EU-Kommission benennt 22 Plattformen als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act

ParagraphDie Europäische Kommission hat nun sechs Unternehmen und insgesamt 22 Plattformen benannt, die als Gatekeeper unter den Digital Markets Act fallen. Der Google Mutterkonzern Alphabet, TikTok-Eigentümer Bytedance und Meta sind in der Liste aufgeführt. Ach ja, Microsoft ist auch mit von der Partie.


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Gatekeeper im DMA

Das Gesetz über Digitale Märkte (Englisch Digital Markets Act, DMA) soll sicherstellen, dass es auf größeren Online-Plattformen sicher und fair zugeht. Dazu werden große Online-Plattformen, die bestimmte Kriterien erfüllen, als Gatekeeper eingestuft. Details lassen sich auf dieser Seite (und hier) der EU nachlesen.

Im Rahmen des DMA kann die Europäische Kommission digitale Plattformen als "Gatekeeper" benennen, wenn sie eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verbrauchern in Bezug auf zentrale Plattformdienste darstellen.

Erste Unternehmen und Plattformen benannt

Bereits vor einiger Zeit hatte die EU sieben Unternehmen als Gatekeeper benannt (siehe EU benennt sieben Unternehmen als "Gatekeeper" für EU Digital Markets Act) und die Unternehmen informiert. Nun hat die EU-Kommission nach einem 45-tägiges Prüfverfahren im Detail bekannt gegeben, welche Unternehmen und Plattformen betroffen sind. Informiert und um Stellungnahmen wurden die Unternehmen Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Samsung. Basierend auf diese Liste wurden dann von der Kommission die in folgendem Bild genannten Firmen und Kernplattformdienste als Gatekeeper festgestellt:

EU Gatekeeper
Gatekeeper; Quelle: EU-Kommission


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Offenbar ist Samsung nach einer Prüfung wieder aus der Liste herausgefallen.Hier eine schnelle Übersicht, was als Gatekeeper genannt wurde.

  • Bei sozialen Netzwerken werden TikTok (Bytedance), Facebook (Meta), Instagram (Meta) und LinkedIn (Microsoft) genannt.
  • Bei Messengern finden sich sowohl WhatsApp (Meta) als auch der Messenger (Facebook) in der Liste.
  • In der Kategorie Vermittlungsdienste sind Google Maps, der Google Play Store, Google Shopping, der Amazon Marketplace, der Meta Marketplace und der Apple iTunes App-Store genannt.
  • Google hat es zudem in der Kategorie Video mit Youtube und in der Kategorie Suchmaschine mit Google Search getroffen.
  • Die Kategorie Werbung (Ads) betrifft momentan die Werbenetzwerke von Amazon, Google und Meta (wohl vor allem Facebook).
  • Interessant ist, dass bei den Browsern sowohl Apples Safari als auch Googles Chrome aufgeführt sind. Bei Microsofts Chrome Clone Edge ist das Thema noch offen (siehe unten).
  • Bei Betriebssystemen fallen Android (Google), iOS (Apple) und Windows (Microsoft) unter die Plattformen, die als Gatekeeper gelten.

Parallel dazu hat die Kommission vier Marktuntersuchungen eingeleitet, um die Argumente von Microsoft und Apple weiter zu prüfen, die argumentieren, dass einige ihrer Kernplattformdienste trotz Erreichen der Schwellenwerte nicht als Gateways eingestuft werden können:

  • Bei Microsoft geht es um die Suchmaschine Bing, den Edge-Browser und das Microsoft Werbenetzwerk.
  • Bei Apple führt die EU-Kommission den Dienst iMessage auf.

Die Untersuchung sollte innerhalb von höchstens 5 Monaten abgeschlossen sein. Darüber hinaus hat die Kommission eine Marktuntersuchung eingeleitet, ob Apples iPadOS als Gatekeeper eingestuft werden sollte. Diese Untersuchung sollte gemäß dem DMA innerhalb von höchstens 12 Monaten abgeschlossen werden. Was mich wundert, ist die Tatsache, dass weder Microsoft Office 365/Microsoft 365 genannt ist, und dass auch Cloud-Angebote wie Azure, AWS oder die Google-Cloud außen vor bleiben.

