Automobile IT-Fehlentwicklungen: Touchbedienung als Risiko; Datenerfassung als Falle für Besitzer

VW-KäferIch habe mal ein besonderes Artikellogo für den Beitrag ausgewählt, weil wir seinerzeit mit einem VW-Käfer im grünen Bereich waren. Die letzten Tage sind mir einige automobile Fehlentwicklungen untergekommen, die zeigen, wie es nicht laufen sollte. Die allgegenwärtige Touchbedienung in Fahrzeugen wächst sich zum Sicherheitsrisiko aus und eigentlich müsste das Kraftfahrtbundesamt einschreiten. Nun könnte NCAP ab 2026 ein Umdenken bei Fahrzeugherstellern einleiten, wenn es Punktabzug wegen fehlender Bedienelemente gibt. Und G.M. hat bestätigt, dass gesammelte Fahrdaten (von Leasing-Fahrzeugen) in den USA an Data-Broker weitergegeben wurden. Hat bei Leuten bei der Versicherung "durchgeschlagen" – das Opt-in für das "Feature" wurde von den Händlern vorgenommen. Schöne neue Welt, die ich einfach mal hier im Blog anreiße.


Anzeige

PKW-Datenerfassung als Falle für Besitzer

Es gibt ja schon länger die Diskussion, wem die Daten, die in einem PKW gesammelt werden, überhaupt gehören: Dem Fahrzeughalter oder dem Fahrzeughersteller. In Europa konnten sich die Hersteller m.W. noch nicht durchsetzen, dass die Daten des Fahrzeugs ihnen gehören. Ein Schlaglicht auf die Verhältnisse, die uns drohen, hat es jetzt in den USA gegeben. Der Fahrzeughersteller General Motors (G.M.) hat bestätigt, dass man "ausgewählte Details" über das Fahrverhalten von PKW-Besitzern mit Daten-Brokern geteilt hat. Dazu gehörten auch Erkenntnisse über starkes Bremsen, starkes Beschleunigen, Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 80 Meilen pro Stunde sowie Fahrzeiten von Smart Driver-Benutzern.

PKW-Datenerfassung als Versicherungsrisiko

Die Fahrzeugbesitzer wurden von Mitarbeitern des Autohauses für diesen "Service" angemeldet, und G.M. hat diese Daten mit LexisNexis und einem anderen Datenbroker geteilt. Dazu muss man wissen, dass es sich wohl um Leasing-Fahrzeuge wie Chevrolet Bolt handelt, die bei einem speziellen Dienst registriert wurden.

Obiger Tweet verweist auf einen Artikel Automakers Are Sharing Consumers' Driving Behavior With Insurance Companies in der New York Times.  Im Artikel heißt es: "LexisNexis, das für die Versicherer Risikoprofile von Verbrauchern erstellt, wusste über jede Fahrt, die G.M.-Fahrer mit ihren Autos unternommen hatten, Bescheid, auch darüber, wann sie zu schnell fuhren, zu stark bremsten oder schnell beschleunigten." Zitiert wird der Fall des 65 Jährigen Namens Dahl, der Inhaber eines Softwareunternehmens in der Nähe von Seattle ist. Er fährt einen geleasten Chevrolet Bolt, war aber bisher noch nie für einen Unfall verantwortlich. Im Jahr 2022 wurde er dadurch überrascht, dass die Kosten für seine Kfz-Versicherung um 21 Prozent stiegen. Auch die Kostenvoranschläge anderer Versicherungsgesellschaften waren hoch. Ein Versicherungsvertreter sagte ihm, dass sein LexisNexis-Bericht ein Grund dafür sei.


Anzeige

Auf die Anfrage Dahls schickte LexisNexis ihm einen 258-seitigen "Consumer Disclosure Report", den das Unternehmen gemäß dem Fair Credit Reporting Act vorlegen muss. Der Inhalt verblüffte den PKW-Besitzer: Auf mehr als 130 Seiten wurde jedes Mal, wenn er oder seine Frau in den letzten sechs Monaten mit dem Bolt gefahren waren, diese Fahrt detailliert aufgeführt. Er enthielt die Daten von 640 Fahrten, die Anfangs- und Endzeiten, die zurückgelegte Strecke und eine Auflistung aller Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vollbremsungen oder starken Beschleunigungen. Das Einzige, was nicht enthalten war, waren die Orte, wohl das Auto gefahren worden war.

Da kommt doch echt Freude auf, wenn man so etwas liest. PKW-Datenerfassung als Versicherungsrisiko ist auch in Deutschland ein Thema – bei meiner letzten Recherche habe ich gesehen, dass einzelne Versicherer Prämiensenkungen gewähren, wenn der Fahrer sich per BlackBox überwachen lässt.

Touchbedienung als Risiko: Europa steuert um

Das zweite Thema, was mir kürzlich unterkam, ist das Thema Touchbedienung und Digitalisierung in PKWs. Früher waren überall Knöpfe, Hebel und Schalter, um Radio, Heizung, Licht und so weiter ein-/ausschalten und regulieren zu können. Heute wandert das Ganze immer mehr als Funktionalität in das Bordsystem und muss per Touchscreen bedient werden. Wer mal ein Autoradio oder ein Navi schnell bedienen will, weiß, dass das aus Sicherheitsgründen während der Fahrt nicht passieren sollte. Man ist Sekunden lang abgelenkt und das Ganze wächst sich zum Sicherheitsrisiko aus.

