Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom

Stop - PixabayDie Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet über eine Beschwerdewelle von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die auf ein Angebot zum Vertragswechsel von der deutschen Telekom zu 1N Telecom hereingefallen sind. Das Unternehmen scheint persönlich adressierte Werbeschreiben zu versenden, die für einen Wechsel des Tarifs werben. Während vor allem ältere Telekom-Kunden glauben, nur einen Tarifwechsel zu beauftragen, findet jedoch ein (meist ungewollter) Anbieterwechsel statt. Wer die Portierung der Telefonnummern von der Telekom zum Anbieter widerruft, soll 400 Euro zahlen. Wer auf das "Wechselangebot" eingeht, für den beginnt womöglich das zweite Drama: Den Internetzugang samt Telefonie funktionsfähig einzurichten.


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Das Thema ist mir gleich an zwei Stellen vor die Füße gefallen, weil ich die Tage über technische Probleme bei der Inbetriebnahme eines 1N Telecom-DSL-Anschlusses gestolpert bin – und dann die Meldung der Kollegen von heise las, dass die Verbraucherzentrale Niedersachsen vor einem Vertragswechsel zu 1N Telecom warnt.

Die 1N Telecom ist ein in Düsseldorf angesiedeltes Unternehmen, welches auch DSL-Anschlüsse für Endverbraucher anbietet, was erst einmal nichts schlechtes bedeuten muss. Einzig stutzig würde mich der Name des Anbieters machen, der doch eine gewisse Verwechselungsgefahr mit der Deutsche Telekom darstellt. Und der nachfolgend geschilderte Fall wirft nochmals ein neues Licht auf diesen Anbieter. Ach ja, wenn die Angaben hier stimmen, sind die Preise dieses Anbieters auch astronomisch.

Warnung der Verbraucherzentrale

Bereits zum 1. August 2023 hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Meldung Briefe der 1N Telecom GmbH: Verwirrung, Ärger und Urteile veröffentlich, in der es heißt, dass die 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zahlreiche Verbraucher und Verbraucherinnen wegen ihrer Telefonanschlüsse angeschrieben habe. Die Briefe sind persönlich adressiert und enthalten auch die Nummer ihres aktuellen Festnetzanschlusses. Der Anbieter wirbt für seinen DSL-Tarif.

Anbieterwechsel statt Tarifwechsel

Im Schreiben heißt es laut Verbraucherzentrale, dass die Empfänger nur im beigelegten Formular die IBAN eintragen und unterschreiben müssten. Dann soll der bestehende Vertrag beim bisherigen Anbieter gekündigt und die Mitnahme der Rufnummer (Portierung) in den neuen Vertrag eingeleitet werden. Das Problem: Viele Empfänger dieser Briefe glauben, dass sie ein Schreiben der Deutschen Telekom erhielten und sind davon ausgegangen, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren bestehenden Telefontarif zu wechseln. Das jedoch ist nicht der Fall, und der "Irrtum" löst sich auf, wenn die Leute ein Willkommensschreiben der 1N Telecom mit der Info: "Wir richten den Anschluss ein" bekommen. In Beratungsgesprächen bei den Verbraucherzentralen schildern Betroffene, dass sie den Anbieter gar nicht wechseln wollten.

Eine Beschwerdewelle wegen Täuschung rollt

Die Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet hier über eine Beschwerdewelle von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die auf ein Angebot zum Vertragswechsel von der deutschen Telekom zu 1N Telecom hereingefallen sind. Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sagt dazu: "Auch wenn sich das Logo in Farbe und Design auf dem Werbeschreiben unterscheidet, verwechseln viele 1N Telecom mit der Deutschen Telekom". In der Annahme, es handele sich lediglich um eine Tarifanpassung, unterschreiben Kundinnen und Kunden der Deutschen Telekom das Werbeangebot und schließen einen neuen Vertrag ab.


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Anbieterwechsel stoppen?

"Bemerkt wird der Irrtum meist erst, wenn ein Willkommensschreiben der 1N Telecom im Briefkasten liegt oder die Deutsche Telekom nach dem Kündigungsgrund fragt", so Bartsch. Wer keinen neuen Vertrag abschließen wollte, zieht dann oftmals die Kündigung bei der Deutschen Telekom zurück. Die Rufnummer wird zwar nicht von der Deutsche Telekom an den neuen Anbieter portiert. Die 1N Telecom kann dann den Anschluss nicht aktivieren, was das Problem aber nicht löst.

