Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone: Verbraucher können sich anschließen

ParagraphDer Anbieter Vodafone hatte im Mai 2023 bei Bestandskunden die Preise für Internetanschlüsse (DSL) und im Kabelnetz erhöht. Die Verbraucherzentrale (vzbv) hält diese Preiserhöhung für rechtswidrig und hatte bereits einer Klage angekündigt und eingereicht. Nun können sich Kunden der Sammelklage der Verbraucherzentrale (vzbv) anschließen.


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Rückblick: Preiserhöhung seit Mai 2023

Der Anbieter Vodafone erhöht sei Mai 2023 bei Bestandskunden die Preise für Internetanschlüsse (DSL) und im Kabelnetz. Teltarif hatte Anfang März 2023 in diesem Artikel über das "blumige Schreiben" der Vodafone mit der Ankündigung der Preiserhöhung berichtet und nachfolgende Mail online veröffentlicht. Vodafone Preiserhöhung

Vodafone bedankte sich für die Treue, beklagt die Kostenentwicklung, z.B. die Erhöhung der Energiepreise, und kündigte eine fette Erhöhung der "Grundentgelte" ab dem 4. Mai 2023 an. Für Kunden bestand zwar ein außerordentliches Kündigungsrecht und man konnte der Preiserhöhung widersprechen. Die Verbraucherzentrale gelangte bezüglich obigem Sachverhalt aber zur Einschätzung, dass das mit der Preiserhöhung nicht so geht und prüfte bereits im Mai 2023 eine "Sammelklage". Ich hatte im Blog-Beitrag Vodafone Preiserhöhungen 2023 (DSL, Kabel): Verbraucherzentrale prüft Klage dagegen berichtet.

Später hatte die Verbraucherzentrale (vzbv) erstmals die neu eingeführte Möglichkeit zur Sammelklage genutzt, um gegen die Preiserhöhung von Vodafone vorzugehen. Ich hatte im Blog-Beitrag Verbraucherzentrale verklagt Vodafone wegen unzulässiger Preiserhöhungen bei Telefon/Internet berichtet. Der vzbv informiert Betroffene auf www.sammelklagen.de/vodafone über den Sachverhalt.

Sammelklage nun möglich

Nun lese ich über nachfolgenden Post auf Mastodon, dass Verbraucher sich nun an einer Sammelklage beteiligen können. Die Tagesschau hat das Thema im Beitrag Vodafone-Kunden können sich mit Sammelklage wehren aufgegriffen.


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Sammelklage gegen Vodafone

Von der Verbraucherzentrale gibt es zum 23. April 2024 diesen Beitrag mit weiteren Informationen zum Sachverhalt. Dazu heißt es: "Fünf Euro mehr pro Monat: Vodafone-Kund:innen müssen seit einer Preiserhöhung im Jahr 2023 für ihre Internet- und Telefonanschlüsse mehr bezahlen. Ohne rechtliche Grundlage, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und reichte Sammelklage ein. Betroffene können sich ab sofort für die Klage im Register des Bundesamts für Justiz (BFJ) anmelden. Wer sich der Klage anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen erhalten."


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13 Antworten zu Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone: Verbraucher können sich anschließen

  1. Luzifer sagt:

    Bedeutet das dann das alle Firmen welche wegen den Energiepreisen die Preise erhöht haben… (sozusagen Vodafone als Präzedenzfall) sich auf Sammelklagen einstellen können?

    Vodafone erhöht dann halt die Preise nach Ablauf der Vertragslaufzeit, das wäre ja nach Verbraucherschutz rechtens, oder kündigt den vertrag nach Ablauf … wäre zwar nen shitstorm zu erwarten, nur wo wollen die Leute den hin? Telekom?

    • Kai sagt:

      Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit steigen die Preise nicht selten ganz automatisch um ~5€ (wie bei Abschluss des Vertrages vereinbart), aber hier wurde das einseitig während der Vertragslaufzeit gemacht und ein Schweigen als Zustimmung gewertet (sicherlich der Haupt-Kritikpunkt, den die Verbraucherzentrale hat). Aus Unternehmenssicht gewiss der optimale Weg, da sich nur sehr wenige dagegen wehren / kündigen bzw. den Aufwand für Kündigung / Wechsel scheuen.

