einwirft, dürfte das das deutlich fettere Problem sein, als "er hat perfekte Office 365 Kenntnisse, auf Build 1922xx – 1923xx bezogen". Merkste was? Klar, die Personalabteilungen schalten immer noch Stellenanzeigen, wo der 20 jährige mit 30 Jahren Erfahrung bei Minimalgehalt mit Spezialisierung in a, b, c gesucht wird. Und dann wundert man sich, warum keine Bewerber kommen.

          Natürlich dürfen die Leute ihre Vorstellungen hegen, ob es klug ist, werden sie schon merken. Wenn 1000 passende Bewerber verfügbar sind, super – gäbe nur das Problem, dass die Mannschaft irgendwann arg konformistisch wird (kenne das aus Großunternehmen, wo das an der Tagesordnung war). Wenn die Bewerber ausbleiben, wird gejammert, keine Fachkräfte. Ich erlebe aber immer wieder, dass es auch Unternehmen mit einem unkonventionell denkenden Kopf an der Spitze gibt, die gute Leute bekommen, weil sie auf das Gesamtpaket schauen und Schätze heben können ;-).

          • 1ST1 sagt:

            Ich kenne das mit den Olivetti Schreibmaschinen auch noch. Ich war da ja Azubi und war übrigens gelegentlich auch bei der Hoechst AG in der Büromaschinenwerkstatt um die dortigen Techniker zu unterstützen. Und ich habe auch erlebt, dass Sekretärinnen bei einer Frankfurter Großbank in den höheren Etagen saßen, die wenige Jahre vor ihrer wohlverdienten Rente mit ihrer gut 10 Jahre alten Typenradschreibmaschine Olivetti TES 401, Bauhjahr ab 1978 , 16 Zeichen Plasma-Display, Olivetti Minidisc mit 8 kB Speicherkapazität für einen Text, strafversetzt wurden, weil sie sich weigerten, auf das neueste Modell Olivetti ETV 2700, MS-DOS basierend, mit Monitor und SWP Textverarbeitung umzusteigen. Die wollten das nicht mehr lernen und entsprachen damit nicht mehr dem Tätigkeitsprofil an dem Schreibtisch, da wurden dann jüngere Leute hingesetzt, die sich einarbeiten ließen. Auf unseren jährlichen Wartungsszyklen durch die ganze Bank fanden wir die Älteren dann irgendwo anders wieder, mit ihrer TES, für nicht mehr ganz so wichtige Korrespondenz.

            Aber der Umstieg von einer Olivetti Schreibmaschiene auf ein vergleichbares Modell von Triumph Adler oder Olympia oder IBM oder Brother war nicht so gravierend wie der Wechsel von der TES auf die ETV oder von einem rein lokal betriebenen LibreOffice auf ein um Cloud-Funktionen aufgebohrtes O365. Schon alleine die Formel-Funktionen in Calc sind größtenteils anders als die in Excel und selbest der größte Könner in Calc ist nicht aus dem Stehgreif in Excel in der Lage Daten aus einem MS-SQL-Server zu extrahieren und auszuwerten und mit PowerBi grafisch aufzubereiten. Sowas wird aber heutzutage z.B. im Lager-Controlling verlangt.

            • Günter Born sagt:

              Ok, die Fälle hatte ich auch, als ich die ersten PCs in oben genanntem Unternehmen eingeführt habe. Der Durchbruch kam, als es mir gelang, die Leute mit einem 3 Seiten Leitfaden mitzunehmen. Im übrigen waren diese nicht die typischen Berufsschüler, um die es oben ging.

    • T Sommer sagt:

      Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da waren anderen Formate Standard in der Industrie, da es noch kein Windows / Word / Excel gab. Und die waren nicht von MS.
      Ich habe noch dBASE und Multiplan in der Berufsschule gelernt und in der Firma liefen 1-2-3, Howard Graphics und Word (MS).
      Die Firmen habe an der Standardisierung der MS Formate mitgewirkt, da man diese Produkte mehr und mehr nutze und die Daten immer mehr miteinander austauschen wollte und konnte.

