eRezept ab 2024 verpflichtend – Ungereimtheiten führen zum Desaster

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Im Dezember 2023 wurden im deutschen Bundestag mehrere Gesetze für die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen. Mit dem Digitalisierungsgesetz (DigiG) wird ab Anfang 2024 ein verpflichtendes elektronisches Rezept (eRezept) vorgeschrieben. Es schaut so aus, als ob die Politik Patienten und Ärzte sowie Apotheker ins nächste Desaster steuert, denn gegenwärtig gibt es deutliche Ungereimtheiten. So können mit einem QR-Code durchaus mehrere Rezepte geöffnet werden. Oder medizinische Hilfsmittel sind erst ab Juli 2026 für eRezept zugelassen. Dafür kann jede Praxisangestellte per Komfortsignatur sich Rezepte ausstellen – Digitalisierung 2024 droht. Hier mal eine Sammlung einiger Klöpse – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.


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Neue Gesetze, neuer Ärger

Im Bundestag wurden Mitte Dezember 2023 die Gesetzesvorhaben (GDNG, DigiG) zur Digitalisierung im Medizinwesen verabschiedet. Mit dem Digitalisierungsgesetz (DigiG) wird ab Anfang 2024 ein verpflichtendes elektronisches Rezept (eRezept) vorgeschrieben. Und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) regelt die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit Out-out-Regelung ab 2025.

Während Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach "einen Quantensprung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen" sieht, wie man in diesem Tweet nachlesen kann, knirscht es an der Basis vernehmbar. Ich hatte das Themenfeld ja in einer Artikelreihe beleuchtet (siehe Gesundheitsgesetze II: Bundestag beschließt Digitalisierung im Gesundheitswesen (GDNG, DigiG) und Gesundheitsgesetze III: Mit Digitalisierung planlos ins Desaster? sowie die Links am Artikelende). Vom RND gibt es einen Artikel Das ändert sich: E-Rezept und elektronische Patientenakte mit einigen zusätzlichen Hinweisen. Und dieser RND-Beitrag beschreibt, was man wissen sollte.

Das eRezept als Problembär

Das elektronische Rezept (kurz eRezept) erwies sich in der Vergangenheit als ausgesprochener Problembär. Für gesetzlich Versicherte war das elektronische Rezept für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorgeschrieben und sollte vor zwei Jahren, nämlich im Januar 2020, verpflichtend für die Ärzte eingeführt werden.

Fehlstart in 2020

Mit der E-Rezept-App der gematik sollten Patientinnen und Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu diesen Rezeptdaten erhalten, heißt es bei der gematik (was wohl ein frommer Wunsch war). Denn die Einführung zum Januar 2020 hat nicht geklappt, weil es gravierende Mängel, auch bei der Sicherheit und beim Datenschutz gab.


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Feldversuche mit dem eRezept mussten aus Datenschutzgründen gestoppt werden. Am Ende des Tages hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) die Einführung gestoppt und ließ das Ganze auf Sommer 2023 verschiebe (siehe KBV: Gematik verschiebt eRezept-Einlösung mit eGK auf Sommer 2023). heise hatte im Sommer 2023 diesen Beitrag zu Technik-Pannen bei eRezept. Nun stehen wir vor dem Jahr 2024, und es hakt weiterhin hinter den Kulissen.

Freigabe für medizinische Hilfsmittel fehlt

Ein Leser hat mir Mitte Dezember 2023 per Mail eine kurze Info zukommen lassen, welche Meisterleistung mit Stolpersteinen da auf den Weg gebracht wurde. Zum Januar 2024 wird das eRezept für den Arzt verpflichtend. Aber vom Leser kam der Hinweis, dass das eRezept aktuell noch nicht für die Verschreibung medizinische Hilfsmittel freigegeben ist. Das ist erst für den 1. Juli 2026 vorgesehen, wie das PTA-Magazin in diesem Artikel schreibt.

Die Apotheken sind demzufolge nicht gesetzlich verpflichtet, solche E-Rezepte bereits vor diesem Stichtag anzunehmen und zu beliefern. Aktuell ist nicht davon auszugehen, dass die Warenwirtschaften der Apotheken die Abgabe und Abrechnung schon flächendeckend unterstützen, heißt es im Artikel. Das hat zur Folge, dass der Patient vom Arzt wohl mehrere Rezepte bekommt: Ein eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente und ggf. den Papierausdruck für das medizinische Hilfsmittel.

Und dann hat der Leser noch eine besondere Perle präsentiert und meinte: "Zusätzlich bekommen viele Patienten die Information, das das eRezept (E-Rezept) nicht sofort, sondern erst nach 30min. eingelöst werden kann." Der Hintergrund ist, dass die Ärzte die eRezepte nun meist nicht mehr direkt digital signieren, sondern immer erst einmal einen Schwung an e-Rezepten sammeln, der dann übermittelt wird. Kannste dir im Kopf nicht ausdenken.

Wie meinte der Leser in seiner Mail: Da es momentan hier wirklich alles andere als rund läuft, kann man aktuell nur hoffen einfach nicht krank zu werden.

PS: Und für Leute die meinen, wie kriegen andere Länder das hin – heise berichtete im Oktober in diesem Artikel, dass das eRezept auch in Österreich in der Pflegepraxis auf Grenzen stößt. Und in diesem Artikel plauderte ein Insider aus der Apotheke im September 2023, wie es bisher so mit Kosten, Vorteilen und Hürden läuft.

Komfortsignatur: Wie viele Rezepte hätten Sie den gern?

Aktuell weiß ich nicht genau, wie der Status heute ist. Aber die Ausstellung des eRezepts bietet potentiell Missbrauch. Ein Blog-Leser hatte mich bereits im September 2023 auf ein spezielle Problem hingewiesen. Die machten sich in der Praxis damals Gedanken, wie beim eRezept ein Medikamentenmissbrauch vermieden werden kann.

Rezepte müssen ja vom Arzt unterschrieben werden – beim eRezept ist dazu eine verbindliche elektronische Signatur (digitale Unterschrift) erforderlich. Diese Unterschrift erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) mittels des Heilberufsausweises (eHBA). Gesichert ist das Ganze, neben der eHBA-Karte mit einem PIN.

Um die ständigen PIN-Eingaben zu vermeiden, gibt es beim Ausstellen des eRezepts für gesetzlich Krankenversicherte die Komfortsignatur. Für die Komfortsignatur steckt die Ärztin oder der Arzt den elektronischen Heilberufsausweis einmal am Tag in das Lesegerät und gibt die PIN ein. Damit können Ärztinnen und Ärzte pro Tag bis zu 250 E-Rezepte – und andere Dokumente – unterschreiben, ohne die PIN ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) immer wieder neu eingeben zu müssen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) beschreibt das Ganze hier recht ausführlich – und vom Ärzteblatt gibt es diesen Beitrag zur Information.

Der Leser schrieb mir, dass Dank der Komfortsignatur sich ja theoretisch jede medizinische Fachangestellte (MFA) in der betreffenden Praxis selber Rezepte ausstellen könnte. Das würde dem Medikamentenmissbrauch Tür und Tor öffnen – ein Thema, über welches niemand öffentlich redet. Klar konnte bisher jemand mit den vom Arzt vorsorglich blanko unterschriebenen Rezepten, in die dann die Medikamente eingedruckt werden, Missbrauch betreiben. Aber die Komfortsignatur macht dies noch ein wenig leichter.

Ein QR-Code öffnet mehrere Rezepte

Aus der Ärzteschaft ist mir kurz vor Weihnachten noch ein weiterer Hinweis zugegangen. In einer Mail hieß es: "Beim eRezept, welches zum Januar 2024 verpflichtend wird, gibt es Probleme. Es ist möglich, dass mit einem QR-Code mehrere Rezepte unterschiedlicher Patienten zu öffnen und damit auch zu beliefern sind."

Die Person wies mich darauf hin, dass, wenn der ahnungslose Patient dann falsche Medikamente schluckt, das brandgefährlich ist und notfalls tödlich sein kann. Eine Apothekerin berichtete dem Arzt, dass sie immer die Kunden fragen würde, ob es sich wirklich um die korrekte Person handelt. Unklar ist aber, wie dies Versandapotheken handhaben.

Das Ganze wurde von Apotheke-Ad-Hoc im Artikel E-Rezept: QR-Code gibt Daten von mehreren Personen frei aufbereitet. Ein Patient hatte den QR-Code für das eRezept per WhatsApp erhalen und ausgedruckt. Beim Versuch, die QR-Codes einzulesen, fiel in einer Apotheke das Problem auf. Da ist "schief gehen" geradezu vorprogrammiert. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat laut diesem Artikel vom 19. Dezember 2023 nun einen Brandbrief ans Gesundheitsministerium geschickt. Wollen wir das eRezept vielleicht doch verschieben?

