Bundeskartellamt brummt AVM Millionenstrafe wegen Preisabsprache auf

ParagraphDas schlägt rein, das Bundeskartellamt hat gegen den FRITZ!Box-Hersteller AVM (konkret die AVM Computersystem Vertriebs GmbH) in Berlin Geldbußen in Höhe von knapp 16 Millionen Euro verhängt. Auch verantwortlich handelende Mitarbeiter haben Geldbußen auferlegt bekommen. Der Hintergrund: Es gab (verbotene) Preisabsprachen mit sechs Elektronikfachhändlern.


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AVM, der FRITZ!-Macher

Den regulären Lesern ist AVM als Hersteller der weit verbreiteten FRITZ!Box-Router-Modell bekannt. Zudem gibt es unter dem Markennamen FRITZ! auch Repeater und Dect-Telefone. AVM hat seinen Firmensitz in Berlin, dessen Eigentümer denken aber über einen Besitzwechsel nach (siehe AVM angeblich vor dem Verkauf durch Eigentümer). Und dann gab es noch den Patentstreit mit Huawei, den man gütlich beilegen konnte (siehe AVM und Huawei einigen sich gütlich im Patentstreit). Mächtig was los bei denen im Hause AVM.

FRITZ!Box: Quelle AVM
FRITZ!Box: Quelle AVM

Whistleblower legt Preisabsprachen offen

Man kann sich vorstellen, dass das Management, bzw. speziell der Vertrieb, darauf bedacht sind, dass die Margen stimmen und die Preise nicht in den Keller rauschen. AVM haben halt ihren Preis. Aber ein Whistleblower hat dem Bundeskartellamt wohl verraten, dass es eine Preisbindung von AVM mit sechs Elektronikfachhändlern gab. Das ist kartellrechtlich aber unzulässig.

Nach einer einer anonymen Eingabe im Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamtes und weiteren Hinweisen aus dem Markt leitete die Behörde einerseits eine Untersuchung gegen AVM im Hinblick auf den Verdacht verbotener Preisabsprachen ein. Im Februar 2022 kam es dann zu einer Durchsuchung in der AVM-Firmenzentrale. Dabei scheinen Beweise für verbotene Preisabsprechen sichergestellt worden zu sein.


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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes schreibt in einer Mitteilung: "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben. Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen wurde darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken. Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden."

Preis mit Handel abgesprochen

Der Vorwurf, der bei der Untersuchung durch das Bundeskartellamt festgestellt wurde, lautete, dass Mitarbeitende von AVM neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den beteiligten Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für AVM-Produkte getroffen haben. Ziel war es, die Preise, die Verbraucher für AVM-Produkte im Handel zahlen mussten, hoch zu halten.

Laut Kartellamt bezogen sich diese Abstimmungen der AVM-Vertriebler grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise. Teilweise wurden in den Verhandlungen zwischen AVM und den beteiligten Elektronikfachhändlern auch bestimmte Mindestverkaufspreise (sog. Zielpreise) gefordert. Diese lagen zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung von AVM und dem Einkaufspreis der Händler.

Beobachten und nachsteuern

Es ist eine spannende Erkenntnis, bei AVM gab es wohl Mitarbeiter, die nichts anderes als Markt- und Preisbeobachtung machten. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Endverbraucherpreise der Händler von AVM-Mitarbeitenden fortlaufend beobachtet wurden. Die Behörde gibt an, dass neben Recherchen im stationären Handel und Preisvergleichsdiensten im Internet mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software verwendet wurde.

Gab es die Erkenntnis, dass in hohem Maße unter den sog. Zielpreisen lagen, oder meckerten die Händler über nicht auskömmliche Endverbraucherpreise, wurde nachgesteuert. Dazu führte AVM "Abstimmungsmaßnahmen" in unterschiedlicher mit den sechs Elektronikfachhändlern durch. In vielen Fällen sagten die Händler nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der von AVM beanstandeten Endverbraucherpreise zu bzw. passten ihre Endverbraucherpreise nach oben an.