      Wenn jemand mit dem Skill "LibreOffice und OpenOffice" kommt – warum sollte er dann ein MS-Office nicht können? Immerhin kennt Er/Sie/Es sich dann doch mit Tabellenkalkulation und Texte schreiben, vielleicht auf mit Präsentationen machen aus. Wollen Sie das anhand des Wortteiles "MS" ausmachen?

      Wenn sowas ans Tagelicht kommt, das eine Bewerbung wegen "fehlendem MS-Office" aber Wissen um LibreOffice ein Ablehnungsgrund für einen Bewerber ist, dann wäre das ja schon vergleichbar, als wäre jemand "DIVERS" um das mal überspitzt auszudrücken.
      Schöne "Realität" die Sie da an den Tag legen!

      • 1ST1 sagt:

        Das hat nichts mit dem Dateiformat zu tun. Mit Wordstar und Lotus 1-2-3 konnte man eben noch keine Bombenbauanleitungen in der Cloud speichern… Und die NSA hatte keinen Fernzugriff auf die 5,25 CP/M Disk im Diskettenkasten auf dem Schreibtisch.

      • R.S. sagt:

        Multiplan ist von MS, es ist der DOS-Vorgänger von Excel.

        Was die Vielfalt von Programmen früher angeht:
        Damals gabs noch kein Internet, keine Email, etc.
        Da spielte die Austauschbarkeit von Dateien so gut wie keine Rolle. Austausch von Daten ging damals nur per Diskette.
        Heutzutage aber müssen Daten austauschbar sein, deshalb sind die vielen verschiedenen Dateiformate auch verschwunden.

        Und Bewerber ablehnen, weil die keine Ahnung von Office 365 haben?
        Die Realität sieht anders aus:
        lt. einer kürzlichen Umfrage arbeiten die allermeisten Beschäftigten in Deutschland NICHT in dem gelernten Beruf!
        Die Realität ist, das die allermeisten Beschäftigten Quereinsteiger in ihrem Job sind.
        Und wenn man mal die grundlegende Bedienung eines Officeprogramms kennt, dann ist der Umstieg auf ein anderes Programm auch nicht so schwer.
        Jemand, der z.B. nur LibeOffice oder OpenOffice kennt, findet sich rel. schnell auch in MS Office zurecht. Umgekehrt gilt das ebenso.
        Bei der Auswahl von Mitarbeitern wären mir andere Dinge viel wichtiger: Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, etc.
        Wissen kann man dem Mitarbeiter leicht beibringen, o.g. Sachen nur sehr schwer.

        • 1ST1 sagt:

          Für die Basis-Funktion "Text schreiben" oder "Daten in Tabelle eintragen" stimmt das mit dem leichten Umstieg, da schafft man sogar die Hürde "Wordstar nach O365-Word", aber wenn es um die Feinheiten geht, sieht es anders aus! Da möchte der Umsteiger doch eine Schulung haben.

    • Stefan sagt:

      "Ich lade keinen Bewerber ein der im Lebenslauf mit dem Skill Libreoffice oder OpenOffice glänzt und von MS Office (M365) keine Ahnung hat. Sorry aber das ist nun mal die Realität."

      Das ist bedauerlich. Letztlich geht es bei der Ausbildung nicht darum Produkt "xy" bedienen zu können, sondern z.B. eine Pivot Tabelle zu erstellen oder einen Serienbrief. Ob das Werkzeug A oder B heißt ist doch völlig uninteressant.
      Gleiches gilt für Programmieren/Softwareentwicklung. Egal welche Sprache in der Ausbildung, sofern OO Entwicklung erlernt wurde, kann sich der Bewerber schnell einarbeiten.
      Industriekaufleute lernen auch z.B. in Branche A, können aber schnell Branche B bearbeiten.
      Ich hoffe nicht, dass Sie auch Bewerber nur deswegen nicht einladen weil sie den Führerschein auf VW gemacht haben, in der Fa. aber BMW steht. ;-)

      • 1ST1 sagt:

        Ok, Pivot-Tabelle in Excel und Calc erstellen sind ziemlich verschiedene Vorgehensweisen. Wer das eine kann, findet die Funktion nicht unbedingt im anderen Programm.