Denn die 1N Telecom GmbH fordert die Kunden auf, die Kündigung gegenüber der Deutschen Telekom aufrecht zu erhalten. Da der Kunde ja nicht wechseln will, wird er nicht bei der Telekom kündigen. Dazu schreibt die Verbraucherzentrale: "Ratsuchende werden aufgefordert, die Kündigung gegenüber der Deutschen Telekom aufrecht zu erhalten. Kommen sie dem nicht nach, kündigt die 1N Telecom außerordentlich und macht damit auch einen Schadensersatzanspruch geltend", erklärt Bartsch.

Die 400 Euro-Falle

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen rund 400 Euro für die Nichterfüllung des Vertrags zahlen. Ob die Höhe gerechtfertigt ist, könne letztlich nur gerichtlich geklärt werden. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass ein ungewollter Vertrag kann grundsätzlich fristgerecht und nachweislich widerrufen werden. Das ist innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss möglich. Diese Frist dürfte aber bis zum Eintreffen des "Willkommen"-Schreiben des Anbieters 1N Telecom GmbH verstrichen sein.

Ist es für einen Widerruf bereits zu spät, sollten sich Betroffene hingegen gut überlegen, ob der Anbieterwechsel nicht doch eine Option ist, schreibt die Verbraucherzentrale. Sie können dann direkt die Kündigung aussprechen, damit der ungewollte Vertrag mit der Mindestlaufzeit (sollte ein Jahr sein) endet. Auch das ist eine schale Option, wie ich weiter unten zum technischen Teil ausführe.

Die Verbraucherzentrale berät

Wer bisher in keinem Vertragsverhältnis mit der 1N Telecom GmbH stand, bei dem ist diese Art der personalisierten Werbung per Post in der Regel unzulässig, schreibt die Verbraucherzentrale hier. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung irgendwann einmal zugestimmt haben.

Die Betroffenen erinnern sich nicht daran, mit dem Anbieter je Kontakt aufgenommen oder ein Gespräch geführt zu haben. Das sorgt für Irritationen und wirft die Frage auf, wie 1N Telecom an die persönlichen Daten gelangen konnte. Das können Betroffene erfragen – Unternehmen müssen darüber Auskunft geben. In diesem Kontext verweise ich auf diesen Kommentar im heise-Forum, wo ein Betroffener, der wissen wollte, wo die Firma an seine Daten gekommen sei, keine Antwort erhielt und Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten eingereicht hat.

Und Unternehmen sind verpflichtet, so die Verbraucherzentrale, die Daten von Personen zu Werbezwecken zu sperren, wenn diese das wünschen. Die Verbraucherzentrale hat Musterbriefe bereitgestellt und gibt auf der betreffenden Seite auch weitere Hinweis, bzw. zitiert Urteile gegen den betreffenden Anbieter.

Der technische Teil des Dramas

Kommen wir nun zum technischen Aspekt des Dramas, bei dem Kunden wohl durch diese Werbeschreiben ungewollt zum Anbieterwechsel verlockt wurden. Wenn der neue DSL- und Telefontarif ja preislich lukrativ und technisch funktionsfähig ist, würde es sich anbieten, den Vertrag für die Mindestvertragslaufzeit beim Anbieter 1N Telekom GmbH laufen zu lassen und gleich zu Vertragsbeginn zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen, um wieder zur Telekom zu wechseln.

Ich weiß nicht, ob der Wechsel generell ein technisches Problem darstellt, weil es Schwierigkeiten gibt bzw. geben kann. Als ich die Meldung der Verbraucherzentrale bzw. den heise-Artikel las, klingelte bei mir sofort im Hinterkopf was. Denn ich war einige Tage zuvor bei den Kollegen von administrator.de auf den Post Router mit 1N Telecom betreiben gestoßen. Dort hieß es:

Hallo,

hier in Jena sind über zwanzig ehemalige Kunden der Telekom von o.g. Firma geködert worden. (siehe Beiträge im Internet)

Ich war heute bei einem jener Kunden (über 80 und fix und fertig) und sollte ihm seinen Router mit den neuen Daten einrichten, damit er wieder im Internet und vor allem mit dem Telefon arbeiten kann.