Artikelreihe:
Gesundheitsgesetze I: EU-Parlament macht Weg für EU Health Data Space (EHDS) frei
Gesundheitsgesetze II: Bundestag beschließt Digitalisierung im Gesundheitswesen (GDNG, DigiG)
Gesundheitsgesetze III: Mit Digitalisierung planlos ins Desaster?

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59 Antworten zu eRezept ab 2024 verpflichtend – Ungereimtheiten führen zum Desaster

  1. Oli sagt:

    Ach ja … die gute, alte Zeit, als "Made in Germany" noch mit höchster Qualität und Zuverlässigkeit gleichzusetzen war. Wie lange ist das jetzt nochmal her?

    • Felix sagt:

      Genau eben deswegen hat es sich geändert.
      Wir sind ein Land von alten Leuten die "der guten alten Zeit" nachtrauern, jungen Aktivisten sagen sie sollen lieber in die Schule gehen und dabei voll vergessen, dass genau diese alten Leute den Fortschritt verpennt und diese ach so faule Gen-Z erzogen haben.

      • Hobbyperte sagt:

        Nee Felix, es waren nicht "die alten Leute" die das Land mit Vollgas gegen die Wand gefahren haben.

        Es ist genau so passiert, wie es immer passiert, wenn ein "System" (Land, großes Unternehmen, sonstige große Organisation) von einigen wenigen beherrscht wird, einer sog. "Elite", welche das System derartig durchdringt und zu ihren Gunsten Umgestaltet, das keinerlei Vernunft und Intelligenz mehr eine Chance hat. Pure Ideologie, Arroganz, Idiotismus herrschen …

        Das es auf staatlicher Ebene bei der Digitalisierung jedes Mal in einer Katastrophe endet liegt einfach daran, das hier immer wieder nachträgliche Änderungen von inkompetenten Auftraggebern gefordert wurden, das man die Beauftragten Techniker nicht hat machen lassen, sondern immer wieder ohne Sachverstand rein geredet hat. Und das vermutlich auch Firmen Beauftragt wurden, denen es an der Kompetenz und den Ressourcen fehlte, einfach weil jemand unbedingt wollte das Firma X oder Y mit der Durchfürhung beauftragt wird. Man schaue mal nach, wer diese Firmen gründete und daran mit verdient … Man bedenke wie lange an der elektr. Patientenakte und allem das damit verbunden ist schon herum gewurstelt wird. Mittlerweile seit zwei Jahrzehnten …

        Das politische System ist dermaßen korrupt, das es kein Wunder ist, das dieser Staat nichts mehr auf die Reihe bringt, ohne Aber-Milliarden dabei zu verschleudern (BER, Stuttgart21 sind da ja nur die Krönung einer sehr langen Reihe der Verschwendung) … und siehe die jüngste Entscheidung den "sauberen" Herrn Scheuer nun doch nicht auf Schadenersatz Verklagen zu wollen (Eine Krähe hackt der anderen …). Mal abgesehen der Frage, was das bringen würde, bei der Schadens-Summe. Aber ein System, dessen "Oberen" es so Eingerichtet haben, das ab einem gewissen Level der Führungsebene Niemand mehr für irgendwas echte Verantwortung zu tragen hat, so ein System kann über kurz oder lang nur Scheitern. Das war immer so und bleibt so, das Systeme letztlich an der Arroganz und Ignoranz ihrer Führungsebene zugrunde gehen.

        Und das gilt letztlich eben auch für das Gesamtsystem "Menschheit" … (Klimawandel) … die Erde wird uns überleben, wir als nur eine von vielen Arten eher nicht. Und in ein paar Millionen Jahren, wird auf der Erde nicht mehr erkennbar sein, das wir je existiert hatten … nur unser Weltraummüll wird dann immer noch den Planeten Umkreisen …

        • Christoph Morrison sagt:

          Zum Scheuer-Komplex ist meine These ja, dass man vermeiden wollte, sich nackig machen zu müssen: Eine Klage hätte bedeutet, dass viele Informationen hätten öffentlich werden müssen. Gerade aber das Bundesverkehrsministerium ist eines der intransparentesten Ministerien in Deutschland. Das wollte man wohl vermeiden wie der Teufel das Weihwasser.

          Dazu kommt: Hätte Scheuer überhaupt einen nenneswerten Teil der 243 Mil. Euro (+ Zinsen) gehabt, die er im Falle einer erfolgreichen Klage gegen ihn hätte zahlen müssen?

          • Pau1 sagt:

            Dann hätte Scheuer Privat Insolvenz einreichen können und selbst erlebt wie es ist mit Bürgergeld und einem P-Konto ist.
            Ich fände dieses Bild schön.
            Immerhin hat er aus Wahltaktischen Gründen (oder völliger narzistischer Arroganz/Dummheit?) einen 240 Millionen Schaden angerichtet.

            Aber das ist nicht Thema jetzt.

            • Bernd B. sagt:

              Aber Pau1?
              Wir leben im Jahr 2023, zwischen PI (mind. 1410 € 'pfändungs'frei) und Bürgergeld (ab 01/2024 563 € + Warmmiete) liegen Welten!

              Für einen Scheuer werden natürlich auch 1410 € nicht genügen, aber er hat zum Ausgleich Zugang zu Dutzenden Tricks der Vermögens- und Einkommensverlagerung.

      • Matze sagt:

        Selten so einen Bullshit gelesen.

      • Generation das Letzte sagt:

        @ Felix
        Die alten Leute haben mit ihrer Arbeit Qualität geliefert und dieses Land aufgebaut!
        Du hast scheinbar keinen Schulabschluss und klebst lieber auf der Straße!
        Das ist dann also Fortschritt?
        Wie hoch ist dein IQ? Sicherlich einstellig!

    • Anonymous sagt:

      Made in Germany hat sich abgeschafft. Globalisierung hinterhergerannt, Abhängigkeiten von zig Firmen aus Drittländern, beliebig erpressbar geworden, im ideologischen Nebel auf Grund gelaufen.

  2. Andreas sagt:

    Bei der Digitalisierung sollte "Made in Germany" mittlerweile als Warnhinweis dienen …
    So, wie es bei Einführung im 19. Jahrhundert ursprünglich mal gedacht war :-).

  3. Anonymous sagt:

    und genau deswegen sind BTM Rezepte auch vom eRezept ausgenommen….

  4. Steter Tropfen sagt:

    Sonst wird doch immer von „Schwarmintelligenz" geschwärmt – die in diesem Fall aber zum Abwarten rät. Es stimmt mich wirklich misstrauisch, wie allenthalben die nachdenklich zögernde Bevölkerung mit Fußtritten und Knüppeln zur Digitalisierung genötigt wird.
    Einführen und ausprobieren, mit Wahlmöglichkeit: schön und gut. Aber eine alternativlose Pflicht draus zu machen beweist doch, dass das Angebot ohne Nachhelfen gar nicht konkurrenzfähig wäre. Kleinigkeiten wie das eRezept erfordern nämlich zwingend einen riesigen Überbau mit mobiler elektronischer Patientenakte, Smartphone-Apps und dubiosen Dienstleistern. Man verstrickt sich in Abhängigkeiten, immer mehr halten für einen bisher simplen Vorgang die Hand auf – und wehe, eine Komponente funktioniert mal nicht.

    Irgendwie kommt mir die Digitalisierung wie ein schlechter Western vor: Ein paar Schurken lassen vom Saloon aus German's Town springen, während ein feiger Sheriff buckelt. Welche Lobby treibt da ahnungslos-ehrgeizige Politiker vor sich her? Die Datenkraken, die Elektronik-Industrie oder die großen Online-Versender mit Monopol-Allüren?

  5. Anonymous sagt:

    Ich sehe das Mißbrauchszenario mit der Komfortsignatur nicht. Wenn das AIS ein halbwegs sinnvolles Rechte und Rollenkonzept bietet, kann man den Signaturvorgang für MFAs sperren und nur für Arzt Arbeitsplätze freigeben. Außerdem hat eine MFA eine Vertrauensstellung. Wenn die bescheißen will, kann sie das auch mit manigfaltigen Möglichkeiten. z.B. ein Rezept auf einen Patienten vorbereiten, der es nicht angefordert hat, etc…
    Das große Problem sind Patienten, die es nicht auf den Dill bekommen, ihre Dauermedikation frühzeitig zu bestellen. Die stehen dann in der Praxis und wollen sofort das Rezept haben, obwohl sie seit Tagen sehen, dass sich der Blister leert.
    Für die besser Organisierten ist das eRezept ein Segen: Medikament anfordern, bis zu den üblichen Stapelsignaturzeiten Morgens, Mittags, Abends warten und ab in die Apotheke. Für die alten, noch mobilen Menschen ist es perfekt, die sparen sich den Weg in die Arztpraxis.