Touchscreen-Bedienung als Sicherheitsrisiko im PKW

ArsTechnica hat das Thema in obigem Tweet und in diesem Artikel aufgebracht: Autohersteller müssen Knöpfe und dedizierte Bedienelemente zurückbringen, um in Europa gute Sicherheitsnoten für ihre Fahrzeuge zu bekommen. Hintergrund ist das New Car Assessment Program (NCAP). Dieses soll Automobilkäufern und Kraftfahrzeugherstellern eine realistische und unabhängige Beurteilung der Sicherheitsmerkmale einiger der meistverkauften Fahrzeuge geben und führt hierzu auch standardisierte Crashtests von Automobilen durch.

Ab dem Jahr 2026 werden Fahrzeugen im Euro-Raum NCAP-Punkte abgezogen, wenn einige Kontrollelemente nicht physisch sind. "Die übermäßige Verwendung von Touchscreens ist ein branchenweites Problem, da fast alle Fahrzeughersteller die wichtigsten Bedienelemente auf zentrale Touchscreens verlagern, wodurch die Fahrer gezwungen sind, ihre Augen von der Straße abzuwenden, und das Risiko von Unfällen durch Ablenkung steigt", wird Matthew Avery, Direktor für strategische Entwicklung bei Euro NCAP, von ArsTechnica zitiert. "Die neuen Euro NCAP-Tests, die 2026 anstehen, werden die Hersteller dazu ermutigen, getrennte, physische Bedienelemente für grundlegende Funktionen auf intuitive Weise zu verwenden, um die Zeit, in der die Augen nicht auf der Straße sind, zu begrenzen und somit ein sichereres Fahren zu fördern."

Euro NCAP besteht nicht darauf, dass alles mit einem eigenen Bedienelementen oder Schaltern ausgestattet sein muss. Aber die Organisation möchte physische Bedienelemente für Blinker, Warnblinker, Scheibenwischer, die Hupe und alle SOS-Funktionen wie die eCall-Funktion der Europäischen Union implementiert sehen. Für Tesla dürfte das zum Problem werden, da die auf Touchbedienung setzen. Bei Tesla ist die Blinkerfunktion auf haptische Tasten am Lenkrad gewandert, heißt es bei ArsTechnica. Auch Ferrari geht in die Richtung.

Euro NCAP ist keine staatliche Aufsichtsbehörde und hat daher keine Befugnis, den Autoherstellern die Verwendung physischer Bedienelemente für diese Funktionen vorzuschreiben. Aber eine Fünf-Sterne-Sicherheitsbewertung von Euro NCAP ist ein starkes Verkaufsargument, heißt es. Fokus hat das Thema übrigens in diesem Beitrag aufgegriffen.

Studie deckt Probleme bei Fahrassistenten auf

Zudem bin ich bei Golem die Tage auf den Artikel Studie deckt Probleme bei assistiven Fahrfunktionen auf gestoßen. Das Insurance Institute for Highway Safety hat 14 teilautomatisierte Systeme von Autos untersucht und ist dabei auf alarmierende Mängel gestoßen.

Und weil es gerade passt: Golem hat kürzlich den Artikel Smart-Keys machen Autodiebstahl zu einfach zu einem weiteren "Digitalisierungsproblem" der KFZ-Hersteller veröffentlicht. Alles, was diese Branche anfasst, geht am Ende des Tages schief.


Anzeige

Dieser Beitrag wurde unter Sicherheit abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

56 Antworten zu Automobile IT-Fehlentwicklungen: Touchbedienung als Risiko; Datenerfassung als Falle für Besitzer

  1. Knattermöhren-Fahrer sagt:

    Ich habe diese Unsitte nie verstanden und bin wirklich erstaunt, dass sich die Bedienung mit berührungsempfindlichen Displays anstelle physischer Schalter weitestgehend durchgesetzt hat. Wollen Kunden das überhaupt? Oder hat mal wieder der Hersteller für den Fahrer entschieden, was er zu wollen hat?

    Die Ablenkung ist enorm, das ist mindestens so schlimm wie nebenbei auf dem Smartphone tippen. Und dazu lassen sich Displays bei Sonnenlicht schlechter ablesen als z.B. Tacho mit Zeiger.

    Wenn ich die Heizung runterdrehen will, reicht ein blinder Griff nach unten zum Drehknauf – ich muss mich nicht während der Fahrt durch Untermenüs hangeln und jedesmal mit dem Finger zielen!

    • EDV-Opa sagt:

      Die Kunden wollen das. Für die Hersteller ist es aber ein vielfaches billiger einen Screen zu verwenden. Nur ein Modul, das dann mit den Steuergeräten redet. Das wird der eigentliche Grund sein. Und wenn man dann noch keine Ahnung hat wie z.B. VW in der ID reihe wirds nervig. Die Teile sind so dermaßen langsam und idiotisch zu bedienen das einem Schlecht wird. Da denkt man in einem 20 Jahre altem Auto zu sitzen und nicht in einem Aktuellen Neuwagen.