Im Hinblick auf diese verbotenen Preisabsprachen wurde daher die Geldbuße von knapp 16 Millionen Euro gegen AVM als Unternehmen sowie gegen verantwortliche Mitarbeiter verhängt. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler sind keine Bußgeldbescheide ergangen. Ein Fallbericht mit den Inhalten des § 53 Abs. 5 GWB wird auf der Internetseite des Bundeskartellamtes in Kürze veröffentlicht. Danke an den Leser für den Hinweis.

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48 Antworten zu Bundeskartellamt brummt AVM Millionenstrafe wegen Preisabsprache auf

  1. HV sagt:

    "AVM hat 2022 rund 620 Millionen Euro umgesetzt – ein Plus von neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Gewinn soll sich Schätzungen von Brancheninsider:innen zufolge auf 80 bis 90 Millionen Euro belaufen. AVM soll zwischen 750 Millionen und einer Milliarde Euro wert sein"
    Quelle: Google
    Da schmerzen 16 Mio. oder vielleicht auch nicht… ;)

    • User007 sagt:

      Da sind 16 Mio. eher ein Scherz, Portokasse und fertig – der Imageschaden dürfte mehr schmerzen.
      Allerdings ist wesentlich fragwürdiger, warum die beteiligten "Elektronikfachhändler" nicht belangt wurden/werden.

      • Günter Born sagt:

        Ich weiß ja nicht, in welcher Welt ihr so lebt. In meiner Welt ist Gewinn das, was ich vor Steuern in der Tasche habe. Wenn da in der Größenordnung von 20 % Geldbußen fällig werden, ist das nicht mehr "Portokasse" – in einer AG wäre es Grund, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

        Und zur Stammtischparole: Noch viel zu wenig – das Bundeskartellamt hat ausgeführt, dass die 16 Mio. Euro wegen Kooperation und eines Settlements festgelegt wurden.

        Unter dem Gesichtspunkt würde ich sagen: Image-Schaden für AVM in der Fläche verschmerzbar – das interessiert nur Insider, die 20 % Gewinnabfuhr durch das Kartellamt sind heftiger.

        • Werner aus K sagt:

          Hallo Herr Born,
          das sehe ich auch so. Das Urteil tut weh.

          Das sind 18- 27 % des Gewinns (weiss leider nicht ob vor oder nach Steuer).

          Würden die Poster HV und User007 18-27% ihre Jahreseinkommen als Strafe auch als kleiner Teil aus Ihrer Portokasse bezeichnen ???

          Ich nicht.

        • Hobbyperte sagt:

          "Größenordnung von 20 % … nicht mehr Portokasse"

          Grundsätzlich schon richtig. Doch muss man solche Bewertungen immer im Einzelfall betrachten. Sowohl in Abhängigkeit der Unternehmensform (Rechtsform) als auch hinsichtlich der in Deutschland einzigartig, vielfältigen Möglichkeiten Gewinne klein zu rechnen, hat das was ein Unternehmen selber als Gewinn beim Finanzamt angibt, oft sehr wenig mit den tatsächlich erwirtschafteten Erträgen zu tun.
          Wenn die Wirtschafts-Extremistischen Parteien mal wieder herum jammern, das die Unternehmenssteuern in Deutschland im internationalen Vergleich viel zu hoch seien, muss man wissen, das NIEMAND ernsthaft diese 30% zahlt. Große Aktiengesellschaften zahlen vielleicht 3%, wenn überhaupt (wenn man das ggf. noch mit erhaltenen Subventionen verrechnet … kriegen die sogar noch Geld von der Allgemeinheit raus).
          Womit sich in der Normalbevölkerung wohl kaum jemand auseinandersetzt sind etwa das Thema "Bilanzen", wer erstellt sie, wer prüft sie, wie oft, mit welcher Kompetenz … naja, Wirecard legte da einiges von diesem Betrugssystem offen.

