Neben dem auf dem Weg befindlichen Gesetz für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (Gesundheitsgesetze I: EU-Parlament macht Weg für EU Health Data Space (EHDS) frei), über welches gerade im EU-Parlament abgestimmt wurde, fand am 14. Dezember 2023 die Abstimmung über das von Gesundheitsminister Lauterbach vorgelegte Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digitalisierungsgesetz (DigiG) im deutschen Bundestag statt. Beide Gesetze wurden angenommen und DigiG soll ab 2024 ein verpflichtendes elektronisches Rezept (eRezept), sowie ab 2025 eine verpflichtende elektronische Patientenakte (ePA) mit Out-out-Regelung einführen. Nachfolgend ein kurzer Blick auf dieses Vorhaben.
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Gesetze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der deutsche Bundestag hat am 14. Dezember 2023 zwei Gesetzesentwürfe, das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digitalgesetz (DigiG) verabschiedet, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen sollen. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll die Weitergabe von Daten für die Forschung regeln. Im Digitalgesetzt werden beispielsweise die Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2025 für gesetzlich Krankenversicherte geschaffen. Zudem wird das eRezept ab 2024 verpflichtend. Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach sieht "einen Quantensprung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen", wie man in nachfolgendem Tweet nachlesen kann.
Hier einige Zitate von Prof. Karl Lauterbach aus seiner Rede vor dem Bundestag:
Die Gesetze haben einen konkreten Nutzen für Patientinnen und Patienten. Heute ist es oft so: Befunde liegen nicht vor, es gibt Doppeluntersuchungen – das führt dazu, dass die Behandlung schlechter ist, als sie sein könnte. Künftig werden die Daten da sein.
Ärztinnen und Ärzte können zudem effizienter und genauer arbeiten, wenn mehr Daten vorliegen. Die Labordaten z. B. lassen sich mit dem Praxisverwaltungssystem schnell und einfach in die ePA eintragen. Das Ergebnis: eine viel bessere Medizin.
Das GDNG & das Gesetz zur ePA greifen wie Zahnräder ineinander: Wir werden Daten so aufbereiten, dass wir sie sicher & pseudonymisiert für Forschung verwenden können. Mit Daten trainierte KI-Systeme ermöglichen dann eine ganz neue individualisierte Medizin.
Zur Kritik an der Datennutzung entgegnete der Gesundheitsminister:
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Mit dem Schüren von wissenschaftlich unbegründeten Ängsten hat man dafür gesorgt, dass wir jahrelang nicht weitergekommen sind. Wir nutzen modernste, sicherste Technologie, für die sich Fachleute schon lange einsetzen.
Es ist gut, wenn Wissenschaftler, Pharmaunternehmen, KI-Firmen, Medizinproduktehersteller gemeinsam mit diesen Daten forschen, wenn das Gemeinwohl dabei im Vordergrund steht und nicht der Profit. Genau das ermöglichen wir mit dem GDNG.
Es ist unstrittig, dass Künstliche Intelligenz und große Datenanalysen die Medizin mehr verändern werden, als jede andere wissenschaftliche Errungenschaft, die wir beobachten. An diesem Fortschritt sollen die Patienten in Deutschland teilhaben.
Möge jede Leserin und jeder Leser selbst die obigen Aussagen werten. Die Entwürfe lassen sich beim Bundesgesundheitsministerium hier sowie beim DIP als BT-Drucksache 20/9785 (Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Gesundheit) abrufen.
Zur Einordnung: Man findet im Web den Hinweis, dass die elektronische Patientenakte (ePA) für "Alle" eingeführt werden soll – es sei denn, Versicherte widersprechen im Rahmen des Opt-out aktiv. Das "Alle" steht im Kontext des DigiG für gesetzlich Krankenversicherte, privat Krankenversicherte sind meines Wissens außen vor.