      • EDV-Opa sagt:

        da ist was verloren gegangen: Die Kunden wollen das nicht…

        • Werner sagt:

          Also bei VW ist es angekommen. Musste da letztens wegen eines zickenden Radios im ID3 die VW-Hotline anrufen. Konnte mich mit denen zwar nicht einigen, aber meine Bewertung des gesamten Bedienkonzeptes (Tonne auf, Bedienkonzept rein, Tonne zu) hatten die definitiv schon des öfteren zu hören bekommen. Die Antwort war sinngemäß etwa 'ja, ist angekommen, die nächsten Serien bekommen wieder mehr Knöpfe für relevante Funktionen'.

  2. Art sagt:

    Nerviges Rumgewische war der Grund, warum es nichts aus dem VAG Topf gab – Bedienkonzepte aus der Hölle.
    In meinem Ioniq 5 gibt es diverse physische Knöpfe und einen Poti für die Lautstärke.

  3. Alzheimer sagt:

    Hier mal ein paar Fakten, wieso KFZs mit Touchscreen-Bedienung in Deutschland eigentlich garkeine Zulassung erhalten dürften – aber mit genug Geld und Lobbyismus kann man sich in DE natürlich von solch "störenden" Gesetzen befreien lassen:

    * StVZO § 35b Abs. 1 (Die Einrichtungen zum Führen der Fahrzeuge müssen leicht und sicher zu bedienen sein.)
    Ein Touchscreen erfüllt doch ganz sicher nicht diese Anforderung, damit sind die Zulassungsbestimmungen
    gemäß StVZO § 20 (Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen) bei Tesla & Co also nicht erfüllt!

    * StVO § 23 Abs. 1a StVO (Touchscreen Geräte, Handy am Steuer usw.)
    Siehe hierzu auch: Laut Beschluss vom 27.03.2020, Az. 1 Rb 36 Ss 823/19 des OLG Karlsruhe
    ist ein Touchscreen ein elektronisches Gerät, dessen Bedienung durch den Fahrzeugführer grundsätzlich
    verboten ist. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist die Bedienung ausnahmsweise erlaubt.
    (Wieso wurde dabei eigentlich nicht auch StVZO § 35b Abs. 1 beachtet)
    * Im Gegensatz zur Touchscreen Bedienung der Teslas & Co wird aber schon das kleinste "Handy am Steuer" Vergehen
    sofort bestraft, was meiner Ansicht nach auch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
    gemäß Art. 3 Absatz 1 GG verstößt.

    Aber die STVZO ist je wohl eh nur noch dafür da, um dem gemeinen Volk wegen jeder Kleinigkeit Bußgelder aus der Tasche ziehen zu können.

    PKWs mir durchgehenden Rückleuchten werden aber zugelassen, obwohl sie damit gegen STVZO §53 Absatz 1 und 4 verstoßen.

    Fahrzeuge wurden trotz DSGVO-Verstoß mit einem Wächter-Modus wie bei Tesla zugelassen. uvm.
    Fahrzeughersteller sind aber scheinbar ganz von der DSGVO befreit, sonst könnten sie ja nicht ungestraft nach Lust und Laune "Telemetriedaten" von Fahrer und PKW sammeln ;-)

    Korruption und Vetternwirtschaft gibt es für unsere Politiker eben immer nur im Ausland, denn bei uns nennt man das Lobbyismus – und das ist dann legal…

    • R.S. sagt:

      Die StVZO kannst du diesbezüglich vergessen, denn deren Vorschriften werden durch EU-Recht und ECE-Regelungen gebrochen.
      Und z.B. lt. ECE-Regelung sind durchgehende Rückleuchten erlaubt.
      Die ECE-Regelungen sind öffentlich im Netz herunterladbar und und sind sehr viel detaillierter als die StVZO.
      Man kennt sicher z.B. die Zulassungszeichen auf Scheinwerfern, Scheiben etc., z.B. das E mit einer Zahl in einem runden Kreis. Die Zahl sagt aus, in welchem ECE-Land das Teil eine Zulassung bekommen hat. 1 steht z.B. für Deutschland. https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen
      Ziel der ECE-Regelungen ist es, die vielen nationalen Vorschriften zu verei heitlichen. Die Mitgliedschaft in der ECE ist freiwillig. Ursprünglich eine europäische Geschichte, aber es kommen auch immer mehr außereuropäische Länder hinzu, wie z.B. Australien, Japan, Südafrika, etc.

      Im Übrigen machen die Fahrzeughersteller auch i.d.R. keine nationalen Zulassungen mehr, sondern z.B. in der EU eine EU-Zulassung. Und die gilt dann natürlich in allen Ländern der EU.

  4. Daniel sagt:

    Grundsätzlich müssen alle wesentlichen Bedienfunktionen eine Fahrzeugs mit physischen Knöpfen oder Drehreglern auch "blind" zu bedienen sein und dürfen den Fahrer nicht oder nur sehr kurz vom Verkehrsgeschehen ablenken. Das ist meine Meinung und dabei bleibe ich auch. Das ganze Rumgetatsche nervt einfach nur. Und die Datenerfassung muss grundsätzliche deaktiviert sein, wenn der Fahrzeugbesitzer das unbedingt möchte kann er es ja aktivieren. Auch der Fahrer muss es deaktivieren können. Das hat weder der Hersteller noch der Händler zu aktivieren. Auch eine Warnleuchte dass die Übermittlung aktiv ist sollte Pflicht werden.