    Aber natürlich gefällt nicht alles am eRezept.

    Die Geschichte mit den mehreren Personen auf einem QR-Code glaube ich übrigens erst, wenn derselbe QR-Code bei zwei unterschiedlichen Apo-Systemen dasselbe Verhalten zeigt.

    Disclaimer:
    Meine Frau betreibt eine internistische Praxis, ich bin ITler und betreue diverse Arztpraxen. Wir mögen beide Datenschutz, nutzen deshalb weder privat noch dienstlich, Whatsapp, Facebook, etc. Vieles bezgl. der Digitalisierung sehen wir kritisch, was den Nutzen anbelangt, aber es gibt auch einige Vorteile, die nicht unter den Tisch fallen sollten.

    • Günter Born sagt:

      Danke für die Insights – davon leben der Blog und solche Artikel – es ist ein vielfältiges Thema – und die Welt ist halt nicht immer ideal.

    • Psychdoc sagt:

      Privat und beruflich verwende ich ebenfalls weder Whatsapp noch Facebook, etc. Umso erstaunlicher ist es, dass sich die Gematik entschieden hat, Statusmeldungen über Störungen über Whatsapp zu verbreiten:

      https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-stoerungsmeldungen-jetzt-auch-auf-whatsapp

      Aus meiner Sicht rühren auch viele Probleme daher, dass die meisten Praxisprogramme in den 90iger Jahren ihren Ursprung haben und mit der Ziel der Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Mein Programm wurde über 25 Jahre nach verschiedenen wechselnden Vorgaben fortgeschrieben. Im Programm finden sich daher noch Überbleibsel aus früheren Zeiten wie Interbase als Datenbank, wobei das Programm derzeit Firebase verwendet. Über lange Jahre geschah nicht und jetzt geht es Schlag auf Schlag und überfordert Softwarehäuser und Anwender.

      • Pau1 sagt:

        weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt erfolgte schon vor Jahren die Digitalisierung der Zoll-Anmeldungen im Projekt "Atlas". Über Jahre wurde an der Schnittstelle gebastelt.
        Bis es irgendwann eine order-de-mufti gab, ab 31.6.xx werden nur noch digitale Zollanmeldung akzeptiert.(ja, in den Sommerferien)
        Tja, die Softewerker waren froh endlich dieses "fast moving target" mit seinen ständigen Änderungen los zu sein, dann kam am 15. doch noch ein letztete Änderung…
        Es war nicht machbar diese zum Termin bereit zustellen.
        Und so konnte Deutschland eine Woche lang nichts mehr exportieren. Ist nicht sehr aufgefallen, wäre aber nicht nötig gewesen…

        Das Digitale Verfahren war obendrein langsamer, da man erst nach dem Verpacken der Ware den Antrag stellen konnte.
        Beim Papier verfahren lief es parallel, sparte also min 1 Tag.

        Das Ende vom Lied war, das eine Woche lang keine Ausfuhrgenehmigungen erteilt wurden…

    • Pau1 sagt:

      "Für die besser Organisierten ist das eRezept ein Segen: Medikament anfordern, bis zu den üblichen Stapelsignaturzeiten Morgens, Mittags, Abends warten und ab in die Apotheke. Für die alten, noch mobilen Menschen ist es perfekt, die sparen sich den Weg in die Arztpraxis."

      Also ich würde vorschlagen, es irgendwie zu erreichen, das man ein kompletten Satz Medi in Reserve liegen hat.l, wenn man Chroniken ist. Mag die Kasse natürlich nicht.
      Muß man daran, hat man reichlich Zeit für Nachschub zu sorgen.
      Aber:
      Er wird das eRezept doch nicht bekommen ohne vorher im aktuellen Quartal mit der Karte in der Praxis gesehen zu sein?
      Würde mich wundern.
      (Der Drops ist gelutscht, seit dem ein paar assoziale Charakter-chweine unter der Ärzteschaft das System skrupellos kriminell ausgenutzt hatten (fiel nur auf, weil sie in ihrer Gier Verstorbenr "behandelten").. Es waren nur wenige, die allermeisten Ärzte sind zum Glück für das System, charakterstark. Der Staatsanwalt war obvdes Systemfehles sehr überrauscht und erfreut, das es nur so wenige Fälle waren. Er malte einen Kofferclub. In diesem Club gab es einen Raum mit einem Koffer voller Geld. Auf geheime Weise füllte sich dieser Koffer automatisch. Wer den Raum betrat, war allein und wurde nicht beim heraus gehen kontrolliert. Er könnte so viel Geld dem Koffer entnehmen wie er möchte. Die meisten nahmen nur soviel wie ihnen zustand… letztlich musste der Kofferclub die Mitglieds Beiträge erhöhen.)

      • HA-EDV sagt:

        "Also ich würde vorschlagen, es irgendwie zu erreichen, das man ein kompletten Satz Medi in Reserve liegen hat.l, wenn man Chroniken ist. Mag die Kasse natürlich nicht."

        Ist der Kasse im Prinzip egal, das Problem ist eher das Budget. Wenn man es geschickt anstellt, kommt man auch ohne Brechstange dran. z.B. erstes Wiederholungsrezep 1 Woche vorher, danach auf das verfrühte nochmal ne Woche vorher, etc. Das fällt dann irgendwann im AIS unter der Medikamentenreichweite auf. Die Ärzte, die ich kenne juckt das bei den üblichen Wald und Wiesenmedikamenten nicht.
        Die sind froh, wenn der Patient nicht in der Praxis steht und die MFA anblafft, wenn Sie den Patient freundlich darauf hinweist, dass er doch bitte das Rezepttelefon nutzt und 1-2 Tage vorher anruft und er jetzt bis zur Unterschrift eben warten muß.

        Da kommt im Übrigen durchaus vor Urlaubsreisen vor, mehrmonatige Auslandsaufenthalte sind nochmal ne andere Problemzone.

        "Er wird das eRezept doch nicht bekommen ohne vorher im aktuellen Quartal mit der Karte in der Praxis gesehen zu sein?"
        Grundsätzlich nicht, korrekt.
        Aber es haftet der Arzt im Zuge eines sicheren Regresses, wenn er ein Rezept ausstellt, für jemanden der nicht versichert ist, bzw die Kasse gewechselt hat.
        Je nachdem wer es ist, gibt es in Hausarztpraxen durchaus viele Ausnahmen, gerade bei älteren, die z.B. Hausbesuche erhalten oder bei Patienten, die diese Woche eine Medikament benötigen und übernächste Woche (im selben Quartal) einen Termin in der Praxis haben.

        Und das Ersatzverfahren gibt es ja auch noch.

        Ich werde später noch einen Post machen, mit den Vor- und Nachteilen, die wir bezl. eRezept in der Praxis sehen. Das trägt dann hoffentlich dazu bei, das sich jeder in etwas differenzierteres Bild machen kann. Ich werde den Namen HA-EDV nehmen, damit ihr es auseinander halten könnt.

        Disclaimer:
        Meine Frau betreibt eine internistische Praxis, ich bin ITler und betreue diverse Arztpraxen (natürlich auch die meiner Frau). Weiterhin unterstütze ich bei der Verwaltung. Ich gebe hier ausdrücklich den Ablauf in der internistischen Praxis mit Hausärztlicher Versorgung meiner Frau wieder.
        Es liegt in der Natur der Sache, das es je nach Klientel, Fachgebiet, Örtlichkeit und persönlichen Vorlieben der Praxisinhaber woanders, anders aussieht und das weder schlechter noch besser ist, sondern eben anders ;-)

        • Pau1 sagt:

          Seit dem Skandal mit der betrügerischen Abrechnung von inzwischen verstorbenen scheinen solche Ausnahmen nicht mehr möglich zu sein. Die Software spielt da angeblich nicht mehr mit.
          Keine Karte – Kein Rezept. (Behandlung geht schon, aber bis zum Quartalsende muss die Karte vorgelegt worden sein.)
          Ich würde zum Quartalsende mal in die Praxis eines Facharztes weil ich angeblich keine Karte vorgelegt hatte. Ich war aber sicher das. In einem freundlichen Gespräch stellte sich heraus, das die neue Fachkraft alle Kartendaten aller Patienten dieses Quartals gelöscht ode falsch,garnicht, erfasst hatte.
          Also die Karte scheint sehr wichtig zu sein.

          Ob jemand versichert ist, lässt sich auch per Telefon/Fax klären.
          Kostet natürlich mehr Zeit als den Patienten nachhause zu schicken damit er die Karte holt.