Stellungnahmen im Vorfeld
Der Abstimmung war im Vorfeld eine breite Phalanx von Stellungnahmen diverser Interessenvertreter vorausgegangen. Die AOK schreibt in diesem Artikel, der eine gemeinsame Stellungnahme der Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene wiedergeben soll, dass man die geplanten Regelungen ausdrücklich begrüße – sie helfe "die Versorgung zu optimieren". Ich möchte diese Stellungnahme einfach mal "wertneutral" so stehen lassen – im Rosa-Wolken-Kuckucksheim könnte man ja hoffen, dass alles funktioniert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt grundsätzlich den Ansatz, mehr Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung bereitzustellen, wenn sich dadurch die Versorgung der Bevölkerung weiter verbessert. Allerdings formuliert die KVB in ihrer Stellungnahme einige zu beachtende Prämissen – u.a. dass alles vermieden werden sollte, was das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt oder Therapeut und Patient beeinträchtigen könnte. Insofern ist die KBV der Auffassung, dass das Sozialgeheimnis gewahrt werden sollte und Daten entsprechend zu qualifizieren sind. Zudem dürften Verwaltungsaufgaben und sonstige Prozesse den medizinisch/therapeutischen Kern der Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Die KBV lehnt es daher ab, dass Krankenkassen Patientendaten auswerten und darüber in die Prozesse der Patientenbetreuung einbezogen werden sollen.
Mehr Bauchschmerzen habe ich mit der Stellungnahme der EHDS-Koalition zum GDNG. Zum Hintergrund: In der EHDS-Koalition haben sich Vertreterinnen und Vertreter forschungsstarker und datenverarbeitender Unternehmen, Vereine und Patientenorganisationen zusammengeschlossen, um sich für eine erfolgreiche Umsetzung des EHDS und "einen diskriminierungsfreien Zugang privater und öffentlich-rechtlicher Forschungsvorhaben zum EHDS einzusetzen". Die Vertreter forschungsstarker und datenverarbeitender Unternehmen wollen also den "diskriminierungsfreien Zugriff" auf die Daten des Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS), der mit den Daten Deutscher Patienten, die gesetzlich in einer Krankenkasse versichert sind (wohlgemerkt, Privatversicherte kommen da nicht vor). In der Stellungnahme beklagt die EHDS-Koalition einen überzogenen Datenschutz in der Vergangenheit, der den Zugriff auf Gesundheitsdaten verhindert habe. Im Klartext: Die fordern, die Schleusen zu öffnen, um an die Daten heran zu kommen.
Datenauswertung first; (Datenschutz)-bedenken second
Ich habe mal eine Wahlwerbung der FDP in Abwandlung als Überschrift gewählt, denn die Aussagen von Prof. Lauterbach stoßen arg auf Widerstände. Der nachfolgende Tweet von Prof. Lauterbach samt Antworten umreißt bereits das Spannungsfeld:
Die Aussage von Prof. Karl Lauterbach, "Schon wieder gibt es Stimmen, es gehe zu schnell mit der Digitalisierung. Mit jeder Verzögerung verlieren aber auch Menschen ihr Leben, die mit besseren Daten überlebt hätten." bekommt ziemlichen Konter. Die Internistin Dr. Karen v. Mücke antwortet:
Daten heilen keine Menschen! Wir brauchen genügend Ärzte und Pflegekräfte. Die vorhandenen müssen entlastet werden. Sonst sterben deshalb Menschen! In den Kliniken findet Mangelverwaltung und Schadensbegrenzung statt, aber keine gute Versorgung. Die Praxen sind überlastet.
Und ein weiterer Nutzer (der wegen seiner Corona-Kritik umstrittene Dr. Friedrich Pürner, MPH, Ex-Leiter des Gesundheitsamtes Aichach-Friedberg, der aber seine Gerichtsprozesse gegen den Freistaat Bayern gewonnen hat) weist darauf hin, dass hohe Standards in der Medizin, schnelle notärztliche Hilfe am Unfallort, sowie ausreichende Fachkräfte Leben retten. Erst danach komme die Digitalisierung.