In Bezug auf Gmail, Outlook.com und den Samsung Internet Browser sind zwar die Schwellenwerte des DMA für die Einstufung als Gatekeeper erfüllt. Alphabet, Microsoft und Samsung haben jedoch hinreichend begründete Argumente dafür vorgebracht, dass diese Dienste nicht als Gateways für die jeweiligen Kernplattformdienste in Frage kommen. Daher wurden diese Plattformen von der Liste der Gatekeeper gestrichen. Daraus folgt, dass Samsung in Bezug auf keinen der Kernplattformdienste als Gatekeeper bezeichnet wird.

Nun haben die genannten Firmen sechs Monate Zeit, um die Vorgaben des DMA umzusetzen und zu erfüllen. Ab sofort gilt jedoch die Verpflichtung, die Kommission über jeden geplanten Zusammenschluss zu informieren. Der DMA soll Endnutzern und gewerblichen Nutzern der Dienste der Gatekeeper mehr Auswahl und mehr Freiheit bieten. Apple wird beispielsweise 2024 iOS für App-Stores von Drittanwendern öffnen. Die benannten Unternehmen müssen sicherstellen und nachweisen, dass sie die Vorschriften des DMS tatsächlich einhalten. Zu diesem Zweck haben sie sechs Monate Zeit, um einen detaillierten Bericht vorzulegen, in dem sie darlegen, wie sie die einzelnen Verpflichtungen der DMA erfüllen.

Kommen die Unternehmen dem nicht nach, drohen Strafzahlungen, die bis zu 10 % des Jahresumsatzes, bei Wiederholungstätern sogar 20 %. Zudem kann die EU Unternehmen zur Aufspaltung verpflichten. Die Vorgaben der EU zeigen jedenfalls langsam Wirkung – so entbündelt Microsoft sein Teams aus Microsoft 365 (siehe Änderungen bei Microsoft 365 und Office 365 wegen EU-Wettbewerbsbedenken). Und in den USA werden Forderungen laut, das das dort auch so gehandhabt werden soll.

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11 Antworten zu EU-Kommission benennt 22 Plattformen als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act

  1. Bernie sagt:

    Ich frage mich an dieser Stelle, warum X (Twitter) nicht als Gatekeeper eingestuft wird. Oder habe ich da etwas übersehen?

  2. Sebastian sagt:

    Das ist eine furchtbare Kapitulation. Gatekeeper? WTF?
    Wenn überhaupt müssten das staatliche Akteure sein und nich Privatunternehmen.

    Das war es dann endgültig.

    • Luzifer sagt:

      Staatliche Akteure? Bei den Überwachungsfanatasien heutiger Politiker in so gut wie allen westlichen Ländern?
      Ne das müssten vertrauenswürdige (ja die gibt es eben auch nicht wie Sand am mehr) NGO sein.

  3. Luzifer sagt:

    Benennt Gatekeeper… und wenn da einer davon gar kein Gatekeeper sein möchte?
    Geht ja schließlich mit ner Menge Vorschriften (und auch Strafen bei Verstößen) einher.
    Die müssten ja ziemlich "bescheuert" sein das freiwillig einzugehen.

    • Admon sagt:

      Freiwillig ist da, mMn, nichts. Du wirst so eingestuft und fertig.

      • Daniel A. sagt:

        Genau das. Die EU hat Grenzen festgelegt, ab wann man als Gatekeeper gilt. Aktuell wehren sich ja Apple und MS dagegen, dass iMessage und Bing da ebenfalls mit reinlaufen (argumentieren mit "zu klein" bzw. "zu unbedeutend". Wenn die Einstufung freiwillig wäre, wäre das ja nicht nötig gewesen.

  4. michael sagt:

    Ein Gatekeeper will die anderen Gatekeeper kontrollieren. Da kann es nur Gewinner geben :-) Haben MS und CO zu wenig geschmiert?

  5. Alzheimer sagt:

    Und was ist mit den Unternehmen wie z.B. AT&T, Vodafone, Telekom, ICANN, usw.?
    Spielen die nicht eine zentrale Rolle bei den "Digitalen Märkten"?

    Scheint mir mal wieder eine der ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahme) der EU zu sein, wo möglichst viele Leute jahrelang an komplizierten Regelwerken arbeiten, die dann eh keiner beachtet…

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