Verbraucherzentrale: Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)Kleiner Ostertipp für Verbraucher, deren Online-Konto gehackt wurde. Wie kann man das erkennen und wie erlangt man wieder Kontrolle über das eigene Online-Konto? Viele Verbraucher geraten dann in Panik, wenn das eigene Online-Konto gehackt wurde. Die Verbraucherzentrale hat sich zu diesem Thema einige Gedanken gemacht und eine Art Leitfaden dazu entwickelt.


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Ich bin zufällig über nachfolgenden Tweet auf das Thema gestoßen, welches die Verbraucherzentralen unter verbraucherzentrale.de im Beitrag Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten veröffentlicht haben.

Verbraucherzentrale: Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten

Wurde ich überhaupt gehackt?

Hier gilt es, Ruhe zu bewahren und planvoll vorzugehen. Zuerst sollte geklärt werden, ob das Konto überhaupt gehackt wurde. Das könnte durch die Mitteilung des Online-Anbieters passieren, der über fremde Anmeldungen informiert. Oder die Kontaktdaten, die im Online-Konto hinterlegt sind (wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) wurden plötzlich geändert.

Aber auch vom eigenen E-Mail-Konto versandte Nachrichten, geöffnete Mails, die man selbst noch nicht angesehen hat, etc. können Hinweise auf einen Hack sein. Hier sollte man sicher sein, dass nicht ein Familienmitglied Zugang zum Online-Konto hat.


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Dass man plötzlich keinen Zugriff auf sein Online-Konto mehr hat, kann, muss aber nicht ein Anzeichen für einen Hack sein. Manchmal hat man nur ein falsches Zugangspasswort eingetippt. Ich hatte Anfang des Monats im Beitrag Störung bei Facebook (5.3.2024) auf ein Problem beim Anbieter Facebook hingewiesen. Dort konnte ich mich plötzlich – trotz 2FA – nicht mehr am Konto anmelden – was aber kein Hack war, sondern auf die Störung zurückzuführen war.  Dort kam es zu einer Panne, dass Nutzer im Anschluss an die Störungsbehebung ggf. auf fremde Konten zugreifen konnten (siehe Facebook-Störung: Konntet ihr euch bei fremden Konten anmelden?). Die Verbraucherzentrale nennt noch eine Reihe weiterer Indizien für gehackte Konten.

Versuche, die Kontrolle wiederzuerlangen

Ist sicher, dass das Online-Konto von Dritten gehackt wurde, gilt es, die Kontrolle über dieses Konto zurück zu erlangen. Wurde man ausgesperrt, kann man versuchen, über ein anderes Gerät eine Kontenanmeldung vorzunehmen. Gelingt dies, hat man noch die Kontrolle über das Konto und kann mit Gegenmaßnahmen reagieren.

Hier gilt es als erstes, ein neues Kennwort für den Zugang festzulegen und sich dieses zu notieren. Falls das Konto durch ein "geratenes Kennwort" (der Fachbegriff ist Passwort-spraying oder Brute-Force-Angriff) geknackt wurde, kann ein neues Kennwort die Angreifer aussperren. Verwenden Sie ein "gutes" Kennwort, also nichts in Richtung passwort123. Das Kennwort sollte so beschaffen sein, dass es nicht leicht erraten werden kann. Ziffern und Sonderzeichen im Kennwort steigern dessen Sicherheit.

Eine gute Übung ist es, für verschiedene Online-Konten auch unterschiedliche Kennwörter zu verwenden. Dann hat ein Angreifer, der ein Online-Konto übernehmen konnte, nicht automatisch Zugriff auf weitere eigene Online-Konten.

Ist der eigene Zugang zum Online-Konto nicht mehr möglich, weil der Angreifer einen ausgesperrt hat, bleibt nur noch, auf die Unterstützung des Anbieters des Online-Kontos zu bauen bzw. zu hoffen. Hier haben die Anbieter in der Regel Hilfeseiten, die beschreiben, was in diesem Fall zu tun ist und wie man vorgeht. Der Beitrag Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten enthält noch eine Reihe an Ratschlägen, was man im Fall der Fälle prüfen sollte und dann tun kann.

Sofern man die Kontrolle über das Online-Konto wiedererlangt hat, sollte man sich Gedanken über eine verbesserte Absicherung machen. Hier bietet sich, sofern vom Anbieter unterstützt, eine Zweifaktor-Authentifizierung (2FA) an. Informieren Sie sich in den Hilfeseiten des Online-Anbieters, ob diese Methode angeboten wird.


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Eine Antwort zu Verbraucherzentrale: Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten

  1. Anonym sagt:

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband erteilt wohlfeile Ratschläge, die ähnlich jenen der Stiftung Warentest dem Verbraucher Übersicht und Beherrschbarkeit vorgaukeln sollen. Auf den Punkt gebracht: Man halte sich nicht mit kostenlosem Rat aus dem Internet auf, sondern gehe direkt zu einem Anwalt, der über das ganze zivilprozessuale und strafprozessuale Geschirr verfügt. Bsp. (1): "Erst nachdem er eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt hatte, schaltete das Unternehmen den Account wieder für ihn frei." Der Artikel des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (2) blendet völlig aus, dass wenn es schnell, nachhaltig und rechtssicher zugehen soll, unbedingt Rechtsanwälte und Gerichte zu befassen sind!

    Der Verweis auf den Weissen Ring (2) lullt ein. Der Weisse Ring wird immer mehr zum zahnlosen Tiger. Staatliche Stellen sind immer weniger bereit, auf Interventionen des Weissen Rings im Opfersinne zu reagieren (3).

    (1)
    Facebook-Account gekapert: Meta muss trotz Sperrung zahlen
    LG Freiburg, Beschluss vom 08.01.2024 – 2 O 173/23 – Redaktion beck-aktuell, rw, 5. Februar 2024.
    rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-freiburg-facebook-account-gekapert-meta-muss-trotz-sperrung-zahlen

    (2)
    verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/erste-hilfe-bei-gehackten-onlinekonten-63228

    (3)
    taz.de/Jahresbericht-des-Weissen-Rings/!5875419/

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