Kritik der Datenschützer
Was mich persönlich arg umtreibt, ist der Umstand, dass da eine Digitalisierung durchgepeitscht werden soll, die absehbar vor die Wand gefahren wird. Darauf gehe ich in Teil III noch näher ein. Zuerst stelle ich mal den Tweet von netzpolitik.org hier ein:
Der Kommentar Gesundheitsdigitalisierung: Unsichtbar gemachte Sicherheitsrisiken von netzpolitik.org spiegelt die (berechtigten) Bedenken der Leute wider, die sich mit Datenschutz und Datensicherheit auseinander setzen. Von diesen Bedenken wollte der Gesundheitsminister nichts wissen – aber wir können doch täglich von solchen "bedauerlichen Datenunfällen" lesen.
Gerade beim Schreiben dieses Texts den obigen Tweet von Bleeping Computer gelesen, die hier über einen Datenschutzvorfall in den USA berichten, wo einfach so mal die Daten von 7 Millionen Patienten des Gesundheitsdienstleisters Delta Dental "offen gelegt wurden". Ist natürlich unfaire Dialektik meinerseits, denn nach Prof. Karl Lauterbach "werden Ängste geschürt, die wissenschaftlich nicht begründet sind" – netzpolitik.org hat es schön aufgegriffen: Der Gesundheitsminister ist sich sicher, dass "modernste Technologie" zum Einsatz komme. Außerdem könnten die Versicherten per Opt-out selbst über die Nutzungszwecke bestimmen.
Laut netzpolitik.org haben unter anderem die Verbraucherzentrale Bundesverband, die Deutsche Aidshilfe und der Chaos Computer Club einen offenen Brief unterzeichnet, der vor den Risiken der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wie sie derzeit angegangen wird, warnt. Die AG Kritis unterstützt den offenen Brief, wie man hier lesen kann. Die Mahnungen stießen im Parlament wohl auf taube Ohren. Man verlässt sich auf organisatorische Maßnahmen, Versprechen und 'Vertrauen', heißt es im offenen Brief.
Dr. Patrick Breyer, Abgeordneter des Europa-Parlaments bezeichnet das Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens ist rücksichtslos und diskriminierend. Er sieht die Aushebelung des Arztgeheimnisses, da die meisten gesetzlich Versicherten von der Wahlmöglichkeit, die Daten zu versagen oder ein Opt-out zu wählen, keinen Gebrauch machen wollen und können. Der Druck wird entsprechend groß sein – und die oben zitierten Vertreter "forschungsstarker und datenverarbeitender Unternehmen sowie der Pharmaindustrie" gieren nach Daten und Aufträgen.
An dieser Stelle werfe ich mal einen kleinen Informationssplitter ein, auf was wir uns einstellen dürfen. Die Amtszeit von Herrn Ulrich Kelber, als Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), endet zum 6. Januar 2024. Herr Kelber ist schon mal als Anwalt des Datenschutzes aufgefallen, also unbequem. In obigem Tweet wird darauf hingewiesen, dass die Regierungskoalition sich nicht auf einen Datenschutzbeauftragten einigen konnte. Um die Amtszeit von Herrn Kelber um weitere fünf Jahre zu verlängern, müsste der Bundestag eine Entscheidung vor der Weihnachtspause 2023 treffen. Das Thema ist aber nicht auf der Tagesordnung. Manuel Atug meldet dazu "Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) wird Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber bitten, die Geschäfte vorerst weiterzuführen. Die Wahl kommt zu spät."
Die Kollegen von heise haben in diesem Artikel übrigens einmal aufgezeigt, wie sensible Daten geschützt werden können und welche privatheitsbewahrenden Methoden es dafür gibt. Mein Fazit nach dem Querlesen: "Es wird schon schief gehen", weil jede Methode ihre Probleme hat. Zusammen mit der obigen Personalie des Bundesdatenschutzbeauftragten eine in meinen Augen toxische Kombination. Da bleibt wohl nur eine Klage vor Gericht auf informelle Selbstbestimmung bzw. das Opt-out aus der ePA-Lösung.
Nur um mal zu verdeutlichen, wer da alles in Sachen ePA die Finger mit drin hat – diese Internet spült dir ja die merkwürdigsten Sachen vor die Füße. In Sachen höchste Standards von Prof. Karl Lauterbach passt der obige Tweet von Manuel Atug. Der ehemalige Abgeordnete des Europaparlaments, Fabio De Masi, hat da einige Sachen aufgegriffen.