    • DVO sagt:

      "Ich sehe das Mißbrauchszenario mit der Komfortsignatur nicht. Wenn das AIS ein halbwegs sinnvolles Rechte und Rollenkonzept bietet, kann man den Signaturvorgang für MFAs sperren und nur für Arzt Arbeitsplätze freigeben. "

      Bitte das Nachfolgende nicht falsch verstehen. ;-)

      Herr Born, u.a., haben schon mehrfach berichtet, wie schlecht es mit der Sicherheit in Praxen im echten Leben aussieht. Obiges Beispiel ist exakt so ein Fall. Auf dem Papier werden alle Voraussetzungen erfüllt. In der Praxis jedoch nicht.

      Wieso nicht? Zum Beispiel wurde das PVS eingerichtet, als es noch keine Telematik-Infrastruktur gab. Damals wurde für den Arzt ein Benutzerkonto angelegt. Alle MFA loggen sich damit ein und arbeiten dem Arzt zu. Hätte man damals für eine MFA ein MFA-Konto angelegt und diese würden seither benutzt werden, gäbe es obiges Problem nicht. Denn MFA-Konten können keine eRezepte signieren. Man nutzt aber keine MFA-Konten.

      Hat man die Konten geändert, als die TI eingeführt wurde? Natürlich nicht. Sicherheit in Arztpraxen = Wunschdenken³. Mehr kann ich hier dazu nicht schreiben.

      Allen ein gutes, neues Jahr! Und herzlichen Dank an Herrn Born für seinen Blog und alles Gute für die Zukunft!

  6. Karl sagt:

    Boah, gute Leute. Diese Form des impulshaften Nacherzählens des subtanzlosen Mêmes "Deutschland/Digital" ist echt endlos ermüdend. Die Kletten sind andere und nicht die Konstitution "deutsch". Mal vorausgesetzt es ließe sich schlüssig und mit Berücksichtigung aller Faktoren vorerst haltbar begründen, dass der Einsatz "Digitaler Rezepte" Probleme löst, die wir vorher schon hatten. Wenn sich bei dem Versuch der Anwendung heruasstellt, dass man "Dinge" nicht beachtet hat und das System reformieren (oder aufgeben) muss, dann macht man das eben solange, bis es stimmt. Für alle Zwischenverfahren sucht man Lösungen. Und falls sich rausstellt, dass wir (zu den Bedingungen = Vernetzte Digitale Systeme mit interessanten Daten _werden_ gehackt oder die nächste Regierung hat's nicht so mit Datenschutz, eher mit Eugenik) das dann doch nicht haben wollen, gibt man's halt wieder zum Guten auf und nimmt denen, die sich daran zu Unrecht bereichert haben Geld, Besitztümer und Jobs wieder weg. Hört mal mit dem Gejammer und inhaltsleeren Mêmes auf. Ist ja grausig.

    • Günter Born sagt:

      Jawoll der Herr – und jetzt kommen "wir" bitte aus dem rosaroten Einhornland zurück in die Wirklichkeit. Zeige mir, wo diese "kraftvollen Lösungen" zügig angegangen werden und denen, die sich zu "Unrecht bereichert haben Geld, Besitztümer und Jobs wieder weggenommen werden".

      Wenn hier zig Mediziner und Apotheker aufschlagen: Funktioniert gut – löst mir dieses und jenes Problem, hätte das Substanz. Aktuell lässt sich halt nur die Geschichte "eRezept" bis zum aktuellen Stand nacherzählen. Wäre ja schön, wenn ab 1.1.2024 gilt: "läuft" … oder was sehe ich falsch.

    • Christoph Morrison sagt:

      Du hast recht was den Punkt
      > Die Kletten sind andere und nicht die Konstitution "deutsch".
      angeht.

      Woanders ist es insgesamt auch nicht besser. Die führen in Punkt A, stinken dafür in Punkt B gnadenlos ab usw. Wo es eigentlich überall ganz gut läuft: Wenn jemand direkt profitiert. Wahllos herausgegriffenes Beispiel: Spanien ist in der Verwaltung eine digitale Wüste, aber "Umweltmaut" (auch ein Verwaltungsprozess) für Barcelona kann man unkompliziert online kaufen.

      Zurück zum Thema: Wer profitiert eigentlich vom eRezept?

  7. Martin W sagt:

    Ich bin Arzt und arbeite seit 2007 in Schweden. Ich habe seitdem ich hier bin noch nicht ein einziges Rezept auf Papier geschrieben. Das „e-recept"-System funktioniert einfach, niemand redet darüber, dass es Probleme mit dem Datenschutz oder nennenswerte technische Probleme gibt.
    Schaut man sich gar nicht in anderen Ländern um? Hier gilt die gleiche Datenschutzgrundverordnung wie in Deutschland. Dass es über 16 später immer noch kein funktionierendes e-Rezept gibt ist mir völlig unverständlich.

    • Günter Born sagt:

      Wäre sehr spannend, warum es in Schweden funktioniert (versuche da Informationen zu bekommen – aber mein Schwedisch ist lausig, und wenn niemand drüber spricht, weil es funktioniert, gibt es auch keine Medienartikel drüber). Hab irgendwo gelesen, dass dies dezentral organisiert sei – so dass die vielen Funktionäre in Deutschland nicht mitreden?

      Immerhin: Der Artikel regt zur Diskussion an und es gibt jetzt auch Stimmen aus der Ärzteschaft sowie von IT-Dienstleistern.

      • Martin W sagt:

        Es ist zentral organisiert. Das Gesundheitsministerium hat eine Behörde für digitale Dienste (eHälsomyndigheten), die die Rezeptdatenbank betreibt. Für diese Datenbank gibt es Schnittstellen für die Dokumentationssysteme der Krankenhäuser und Allgemeinarztzentren sowie für die Apotheken. Hier hat jeder eine eindeutige Personennummer, mit der das Rezept verknüpft wird. Bei der Apotheke weist man sich aus (Die Personennummer steht auf jedem Ausweis, Pass und Führerschein). Der Apotheker gibt die Personennummer ein und bekommt dann eine Übersicht über die verschriebenen Medikamente. Nach der Ausgabe markiert setzt er ein Häkchen an das Rezept, was dann in der Datenbank vermerkt wird. Dauermedikamente wie z.B. Blutdrucksmedikamente kann man für ein ganzes Jahr verschreiben. Der Patient kann sich dann z.B. vier Mal eine Verpackung mit 100 Tabletten bei der Apotheke holen. Erst dann muss das Rezept vom Arzt verlängert werden.

        • Pau1 sagt:

          Das sehr interessant zuhören und hört sich "russisch einfach" an. Danke.
          Allerdings mag man in Deutschland keine staatlichen Stellen,die Daten zu einer Person sammeln.
          Die Deutschen hatten ja 2 mal sehr schlechte Erfahrungen solchen staatlichen Datensammlungen gemacht.
          Das steckt tief drin.

          Das mit dem Langzeit-Rezept ist schon mal ein Punkt, der den Deutschen Kassenärzten wohl nicht gefallen wird.
          Jetzt muss der Patient jedes Quartal antreten zum Durchziehen der Karte (es gab eine Zeit, da konnten Ärzte die Karte simulieren und es fiel nur auf,weil die Techniker mal ihre Daten mit denen der KV korreliert hatte und dabei herauskam, das die Patienten schon jahrelsngvtotvearen…und es gibt die Quartalspauschale.

          Genauso Geldmacherei ist, wenn ein Medikament prinzipiell immer 2 pro Tag eingenommen werden muss. Es gibt weder eine 200er Packung noch darf der Arzt 2 Packungen auf 1 Rezept schreiben.
          2 Rezepte könnte er zwar ausstellen aber ein Rezept gilt nur 28 Tage, das ist auch beim eRezept weiterhin so, auch wenn man Chroniker ist und eine gute Compliance hat…

    • Wil Ballerstedt sagt:

      > Schaut man sich gar nicht in anderen Ländern um?

      Nein, es sei denn, um sich selbst zu beweisen, dass das High End Tec Deutschland es wieder tausend Mal viel mehr besser kann.

      Und wenn die Ampel so weiter macht, zumindest mit ihrem öffentlichen Auftreten, kommt wieder die gute alte CDU ans Ruder. Dann wird wieder alles angehalten und verwaltet.

      *Duckundwech*

  8. Bernd sagt:

    eRezept ab 2024 ist mir völlig egal!
    Alles nur noch Hypochonder hier in "DE"?!
    Ich war seit 61 Jahren nicht bei einem Arzt bzw. krank geschrieben war ich noch nie.

    • pau1 sagt:

      Warte ab.
      Alles nur eine Frage der Zeit.