  5. rpr sagt:

    Ähnliches Thema Seniorenhandys.
    Die Geräte müssen Knöpfe haben um in jeder Lage ausgelöst zu werden.
    Eigentlich ist die Entwicklung völlig unverständlich.
    Gruß

  6. Bernd B. sagt:

    Aus Hersteller- wie (unbedarfter) Kundensicht* hat Touch massive Vorteile, weil es gegenüber mechanischen Hebeln/Schaltern Kosten und Platz spart und man so deutlich mehr Funktionen relativ übersichtlich unterbringen kann.
    So lange das nicht staatlich reguliert wird werden Hersteller immer den Weg der Kostenreduktion suchen und die Masse der Kunden den Weg der Schönheit/Mehrfunktion (auch gut bei Software zu beobachten, wie man zunehmend Effizienz und Ergonomie der Ästhetik und DAU-Freundlichkeit opfert (geradezu der Klassiker: Das Ribbon in Office)**).

    Den Fehler hat in DE eindeutig das KBA zu verantworten, das schon ab 2000 zunehmend Touch-Bedienung in Autos erlaubte (ich erinnere noch meinen Volvo mit Carin und wie man das wie Tresorkombinationen (3 Raster nach rechts, drücken, 4 Raster nach links, drücken, …) auswendig lernen musste, um das System noch blind bedienen zu können – immerhin war aber das Dreh-Drückrädchen noch mechanisch und mit Rasten).

    * die Diskussionen bei Caschy oder ähnlichen Techblogs bzgl. Android Auto & Co sind dahingehend aufschlussreich
    ** oder Diskussionen auf Techblogs zum Thema "Keepass vs. Keepass XC".

  7. A. Nonym sagt:

    George Orwellwell läßt grüßen: Sowohl Handies als auch Datenkraken in Autos sind das Paradies für Überwacher.

  8. Hobbyperte sagt:

    "eigentlich müsste das Kraftfahrtbundesamt einschreiten"

    Nee, nicht "eigentlich". Ein Amt das für die Typ-Zulassung von Fahrzeugen zuständig ist, hätte derartige Fehlkonstruktionen erst gar nicht für den Gebrauch auf den Straßen Zulassen dürfen!

    Aber was erwartet man eigentlich, von einem korrupten politischen System? Lobbyismus, der natürlich gleich als erstes die Behörden durchdrungen hatte. Und so darf man sich über all die Monopole, Kartelle und sonstige Kungelei "eigentlich" gar nicht wundern!

    Allerdings sind eben auch die Käufer von dem Elektronikschrott ganz offensichlich nicht die Hellsten. Was machen die Leute eigentlich bei einer Probefahrt? Vielleicht Fotos vom Design, für ihre dämlichen Insta-Accounts …

    Ist es nicht erbärmlich, wenn die üblichen Hersteller (weltweit) erst durch externe Studien und Hinweisgebern drauf gebracht werden müssen, was für einen Mist sie da Konstruieren? Und liegt das an dummen Ingenieuren oder doch eher an den führenden Wirtschafts-Leuten in den Unternehmen, die aus Profit-Gründen die Knöpfe und Schalter gerne Einsparen wollen?

    Im Gegensatz zu "Früher" hat Sicherheit heute nur noch selten Priorität. Die politische Einmischung führt nicht nur Ländern wie Griechenland in der erwartbaren Folge zu Toten und Verletzten.
    Ob durch immense Feinstaub und sonstige -Emissionen, Sparen an Sicherheitstechnik, Ausbildung und Arbeitsbedingungen beim Personal, zb. im Bahnbetrieb, bis hin zu solch banal erscheinenden Dingen wie das Bedienkonzept von PKW. Und da warte ich jetzt auf das Argument, das jemand sagt, man könnte das über Sprachsteuerung lösen … ha ha … das wäre auch wieder so eine nicht zu Ende gedachte, ohne Verstand raus geschleuderte Idee…

    Mein Vorschlag: löst das Problem halt mit Level5 Fahrassistenzsystemen, für deren Zuverlässigkeit die Fahrzeughersteller und nur diese! Uneingeschränkt und vollumfänglich Haften müssen!! Nur und nur so, werden solche Systeme wirklich nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn sie wirklich ausgereift sind (also frühestens in ca. 100 Jahren).

  9. Martin B sagt:

    Das Problem wird überbewertet, denn die wirklichen Gefahren gehen von minutenlangem Smombie Wischen aus. Immer wieder zu beobachten, Ampelschlafmützen sind noch die harmlosen Varianten, kritischer wird es dann beim Geradeausfahren in Kurven. erst neulich hat es hier ordentlich geknallt, „plötzlich und unerwartet" landete das Auto auf einsehbarer Strecke tagsüber auf der Gegenspur, ganz ohne Rauschmitteleinfluss.