Die Firma RISE ist mit der Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) befasst – kann man auf deren Webseite nachlesen. Und der Krankenkassen-IT-Dienstleister BITMARK jubelt zum 25. Mai 2022 noch BITMARCK und RISE realisieren digitale Identität auf höchstem Schutzniveau, unter anderem integriert mit der ePA. BITMARK taucht bei mir im Blog zum 27. April 2023 dummerweise im Beitrag Cyberangriffe auf Krankenkassen-IT-Dienstleister Bitmarck, Klinikum Hochsauerland GmbH im Zusammenhang mit einem Hack auf.
Das aber nur nebenbei – in obigem Tweet weist Fabio De Masi darauf hin, dass bei der Firma RISE Personen eine Rolle spielen, die mit Marsalek Deals in Russland einfädelten und die Fäden bei einer anderen Firma zogen, die unter fragwürdigen Umständen noch kürzlich einen Deal der Bundeswehr zu Krisen- und Zukunftsszenarien ergatterte. Und es gibt Aufträge des österreichischen Geheimdienste. Die alten Verbindungen lassen sich in diesem n-tv-Artikel von Dez. 2022 nachlesen. Ist natürlich eine tolle Kombination Geheimdienst und Gesundheitsdaten passt wie der Hammer auf das Auge – beides soll ja "geheim" bleiben – ob der Prof. Karl Lauterbach da beim Wort Geheim was falsch verstanden hat? Ok, Kalauer beiseite, der Gesundheitsminister kann sich nicht um so Feinheiten kümmern.
Und damit möchte ich erst einmal die neuesten Nachrichten zu den obigen Gesetzesvorhaben in diesem Artikel abschließen. In Teil 3, den ich aber noch schreiben muss, greife ich mal die Praxis auf – also wie das beim Arzt und Therapeuten so läuft. Auch nicht schön, was sich da so darstellt.
Artikelreihe:
Gesundheitsgesetze I: EU-Parlament macht Weg für EU Health Data Space (EHDS) frei
Gesundheitsgesetze II: Bundestag beschließt Digitalisierung im Gesundheitswesen (GDNG, DigiG)
Gesundheitsgesetze III: Mit Digitalisierung planlos ins Desaster?
eRezept ab 2024 verpflichtend – Ungereimtheiten führen zum Desaster
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Die Daten der Politiker/ Beamten sind also raus aus der Nummer und die sogenannte "zweite Meinung" wird dadurch wohl auch eher ausgeschlossen!
Kurz und knapp, ein klares: JA
Die KVB .. (ist ein Teil des Bundeseisenbahnvermögen und wird als: "betriebliche Sozialeinrichtung" definiert" .. schreibt in ihrem Newsletter vom März 2023 folgendes:
"Aufgrund von aktuellen Bestrebungen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen, ist die elektronische Patientenakte (ePA) derzeit ein viel diskutiertes Thema und Gegenstand der Berichterstattung in den Medien.
In diesem Zusammenhang beziehen sich diese Bestrebungen derzeit ausschließlich auf die gesetzlichen Krankenkassen und finden ihre Rechtsgrundlage im § 341 „Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung".
Daneben findet auch die Entwicklung einer elektronischen Patientenakte im Bereich privater Krankenversicherungen statt.
Die KVB ist weder eine gesetzliche Krankenkasse, noch eine private Krankenversicherung. Sie unterliegt daher nicht Regelungen, die ihre Rechtsgrundlage im SGB V finden und ist grundsätzlich auch nicht an Entwicklungen im Bereich der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen beteiligt.
Zudem erhält die KVB nur in dem Rahmen von medizinischen Daten Kenntnis, soweit dies für die Gewährung der satzungs- oder tarifgemäßen Zuschüsse erforderlich ist.
Aus den vorgenannten Gründen besteht für die KVB derzeit keine Verpflichtung, in ihrem Zuständigkeitsbereich für ihre Versicherten eine ePA im vorgenannten Sinne anzubieten. Darüber hinaus gibt es auch keine Planungen zu einer Einführung.