      • Bernd sagt:

        Mit 100 ist noch lange nicht Schluss..
        #pau1: Dass sich die Lebenserwartung in den vergangenen 16 Jahrzehnten in etwa verdoppelt hat, liegt sicher auch an Fortschritten bei Ernährungssicherheit, Hygiene und der medizinischen Versorgung. Meine Lebenserwartung die ich tatsächlich erwarten kann, hängt natürlich von vielen Faktoren ab: etwa zu einem Viertel von unseren Genen bestimmt, bei uns in der Family werden alle im Durchschnitt 108 Jahre alt. Dazu kommen sicher auch Umwelteinflüsse aller Art, Ernährung, Fitness und psychische Gesundheit. Letzteres spielt eine große Rolle, aus meiner Sicht. Psychische Erkrankungen, aber auch Stress und Einsamkeit gibt es bei uns in der Family nicht. Innere Zufriedenheit und ein aktives Sozialleben haben sicher auch einen sehr positiven gesundheitlichen Effekt.

        #Luzifer: Ich zahle brav seit den 70er das "Max." in die gesetzliche Krankenversicherung ein und hatte und habe nie die Absicht in eine private KV zu wechseln, kein Problem für mich, nur so kann das für alle funktioniern.

        #Wil: Das kann sich keiner aussuchen!

        "Guten Rutsch" euch allen!

    • Luzifer sagt:

      perfekt! schön Beiträge gezahlt und keinen Cent gekostet ;-P da sage ich Danke fürs finanzieren ;-P

    • Wil Ballerstedt sagt:

      Ganz toll, große Leistung, echt. Dürfen andere dafür sterben?

  9. Anonymous sagt:

    Wie fast immer in letzter Zeit werden hier "Pflicht" und "Zwang" verwechselt, bzw. vertauscht!

    • Bernd B. sagt:

      Was, genau, wollen Sie eigentlich ausdrücken?
      Sie sind der Erste, der hier das Wort "Zwang" überhaupt in den Mund nahm.

      Und in der Praxis ist eine Pflicht spätestens dann ein Zwang, wenn der Verstoss strafbewehrt ist, da hilft alle Rabulistik der Propagandisten nichts.

  10. HA-EDV sagt:

    Disclaimer:
    Meine Frau betreibt eine internistische Praxis, ich bin ITler (so richtig gelernt und nicht der Sohn/Nachbar, der sich auskennt) und betreue diverse Arztpraxen (natürlich auch die meiner Frau).
    Weiterhin unterstütze ich bei der Verwaltung.
    Ich gebe hier ausdrücklich den Ablauf in der internistischen Praxis mit Hausärztlicher Versorgung meiner Frau wieder.
    Es liegt in der Natur der Sache, das es je nach Klientel, Fachgebiet, Örtlichkeit (Villenvirtel versus sozialer Brennpunkt, Großstadt, Dorf) und persönlichen Vorlieben der Praxisinhaber woanders, anders aussieht und das oft weder schlechter noch besser ist, sondern eben anders ;-)

    Ihr müsst das nicht alles lesen. Tut mir nur bitte einen Gefallen, wenn ihr euch die Zeit nehmt und Fragen stellen möchtet macht das gerne, verzichtet auf den Weltschmerz, den ich hier aus vielen Kommentaren lese.
    Ich gebe hier die Sicht aus der (im wahrsten Sinne des Wortes) Praxis wieder, so wie wir es täglich erleben.
    Es könnte helfen, mal die Sichtweise der "anderen" Seite einzunehmen. Ich hab die, denn ich bin auch Patient und finde als solcher vieles total daneben.
    Eins ist ja wohl hoffentlich den meißten klar, die Zusammenarbeit und das Verständniss zwischen Leistungserbringern und Leistungsnehmern im Gesundheitswesen sollte stark zunehmen, sonst sieht das düster aus in den nächsten Jahren und nicht alle Leistungserbringer sind Abzocker, bei weitem nicht. Bei Patienten ist das auch so.

    —————————————————————————-

    Zunächst die groben! Workflows bezgl. ausstellen von Rezepten.
    Die mit * behandle ich in diesem Post.

    *1. Pat kommt geplant in die Sprechstunde und hat einen leiblichen Termin beim Arzt.
    *1b.Pat ist geplant in der Video oder Telefonsprechstunde beim Arzt.
    2. Pat benötigt Medikament (Dauer- oder Bedarfsmedikation) und steht ungeplant in der Praxis.
    2b.Pat benötigt Medikament (Dauer- oder Bedarfsmedikation) und der Pflegedienst, Angehöriger steht ungeplant in der Praxis.
    3. Pat benötigt Medikament (Dauer- oder Bedarfsmedikation) und bestellt per Rezepttelefon oder Mail (ist uns egal, wir antworten aber aus rechtl. Gründen nicht per Mail).
    3b. Pat benötigt Medikament (Dauer- oder Bedarfsmedikation) und Pflegedienst, Angehöriger oder Heim bestellt per Rezepttelefon oder Mail oder KIM (ja und leider auch nicht selten per Fax).
    *4. Arzt macht Haus- oder Heimbesuch
    *5. Arzt hat Abends / Nachmittags die Laborwerte vom Morgen erhalten und sieht dringenden Bedarf die Medikation anzupassen und zwar unverzüglich.

    Das Ganze dann noch fürs Hilfsmittel oder Behandlungen. Aufgeteilt nach eGK wurde bereits eingelesen oder noch nicht. Zu guter letzt noch das Problem mit nicht lieferbaren Medikamenten, wenn eine Medikamentation auf links gedreht werden muß.

    4. Im Haus- oder Heimbesuch wird wie bisher handschriftlich das Rezept ausgestellt (Stammdaten hat die MFA vorher eingedruckt) und gut ist. Ja, würde auch technisch gehen, aber ehrlich das geht so wirklich am allerschnellsten und ausfallsichersten.

    Die anderen Punkte (*) sind einfach abzuhandeln.
    Im direkten (virtuellen) Arzt-Patienten-Kontakt (APK) wird die Medikation besprochen, der Medikamentenplan ausgedruckt (oder beim Pat handschriftlich ergänzt bis er wieder in der Praxis war oder die Einnahmehinweise aufs Rezept geschrieben.
    Das eRezept wird ausgestellt und SOFORT signiert und bei uns nicht mehr ausgedruckt.
    Interessanter Weise haben die betagteren damit überhaupt kein Problem, denen wird erklärt ihr Rezept ist JETZT auf der Karte, bitte Karte in der Apotheke abgeben. (ist technisch anders, ja, aber das interessiert den Pat nicht)
    Es haben die Patienten ein Problem, die mal wieder ihre Karte nicht dabei haben (die EC-Karte für den Supermarkt vergessen die nie). Da wird dann auch mal das eRezept gedruckt oder auf Wunsch. Ca 1 von 20.

    Bei diesen Wokflows gab es Anlaufschwierigkeiten, sie laufen nicht zu 100% perfekt, sind aber ansonsten völlig problemlos bei uns.

    Hauptproblem waren zu alten Daten im AIS wegen seit Jahren ausgestellter Wiederholungsrezepte mit Medikamenten, die es genau so nicht mehr gibt. Es wurde also z.B. Blutdrucksenker 10mg mit der Pharmazentralnummer (PZN) 4711 verordnet und das Medikament mit der PZN ist seit Jahren aus dem Vertrieb. Das stört beim Rosa Rezept nicht, weil die da nicht drauf steht und der Apotheker eben die passende Transferleistung erbracht hat. Jetzt geht das nicht mehr so.

    Vielleicht liest hier ein Apotheker mit: Könnt ihr das nicht wie bisher austauschen, es darf (muß) ja seit Jahren das Medikament ggf ausgetaucht werden bzgl Rabattverträgen. Da gabs auf jeden Fall einige Probleme.

    Aber gut, dann muß man halt die Neuverordnung mal (in unserem Fall aus ifap) machen. Das braucht deutlich länger und hat zu Frust bei allen geführt, aber das schleicht sich ja raus mit der Zeit. Wir haben übrigens mit einem Arbeitsplatz im Juni mit dem eRezept bei ausgewählten "Spielkindern" unter den Patienten gestartet.

    Die Worklflows haben wir abgehakt unter: Funktioniert gut.

    Vor- und Nachteile:
    Zur Einschätzung:
    In 2023 wurden knapp 20.000 "alte" Rezepte ausgestellt. (grün, blau, Rosa, BTM) davon aber nicht unerhebliche Änderungen wegen Medikamentenengpass. Die kann ich aber nicht raus filtern. Zusätzlich wurden ca. 1000 eRezepte ausgestellt.
    Die Zahlen sind schlecht vergleichbar, denn ein altes Rezept kann mehrere Medikamente enthalten, ein eRezept immer nur eins. Umgangssprachlich wird zwar von eRezept gesprochen, wenn mehrere Medikamente drauf sind, technisch ist es aber anders.