        • R.S. sagt:

          Das Problem gabs auch schon beim Umstieg von MS Office 2003 auf 2007.
          Die Funktionen in den Symbolleisten musste man in den Ribbons erst einmal suchen, oft waren die gar nicht vorhanden und man musste sich die Ribbons selbst zusammenbasteln, damit man die gewhnten Funktionen wieder da hat.

          Und das Problem kann zurück kommen, denn vor 1 oder 2 Jahren hat Microsoft mal angedeutet, das man evtl. die Ribbons wieder aufgibt und zu den alten Menü- und Symbolleisten zurückkehrt.

    • Patrick sagt:

      "Ich lade keinen Bewerber ein der im Lebenslauf mit dem Skill Libreoffice oder OpenOffice glänzt und von MS Office (M365) keine Ahnung hat. Sorry aber das ist nun mal die Realität."

      Schreibe ich heute einen Text mit bis zu 72 Zeichen/Zeile in ASCII/UTF-8 mit einfachem LF zum Zeilenwechsel in irgendeinem Editor, lässt sich dieser systemunabhängig, barrierefrei darstellen und auch mit Windows-Betriebssystem und Office-Software lesen. Nur die reinen MS-Office-Anwender sind immer wieder völlig überfordert.

      Per E-Mail im Plain-Text-Format ohne Anlagen bekommt man dann mit der Antwort die Unkenntnis in Sachen IT-Know-how präsentiert.

      Warum ein alternativer Software-Nutzer nicht mit Produkten von Microsoft für die Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationen klarkommen soll, kann ich gar nicht nachvollziehen.

    • Ralph D. Kärner sagt:

      Meine Skills sind "gängige Textverarbeitung und Tabellenkalkulation". Schade, da hättest Du mich wohl nicht angestellt. Ich hingegen habe eher ein Problem damit, wenn ein Bewerber nur Word und Excel kann und nichts abseits der M$ Produkte.

    • Matze sagt:

      "Ich lade keinen Bewerber ein der im Lebenslauf mit dem Skill Libreoffice oder OpenOffice glänzt…"
      Ich würde auch in keinem Unternehmen arbeiten wollen, in dem so ein arroganter Chef das Sagen hat.

      Im Übrigen gilt: "Ich möchte auch nicht in einem Unternehmen arbeiten, welches mich als Mitarbeiter einstellt." In Memoriam Groucho Marx

  11. McAlex777 sagt:

    Die Argumentation des Verbandes ist scheinheilig, da in den Berufsschulen die allgemeine Theorie nicht die praktische Arbeit mit speziellen Werkzeugen gelehrt wird. In Fachinformatiker-Ausbildung werden z.B. seitens der Berufsschule Firewall-/RAID-Funktionsweisen gelehrt, es wird jedoch auf keinerlei Windows/Linux oder Cisco/Sophos etc. eingegangen.

    Ich denke die Office/DSGVO Diskussion ist emotional aufgeladen:
    1. Weil die Windows-Produkte optisch anpsrechend sind, und i.d.R. gut Funktionieren
    2. Weil die Cloud-Funktionen von MS-Office komfortabel sind
    3. Weil LibreOffice schon bei kleineren Aufgaben umständlich ist, altbacken aussieht.

    Microsoft ködert seine Anwender mit all dem, und presst gleichzeitig verdeckt DSGVO-Verstöße durch um seine eigenen Interessen durchzusetzen. Ich unterstreiche: auch vorsätzlich gegen geltendes Recht. Mit Office365 locken sprudelnde MIA Gewinne, auch in Zeiten wo Desktop-Software praktisch fertig ausentwickelt ist. Gleichzeitg werden staatliche Interessen durchgesetzt (Überwachung, Macht).

