Googles Mutter Alphabet hat wohl eine US-Klage von Verbrauchern mit dem Vorwurf, dass Nutzer im Privatsphären-Modus des Google Chrome trotzdem getrackt werden können, durch einen Vergleich beigelegt. Die Kläger forderten eine Entschädigung von mindestens fünf Milliarden US-Dollar. Die Annahme des Vergleichs durch das Gericht steht aber wohl noch aus. Daher sind auch noch keine Details zum Vergleich bekannt geworden.
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Nachrichtenagenturen wie Reuters berichteten über diesen Fall. In einer Datenschutzklage vor dem U.S. District-Gericht in Oakland fordern die Kläger mindestens fünf Milliarden US-Dollar Entschädigung. In der Klage wird behauptet, dass Googles Analytics, Cookies und Apps es der Alphabet-Geschäftseinheit ermöglichten, die Aktivitäten der Kläger im Web zu verfolgen. Das sei selbst dann möglich, wenn sie den Google Chrome-Browser oder andere Browser im "Inkognito"-Modus verwenden.
Die Kläger argumentieren, dass Google den Browser und die anderen Mechanismen in eine nicht kontrollierbare Informationsquelle verwandelt habe. Diese erlaube dem Unternehmen Informationen über Freunde, Hobbys, Lieblingsspeisen, Einkaufsgewohnheiten und "potenziell peinliche Dinge" zu erfahren, wenn Nutzer online nach etwas suchen.
Google hatte dagegen das Versprechen abgegeben, im Inkognito-Modus das Sammeln von Daten einzuschränken. Die Klage geht wohl auf das Jahr 2020 zurück, und im August 2023 wurde der Antrag von Google auf Abweisung der Klage von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers zurückgewiesen. Die Richterin berief sich auf die Datenschutzbestimmungen von Google und andere Erklärungen des Unternehmens, die darauf hindeuten, dass die Datenerfassung im Inkognito-Modus eingeschränkt werden könnte.Aus Sicht der Richterin sei es eine offene Frage, ob Google ein rechtsverbindliches Versprechen abgegeben habe, die Daten der Nutzer nicht zu sammeln, wenn diese im privaten Modus surfen, schreibt Reuters.
Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers Yvonne Gonzalez Rogers hatte am 28. Dezember 2023 beim Bezirksgericht in Oakland, Kalifornien, verkündet, dass der für den 5. Februar 2024 geplante Prozess im Rahmen der geplanten Sammelklage auf Eis gelegt sein. Denn die Anwälte von Google und die der klagenden US-Verbraucher hätten eine vorläufige Einigung erzielt.
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Wie die Details der Einigung aussehen, die Klage hatte mindestens 5 Mrd. USD Entschädigung gefordert, ist unbekannt. Die Vergleichsbedingungen wurden vor Gericht nicht offen gelegt. Weder Google noch die Anwälte der klagenden Verbraucher reagierten sofort auf Bitten von Reuters um Stellungnahme. Von den Anwälten wurde kommuniziert, dass man sich im Rahmen einer Mediation auf ein verbindliches Term Sheet (Vergleich) geeinigt habe. Die Anwälte gehen davon aus, dass sie bis zum 24. Februar 2024 einen formellen Vergleich zur gerichtlichen Genehmigung vorlegen können. Dann werden wir wohl auch Details erfahren.
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Inwieweit ist "so etwas" auch im MS Edge möglich? Der basiert ja auf dem Chrome…
Ist das JETZT abgestellt? Oder ist das im aktuellen Chrome auch noch vorhanden?