    • Günter Born sagt:

      Aus persönlicher Erfahrung würde ich dem "Das Problem wird überbewertet," deutlich widersprechen. Bei früheren Autoradios gab es noch x Taster zum Senderwechsel und einen Drehknopf zur Frequenzwahl. Konnte man notfalls mit einem kurzen Blick oder blind bedienen.

      Am aktuellen Fahrzeug ist das Ganze am Touchscreen für Navi, Kamera, Autoradio etc. mit integriert. Ich muss (noch) eine mechanische Taste am Displayrand drücken, um zur Radio-Touchbedienung zu gelangen. Dann heißt es, auf einen der sechs Touchscreen-Buttons zur Sendervorauswahl zu tippen. Bei drei von vier Tippern tut sich nichts, weil meine Finger bzw. die Haut möglicherweise zu trocken ist. Meist bitte ich meine Frau, den Sender zu wechseln, wenn wir ein Sendegebiet verlassen oder der Sender nervt.

      Es gibt durchaus Funktionen, die bei einer gut gestalteten Touchscreen GUI dort vor der Fahrt abgerufen werden können. Aber essentielle Funktionen gehören einfach auf haptische Bedienelemente gelegt und nicht auf Grund von Marketing- und Design-Entscheidungen in einem Touchscreen-Menü vergraben. Genau dies wird – auf Grund neuer Erkenntnisse – bei NCAP 2026 bewertet. So oder so wird es dann zur "Abstimmung mit den Füßen" durch die Autokäufer kommen.

  10. Mihi sagt:

    Ich verstehe ja, dass mechanische Schalter gut und einfach zu bedienen sind im Auto, Touch hingegen einige Nachteile hat.
    Aber wenn dafür auch immer mehr unterstützende Elemente dazukommen wie z.B. der Spurhalteassistent hebt sich das ja auch wieder etwas auf.
    Wie soll das auch gehen wenn z.B. in der EU Touchscreens im Auto verboten werden, im Rest der Welt aber nicht? Dann fahren wir hier mit veraltet aussehenden Fahrzeugen herum oder sehen bald aus wie ein Flugzeug-Cockpit da für jede funktion zusätzlich zum Bildschirm ein mechanisches Element zur Steuerung verbaut sein muss.
    Nein danke.

    Ich glaube auch, dass je jünger die Generation ist, desto besser kommen diese mit solchen Touchscreens klar. Natürlich, es gibt genügend die sich zu stark davon ablenken lassen, aber das liegt ja warscheinlich nicht (nur) am Touchscreen selbst sondern eher an der Fülle der Informationen auf den Bildschirmen oder der Nutzung des Smartphones während der Fahrt.
    Ich bin überzeugt auch früher gab es unfälle, weil am Radio der richtige Sender gesucht wurde und dabei auf die MHz-Anzeige geachtet wurde anstatt auf die Strasse.

    • Günter Born sagt:

      Ich fürchte, Du bist auf dem Holzweg. Verboten wird nichts, es gibt nur Abschläge in der Bewertung, wenn der Hersteller alles zu digitalisieren und auf Touchscreens legen zu müssen meint. Und wenn ein Fahrzeug dann im NCAP-Test deswegen schlecht abschneidet, wird das Einfluss auf die Hersteller haben. Den Spurhalteassistenten kann ich an meinem Fahrzeug per Schalter ein-/ausknipsen, fertig. Aber einen Blinker möchte ich per Hebel am Lenkrad bedienen und nicht über irgend ein haptisches Feld am Lenker, wo ich schauen muss, ob ich das getroffen habe.

      Auch die jüngere Generation wird bei Touchbildschirmen von der Fahrt abgelenkt – Handybedienung ist aus gutem Grund (auf Grund vieler Unfälle) in Europa verboten. Die Branche wird sich dann schlicht anpassen müssen oder auf Europa als Markt verzichten müssen.

  11. Georg sagt:

    Das Hauptproblem mit den Datenabflüssen ist, dass damit Strukturen geschaffen werden, die von autoritären Staaten zur Gegnerbekämpfung genutzt werden.

    Man muss sich da mal die Frage stellen, wie's China oder Russland schaffen erstaunlich gezielt gegen politische Gegner vorzugehen: Da sind Leute auf einer Demo – und bekommen am Abend Besuch vom FSB oder von der chinesischen Polizei. Klar: Handynutzung, Tracking… Bei uns können seit Jahren an die tausend Haftbefehle – keine Ordnungswidrigkeiten oder Geldstrafen… – gegen rechtsextreme Täter nicht vollstreckt werden, weil die Polizei entweder nichts weiß oder zu sehr mit sinnlose Razzien gegen Shisha-Bars beschäftigt ist.

    Die, die bei uns der totalen Digitalisierung das Wort reden, tun so, als wären Demokratie und Rechtsstaat unveränderliche Konstanten – aber das sind sie nicht. Kontoabfragen, Mautbrücken, Bundestrojaner, Amerikaner am Decix, in den Niederlanden hat Wilder die Finger an der Macht, Trump könnte wiedergewählt werden – global gesehen hat die Demokratie versagt.

    Und im Gegensatz zum 20. Jahrhundert gibt es heute die Werkzeuge für die totale Unterdrückung der Opposition: Bargeldloses Zahlen nur für Brave, Führerscheinentzug für Delikte ohne StVO-Bezug, Polizeiaufgabengesetze der Länder mit Präventivhaft… you name it.