    Es wäre Aufgabe der EU OpenSource und freie Software mehr und besser im EU-Raum zu fördern: z.B. durch EU-Gelder, z.B. duch LibreOffice/Thunderbird/Linux Vorgabe in allen Schulen und Universitäten (sofern keine stichhaltige Begründung dagegen spricht). z.B. Eine EU-Distro für Behörden.

    • 1ST1 sagt:

      Wir haben damals (in der ersten Häfte der 1980er) an der Berufsschule ganz spezifische Betriebbsysteme und BASIC-Dialekte gelehrt bekommen: CP/M, MSDOS, MBASIC und GW-Basic. Kannst ja mal gucken, von welchem Hersteller die genannten Nr. 2-4 stammen…

      Böse, böse, böse…

      • R.S. sagt:

        Tja, bei mir in der Berufsschule war es damals völlig herstellerunabhängig.
        Es wurde gelehrt, wie z.B. ein RAM oder ein Prozessor (RISC, CISC, etc.), wie eine Diskette/Festplatte funktioniert, etc.
        Und wie eine Programmiersprache prinzipiell funktioniert, ohne sich auf eine Programmiersprache explizit zu konzentrieren, etc.
        Ich habe schon in sehr vielen Programmiersprachen programmiert. Wenn man das Prinzip einmal verstanden hat, ist der Umstieg auf eine neue Programmiersprache rel. schnell erledigt, dann hat man auch die drauf.

        • 1ST1 sagt:

          Das haben wir auch gelernt, keine Sorge. Wir haben sogra einen Einplatinenrechner selbst aufgebaut (Profi-50/E). Aber bei der Assemblerprogrammierung haben wir auch nur Z80/8085 und 8088/8086 gemacht, nicht 6502, 6800, 68000.

        • Ralph D. Kärner sagt:

          Genau das ist das Problem aus meiner Sicht: wir haben einen Fachkräftemangel, weil wir eben nur noch Bediener für eine bestimmte Software und für ein bestimmtes Betriebssystem heranzüchten. Die klassische Kernkompetenz fehlt einfach. Nur, weil jemand HiCom und HiPath Telefonanlagen konfigurieren konnte, war er noch lange kein Kommunikationselektroniker oder ein ISDN-Spezialist.

      • McAlex777 sagt:

        Es liegt bei Microsoft sich DSGVO Konform zu verhalten.

        Tun sie nicht, ganz im Gegenteil:
        https://www.heise.de/news/Microsoft-will-Windows-11-komplett-in-die-Cloud-verlagern-9200869.html

        Darum sollte die EU alle Möglichkeiten ausschöpfen um Alternativen und Unabhängigkeiten zu fördern. Schulen sind ein guter Ort zu beginnen.

    • Bernd sagt:

      Nichts zu fördern wäre richtig, wir leben in einer Marktwirtschaft. Das was die Menschen wollen setzt sich nun mal durch. Im Desktopbereich ist das nun mal Windows. Wenn viele in die Cloud wollen, bitte!

      • Gabi sagt:

        Viele wollen nicht in die Cloud, sie wissen nichtmal genau, was die Cloud ist, sie wollen einfach nur arbeiten. Und dann nehmen sie das, was man ihnen Schritt für Schritt mit jedem weiteren Update vorsetzt.

      • McAlex777 sagt:

        ** Nichts zu fördern wäre richtig, wir leben in einer Marktwirtschaft. **

        Marktwirtschaftlich ist es völlig irrsinnig Jahr für Jahr Geld für Software rauszuwerfen die mit einmaligem Aufwand von 10Entwicklungs-Jahren dann nahezu kostenlos zu bekommen ist.

        Marktwirtschaftlich wäre es, die dadurch gesparten Mia wiederum zu 50% in die Linux-Förderung – und in die Ausbildung unserer Kinder zu investieren.

        • R.S. sagt:

          Stimmt.
          Was kann denn ein aktuelles Office 365 mehr als ein uraltes Office 2000?
          95% der Funktionen des heutigen Office 365 kann schon das Office 2000.
          Und 80% aller Office-Nutzer nutzen eh nur 20% der Funktionen.
          Im Grunde braucht es nicht alle 3-4 Jahre eine neue Officeversion. Alle 10-15 Jahre würde locker ausreichen.