          Wie kann es denn sein, das sogar kriminelle Firmen, Milliardenbeträge als sog. "Rückstellungen" für Rechts-Risiken dem Gewinn entziehen dürfen. Sogar dann, wenn sie diese Rechtsrisiken selber verursacht haben. Stichwort Manipulation des Libor (int. Leitzinssatz), womit dem ein oder anderen klar sein dürfe welche große deutsche Bank damit gemeint ist…

          "Rückstellungen" schmälern den zu versteuernden Gewinn und werden sie nicht benötigt bucht man sie halt in schlechten, verlustreichen Jahren wieder zurück in die laufenden Bücher, wobei diese "Altgewinne" dann also steuerfrei bleiben. Möchte man als Privatperson auch gerne so machen …

          Anderes sehr beliebtes Modell sind die Lizenzgebühren, die man an sich selber zahlt. Bwp. hat man in einem Land eine Firma die an der Straße Kaffee verkauft und gründet eine zweite Firma in Irrland, wohin die Pseudo-Lizenzgebühren überwiesen werden. Im "Hochsteuerland" fällt somit nur noch ein Minigewinn an, für den man drei, vier Millionen Steuern Abführt. Die eigentlichen Milliarden-Gewinne fließen in das Niedrig-Steuerland, wo man lächerlich wenig zahlen muss …

          So läuft das doch in Wahrheit. Weshalb die Haupsteuerlast auf jenen LASTET, die sich nicht so einfach arm rechnen können, bzw. dürfen. Also die arbeitende Bevölkerung, zu denen sicherlich auch die tausenden Kleinunternehmer und Freiberufler zählen, die es nicht so leicht haben sich vor Steuerzahlungen zu drücken.

          AVM wird die Strafzahlungen vermutlich ebenfalls "Abschreiben", wodurch sich ein anderer tatsächlich gezahlter Betrag ergibt, als die genannten 16 Mio. Die werden schon "Berater" haben die wissen wie es geht. Und notfalls verlegt man die Firmenzentrale künftig halt in irgendein Steuerparadies …

          Insofern – 20% – hin oder her, ist jedes Mitleid für solche Betrügerfirmen deplatziert. Im übrigen spielt AVM sowieso gerade mit seinem "Marken"-Image, sollten sich derartige Ausfälle (Defekte) wie bei der 7590 als neues Normal in der Fritz!-Welt etablieren. Mal sehen wie lange es diese "Marke!" dann noch gibt …

        • HV sagt:

          Hallo Hr. Born,
          "Ich weiß ja nicht, in welcher Welt ihr so lebt" na ja, in der gleichen wie auch Sie, deshalb hatte ich ja oben im 1. Eintrag geschrieben "Da schmerzen 16 Mio. oder vielleicht auch nicht… ;)… Bitte keine Verallgemeinerung, ihr Plural war hier unnötig…
          VG HV

          • Frank T. sagt:

            Sie haben das schmerzen in Frage gestellt. Im Plural spricht Herr Born aber eher die Leser an. Augenscheinlich verwechseln Sie Planet mit der Zugehörigkeit zu einem Weltbild.

      • Pau1 sagt:

        sah gestern Bericht über illegalen Holzhandel.
        Strafe: max. 1800 Euro!
        Das schreckt ab, wenn man weiß, das schon ein geraubtbauter Baum weit über 100000 Euro bringen kann.

        Das Kartellamt will ja nicht die Firmen ruinieren. Wen sollte. es dann verfolgen?
        Auch dürfen die Strafen nicht zu abschreckend, sein, sonst würde es ja keiner wagen (Ist Politiker Blödsinn klar. Trotz höchst strafen wird gemordet)

  2. TBR sagt:

    Es schmerzt immer. Ich finde das nicht gut, zumal Preisabsprachen sicher mehr oder weniger überall existieren, einzig der Nachweis fehlt. So einen Whistleblower finde ich grenzwertig, auch wenn Preisabsprachen sicher nicht gut (legal) sind.

    • Seros sagt:

      Wie meinen? Forderst du indirekt rechtsfreie Räume für illegale Geschäftspraktiken?