      Zudem muss man ja auch gar nicht den Anbieter wechseln. Einfach kündigen und danach mit der Kundenrückgewinnungshotline sprechen. Schon bekommt man Preise zu Neukundenkonditionen. Statt 5€ mehr pro Monat werden es dann 30-50% weniger. Macht Sinn beim Neukunden gibt es ja die angeblich so hohen Energiekosten nicht…

      Habe das im älteren Bekanntenkreis auch bei den Stromkosten erlebt. Da kam ein Schreiben vom Anbieter, wo der Preis auf 50+cent angehoben wurde. Sollte ab Datum X gelten. Die Mail wurde ausgedruckt, im Strom-Ordner abgeheftet und später ständig über die hohen Preise geklagt. Aber kündigen / anderen Anbieter suchen? Nope. Dabei hatten nicht nur andere Anbieter, sondern der Anbieter selbst sehr viel günstigere Tarife (~32/33cent). Die Leute hätten halt nur selbst aktiv werden müssen. Wird aber nicht gemacht und genau das wissen / nutzen die Anbieter aus.

      • Phadda sagt:

        Nach Vertragsende "automatisch" sehe ich so nicht wirklich. Wenn im Vertrag drin steht "Dauerhaft während der Vertragslaufzeit 39,99€", ab wann gilt dann Automatisch? Denn aus der MVLZ wird eine monatliche VLZ und der Vertrag an sich ist in einem ungekündigten Modus.

        • Bernd B. sagt:

          Es steht aber normalerweise "Dauerhaft 39,99 €, für die ersten 24 Monate [Zahl] € autom. Gutschrift pro Monat" in solchen Verträgen.

          • Phadda sagt:

            Nö, bei meinem Tarif gab es weder eine Gutschrift um auf die 39,99€ zu kommen noch was anderes. Es steht jetzt immer noch 39,99€ drin zzgl Posten "Basispreisanpassung 5 EUR (monatlich)". CableMax 1000 9/21.

    • Phadda sagt:

      Ja wäre mal was von der Verbraucherzentrale ob die auch o2 angehen werden, da habe ich schon paar aus meinem Umfeld die zwar "nur" 1,50€ bis 3,00€ mehr zahlen müssen, bei einer 6000er Leitung sind 3€ dann imho nicht Verhältnismäßig ;-)

      • D sagt:

        Wie du richtig beschrieben hast, ging es bei der Preiserhöhung ja um Verträge außerhalb der MVLZ.
        Was ja sehr fragwürdig an dem Vorgehen war, dass ja nur Kunden mit Kabelanschluss betroffen waren, wenn ich mich richtig erinnere und der Tagesschau-Beitrag dazu nicht fehlerhaft.
        Warum nur die Kosten bei Kabel, aber nicht bei Glasfaser/Kupfer teurer geworden sein sollten, erschließt sich mir da auch überhaupt nicht.

  2. t sagt:

    Habe gestern bereits den Eintrag ins Klageregister vorgenommen. Was mich wunderte: im Verbraucherzentralen-Mustertext wird impliziert, dass der aktuelle Vertrag noch gültig ist. Ich war bis Februar betroffen. Danach musste ich eh einen Neuvertrag abschließen, da ich sonst Gebühren für mein Leihgerät zahlen müsste.
    Bin ich dennoch klageberechtigt? Ich habe ja einige Monate den erhöhten Preis zahlen müssen. Ab dem Neuvertrag sind die 5€ ja wieder „rechtskräftig".

  3. Markus Bieck sagt:

    Es geht da glaub ich auch um die Werbung
    Als Vodafone mit den Giga Tarifen auf den Markt gekommen sind haben sie mit Dauerhaft 39 € für die Geworben die jetzt zu dem Tarif wechseln

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