    Es war eine großartige politische Leistung der EU immerhin mit der DSGVO und dem DMA wenigestens zu versuchen, diesen Entwicklungen einen Rahmen zu geben. Ich habe aber den Eindruck, dass das letztendlich wirkungslos bleiben wird.

    Ich werte in diesem Zusammenhang die bestürzend offen praktizierte Korruption auf EU-Ebene – seien es die Vorgänge um Eva Kaili oder die beschämenden Deals mit Ungarn, Polen oder der Türkei – eigentlich ein Eingeständnis der politischen Klasse sind, dass sie da nicht mehr mitspielen.

    Das Problem ist, dass wir es nicht schaffen (und wahrscheinlich nicht mehr schaffen werden) der Digitalisierung einen Rechtsrahmen überzustülpen, der die einzelnen Komponenten "demokratiefest" macht. Das liegt m.E. primär daran, dass wir nicht bereit sind, die heilige Wirtschaft nicht nur zu begrenzen, sondern die Grenzüberschreitung auch mit Existenz-bedrohenden Strafen zu ahnden. Das ist eine der wenigen Stärken der US-Demokratie, dass sie Unternehmen wirklich geradezu hemmungslos bei Fehlverhalten abstrafen.

    Ein Beispiel dazu: In Deutschland (teilweise auch in europäischen Ländern) hat das Mitspracherecht der Angestellten in Unternehmen als Ausdruck demokratischen Lebens, einen hohen Stellenwert. In Deutschland gibt es dafür einen eigenen Rechtskreis, das Betriebsverfassungsgesetz. Problem: Unternehmen können beliebig dagegen verstoßen, weil das Betriebsverfassungsgesetz keinerlei Strafen vorsieht. Letztendlich ist das BetrVG wirkungslos etwa gegen Union Busting oder Scheinbetriebsräte.

    Und so ähnlich wird auch wieder die Digitalisierung geregelt – also faktisch nicht.

    Ich sag', wir haben das verloren – diese (Nach)Lässigkeit wird uns bleischwer auf die Füße fallen in dem dunklen Zeitalter, das uns bevor steht.

  12. Luzifer sagt:

    Tja meine Babys haben den Scheiß erst gar nicht… Der Dodge Challanger hat noch echte Technik und ist bereits "Oldtimer" da hast du alles über Knöpfe/Schalter bedient und Daten abfliessen tut da auch nix. Der Dodge Charger ist zwar jüngeren Alters, aber auch nicht so jung das da schon "übermässig" Touchbedienung (der Radioreceiver inkl. Navi ist das Einzige) drinnsteckt. und Datenabfluß ist allenfalls über den OBD2 möglich. Da mein Autos aber selbstgewartet werden und nur zum TÜV eine Fremdwerkstatt zu Gesicht bekommen ist das auch ausgeschlossen.
    Nachhause funken kennen die noch nicht.

  13. Anonymous sagt:

    Touch-Schalter sind remote von Dritten leichter umzuschalten als mechanische Schalter.

  14. R.S.. sagt:

    Bzgl. Touchscreens gibt es schon länger auch Gerichtsurteile.
    Beispielsweise wurde ein Tesla-Fahrer wegen unerlaubter Bedienung verurteilt, weil er nur mal auf dem Display das Intervall des Scheibenwischers ändern wollte.

    Und bei Tesla bekommt man selbst das Handschuhfach nur über den Touchscreen auf.
    Wenn ich nur mal schnell etwas aus dem Handschuhfach nehmen will oder da etwas rein legen will, muß ich also das Auto starten, damit ich das Handschuhfach öffnen kann. Völliger Murks!

    Witzig auch war ein Test eines chinesichen E-Autos in einer TV Autosendung.
    Der Redakteur wollte nur mal etwas am Touchscreen aufrufen, nach wenigen Sekunden aber bekam er eine Warnung vom Aufmerksamkeitsassistenten, er möge doch bitte seinen Blick auf die Straße richten

    Die wichtigsten Funktionen eines Autos gehören auf physische Bedienelemente, damit man die auch blind bedienen kann.
    Dazu gehören imho Licht, Scheibenwischer, Blinker, Warnblinker, Temperatur und Gebläsestufe, Radiolautstärke.

    Auch so eine Unsitte bei modernen Autos ist die elektrische Handbremse.
    Wie zieht man die manuell an, wenn das Auto z.B. einen Elektrikfehler hat?
    Geht nicht!
    Und kommt dann noch ein Ausfall der Betriebsbremse hinzu, kann man das Auto nicht mehr bremsen.
    Bei der alten mechanischen Handbremse ging das immer.
    Da fehlt die Vorschrift, das bei Ausfall der Betriebsbremse und aller sonstigen Funktionen des Autos die Zweitbremse noch betätigt werden kann.