    Da sind wir auch schon bei einem Vorteil. Wenn früher von drei Medikamenten auf einem Rezept eins nicht lieferbar war, musste man wieder zur Apotheke, denn es war nicht teilbar. Mit dem eRezept kann der Apotheker nur das Medikament runter nehmen, welches da ist und man kann woanders hin gehen.

    Wir haben 12 Drucker mit je 3 Schächten in der Praxis. In mehreren Zimmern zwei Stück nebeneinander. Dank eAU und eRezept können wir hoffentlich bald den Bestand minimieren. (Derzeit grünes Rezept, blaues Rezept, Rosa Rezept, DIN A4, DIN A4 Blankoformularpapier, DIN A5 Blankoformularpapier.) Jeder der ITler hier, der mit Druckersteuerung zu tun hat, wird meine Freude nachvollziehen können. Einen guten, alten Nadeldrucker für BTM-Rezepte gibt es auch noch.
    Für uns ein klarer Kostenvorteil und Komplexitätsverminderung an der Stelle.

    Großer Vorteil: wenn AdHoc Abends bei der Tageskontrolle aus dem Homeoffice die Blutwerte kontrolliert werden, kann der Patient sofort zur Apotheke gehen, das war sonst immer ein Riesenproblem: Pat Anrufen, welche Apotheke hat offen, Fax mit "Bitte, Bitte" an die Apotheke, vorher raus finden welche Apotheke was da hat, etc.
    Apotheker lösen ein Rezept auf Faxbasis immer auf eigenes Risiko einer Retaxation ein, die brauchen bisher zwingend das Original, ist also ne Vertrauenssache. Im Dorf simpel, wenn man sich kennt, in der Großstadt nicht.

    Weiterer Vorteil: Verlorene, verbummelte, Rezept können gesperrt werden. Es kann nachgesehen werden, ob es eingelöst wurde.
    Das sind natürlich auch in gewisser Weise Nachteile, je nach Sichtweise.
    a
    Löst es insgesamt Probleme: Ja, macht es neue: Natürlich.
    Kommt auf die persönlichen Vorlieben an. Wir sehen viel gutes, fremdeln aber auch mit einigem.

    Unser Fazit: Ja, könnte was gutes draus werden. Ist auf jeden Fall den Versuch und die Geburtsschmerzen Wert.

    Morgen Schreibe ich was zu den Fällen 2x und 3x. Die sind leider etwas Konfliktgeladener, nach meiner Einschätzung/Beobachtung.

    • Pau1 sagt:

      12 Drucker?
      So etwas habe ich noch bei keinem Arzt gesehen.
      Auch in einer Gemeinschaftspraxis von 4 Ärzten in 5 Behandlungszimmern inkl. Labor. Vorne an Tresen sind 2 Nadeldrucker, da wird gedruckt.
      Der Arzt gibt mir das abgezeichnete Blanko Rezept mit, eine der Damen packt es in den Drucker und mein Rezept ist fertig. Während des Drucks kann der Arzt schon den nächsten Patienten ausführlich befragen.
      Habe ich keinen Artztermin (neuerdings muss ich tatsächlich Termine machen, Jahrzehnte zuvor klappte das immer auch ohne.) Drückt die Dame am Tresen das Rezept und reicht es dem Arzt beim nächsten Patienten mit rein, oder wenn der aus anderen Gründen aus seinem Zimmer kommt.
      Evtl. hat noch das EKG einen Drucker.
      Aber wozu braucht man 12 Drucker?
      Dann sitzt der hochqualifizierte Arzt mit dem Patienten zusammen vor dem Drucker und warten?
      Irgendwie verstehe ich da etwas nicht.

      • HA-EDV sagt:

        "12 Drucker?
        So etwas habe ich noch bei keinem Arzt gesehen.
        Auch in einer Gemeinschaftspraxis von 4 Ärzten in 5…"

        Nun ja, das wundert mich nicht. Ich hatte ja Eingangs geschrieben: "… Es liegt in der Natur der Sache,… woanders, anders aussieht" Ich kenne Praxen mit 25 Druckern.

        Hier ist es so: Es gibt 4 Zimmer mit 8 Druckern, Aufteilung der Schächte siehe oben" dann den Empfang mit 2, Labor einer, Verwaltung einer. Etikettendrucker hab ich eh schon weggelassen in der Aufzählung, Homeoffice auch.

        Ist eine Frage der interne Abläufe und Vorgaben der ärztlichen Leitung und kann deutlich abweichen.
        1: Es gibt unter keinen Umständen jemals ein ärztlich unterschriebenes Blankoformular. Schon garnicht bekommt es ein Patient, der damit nach Hause geht und sich seinen eigenen Ausdruck machen kann. Die Unterschrift darf erst geleistet werden, wenn der Text drauf steht. Damit noch einmal Endkontrolle, dass der Pat das korrekte Schreiben erhält.

        2: Wenn der Patient mit dem APK fertig ist, soll er zügig die Praxis verlassen können und braucht nicht am Empfang zu warten, bis die MFA folgende Schritte machen muß:
        Wer ist das
        was für Drucke sind für ihn im Spooler
        Formular raus kramen (gibt dutzende)
        Einlegen
        Drucken
        ggf 2-5 Mal pro Pat.
        Das dauert definitiv zu lange

        möglicher Ablauf bei einem APK:
        Rezept rosa
        Rezept grün
        Medikamentenplan (DIN A4)
        Überweisung (DIN A5 Sicherheitspapier)
        selten DIN A4 Sicherheitspapier (z.B. Verordnung häusliche Krankenpflege)
        vielleicht noch ein Hilfsmittel (nochmal Rosa)
        ggf Physiotherapie (DIN A5 Sicherheitspapier)
        vielleicht eine AU (das Exemplar für den Pat drucken wir immer aus, das geht zu oft schief mit der elektronischen Übermittlung)
        Die MFAs bedanken sich herzlich, wenn Sie das zu den dauerklingelnden Telefonen zwischendurch machen sollen. Und ich wette, es bekommt mindestens einmal am Tag jemand den falschen Ausdruck.

        Bei den üblichen Druckern mit drei Schächten gibt es keine sinnvolle Aufteilung ohne das Papier in den Einzelblatteinzug muß. Alle in der Praxis haben keine Lust auf Papierhandling. Dafür ist die Zeit zu kostbar.

        Weiterhin ist es im Betrieb aktuell egal, ob ich da zwei Drucker oder einen hinstelle. Verbrauchsmaterial ist dasselbe, Anschaffung zu vernachlässigen, da die Abnutzung sich verteilt. Sieht aber natürlich hässlich aus.

        Aber das ist ja ein gutes Beispiel, für "Es liegt in der Natur der Sache…anders ist" Ich kenne keine einzige Praxis mehr, die den Nadeldrucker für etwas anderes als BTM benutzt". Alleine für die verpflichtende eAU ist ein Laserdrucker im Störfall Pflicht, weiterhin für den Medikamentenplan" und eRezept sowieso.

        Details zu den Formularen kann man hier nachlesen:
        https://www.kbv.de/html/formulare.php

        • Pau1 sagt:

          "iEs gibt unter keinen Umständen jemals ein ärztlich unterschriebenes Blankoformular. "

          Das hatte mich auch gewundert.
          Kann natürlich sein, dass ich da so bekannt bin?
          (Ich werde auch ohne Karte vorgelegt zu haben von den meisten MFA mit Namen begrüßt.
          Erstaunlich/bewundernswert, die haben da bestimmt über 2000 Patienten, und werden keinen Bluetooth-Scanner haben, der in Hotels in der Rezeption anhand der MAC Adresse die richtige Seite der Stammkunden aufschlägt…
          Die MFAs sind sehr relaxed, Motto: Warum sollten wir uns selbst schlechte Laune machen? Sieht man leider nicht oft.
          Wenn ich (wieder) am Schalter stehe, muss da nicht viel geblättert werden. Die Zuordnung scheint die Praxis software zu regeln. Es sind auch bis zu 4 Ärzte da. Es gibt nur ein Doppelzimmer, in dem der Patient auf den Arzt wartet. Die anderen sitzen statisch in "ihren" Zimmern und holen sich die Patienten vom Flur rein.
          Naja kann jeder anders machen.
          Der Nadeldrucker war ja für die AU nötig. BTMs brauche ich noch nicht. Ist halt normales Zeugs und es würde mir auffallen, wenn da weder mein Name noch meine Medis draufstehen.
          Aber das ist ja jetzt vorbei. Wobei mein Arzt mich über das eRezept noch nicht informiert hat…
          Wenn ich zum Abholen der Medikamente meine Krankenkassenkarte bräuchte,wäre es ja schon schön, wenn ich die auch außerhalb des Quartalabfangs dabei hätte um sofort die Medikamente abholen zu können.
          Danke für Deinen Blick von der anderen Seite.