      Ich persönlich halte das Bußgeld für viel zu gering angesichts des Jahresgewinns dieser Firma.

      • TBR sagt:

        Sorry, aber das machen vermutlich sehr viele Branchen. Nur weil ein vermutlich „unglücklicher" MA seine "Firma" verpfeift, muss ich das nicht gutheißen.

  3. Max sagt:

    Jaja die Kleinen werden abgewatscht aber wenn Öl und Pharmakonzerne das durchziehen …. reife Leistung vom Amt, Respekt ist genauso bewundernswert wie wenn 1ot Klässler den ABC Schützen das Taschengeld wegnehmen

    • Anonymous sagt:

      Du verwechselst hier Preisabsprachen zwischen Herstellern mit denen zwischen Hersteller und Händler, das sind zwei sehr verschiedene Dinge.
      Bei ersteren gehen die Gewinne and die Hersteller, bei letzterem hauptsächlich an die Händler.

      • Ralph D. Kärner sagt:

        Und das macht die Preisabsprache zwischen Herstellern weshalb doch gleich weniger schlimm, sagtest Du? Ich hau mal so eine Vermutung raus: wer sich abspricht, sollte scheiß egal sein, sobald der Endkunde der Genatzte ist, oder siehst Du das anders? Ich kann an Max' Aussage nichts falsches entdecken.

  4. Andreas K. sagt:

    Jetzt werden die Dinger dadurch bestimmt noch teurer.

  5. wish sagt:

    Hallo.
    Da schlägt gar nichts rein. Für so ein Unternehmen ist das wie ein kleine Taschengeld das zu entrichten ist. Bitte zukünftig weniger reisserisch berichten, danke.

    • Günter Born sagt:

      Dann empfehle ich dir schlicht mal einen Blick auf die Zahlen. Gewinn geschätzt 80-90 Millionen Euro (Quelle), 16 Millionen Euro Geldbuße (20 % des Gewinns) dann als "Taschengeld" zu bezeichnen, segelt in der "Peanuts"-Ecke von Deutsche Bank-Chef Breuer. Und wie viel davon an Geldbußen an Firmenmanager ausgesprochen wurden und wie hoch diese waren, weiß mach auch nicht. Mein ja nur … wo liegt bloß mein Fehler?

      • Michael sagt:

        "Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg…" und weiter "…im Internet mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software verwendet wurde."
        Wie viel Jahre genau wissen wir nicht. Gehen wir einfach mal von 5 Jahren aus (einfach mal so) und einem stagnierenden Gewinn über den gleichen Zeitraum (genaue Zahlen hab ich jetzt nicht recherchiert). Dann wäre das bei 80 Mio / Jahr gleich mal 400 Mio auf 5 Jahre und davon 16 Mio. Strafe sind meines Erachtens nach schon Peanuts.

        • Günter Born sagt:

          Und dann schaust Du als Kartellamt auf den "Gewinn, den AVM rein durch die Preisabsprachen" in dieser Zeit gemacht hat, schaust in deiner Tabelle nach dem Strafmaß, das zulässig ist, schlägst noch einen Buße-Anteil drauf. Dann gehst Du als Kartellamt mit einem Bescheid an das Unternehmen, und dann gibt es Verhandlungen. Ein Settlement heiß ja, dass AVM auf eine Klage verzichtete, aber gegen den ursprünglichen Ansatz vorgegangen sein muss und es am Ende des Tages eine Einigung gab.

          • Boris sagt:

            Bei allem Respekt Günter!
            das Unternehmen wurde 1986 gegründet, also vor 38 Jahren. Seit 2019 wird Software zur Preisüberwachung eingesetzt, was war den in den Jahren vorher als die Mitarbeiter das noch vor Ort kontrolliert haben?!
            Wenn ich mich richtig erinnere waren sogar damals die Preise für z,Bsp. ISDN Karten überall gleich genauso wie über all die Jahre für ihre anderen Produkte.
            Damit ist die Strafe nicht hoch und wohl ein Deal mit dem Kartellamt.
            Komisch das dieses Amt es erst jetzt checkt!