Das Internet lief recht schnell, aber beim Telefon war dann Schluss. Es wurden umfangreiche Daten abgefragt, bis hin zum Registrar und Port…also wie vor 10 Jahren.
Egal. Den Registrar konnte ich eingeben, aber vom Port keinerlei Daten in den Unterlagen zu finden!

Im Internet hält es die Firma nicht für nötig, ihren immerhin zahlenden Kunden etwas Hilfe zu gewähren. Ich habe die Standards getestet (5060 etc), aber leider ohne Erfolg.

Jetzt habe ich versucht, bei anderen Kollegen Hilfe zu erhalten, aber denen geht es wie mir. Deshalb meine Bitte: Kennt jemand diesen speziellen Port oder hat entsprechende Infos? Ich würde mich freuen, damit dem Kunden helfen zu können.

Danke im Namen meines Kunden

Ich bin mal den Thread durchgegangen. Mit dem Speedport des betroffenen Kunden scheint es wohl nicht möglich gewesen zu sein, die Telefonie zum Laufen zu bringen. Beim Thread-Ersteller habe ich gelesen, dass eine Betroffene jetzt ihr Handy statt des Festnetztelefons verwendet und zum August 2024 regulär kündigt. Ein IT-Dienstleiter berichtet, dass er eine FRITZ!Box 7530 mit 1N Telecom binnen fünf Minuten eingerichtet habe. Andere berichteten über massive Schwierigkeiten beim Einrichten der FRITZ!Box. Es ist also ein uneinheitliches Bild und der Support des Anbieters 1N Telecom GmbH scheint wohl auch nicht so der Brüller zu sein. Jemand zufällig Erfahrung mit dem Thema?

Deutsche Telekom geht gegen 1n Telecom GmbH vor

Ergänzung: Inzwischen wurde bekannt, dass die Deutsche Telekom juristisch gegen die 1n Telecom GmbH vorgeht. T-Sommer hat es in diesem Kommentar aufgegriffen (danke dafür). In dieser Meldung schreibt die Deutsche Telekom, dass zahlreiche Telekom Kunden in den vergangenen Wochen bundesweit wieder Werbebriefe des Anbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf im Briefkasten vorgefunden hätten. Die Telekom geht juristisch gegen die irreführende Kundenansprache der 1N Telecom GmbH vor. Weiter heißt es in der Telekom-Meldung:

Telekom wie Verbraucherzentralen beschäftigen die irreführenden Werbebriefe der 1N Telecom GmbH schon seit Anfang 2022. Die Telekom hat bislang jedes Anschreiben im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen. Persönlich adressiert und mit der aktuellen Festnetzrufnummer versehen vermitteln sie den Eindruck, dass es sich um ein offizielles Schreiben der Deutschen Telekom handelt, in dem es um einen Wechsel in einen neuen Tarif geht. Dass die Kunden mit Rücksendung des unterschriebenen Angebots einen Anbieterwechsel beauftragt haben, merken viele erst, wenn ihnen die Kündigungsbestätigung der Telekom ins Haus flattert.

Die Verbraucherzentralen registrierten zuletzt einen deutlichen Anstieg an Menschen, die sich durch die Werbebriefe getäuscht fühlen. In Beratungsgesprächen machten sie klar, dass sie den Anbieter gar nicht wechseln wollten. Diese Erfahrung macht in vielen Tausend Fällen auch die Telekom. Kunden, deren Portierungsaufträge uns vorliegen, versuchen wir zu erreichen, um zu klären, ob wirklich ein Wechsel gewünscht ist. In mehr als 75 Prozent der Fälle möchten die Kunden aber genau das nicht.

Zwar gilt in Deutschland eine 14-tägige Widerrufsfrist. Da die 1N Telecom die Portierungsaufträge aber erst nach Ablauf dieser Frist an die Telekom übermittelt, wird den Kunden die Möglichkeit eines fristgerechten Widerrufs genommen. Kunden, die dennoch nicht wechseln wollen, konfrontiert das Düsseldorfer Unternehmen mit einer Schadenersatzforderung in zumeist dreistelliger Höhe. Die Telekom hat auch diese Schreiben vor dem Landgericht Düsseldorf verbieten lassen.