  11. Micha sagt:

    Wie läuft das dann ab wenn man kein Smartphone besitzt? Bekommt man dann das Rezept als QR Code weiter ausgedruckt? Oder wird es ein weiteres Hilfsmittel wie zusätzliche Chipkarte oder Transponder geben?

    Ich nutze zum Telefonieren ein bald 18 Jahre altes Nokia. Wenn dieses mal einen Defekt hat oder das 2G Netz abgeschaltet wird, werde ich mir wahrscheinlich ein 4G oder 5G Tastentelefon kaufen.

    • HA-EDV sagt:

      Du steckst in der Apotheke Deine eGK ins Lesegerät und darüber wird das Rezept abgerufen. Sonst wird nichts benötigt. Oder Du bittest um einen Ausdruck, richtig brauchen tust Du den aber nicht.

    • ARi sagt:

      in der Apotheke reicht es die Chipkarte vorzulegen. Finde ich eigentlich sehr praktisch.

      • Micha sagt:

        Ok. Das würde also bedeuten das der ganze App Wahnsinn gar nicht nötig ist.

        Dann wäre es tatsächlich einfacher als vorher. Einen Zettel weniger zu haben, dem man verlieren kann, ist positiv zu bewerten.

        Weshalb wird dann die App Schnittstelle mit QR Code entwickelt, wenn diese scheinbar für den Prozess nicht benötigt wird?

        • Pau1 sagt:

          "Weshalb wird dann die App Schnittstelle mit QR Code entwickelt, wenn diese scheinbar für den Prozess nicht benötigt wird?"

          Vielleicht, weil man eher das Handy dabei hat als seine Versicherten Karte?
          Ich habe schon immer meine Rabattkarten als Fotokopie in der Geldbörse gehabt. Manche Kassiererin guckte zwar sparsam, aber es funktioniert und reduziert die dicke der Geldbörse enorm.
          Dann habe ich Fotos der Barcodes im Smartphone gehabt und der letzte Schrei ist, die Karten ins Google Wallet einzuspeichern.
          Bezahlt wird auch per NFC, viel zuverlässiger und schneller als früher mit einstecken der Karte.
          Da würde es ja nicht passen, wenn ich nur zum Abholen meiner Medikamente eine Karte mit Schleppe müsste. Das geht schief. Ich kenn mich doch.

          • Anonymous sagt:

            Und wenn jemand anders für Dich was abholen muss, weil Du selbst nicht in die Apotheke kannst, gibst Du dem Dein Handy mit?

            • Pau1 sagt:

              Das ist ein Punkt.
              Android 14 hat ein User Management, vielleicht aus dem Grund?
              Man kann das Rezept auch ausdrucken, mit QR code, oder?
              In Schweden muss ich ja dann auch meinen Perso zum Abholer bekommen, und vertrauen daß er wieder kommt.
              Hier kann ich mir jedes Medikament ohne Aufpreis ins Haus bringen lassen.
              Das muss ja auch mit eRezept funktionieren…

              (Für den Fall dass ich in mein Handy vergessen habe, habe ich ja noch die Kopien in der Geldbörse und eine dingliche Kreditkarte.)

              Papier hat schon so seine Vorteile.

  12. Pau1 sagt:

    Übrigens ist das eRezept ja noch harmlos.
    Unser Gesundheitsminister hat vor 14 Tagen, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, die ePA mit opt-out durchgedrückt und für die Pharmazeutische Industrie die, angeblich end2end verschlüsselten, Daten für Forschungszwecke freigegeben. Unis dürfen auch an die Klartextdaten Ran, wie sollten sie denn mit verschlüsselten Daten forschen?
    Das mit der pseudonymisierung klappt bei Gesundheitsdaten nicht so wirklich gut.
    Zentral wird bei den Krankenkassen gespeichert, die auch für Backup zuständig sind.
    Was kann da schon schief gehen? (Bitmark?)

    beim 37c3 gab es heute einen passenden Vortrag…

  13. Günter Born sagt:

    Auf Facebook hat sich ein Nutzer gemeldet und gibt an, dass er den obigen Artikel gelesen habe. Zitat: "Ich kann das nur aus meinen Erfahrungen unterstreichen. Hatte erst gestern ein Gespräch mit einem Kinderarzt und einer Apo von mir. Das Grauen geht ja noch weiter: mit den Pflegeheimen etc. Da gibt es jetzt schon im Vorfeld Diskrepanzen."

    Zum Thema Rezeptmissbrauch gibt der Leser folgendes zu Protokoll: Theoretisch sei es es in den Praxissoftwares die er so kennt vorgesehen, das die Nutzer die auch die Komfortsignatur verwenden dürfen als Arzt im System deklariert werden müssen. Dann hat man natürlich wieder das Thema das die / der MFA wieder die Rezepte ausstellen und fertig machen soll – und wenn der/die MFA das Recht bekommt, dann auch Rezepte ausstellen und signieren kann, ohne das sie vom Arzt / Ärztin geprüft sind. Hier haben wir natürlich wieder das Spannungsfeld: Im Prinzip mit der Arzt / die Ärztin der angestellten MFA-Kraft vertrauen.

    Der Leser (ist wohl IT-Dienstleister im Medizinbereich) schloss seinen Kommentar auf Facebook mit folgender Bemerkung ab: "Ich bin gespannt wie die kommenden Wochen werden, in dem Disaster TI."

    Ansonsten an dieser Stelle mein expliziter Dank für die Kommentare aus diesem Bereich mit geschilderten Erfahrungen von IT-Dienstleistern und Ärzten. Ergibt ein vielstimmiges Bild der Sachlage in den Praxen. Das Bild einzufangen und die Diskussion darüber anzustoßen ist ja Ziel des obigen Artikels.

    • HA-EDV sagt:

      "..Theoretisch sei es es in den Praxissoftwares die er so kennt vorgesehen, das die Nutzer die auch die Komfortsignatur verwenden dürfen als Arzt im System deklariert werden müssen. Dann hat man natürlich wieder das Thema das die / der MFA wieder die Rezepte ausstellen und fertig machen soll – und wenn der/die MFA das Recht bekommt, dann auch Rezepte ausstellen und signieren kann, ohne das sie vom Arzt / Ärztin geprüft sind."

      Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Text richtig verstanden habe, hier im groben der Ablauf bei uns. Zu unterscheiden ist vorbereiten und signieren.

      Die MFA bereitet das Rezept vor: Alle bestellten Medikamente kommen drauf, als Verordnungsmuster schreibt sie Dj drauf "Bedeutet: gemäß Medikamentenplan".
      Sie SPEICHERT das Rezept, signieren kann sie nicht. Im Rechte und Rollenkonzept verhindert.
      Die Rezepte landen in einem Auftragssammler. Ca 50 am Tag. Morgens vor der Sprechstunde, Mittags während der Pause, Abends nach Praxischluss geht der Arzt in dem Sammler und kontrolliert und ändert die Rezepte ggf. auch Verordnungsmuster! Wenn es sich gegenüber dem Medikamentenplan ändert wird dann aus dem Dj das konkrete Verordnungsmuster.
      Danach werden alle mit der Stapelsignatur (nicht Komfortsignatur) in einem Rutsch signiert und versendet. Die Stapelsignatur erfordert vor jedem Vorgang die einmalige Eingabe der PIN und natürlich den gesteckten Arztausweis.

      • DVO sagt:

        Ich habe eben zu Ihrem Beitrag oben einen Kommentar geschrieben.

        https://www.borncity.com/blog/2023/12/30/erezept-ab-2024-verpflichtend-ungereimtheiten-fhren-zum-desaster/#comment-167991

        In unserem PVS gibt es verschiedene Konten, deren Rechte, usw. sich unterscheiden.

        Ein MFA-Konto kann keine eRezepte signieren. Einem MFA-Konto kann man natürlich auch keinen eHBA zurodnen.

        Erstellt man als Arzt ein eRezept und hat die Komfortsignatur aktiviert, wird der Vorgang mit "signieren und beenden" automatisch abgeschlossen.

        Will man nicht signieren, zB weil die eGK noch nicht vorlag und der Patient erst heute Mittag vorbeikommt, muss man das Verordnungsmodul über das Kreuz im Fenster oben rechts beenden. Man darf also nicht auf "signieren und beenden" drücken.

        Das eRezept steht dann im Krankenblatt und liegt in der Liste der unsignierten Rezepte vor.

        Sobald die eGK eingelesen wurde, ändert sich das eGK Symbol in der Zeile für dieses eRezept in der Liste zum Signieren. Jetzt kann man dieses und die anderen, bei denen dies auch der Fall ist, auswählen und per Komfortsignatur mit einer Aktion signieren und versenden.

