Tesla-Files: Datenleck das Werk von zwei Insidern

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)Im Mai 2023 wurden dem Handelsblatt ca. 100 GByte an internem Material von Tesla von Informanten zugespielt. Es handelt sich um E-Mails, persönliche Daten der Tesla-Belegschaft und Kundenbeschwerden samt Schilderungen von Unfällen. Datenleck zeigt die Probleme des Autobauers mit seinem Autopilot und der Sicherheit. Nun hat Tesla bekannt gegeben, dass die Daten von zwei ehemaligen Mitarbeitern unberechtigt an das Handelsblatt weitergeben wurden. Ich habe die Details samt heutigem Nachtrag im Blog-Beitrag Tesla-Files: Datenleck zeigt die Probleme des Autobauers mit seinem Autopilot und der Sicherheit berichtet.


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8 Antworten zu Tesla-Files: Datenleck das Werk von zwei Insidern

  1. Luzifer sagt:

    Tja, die oftmals unterschätze " Gefahr von Innen", nicht immer braucht es Hacker für nen Leak und seit selbst Hoch/Landesverrat salonfähig ist…

    • Stephan sagt:

      Whistleblower würde ich jetzt nicht mit Cyberkriminellen vergleichen. Informanten, die Mißstände an Journalisten gemeldet haben, gab es schon immer und sind für eine Demokratie unverzichtbar. Genau dafür gibt es ja den journalistischen Quellenschutz.

      • Thomas B. sagt:

        1. Auf welche Missstände wurde hier hingewiesen?
        2. Mit welchem Recht lesen Journalisten ihnen zugespielte personenbezogene Kundendaten und sensiblen Geschäftsdaten, versuchen die Identität der Kunden zu ermitteln und mit diesen in Kontakt zu treten?
        3. Warum wenden sich die in Rechtsstaaten und nicht Bananenrepubliken tätigen "Whistleblower" an Journalisten und nicht an die für die Ermittlung und Aufklärung etwaiger Rechtsverstöße zuständigen Behörden, beispielsweise an Korruptionsermittler der Staatsanwaltschaften oder Polizei oder Wettbewerbsbehörden?
        4. Wie würden Sie reagieren, leitet ein in Ihrer Urologiepraxis tätiger selbsterklärter "Whistleblower" die Praxisdokumentation an Journalisten weiter?
        5. Sind alle Journalisten vertrauenswürdig?
        6. Sind alle Journalisten vertrauenswürdiger als originär zuständige Ermittlungsbehörden in Rechtsstaaten?
        7. Können Sie ausschließen, dass neben den Journalisten weitere Personen innerhalb der Verlagsinstitutionen und deren Dienstleister Kenntnis der sensiblen personenbezogenen Daten erlangen – beispielsweise die Schreibkräfte, Lektoren, Reinigungspersonal, Admins, externe Dienstleister?

        • Stephan sagt:

          Es ist eine Aktiengesellschaft, die mit falschen und irreführenden Angaben gegenüber der Börse und ihren Aktionären arbeitet. Das allein reicht doch schon. Nicht umsonst nennt man das in den USA «Public Company».

          Außerdem gehen die Versprechen an ihre Kunden bezüglich Autopilot in Richtung Betrug, wenn sie nachweislich selbst intern wissen, daß sie die Versprechungen nicht an angemessener Zeit einhalten können. Sie verkaufen seit Jahren «Full Self Driving» und behaupten, das käme bald mit ein paar Software Updates dann.

          Und warum sollte man jemals irgendwas an Behörden melden? Es geht hier um Lügen zwischen Geschäftsführung, Aktionären und Kunden, das sind alles zivile Probleme. Wenn die Behörden meinen, es gäbe eine strafrechtliche Relevanz, dann können sie ja selbst Ermittlungen starten.

          • Thomas B. sagt:

            Der erste und teilweise der zweite Absatz Ihrer "Antwort" widerspricht inhaltlich dem Inhalt des Dritten. Die konkrete Beantwortung der von mir hinterfragten Punkte wäre zielführender gewesen…

        • Günter Born sagt:

          Um auf einen Teil deiner Fragen zurückzukommen.

          1: wurde im verlinkten Ursprungsbeitrag umrissen
          2: Ist im Presserecht/Medienrecht geregelt
          3: Müsste man den Whistleblower fragen
          4: Das Beispiel hinkt! Wenn reguläre Arztdokumentation weitergereicht wird, wäre das sicherlich kritisch. Wenn aber "Vorfälle" auftreten und da relevante Inside-Informationen an Dritte gehen, müsste von Fall zu Fall entschieden werden.

          5: Ist eine rhetorische Frage – genau wie 6 – wenn jemand aber einer Redaktion des Handelsblatts, der Süddeutschen Zeitung etc. die Vertrauenswürdigkeit per se abspricht, sollte er nochmals nachdenken, ob er im Einklang mit dem in Deutschland geltenden Recht steht. Verstoßen Journalisten gegen den Pressekodex (z.B. in dem in einer Berichterstattung ungeschwärzte Informationen über Opfer oder Täter genannt würden), setzen sie sich durchaus dem Risiko aus, a) verklagt zu werden und b) vom Presserat abgemahnt zu werden.

          Von daher gehe ich mit Stephan konform, dass Whistleblower nicht mit Cyberkriminellen gleich gesetzt werden. Ein Land, in dem Pressefreiheit herrscht, lebt mitunter auch davon, dass Quellenschutz besteht, so dass Missstände von Journalisten in den Medien thematisiert werden können.

          • Thomas B. sagt:

            Quellenschutz wie es der Verleger der Berliner Zeitung Holger Friedrich gewährleistet, der Presseberichten zufolge die Weiterleitung diskreditierender Aussagen des Springer-Verlagschefs Mathias Döpfner durch Julian Reichelt direkt Springer petzte, die daraufhin Reichelt verlagten?

            • Günter Born sagt:

              Was soll das? Du willst doch offensichtlich nur einzelne Negativfälle als General "für die Presse" positionieren. Macht so wenig Sinn, in eine weitere Diskussion zu gehen – werde daher weitere Kommentare der Art konsequent löschen.

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