Kunden, die über die Schadensersatzforderung berichten, lege wir nahe, sich rechtlichen Rat einzuholen, um gegebenenfalls eine Anfechtung auszusprechen. Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Letztere kann bis zu einem Jahr nach Kenntnis erklärt werden. Die Irrtumsanfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis erklärt werden.

Die Telekom wird auch künftig alle ihr zur Verfügung stehenden juristischen Mittel und Wege ausschöpfen, um die irreführende Kundenansprache der 1N Telecom zu unterbinden.

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19 Antworten zu Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom

  1. Sven Kieren sagt:

    Hallo

    Wir hatten leider auch schon einen Kunden der darauf reingefallen ist.
    Bei der Einrichtung eines Telekom Routers musste bei der Einstellung
    Telefonnummer vom Kunden +492523/439xxx eingegeben werden anstatt 02523/xxxxx
    Port war 5060 für SIP
    Ich hoffe das hilft weiter

    • M.D. sagt:

      Ich hoffe das ist nicht die echte Telefonnummer des Kunden, die in dem Kommentar steht! Am besten wäre es eine, die nicht vergeben ist. Habe ich aber nicht geprüft. Ansonsten sollte der Blog-Chef vielleicht die Anschlussziffern durch Xe ersetzen.

      :-)

  2. Herr IngoW sagt:

    Bei mir im Dorf ist eine Bekannte auf diese Sch…-Firma reingefallen.
    Sie hat leider nicht bescheid gesagt das sie sowas bekommen hat (Sie um die 80J. Er um die 90J.).
    In dem "Schreiben"/Werbung (habe ich nicht gesehen, schon weggeschmissen) war wohl ein Formular, dass sie Ausgefüllt zurückgeschickt haben.
    Sie dachten das Schreiben ist von der Telekom (also Deutsche Telekom), tatsächlich ist es von der besagten Firma ->man beachte die Schreibweise<- "1N Telecom GmbH".
    Auf den Schreiben sind falsche Telefonnummern. (Die 0800er Nummer ist falsch)
    Auf dem, mit den Zugangsdaten waren dann eine zu einem ANGBLICHEN Dienstleister (Kostenpflichtig) und eine Call-Center-Nummer (0211 86943641) bei der keiner erreichbar ist (kommt nur eine Ansage das Gespräche aus "Qualitätsgründen" aufgezeichnet werden, Callcenter eben).
    Auf der Internetseite gibt es nicht mal ein Kundenportal was bei seriösen Internetprovidern heutzutage eigentlich Normal ist.
    Das Impressum ist auch sehr dürftig.
    "An Herrn Born, Wenn nötig bitte Löschen!
    Hier mal die Adresse aus dem Impressum der Internetseite:
    Hauptsitz
    1N Telecom GmbH
    Prinzenallee 7
    40549 Düsseldorf
    Pflichtangaben
    Geschäftsführer: Philipp Hoffmann
    Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 82210
    USt-IdNr.: DE317099768
    E-Mail:_impressum@1n.de (laut der Seite "Emial check" (2ip(.)io/mail-checker/) existiert die Mail-Adresse nicht)"

    Leider hatten sie den Unterschied nicht erkannt und erst vor einer Woche Bescheid gesagt, "ich möge doch mal schauen was damit ist, denn der Telekom-Anschluss ist Tot."
    Der Vertrag, der nicht bei den Bekannten angekommen ist, hat eine 16000er Leitung für 35,99€.

    Das Ende vom Lied war dann, das sie ein Schreiben mit dem Schalttermin von der besagten "Firma" bekommen haben.
    Auf dem stand dann eine Mail-Adresse für den Rücktritt, auf die sich natürlich auch keine Antwort kam. (widerruf@1n.de)
    Sie haben eine "Fritz!Box" wofür sie bei der Telekom noch Miete bezahlen.
    Die Einstellungen waren schnell gemacht, der Anschluss lief auch für genau zwei Tage.
    Dann war wieder alles Tot.
    Nun wollten die Bekannten über eine Rechtsschutzversicherung eine Anwalt beauftragen der sich darum kümmern soll und hoffentlich den Vertrag rückgängig machen kann. Ob da noch was an die Firma bezahlt werden muss, werden wir dann sehen.