Insoweit ist es nicht erforderlich, der KVB gegenüber Widersprüche oder andere Erklärungen in Bezug auf eine ePA abzugeben.
Sollten KVB-Mitglieder dennoch an der Nutzung einer ePA interessiert sein, steht es ihnen offen, über entsprechende Anbieter in den jeweiligen App-Stores frei erhältliche Apps zu nutzen."
Wer es lieber im Original lesen möchte:
https://www.kvb.bund.de/DE/Home/Aktuelles/Elektronische_Patientenakte.html
Das mit der Datenübermittlung stimmt. Die KVB bekommt lediglich die auf Privatrechnungen üblichen Diagnosen mitgeteilt, und erhält sonst keinerlei Einsicht in vertrauliche Patienten-Daten. Diese verbleiben bei den Ärzten.
Das könnte allerdings unabhängig der Art der Datenspeicherung auch mit einer ePA so bleiben. Ist ja nur die Frage wie das technisch Umgesetzt wird. Insofern ist die Ausrede sich nicht kümmern zu müssen dürftig. Zumal sie an anderer Stelle sehr wohl Detail-Daten sogar fordern. Etwa wenn es um die Bewilligung spezieller Leistungen geht, die nach individuellem Status Erstattet werden oder nicht. Sie wissen zb. wie viele Zahn-Implantate man hat, oder welche Medikamente in der Apotheke gekauft wurden und haben alle Diagnosen. Diese Abrechnungsdaten werden bisher aber nicht elektronisch gespeichert und sind insofern nur begrenzt im Archiv anhand der Eingereichten Rechnungen Einsehbar. Das für eine weitere Auswertung mindestens ungünstig ist.
Angaben zu Diagnosen, Medikamente usw. sind notwendig, weil der Tarif sich sehr stark an den Leistungen der GKV anlehnt. So gelten weitgehend die gleichen Regelungen … Rezeptgebühr, Festbeträge und all der asoziale Quatsch …
Allerdings nicht für alle gleich, die "kleinen" Beamte sind weitreichend schlechter gestellt als alle ab gehobenen Dienst (Besoldung A10) Aufwärts …
"Wir werden Daten so aufbereiten, dass wir sie sicher & pseudonymisiert für Forschung verwenden können."
Ja, selten so gelacht. Und im Wald hab ich schon Einhörner und Elfen getroffen – die sind realer…
Und was heißt das für den normalen Nutzer – wieder an die Krankenkasse schreiben? ePA untersagen? Die meisten – ich eingeschlossen – stehen doch schon beim Begriff Opt-Out vor einer Nebelwand. Ein Versuch, eine griffige Erklärung dazu zu finden, endete wegen zu vielen Anglizismen – und so geht es nun mal vielen.
naja Opt-Out, schön und gut für die die es begreifen was das ist ;-P Wenn diese aber begreifen das du letztendlich dann der Gearschte sein wirst wenn du dein Opt-Out Recht einsetzt… diese Erwachen kommt erst noch. Wenn die Kassen dir dann Leistungen verwehren weil du Opt-Out genutzt hast.
Sagt dir im Vorfeld natürlich keiner, die Datenschützer auch nicht!
Die Zweiklassen Gesellschaft (Privat/Kassen Patient) zur einer Dreiklassen Gesellschaft degardiert wird…
Sie haben sich für Opt-Out entschieden? Tja dann können sie diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. ;-P
Zunächst einmal ein herzliches Dankeschön an Günter für die Aufbereitung dieses Themas. Bin schon auf Teil III gespannt.
Luzifer schreibt:" […]Sie haben sich für Opt-Out entschieden? Tja dann können sie diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. ;-P "
Diese Sorge ist mit Sicherheit nicht unberechtigt. Wer weiß, was "die" sich noch alles einfallen lassen, nur um an unsere Daten zu gelangen.