        # Exkurs – Sidekick zur Infrastruktur in Apotheken

        Da der Ausdruck des Tokens unnötig ist, wenn der Patient in der Apotheke seine eGK vorlegt, entsteht dort ein anderes Problem. Wie viele Kartenlesegeräte hat eine Apotheke?

        "Unsere", einen Stock tiefer hat zwei. Eines davon am Schalter. Da die eGK dort eingelesen werden muss, sind die anderen Arbeitsplätze am Schalter in dem Moment nutzlos.

        Druckt man den Token aus, hat die Apotheke einen anderen Weg zur Verfügung, sie kann ihn scannen, um an die Verordnungen zu kommen. Wie viele Arbeitsplätze das können, weiß ich jedoch nicht.

        Neue Kartenlesegeräte werden aktuell nicht angeschafft.

        Die gematik schreibt, dass die Daten zwischen der eGK und dem KLG kontaktlos per NFC ausgetauscht werden können.

        Da es beim Stecken der Karten immer wieder zu erheblichen Problemen kam und ab und zu noch kommt, zumindest bei den Orga Geräten, würden viele gerne auf die kontaktlose Datenübertragung ausweichen.

        Doch welches KLG kann dies aktuell? Mir ist keines bekannt.

        • HA-EDV sagt:

          "Ich habe eben zu Ihrem Beitrag oben einen Kommentar geschrieben."

          Ja, hab ich gesehen. Wollte gerade was zum Teil 2 unserer Workflows schreiben.

          Ich habs auch nicht falsch verstanden, ich hab je geschrieben man "kann". Das es in vielen Praxen furchbar aussieht ist mir bekannt, aber die Probleme sind ausnahmsweise keine der Gematik und verschlechtern sich nicht gegenüber vorher, sie bleiben gleich schlecht oder gleich gut.

          Bzgl. Ihres AIS werde ich mit den Automatismen zu "Karte liegt vor" oder nicht, neidisch. Das hiesige kann das (hoffentlich: noch) nicht.

          Bezgl NFC:
          Ich halte nach jedem Update des Cherry ST-1506 freudig eine eGK an den NFC-Leser…. nix tut sich.

          Ich kenne auch keins welches NFC macht und das wäre so gut zu haben.

          In der Apotheke hier war auch eine lange Schlange am einzigen Schalter mit Lesegerät.

  14. s240102 sagt:

    Das liest sich so, als ob jetzt plötzlich das Chaos ausbricht.

    Dabei werden schon länger E-Rezepte ausgestellt: laut statista inzwischen knapp 8 Mio. (Stand Ende November '22, https://de.statista.com/infografik/31287/elektronisches-rezept-und-elektronische-patientenakte-in-deutschland/). In den Apotheken war die notwendige Infrastruktur schon lange vorhanden. Erst mit der beginnenden Nutzung sah man die Probleme z.B. in der Software. Diese wurden weitgehend behoben und das Personal hat inzwischen auch Erfahrung.

    Mit dem E-Rezept werden analoge Abläufe digital umgesetzt. Andere Medikamente als verordnet können abgegeben werden – mit entsprechender Dokumentation im E-Rezept (z.B. pharmazeutischen Bedenken, nicht lieferbar).

    Wichtig ist die Verfügbarkeit der Dienste und Anpassung der Serverleistung. Wenn z.B. der Krankenkassenserver nicht erreichbar ist, kann das E-Rezept nicht über die eGK abgerufen werden. Da es auf dem Telematikserver liegt, kann es über die anderen Wege (Ausdruck, Gematik-App, nach Anruf bei Arzt per KIM?) eingelöst werden.

  15. Martin sagt:

    Ich habe mir mal die Mühe gemacht und am Laptop sortiert nach Datum alle Bewertungen der E-Rezept-App seit Anfang Dezember durchgelesen und auch auf der Seite der gematik die FAQ studiert.

    Ergebnis: Je nach Smartphone-Modell muss man sich nach 12 h wie beim ersten Mal in der E-Rezept-App komplett neu anmelden (bei den allermeisten) – oder eben nicht. Also beispielsweise über NFC mit der Gesundheitskarte und ihrer zugehörigen PIN. Smartphones mit einer besonderen Sicherheitsausstattung können die Daten der Gesundheitskarte, samt PIN, aber speichern. Da macht das Smartphone diesen erneuten Anmeldeprozess über die intern gespeicherte Gesundheitskarte dann selbständig.

    Die FAQ der gematik spricht von einem zusätzlichen Sicherheits-Chip, den das Smartphone haben muss und stellt eine Exceltabelle mit den entsprechenden Smartphones zur Verfügung. Die ist aber erstens offenbar nicht komplett und auch nicht aktuell. Beispielsweise fehlt die Galaxy S23 Reihe, welche dies mit Sicherheit ebenfalls unterstützt.
    https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/faq/faq-detail/warum-werde-ich-nach-12-stunden-automatisch-von-der-e-rezept-app-abgemeldet
    https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/media/erezept/Medien/Dokumente/gematik_uebersicht_smartphones_sicherheitschips_.xlsx

    Nach einer Suche zu den verschiedenen Eigenschaften von Samsungs Knox komme ich zu folgendem Schluss:
    Vergleiche ich die in der Liste der gematik genannten Samsung-Geräte mit denen, die Samsung zu der jeweiligen Knox-Art nennt, gehe ich davon aus, dass das entscheidende Merkmal "Knox DualDAR" ist, welches das Gerät unterstützen muss.
    (Zitat: "DualDAR is supported on the Galaxy S10, N10, S20, and subsequent flagship models, and is compatible with Android FBE.")
    Das "Galaxy XCover6 Pro" steht allerdings auch in Samsungs Liste der unterstützten Geräte (siehe Link im nächsten Absatz).

    "Knox Vault" (mit eigenem Prozessor) kann es nämlich nicht sein, denn Samsung listet hier die S10 Reihe nicht auf, die aber in der Liste der gematik steht. Die anderen Knox-Varianten können es auch nicht sein, denn da listet Samsung auch Geräte aus der A- und der M-Reihe, die wiederum bei der Auflistung der gematik komplett fehlen. Somit bleibt eben nur "Knox DualDAR" übrig.
    https://www.samsungknox.com/de/knox-platform/supported-devices
    https://docs.samsungknox.com/admin/fundamentals/whitepaper/app-and-data-protection/dualdar-encryption/
    https://docs.samsungknox.com/admin/fundamentals/whitepaper/core-platform-security/sensitive-data-protection/#sdp-protection-of-apps

    Ich habe im Zuge der Recherche auch gelesen, dass der mobile Personalausweis, also die Speicherung des Personalausweises auf dem Smartphone, derzeit auch nur von Samsung und nur von einigen Geräten der S-Serien unterstützt wird. Es sei aber mittelfristig (was soll man darunter verstehen, 5 Jahre?) geplant, generell den eSIM-Chip dafür zu nutzen. Zitat: "Auf günstigen Smartphones ohne Secure Element sollen die Nutzer die Ausweisdaten mittelfristig im eSIM-Chip ablegen können, was ähnlich sicher ist."
    https://www.heise.de/news/E-Perso-fuer-Samsumg-Smartphones-7536749.html

    Das sollte meiner Auffassung nach dann natürlich auch für die Gesundheitskarte funktionieren.

    Gesamtfazit für mich: Mein Samsung Galaxy unterstützt weder Knox DualDAR, noch eSIM und deshalb installiere ich mir die E-Rezept-App erst gar nicht und lasse mir dann von den Praxen eben immer den Zettel ausdrucken. Natürlich braucht man den nicht, um Rezepte einzulösen, da ja alleine die Gesundheitskarte reicht. Aber ich will vorher wissen, ob das Richtige rezeptiert wurde (Packungsgröße und Wirkstoffkonzentration), oder um es eventuell von einer Online-Apotheke liefern lassen zu können. Dazu braucht man die App nämlich nicht. Den QR-Code kann man auch einfach normal abfotografieren und das Bild zur Apotheke hochladen, wie ich für die Recherche bei einigen Apotheken lesen konnte.

    Edit: Kurios finde ich ja, dass z. B. das KAAN A1 untertützt wird. Phonesdata hat übrigens keines der 3 Exoten in seiner Datenbank. Da muss man allgemein im Netz suchen.
    https://www.mobosdata.com/phone/kaan-a1/

    • Martin sagt:

      Nachtrag:
      Mir fiel gerade auf, dass in der Excel-Tabelle der gematik das Oppo A5 doppelt und bei Samsung mehrere Modelle doppelt, dreifach und sogar vierfach drinstehen. Einen schönen Überblick darüber hat man, wenn man nach der zweiten Spalte sortieren lässt. Das könnte man ja mal tun, bevor man die Tabelle zum Download online stellt. Insgesamt sind es 42 Zeilen mit Duplikaten, die man löschen kann. Das macht die Liste ja auch für den Ersteller übersichtlicher.

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