  3. chriscrosser sagt:

    …diesen geiern sollte man mal die flügel stutzen, damit die dann nicht mehr so weit "fliegen" bzw, "rumflattern"können.
    Aber ehrlich, so ein *******Verein – und dann noch spezialisiert auf ältere Menschen…
    ganz grosses PFUI!!!
    Ich hoffe da wird sich die Netzagentur auch noch mal einschalten!
    Viel Hoffnung habe ich bei denen allerdings nicht, aber es ist zumindest ein "Träumchen" meinerseits…
    ;-)))

  4. pau1 sagt:

    Und es ist sicher das es diese Ausgedachte nicht geben kann und jemals geben wird?

    0253 ist Walderslo. Schon mal schlecht ausgedacht. :-)

    In den USA gibt es ja extra die 55er Gasse für diesen Zweck.
    Wie lautet eigentlich das deutsche Equivalent?

    Aber trotzdem ein guter Tipp.

  5. GüntherW sagt:

    Man muss aber auch sagen, dass solche Sachen am Ende auch nur passieren, weil sich nur wenige die Verträge genau anschauen oder mal lesen. Da laufen auch die Informationspflichten gegenüber den Kunden ins Leere. Es ist leider auch Gang und gebe, dass einige Leute teilweise gar nicht wissen wer der Vertragspartner ist.

    Bestimmte Firmen machen halt schlechte Sachen, aber im gleichen Atemzug sollte man auch mal das Verhalten der Leute kritisieren. Scheiß Firmen wird es immer geben und da ist die beste Verteidigung, wenn man mal genau hinschaut oder einfach mal liest.

    • Schnicke sagt:

      Das sehe ich auch so. In diesem Vertrag steht, dass man sich mit der Kündigung seines Anschlusses bei der Telekom einverstanden erklärt. Ich bin kein Freund von Victim Blaming, aber wer nicht in der Lage ist, einen Vertrag zu lesen und inhaltlich zu begreifen, ist meines Erachtens nicht vertragsfähig.

  6. Anonymous sagt:

    Hallo Herr Born,
    im letzten Satz Ihres obigen Posts [quote=Günni]…… und der Support des Anbieters 1N Telekom GmbH ….[/quote] müsste das "k" noch durch ein" c" ersetzt werden. ;-)

    LG aus dem Seniorentreff!

    • Pau1 sagt:

      Die Telekom AG hatte vor Jahren gegen den Namen "Telecom" geklagt.
      Der Richter meinte es gäbe keine Verwechselungsgefahr…
      Wie man sieht besteht due auch überhaupt nicht.

      Warum dirTelekom daraufhin nicht ihren Namen zum Schutz ihrer Kunden geändert hat,
      zeigt was für Schätzchen die alle sind.

  7. T Sommer sagt:

    Verbraucherzentrale . de :
    https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/1n-telecom-gmbh-verwirrung-und-aerger-um-angebote-und-schadensersatz-69759
    vom 14.08.2023!

    Interessant hierbei : "Durch Urteile wurden dem Anbieter nun einige Handlungen verboten."
    Thema : Impressum & eMailAdresse!

  8. T Sommer sagt:

    Und die T-Com schlägt zurück: Telekom geht juristisch gegen 1N Telecom vor

    Zitat:
    "Zwar gilt in Deutschland eine 14-tägige Widerrufsfrist. Da die 1N Telecom die Portierungsaufträge aber erst nach Ablauf dieser Frist an die Telekom übermittelt wird den Kunden die Möglichkeit eines fristgerechten Widerrufs genommen. Kunden, die dennoch nicht wechseln wollen, konfrontiert das Düsseldorfer Unternehmen mit einer Schadenersatzforderung in zumeist dreistelliger Höhe. Die Telekom hat auch diese Schreiben vor dem Landgericht Düsseldorf verbieten lassen.
    Kunden, die über die Schadensersatzforderung berichten, lege wir nahe, sich rechtlichen Rat einzuholen, um gegebenenfalls eine Anfechtung auszusprechen. Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist besteht die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung. Letztere kann bis zu einem Jahr nach Kenntnis erklärt werden. Die Irrtumsanfechtung muss unverzüglich nach Kenntnis erklärt werden."