  12. Charlie sagt:

    Es ist immer wieder faszinierend, wie viele Menschen beim Thema Datenschutz auf ihre Rechte pfeifen, wenn es um Microsoft geht.

    Doch wehe jemand hat eine Dashcam oder fotografiert das Autokennzeichen, dann ist sofort das Geschrei groß.

    Solange Microsoft nicht komplett transparent offen legt, welche Daten gesammelt werden, ist die Software nicht DSGVO-konform nutzbar.

    Die Firmen können es gerne tun, eigenes unternehmerisches Risiko.
    Schulen als öffentliche Bildungsträger sind da einfach eine andere Nummer.
    Gibt ja auch normale Schüler die noch keine Azubis sind.

    Datenschutz ist ein Grundrecht, die Wichtigkeit sollte man nicht vergessen.
    Auch scheinbar harmlose Daten können in der Zukunft problematisch werden, man denke mal an die Niederlande in den dunklen Jahren zurück.

    • squat0001 sagt:

      Hier wird immer behauptet dass O365 nicht DSGVO konform sei… Nur nochmal, die Datenschutz Behörden behaupten das nicht, die prüfen immer noch . Die Datenschützer machen lieber sinnlose Presseaussendungen, anstatt Bescheide, seit Jahren.

      Und zu Thema Skills von Ausbildung, auch ich sehe es nicht als meine Aufgabe Mitarbeiter in IT Grundlagen wie Office Produkten zu schulen.. die Zeit sind lange vorbei .

    • Bernd sagt:

      Es sind doch schon sehr viele Daten weltweit durch Hacks im Umlauf (von Banken, Versicherungen, Behörden, Hochschulten etc). Diese Infos sind für alle Zeiten "verloren". Der Datenschutz ist somit für den …

  13. UweK sagt:

    Danke für diesen Beitrag!
    Er spricht mir vollinhaltlich aus der Seele.

    Selten liest man Klartext zu diesem brisanten Thema.
    Ich stehe hinter jedem Satz.
    Schon die Überschrift finde ich große Klasse!

    Grüße Uwe

  14. Sebastian sagt:

    Klar ist das DSGVO konform einsetzbar, dazu muss man nur die Interverbindung kappen.

    • McAlex777 sagt:

      Bei Microsoft365 / Office365 nicht dauerhaft möglich, da ABO-Modell.

    • Dekre sagt:

      Blödsinniger Kommentar. Warum: Weil das/die Prgramm/e im Netzwerk von Behörden, staatliche und halbstaatlliche Organisationen und eben Verbänden wie der geannte Verein (im Prinzip Berufverbände und was es da noch so alles gibt) eingesetzt wird.

      Datenschutz gibt es nicht. Was ist Datenschutz. und ich wiederhole erneut was ich hier schon merhfachgeschrieben habe:
      Solange der Bundeskanzler, alle Bundesministerien und alle beigleitenden unterorodneten Behörden und Verwaltungen das Ganze auf sogenannten privat organisierten (mit ausschließlich Profitabsichten) "social"-Medien zu Besten geben, so fehlt mir jegliches Verständis. Das gesamte geht ja noch weiter. …

  15. Sebastian sagt:

    Ich erinnere auch immer wieder gerne daran das Heise aufgedeckt hatte das Office bereits vor irgendeiner Zustimmung durch den Benutzer fleissig Tracking Daten nach Hause schickt.

    "Wir konnten den TLS-verschlüsselten Datenverkehr durch eine Man-in-the-Middle-­Attacke aufbrechen und so sowohl die Credential-­Daten im Klartext auslesen als auch nachweisen, dass schon vor jeder Benutzereinwilligung Telemetriedaten in Richtung USA fließen."

    heise.de/select/ix/2019/6/1911508530519573645

    • R.S. sagt:

      Also Office offline installieren, alle Telemetrie deaktivieren, in der Firewall alle Verbindungen zu den Microsoft Telemetrieservern blockieren und erst dann den Rechner wieder ans Netz anschließen.

