Eine 1N Telecom GmbH versucht mit Werbebriefen Kunden und Kundinnen der Deutschen Telekom zu einem Wechsel des DSL- und Telefonanschlusses zu bewegen – was aber auf einen Täuschungsversuch hinausläuft. Die Deutsche Telekom geht nun juristisch dagegen vor.
Anzeige
Ich hatte kürzlich im Blog-Beitrag Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom über einen unschönen Sachverhalt berichtet. Kunden und Kundinnen der Deutschen Telekom erhielten in den letzten Wochen deutschlandweit wieder Werbebriefe, in denen für einen Wechsel des DSL- und Telefonanschlusses geworben wurde.
Vielen Kunden ist dabei auf Grund des gewählten Anbieternamens nicht klar, dass ein Anbieterwechsel vorliegt und glauben an einen Tarifwechsel innerhalb der Telekom. Sie fallen aus allen Wolken, wenn die Portierungsanfrage für das Telefon eintrifft und wollen die von 1N Telecom veranlasste Kündigung des Telefonanschlusses rückgängig machen.
Die 1N Telecom steuert den Vorgang so, dass die 14-tägige Widerrufsfrist für das Geschäft abgelaufen ist, wenn die Portierungsanfrage an die Deutsche Telekom raus geht. Storniert ein Kunde den Anbieterwechsel, verlangt die 1N Telecom dann ca. 400 Euro Entschädigung.
Da das Vorgehen auf Verbrauchertäuschung hinausgeht, reagiert die Telekom und geht juristisch gegen die 1N Telecom GmbH vor. So wird dieser das Versenden der Werbeschreiben untersagt. Gleichzeitig rät die Deutsche Telekom Betroffenen sich juristischen Rat einzuholen und den Vertrag wegen Täuschung anzufechten. Das muss bei Kenntnisnahme erfolgen, kann aber bis zu einem Jahr nach Vertragsabschluss durchgeführt werden. Details lassen sich in obigem Blog-Beitrag nachlesen.
Anzeige
Ähnliche Artikel:
Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom
Deutsche Telekom geht gegen 1N Telecom GmbH wegen "Werbebriefen" vor
Weiterhin Ärger mit 1N Telecom (Feb. 2024)
1N Telecom GmbH: Was ist da los? Wirken Urteile? (Juni 2024) – Teil 1
Urteil der Verbraucherzentrale gegen 1N Telecom GmbH (Juni 2024) – Teil 2
Anzeige
Hallo Günter,
keine Ahnung, ob das nur mir so geht. Aber am Ende des Artikels wird auf Details in einem Blog-Beitrag verwiesen, den ich jedoch leider nicht im Text des Artikels erkennen kann. Ist da eventuell etwas "verschütt" gegangen?
Schöne Grüße,
K.
Danke für den Hinweis – wurde nach dem Publishing durch andere Sachen rausgerissen. In der Tat ist nach dem ersten Abschicken durch nachträgliches Einfügen einer VGWort-Zählmarke ein Teiltext mit dem Link verloren gegangen. Das ist jetzt korrigiert.
Die Frage die sich mir stellt ist nicht nur das Thema "Täuschung", sondern ob das ganze nicht auch unter "Unlauteren Wettbewerb" läuft? Da die Firma ja offensichtlich ohne die eindeutige Zustimmung Privatpersonen anschreibt…?
Unlauterer Wettbewerb kann ggf. die Deutsche Telekom gelten machen – nicht aber der Betroffene. Dort steht juristisch aus meiner Sicht nur "Täuschung" im Raum. Aber das muss ein Anwalt letztendlich beurteilen und dann ggf. mit der Firma ausfechten oder vor Gericht klären lassen.
Es gibt die Zentrale zur Bekämpfung des Unlauteren Wettbewerb in Bad Homburg. Diese verklagen gerne Unlautere Wettbewerber, denn davon leben sie und dürfen das auch dann, wenn sie nicht selbst betroffen sind.
Man kann da auch Nichtmitglied eine Beschwerde einreichen.