  9. PeterK sagt:

    Hallo, ich habe den neuen 1N-Anschluss für Bekannte > 75 Jahre eingerichtet, die ebenfalls reingefallen sind. Inbetriebnahme mit einer älteren Fritzbox hat zwar auf Anhieb funktioniert, aber es kommen max. 10 mbit Leistung statt ca. 16 an. Außerdem muss trotz richtiger Einstellung in der FB nun bei Telefonaten im gleichen Ortsnetz die Vorwahl mitgewählt werden – das ist ärgerlich.
    Ca. 10 Versuche, die Hotline zu erreichen, sind alle fehlgeschlagen.
    Die 0800-Nr. verweist nur auf die Düsseldorfer Festnetz-Nr., die auch auf deren Homepage zu sehen ist. Jeweils viele Minuten lang gewartet, kein Anschluss.
    Eine nutzbare E-Mail-Adresse für den Support gibt es auch nicht, obwohl 1N dazu wohl schon gerichtlich verpflichtet worden sein soll.
    Der Anschluss wird so schnell wie möglich gekündigt, das sind Gauner!

  10. Braulik sagt:

    Mir ist das gleiches passiert.Die Freischaltung erfolgt am 28.05.2024. Telecom hat
    mir empfohlen einen Vertragswiederruf schreiben. Können Sie mir bitte einen Text
    des Briefes empfehlen? LG Braulik

  11. Michael sagt:

    Meine Tante ist auch drauf reingefallen – sehr ärgerlich :( Vielleicht helfen meine Lösungsversuche:

    Wir hatten ein Schreiben von 1N mit Internet- und Telefoniedaten, die man "in einem Router eingeben" soll. Wir hatten noch den Speedport W 724V Typ C der Telekom. Mit den Internetdaten gab's kein Internet, dafür aber mit den Telefoniedaten (?!). Ich konnte auch raustelefonieren, aber den Anschluss nicht anrufen (analoges Anrufbeantworter-Telefon am Router). Seltsam.

    Eine FritzBox 3390 (ohne Telefoniefunktion) hab ich ebenfalls nicht zu laufen gebracht.

    Hab für 40€ eine refurbished FritzBox 7430 gekauft und siehe da: Ersteinrichtungs-Assistent durchlaufen, die bekannten Daten aus dem 1N-Schreiben eingetragen, läuft. Die beworbene Geschwindigkeit (16MBit) kommt in der Box an, telefonieren geht auch wieder in beide Richtungen (Ortsgespräche auch ohne Vorwahl).

    Ich hab Erfahrungen gesammelt (yay), und die Tante ist froh, wieder mit der jahrzehntealten Nummer telefonieren zu können. Ein Ende mit Schrecken.

    • Dieter sagt:

      Hallo Michael,

      mein Freund ist auch darauf reingefallen. ich habe eine Fritzbox 7530 angeschlossen. internet geht, aber telefonie nicht. Ich habe die Zugangsdaten eingegeb und die LED am Router läuchtet. Aber es kommt immer die Meldung keien Verbindung aufgebaut. Was hast du eingegeben:

      Benutzer name +4912345678
      Passwort: 12345678
      Registrar: 1n-tel.de

      könntes du mir da helfen ?
      Danke dieter

    • Angelika Schäfer sagt:

      wurde genau so hereingelegt von 1N nie etwas unterschrieben es läuft alles unter dem Namen meines vor Jahren verstorbenem Mann und seinem Namen mittlerweile bekomme ich Rechnungen von Inkasso A.Schäfer

  12. Ralph sagt:

    Hallo zusammen,
    für einen TV-Beitrag im ZDF suche ich „Kunden", die ihre Erfahrungen mit 1N Telecom vor unserer Kamera schildern würden – im Idealfall im Raum NRW, gerne aber auch bundesweit. Wir wollen in den Sendungen „Volle Kanne" und „Hallo Deutschland" berichten.
    Über eine Nachricht via Mail an goldmann.r@zdf.de würde ich mich freuen.
    Vielen Dank und viele Grüße
    Ralph Goldmann
    ZDF Landesstudio NRW

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