Aktuell jedoch sieht es wohl (noch) so aus, dass
– jeder die Möglichkeit hat, bis zum 15.01.2025 sein opt-out zur ePa abgeben kann (1)
und
– der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme vom 13.11.2023 zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG), insbesondere in Bezug auf die Neuregelung des Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) § 25b – Automatisierte Verarbeitung zu Zwecken des Gesundheitsschutzes (Nr. 3), begrüßt:" […] Die Vorgaben zur Umsetzung, zur Informationspflicht durch die Krankenkassen sowie zum Widerspruchsrecht der Versicherten stellen sicher, dass Versicherte keine Nachteile erfahren. […]" (2)
Diese Stellungsnahme bezieht sich auf den Entwurf des Artikel 3, § 25b – Automatisierte Verarbeitung zu Zwecken des Gesundheitsschutzes (Absatz 3):
"Die Datenverarbeitung nach Absatz 1 ist zu unterlassen, soweit der Versicherte einer Datenverarbeitung ausdrücklich gegenüber seiner Kranken- und Pflegekasse widersprochen hat. [..]
Und (Absatz 6):
"Die Versicherten dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einer Datenverarbeitung nach Absatz 2 nicht widersprochen oder widersprochen haben."
Nachzulesen hier (3)
Was mir jedoch ebenfalls Sorgen bereitet (und jetzt bin ich ganz pöse): Hoffentlich verkacken Gematik/BITMARCK/RISE das Ganze nicht … es kommen ja Unmengen an Daten auf deren "hochsicheren und hochverschlüsselten Servern" hinzu.
Auch noch im Gesamtzusammenhang informativ, wen es interessiert:
Wie unsere Körper und Biodaten zum Rohstoff und zur Ware werden
Geht es hier wirklich um unsere Gesundheit oder um andere Interessen?
hxxps://www.youtube.com/watch?v=OoYBXXubOdA
(1) 14.12.2023 20:36 Uhr hxxps://www.mdr.de/ratgeber/gesundheit/elektronische-patientenakte-digitale-epa-kranken-versicherte-faq-100.html (Der Artikel fasst viele weitere Informationen zum Thema ePa zusammen)
(2) Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 13.11.2023 zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) als PDF downloadbar unter hxxps://www.bundestag.de/resource/blob/977600/5b4a8d04107f37e76e07fe06ac52c11c/20_14_0165-19-_GKV-Spitzenverband_GDNG_nicht-barrierefrei.pdf
(3) Laufendes Verfahren Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten, Bundestag, 2./3. Lesung: 14.12.2023 hxxps://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gesundheitsdatennutzungsgesetz.html (GDNG als PDF)
Deutschland wäre wirklich geholfen, wenn sich diese Regierung ab morgen in einem Hinterzimmer versammeln und bis zum Ende ihrer Amtszeit Canasta spielen würde. Alles, was die anfassen, machen sie zu einer dicken braunen Wurst. Es ist faszinierend.
Wie war das nochmals? Millionen Fliegen fressen…
alles klar? Wir wählen doch die Scheiße! (Vielleicht nicht direkt du und ich, aber die Masse tut es)
Ganz so einfach ist es leider nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass viele, die *eine* der drei Parteien gewählt haben, weder mit dieser Koalition generell noch mit vielen Entscheidungen dieser Truppe einverstanden sind.
Ich kann mich allerdings nicht daran erinnern, schon jemals eine Regierung mit so wenig Rückhalt in der Bevölkerung erlebt zu haben, die obendrein über so wenig Sachverstand verfügt und regelrecht trotzig gegen den gesunden Menschenverstand ideologisch verbohrt ihre Ziele durchpeitschen will. Alles was die machen ist, zur Wahrung des Koalitionsfriedens aber nicht zum Wohle des Volkes.
Demokratie kann ganz schöne Scheixxe sein. Ohne die 5%-Hürde oder mit einem Zwei-Parteiensystem wird sie aber auch nicht besser. Was aber dringend nötig ist, damit sie vernünftig funktionieren kann: Bildung! Bildung! Bildung! Und ich glaube, da hapert es aktuell, und zukünftig möglicherweise noch mehr.
Gleiche "Pflichteinführung" auch für Privatversicherte.
Mal schauen wie schnell dann wie viele Politiker dagegen sind.