  16. Andreas sagt:

    Ich wüsste gern, was an Daten von Schülern "besonders schützenwert" ist. Da hackt jemand seine Hausaufgaben in ein Word und das ist dann datenschutzrechtlich relevant? Also bitte.
    Was bringt denn ein Schüler an relevanten personenbezogenen Daten mit? Vorname und Nachname, okay, aber sonst? Noten und Abgaben? Ach bitte, die interessieren ja nicht mal die Lehrer nach Abgabe noch.

    Schulen haben 1.001 Probleme, wenn sie jetzt M365 einsetzen und damit endlich Zeit für wirklich relevante Dinge frei wird und nicht irgendein "Informatiklehrer" nach Feierabend irgendwas stricken muss, dann ist vermutlich mehr gewonnen als Lieschen Müllers Mathearbeit vor dem Zugriff durch einen amerikanischen Konzern zu schützen.

    • Günter Born sagt:

      Immer schön zu lesen, wie über die persönlichen Daten Dritter und deren Schutz bzw. nicht-Schutz geurteilt wird. Es gibt die DSGVO, die sehr klare Vorgaben macht.

      Nur mal so: Jeder Webseite ist von der DSGVO untersagt, IP-Adressen z.B an Google- Analytics zu übermitteln. Selbst das Einbinden von Google Fonts von deren Servern hat schon zu Implikationen geführ, da eine IP-Adresse als persönliches Datum gilt. Von der ganzen Cookie-Consent-Geschichte ganz zu schweigen, da wird von der Masse der Surfer ein riesiges Bohei gemacht. Finde den Fehler.

      Ich erspare mir an dieser Stelle über Big Data Analysen zu schreiben. Wie Herr Müller, ich sehe gerade, sie haben eine Erkrankung abc, scheint chronisch, denn im 5. Schuljahr hatten Sie x Fehltage. Und die Leistungen in Deutsch, Mathe und Physik waren auch nicht so…
      Und dann schlagen wir noch den Bogen zu den No-Fly Listen der USA, wo entschieden wird, ob Du einreisen darfst oder nicht.

      Nehme ich nun noch die berühmte AI hinzu, die ein Personaler nach der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines neuen Mitarbeiters befragt, oder anweist, aus x Bewerbern auszusortieren, kommt mir die Blauäugikeit mancher Menschen grenzenlos vor. Kann man ja gerne für eigene Daten machen. Aber ich möchte nicht, dass die für Dritte (z.B. meine kleinen Enkel) entscheiden.

      PS: Auf persönliche deja vue Erlebnisse aus diesem Bereich (Creditreform Datensammlung, Verfassungsschutzüberwachung etc.) möchte ich hier nicht eingehen. Ich bin eine Person des öffentlichen Lebens und ziehe beruflich eine breite Spur durchs Internet. Zudem war ich Vorstand sowie Pressesprecher eines Umweltschutzvereins. Vor 15 – 20 Jahren war es schon erschreckend, was die Leute über mich wussten oder zu wissen glaubten. Und nun lesen wir die Presseberichte über die Abhöraktionen der "letzten Generation". So was bekommst Du kaum wieder weg, oft weist DU gar nicht, was über dich gespeichert wurde. Erinnert mich, dass ich mal wieder eine DSGVO-Anfrage an Creditreform und ggf. an den hess. Verfassungsschutz stelle.

      • R.S. sagt:

        Wozu das Datensammeln führt, sieht man doch ganz aktuell in China.
        Da wird jeder und alles überwacht, dann Kameras überall sieht der Staat auch, wohin du gehst, in welchen Geschäften du einkaufst, was du einkaufst, ob du dich gesund ernährst etc.
        Und ob du dich z.B. auch kritisch über das Regime äußerst. Das müssen die gar nicht mal per Mikrofon hören, es reicht, wenn die das auf ihrem Bildschirmen sehen, denn Lippenleser gibts da vor den Bildschiemen auch.
        Und die Sanktionen sind dann meist nicht unmittelbar, sondern ganz subtil.
        Z.B. das man im Job bei der nächsten fälligen Beförderung oder Gehaltserhöhung"vergessen" wird, das man trotz Bedarf z.B. wegen Nachwuchs keine größere Wohnung bekommt, das Termine bei Behörden, Ärzten etc. weit in die Zukunft gelegt werden oder man für seine Kinder keinen Kita-Platz bekommt oder nur am anderen Ende der Stadt, etc. etc.