Als Nichtmitglied erfährt man allerdings nicht was sie gemacht haben.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zentrale_zur_Bek%C3%A4mpfung_unlauteren_Wettbewerbs
Was ich mich in diesem Zusammenhang eher frage:
Es liest sich, als würden gezielt nur Telekom Kunden angeschrieben. Wenn dem tatsächlich so sein sollte, woher hat 1N Telecom die Daten? Liegt hier möglicherweise ein DSGVO Verstoß vor? Wenn ja, von wem? Ist der Telekom irgendwo eine Kundendatenbank abhanden gekommen? Wurden da von irgendwem Daten gezielt von Telekomanschlüssen (lässt sich ja anhand der IP meist zuordnen) aggregiert und verkauft?
Immerhin sind diese Daten ja meines Wissens nach nicht einfach so irgendwo abrufbar. Ich lass mich da aber gerne eines besseren belehren.
Die Frage ist im 1. Artikel von mir aufgeworfen worden – es ist unklar, wo die Daten herkommen. Empfänger könnten von der 1N Telecom Auskunft verlangen.
Ich hatte den Brief auch bzw. war er an meine Mutter adressiert.
Auffällig dabei ist, der Anschlußinhaber bin ich (seit ein paar Jahren, davor war es meine Grossmutter), dagegen lautet der Eintrag im Telefonbuch seit gut 15-20 Jahren auf meine Mutter.
Ich würde daher eher vermuten, dass hier reine Telefonbuchdaten verwendet wurden.
meiner Erfahrung nach bekommt man auch weniger Spam Anrufe wenn man nicht ihm Telefonbuch steht und warum sollte man da auch noch drin stehen?
Die Adressen stammen aus dem Dialogmarketing (Verarbeitung von Daten für Werbezwecke und für Zwecke des Adressabgleichs) von Deutsche Post Direkt GmbH (Tochtergesellschaft der Deutschen Post AG).
Hier kann man direkt der Weitergabe seiner Daten widersprechen (datenschutz@postdirekt.de) nach der DSGVO.
Es kommt auch vor, dass bereits verstorbene Personen angeschrieben werden…
Meinem Vater wurde ein Willkommensschreiben von 1N Telecom zugestellt ("Sehr geehrter Herr …, vielen Dank, dass Sie sich für unseren Tarif DSL 16 entschieden haben….), obwohl er keinen Vertrag mit 1N Telecom unterzeichnet hat und diesen auch nicht wünscht. Dennoch hat 1N Telecom einen Portierungsauftrag in seinem Namen an die Telekom gesendet und die Telekom hat die Kündigung seines Anschlusses per Schreiben bestätigt. Das ist eine ganz üble Masche. Mich würde interessieren, ob es weiteren Verbrauchern so erging, dass selbst ohne Unterzeichnung eines Werbebriefes (der von 1N Telecom als Vertrag deklariert wird) der Portierungsauftrag unberechtigterweise an die Telekom erteilt wurde. Der Brief erreichte meinen Vater mehrere Wochen nachdem bereits am 18.08.23 das Landgericht Düsseldorf der 1N Telecom per einstweiliger Verfügung untersagt hat, derartige Kündigungsmitteilungen von Endkunden in die elektronische Schnittstelle der Telekom einzustellen und so Altverträge mit der Telekom zu kündigen.
Beim meinem Vater (81 Jahre) das gleiche. Er hat allerdings einen Widerruf fristgerecht abgeschickt – nur leider nicht als Einschreiben. Die Gebühr von 420 € soll jetzt trotzdem gezahlt werden, weil "Ihr Wiederruf des Vertrages nicht fristgerecht erfolgt ist". Zumindest geben sie zu, dass ein Wiederruf da ist. Da man das Unternehmen aber nicht erreicht, stehen wir jetzt vor den vielen Mahnungen und dem ersten Schreiben des Inkasso-Büros riverty. Über den Anwalt der Verbraucherzentrale sind bereits vorher zwei Briefe an die 1N Telecom gegangen, die werden aber genauso wie E-Mails ignoriert. Habt ihr einen Tipp wie es weitergehen kann?