    • Werner sagt:

      Viel häufiger wird folgendes passieren:

      Auto steht mit fester Bremse rum und irgendein vergessener Verbraucher nuckelt die Batterie leer. Nun steht das aber so ungünstig, man kommt mit Spenderauto und Starthilfekabel nicht dran. Dann löse mal ohne Strom die Bremse um die Kiste aus der Parklücke zu schieben…

  15. A. B. sagt:

    Selbst VW hat bereits angekündigt, in seine neuen Modelle wieder zentral auf physische Haptik statt Touch (auf dem Display oder sogar auf die "simulierten Schalter" im Lenkrad) zu setzen… noch bevor der Punkteabzug bei NCAP drohte:

    "Wir haben auf unsere Kunden gehört."

    Achso, das soll ja wirklich oft helfen… ;-)

  16. Gigabernie sagt:

    Die könnten ihren ganzen Touch-Kram mit Sprachbedienung nachrüsten. Da braucht man auch nicht von der Fahrbahn wegschauen. Es gibt keine mechanische Abnutzung/Beschädigung, wie bei Knöpfen/Schalter und Touchscreens.
    Eingebaute Smartphone Freisprecheinrichtungen machen das doch seit 10 Jahren vor.
    Das frißt in der Massenproduktion auch kein Brot – jedenfalls nicht so viel, wie alles zurückzuerfinden. Außerdem wären die Fahrzeuge keine Sonderanfertigungen, die sich in anderen Ländern schlechter verkaufen ließen.
    Apropos VW: Ich hatte vor 3 Monaten einen Leihwagen/Ersatzfahrzeug Golf mit 6000 KM auf dem Tacho. Ich brauchte ca. 30 Min. um mich einigermaßen zurechtzufinden. In den folgenden 3 Tagen hat sich die Lesebeleuchtung des Beifahrersitzes mehrfach willkürlich ein- und ausgeschaltet. Der Notruf hat sich auch ungefragt immer wieder gemeldet, dass dieser Dienst nicht gebucht sei, als ob ich diese Funktion irgendwie ausgelöst hätte.
    Man braucht nicht unbedingt einen Touchscreen, um abgelenkt zu werden.
    War ich froh, nachdem ich meinen 10 Jahre alten Benz wieder von der Werkstatt abholen konnte…

    • R.S. sagt:

      Fast alle Autos mit Touchscreen haben auch eine Sprachbedienung.
      Nur hat auch die nicht nur Vorteile.
      Bestimmte Sachen gehen einfach mit Schalter drehen/drücken sogar schneller als mit Sprachbedienung.

      Touchscreens sind auch bei seitlichem Sonnenlicht deutlich schlechter ablesbar als herkömmliche Anzeigen.
      Und versuch mal, z.b. in einem Geländewagen im Gelände eine Touchfläche zu treffen. Bei physischen Tasten kein Problem.

      Und noch ein Aspekt:
      Innenraum sauber machen:
      Versuch mal, bei Autos mit Touchscreen das Armaturenbrett von Staub zu befreien. Da muß man schon Kinderhände an Schlangenarmen haben, damit man hinter die Touchscreens kommt.
      Oder man lässt diese Stellen aus und hat Dreckecken auf dem Armaturenbrett.
      Und auf Touchscreens hat man immer Fingerabdrücke.
      Eigentlich sollten die Autohersteller gleich ein 100er Pack Putztücher für die Touchscreens mitliefern.

    • Andy sagt:

      Sprachbedienung?
      "jetzt links blinken!" — "DAS ANDERE LINKS!!!!"

      • R.S. sagt:

        Oder:
        "Schalte das Abblendlicht ein" und das Auto antwortet: "Nö, hab heute keine Lust…."

        Mit dieser Vernetzung wird auch das Realität, was man in einigen US-Filmen/Serien schon vor längerer Zeit gesehen hat:
        Polizei verfolgt ein Auto und die Polizei hackt sich ins Auto und stellt einfach den Motor ab – Verfolgungsjagd beendet.
        Oder auch umgekehrt: Verfolgter hackt sich ind verfolgende Polizeifahrzeug und stellt dessen Motor ab – Flucht gelungen.

        Oder:
        Mörder hackt sich in ein Auto und lenkt es gegen einen Baum – Insassen tot, Mord gelungen.

        Diese Vernetzung der Autos wirft sehr sehr erhebliche Sicherheitsprobleme auf.
        Imho hilft da eigentlich nur:
        Nach den Antennen für die Vernetzung suchen und diese in Alufolie einwickeln, so das die nichts mehr senden oder empfangen können.

  17. Sebastian sagt:

    Erschreckend finde ich das sich deutliche Mehrheit hier über das Touch Display auslässt aber ignoriert das hier Daten abgeflossen sind einfach weil es möglich war.

    Es sind Daten abgeflossen weil es möglich war, weil man kein Auto ohne eingebaute SIM Karte mehr kaufen kann. DAS IST DER SKANDAL!

  18. JG sagt:

    Na ja, so ein modernes Auto hat doch sicherlich eine Antenne für das Senden der Daten. Mehr will ich dazu nicht schreiben.

    • Bernd B. sagt:

      mMn kein zielführender Ansatz, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit hat das Fz auch eine Sendequeue, in die zu Sendendes gestellt wird.
      Keine Antenne bedeutet nur "schlechtere Empfangs-/Sendeleistung", nicht "keine E-S.", dann sendet das Fz eben erst, wenn es unter dem nächsten Funkmast durchfährt (oder daneben hält).