        Und so etwas ist auch in Deutschland denkbar, wenn auch nicht unbedingt von staatlicher Seite.
        Aber z.B., wenn die Krankenkasse weiß, das man sich wenig bewegt und ungesund ernährt, das dann z.B. die Beiträge erhöht werden. Oder das man im Internet viel bei Onlinecasinos Geld verzockt, das man dann bei der Bank nur schwer einen Kredit bekommt, etc. etc.
        Es ist auch schon vorgekommen, das sich jemand z.B. in den sozialen Netzwerken kritisch gegenüber seinem Arbeitgeber geäußert hat und deshalb sogar die Kündigung bekommen hat.

        Man sollte sich daher schon gut überlegen, was für digitale Spuren man im Netz hinterlässt. Die Folgen können auch erst in 10 oder 15 Jahren spürbar werden.

        Die oft gehörte Floskel "ich habe nichts zu verbergen" ist einfach nur naiv und dumm.

        • Andreas sagt:

          Da stimme ich in einigen Punkten durchaus zu. Aber was hat das mit der Schulen und dem dortigen potenziellen Einsatz von M365 zu tun?

          Autoritäre Regime sind in sich, unabhängig von Technologie, schon ein sehr sehr großes Problem. Und natürlich lassen sich dann gewisse Produkte und deren Daten sehr schnell "umnutzen". Bisher sind wir von einem solchen Regime aber noch weit entfernt, auch wenn gewisse Parteien in blau da sehr gern von träumen und in Teilen Erfolge feiern…

      • Andreas sagt:

        Moment, weil ich in der 5. Klasse häufig mal gefehlt habe, fliegt mir das 20 Jahre später um die Ohren?
        Auf jeden Fall ist Datenschutz richtig und wichtig und natürlich sollte ganz sicher nicht irgendein Lehrerverband (oder angeheuerte Consunltants…) behaupten, dass jetzt alles top ist. Vielleicht lässt man auch einfach die Kirche im Dorf und beschäftigt sich mit der Abwägung, wie schützenswert etwas ist und was die Alternative ist?

        Natürlich gibt es Verbindungsdaten, aber die sollten a) von niemandem eingesehen werden (z.B. Lehrer in diesem Fall), der damit wirklich etwas anfangen könnte oder b) von Personen eingesehen werden, denen der Bezug zur realen Person "Günter Born, Enkel" herzlich egal ist (aka Microsoft Interna).

        Natürlich muss sich Microsoft darum kümmern, dass die Daten nicht in falsche Hände geraten, aber "die NSA kann ja prinzipiell Daten anfragen und Microsoft kann sich ja nicht wehren" ist nun bitte wirklich kein Argument, was auf irgendwelche Schulnoten zutrifft. Und jede andere Plattform muss sich übrigens ebenfalls um Datenschutz kümmern und da ist "ja, aber das Rechenzentrum ist ja in Deutschland" bestimmt ein toller Werbejingle, heißt aber noch lange nicht, dass sich dort irgendjemand um Datenschutz schert.

        Nicht, dass MS das absolute beste der Welt wäre, aber auch Schulen brauchen moderne Lösungen und wenn ich mir die Alternativen ansehe, dann erscheint mir das immer noch wie das geringste Übel.

  17. Mitleser sagt:

    Hallo zusammen,

    genau das ist leider das Problem, ohne Vorwurf, viele Leute können sich nicht vorstellen, was man aus Daten alles rauslesen kann und zwar aus den Metadaten. Die richtige Frage ist doch, warum muss man solche umfangreiche Telemetrie erfassen, wenn diese so uninteressant wäre, dann würde MS da nicht drauf bestehen.

    VG der Leser

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