      Man müsste also wenigstens das Antennenkabel von der Sendeeinheit trennen, besser zusätzlich die Sendeeinheit abschirmen. Das hält aber auch nur bis zum nächsten Werkstattbesuch, dann produziert es Extrakosten.

      • Anonymous sagt:

        Und Betriebserlaubnis & Versicherungsschutz erlischt.

        • Bernd B. sagt:

          Haben Sie dazu bitte eine Quelle?
          Denn ich halte es für sehr unwahrscheinlich, da noch* in keiner Weise sicherheitsrelevant.

          * untereinander kommunizierende Fahrassistenzsysteme sind noch in der Zukunft

          • Anonymous sagt:

            Fallbeispiel: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-funktionierender-autonotruf-keine-tuev-plakette-204040.html

            Fahrassistenzsysteme kommunizieren untereinander seit es sie gibt, siehe auch CAN-Bus, erfunden in den 80er Jahren.

            • Bernd B. sagt:

              OK, Danke!
              Sowas dachte ich mir schon: Nicht die BE erlischt, sondern es gibt nur keinen neuen TÜV (ist rechtlich ein himmelweiter Unterschied!).

              P.S. Die FAS eines Fahrzeuges kommunizieren über CAN-Bus & Co, nicht über Mobilfunk (um den es in diesem Thread aber geht). Die Kommunikation zwischen Fahrzeugen (eben via Mobilfunk, evt. auch nur via Nahbereichsfunk) ist aber der nächste Schritt, um tatsächlich die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Wenn man das lahmlegte kann ich mir gut das Erlöschen der BE vorstellen, weil sicherheitsrelevant.

              • Anonymous sagt:

                Durch das Trennen des Antennenkabels ist eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten, da im Falle eines Unfalls keine automatische Hilfe gerufen werden kann.

                Damit erlischt lt. § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

                Wie Ihre Versicherung das vorsätzliche Fahren ohne Betriebserlaubnis behandelt, können Sie dort nachfragen.

                • Bernd B. sagt:

                  Eben diese Gefährdung phantasieren Sie herbei, es geht dabei darum, ob die "nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer verursacht" (VGH Mannheim), nicht ob man böswillig eine nachträgliche (nach dem Unfall) Gefährdung herbeikonstruieren kann.

                • Bernd B. sagt:

                  Ergänzend ein Lesetipp (S. 17 Abs. 2):
                  dserver . bundestag . de/brd/1993/D629+93.pdf

                • Anonymous sagt:

                  @Bernd B. Fragen Sie einfach nach beim Kraftfahrt-Bundesamt oder einem Anwalt Ihrer Wahl.

                • Bernd B. sagt:

                  WTF?!
                  Ich habe Ihnen doch sogar die Absicht des Gesetzgebers verlinkt, auf die stellt jeder seriöse Richter ab.

                  Ich glaube, Sie wollen nur ein wenig trollen, FUD streuen (daher auch "Anonymous").

          • R.S. sagt:

            Das dürfte wohl relevant werden wegen des inzwischen seit 2018 bei Neuwagen gesetzlich vorgeschriebenen Notrufassistenten.
            Baut man einen Unfall und das Auto registriert das, sendet es automatisch einen Notruf inkl. Standort des Autos.

            Bei nicht funktionstüchtigen Antennen kann das System natürlich keinen Notruf absenden.
            Wäre zumindest bei der HU IMHO ein Mangel.

            • Wolfgang sagt:

              re: funktionstüchtige Antenne
              Diese Funktion sitzt bei meinem Neuwagen in/unter der Radio-Antenne und enthält auch diese Navi GPS-Funktion war schon nach 4 Wochen "abgesoffen" vermutlich bei vielen KFZ der ganzen Serie so, sagte der Meister in der Werkstatt jedenfalls. Das Navi spinnt dann auch und zeigt das KFZ weit neben der Fahrbahn "in Wald" an!

  19. noway sagt:

    Zwei der zahlreichen Gründe, weshalb ich nur alte Autos fahre (alt = vor 1990 auf den Markt gekommen)…

  20. Charlie sagt:

    Die Datensammelei sollte verpflichtend eingeführt werden, zumindest für LKW.

    120 auf der Autobahn sehe ich immer öfter, 90+ auf der Landstraße auch.

    Bei PKW sicher auch sinnvoll, angesichts der Fahrweise von vielen Leuten. Zu schnell fahren, drängeln und schneiden ist mittlerweile Standard.

    Ich bin sehr für Datenschutz, doch angesichts dessen, was ich täglich auf der Straße erlebe, sollten zumindest Dashcams die permanent laufen erlaubt oder verpflichtend werden. Blackbox ebenso.

    • Wolfgang sagt:

      Hier auf der einspurigen Landstraße fahren die meisten LKW nur noch 65 und viele PKW nur noch 75 um Sprit zu sparen, überholen ist auf der Strecke nicht erlaubt und so benötige ich jeden Tag länger zum Kunden, das kann es auch nicht sein wenn 100 erlaubt ist und schon ein LKW die ganze "Strecke zur Schnecke" machen kann.

      Das echte Problem sehe ich aber hier:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.

Du findest den Blog gut, hast aber Werbung geblockt? Du kannst diesen Blog auch durch eine Spende unterstützen.