        • Tom sagt:

          Nach Deiner Milchmädchenrechnung wären 16Mio Strafe von 400Mio Gewinn über vier Jahre hinweg gleich genau 4 Prozent = HALF-LIFE 4 bestätigt ;-)

  6. Mira Bellenbaum sagt:

    Auch hier, eine ganze Latte von Firmen sind bei illegalen Preisabsprachen erwischt worden,
    niemanden hat es gejuckt, MS macht richtig Kohle, Apple sowieso und viele andere auch,
    und bei AVM macht Ihr so einen Wind?
    Lächerlich.

  7. michael sagt:

    Mir eh ein Rätsel, was an den Kisten so sauteuer sein soll und wie unnatürlich hoch sich die Preise über Jahre halten. Und der Funktionsumfang – naja – eher so 80er Jahre was Netzwerk/Sicherheit anbelangt – da war damals der Disketten-Router/Firewall schon weiter. Dazu die lahme GUI, die CPUs sind auch nicht so flott und wenig Strom nimmt sich die Kiste auch nicht. Aber halt eine Art Monopol in der BRD.

    • Luzifer sagt:

      Ganz einfach für den "dummen" Enduser funktionieren die einfach und es gibt Jahrelangen Support… im Consumerbereich anderswo kaum findbar!

      Das PowerUser/Pros das anders sehen juckt nicht… die sind nicht wirklich die Zielgruppe.

  8. Sebastian sagt:

    Wie genau funktioniert so eine Preisabsprache? Sitzen da alle zusammen und handeln einen Mindestpreis aus? Oder gibt es da so spezielle Leute die jeden Marktteilnehmer CEO in der Kontaktliste haben und die später keiner kennen gehabt haben will?

    Wie funktioniert eine Preisabsprache zwischen konkurrierenden Parteien in einem gesetztlich regulierten Markt wie z.B. in DE ? Wir kennen das von Tankstellen, Fleisch usw. über Jahrzehnte hinweg.

    ("Wenn sie nie eine Preisabsprache hatten, haben sie an dem Markt nicht teilgenommen" – der Chef von Rügenwalder Fleischwaren. )

    • Bernd Bachmann sagt:

      >> Sitzen da alle zusammen und handeln einen Mindestpreis aus?

      So etwas gibt es tatsächlich. Im Kanton Graubünden in der Schweiz z.B. ist vor ein paar Jahren etwas Derartiges in der Baubranche aufgeflogen.

      In der Praxis aber meist wohl eher der unauffälligeren Art. Man trifft sich "zufällig" beim Bier, und einer der Beteiligten lässt "zufällig" eine Bemerkung fallen wie "wenn Du die Preise nicht senkst, senke ich sie auch nicht".

      Im konkreten Fall aber wohl eher eine Drohung von AVM an die Händler, sie nicht mehr zu beliefern, wenn sie den Verkaufspreis unter ein bestimmtes Minimum senken.

  9. mvo sagt:

    Es wird wie immer laufen:
    Das Bußgeld kassiert Vater Staat. AVM muss das Geld natürlich wieder reinholen und wird die Preise erhöhen. Der Verbraucher zahlt also doppelt. Erst wird er mit überhöhten Preisen über Ohr gehauen, dann zahlt er das Bußgeld über die höheren Preise auch noch. Solange nicht die beteiligten und verantwortlichen Personen persönlich dafür einstehen müssen, wird sich an diesen Verstößen nichts ändern.

  10. Sebastian sagt:

    Wie funktionieren Preisabsprachen?

    • Pau1 sagt:

      ja, das Frage ich mich auch.

      Als Unternehmer kann ich einen Unverbindlichen Preis vorgeben.
      Den mache ich 3% höher als mein Lieferpreis.
      Wer den Preis durch Grauimporte unterbieten, den belieferte ich einfach nicht. Wir haben zwar eine gesteuerte Marktwirtschaft, aber wem ich etwas wann verkaufe ist doch immer noch meine Sache.
      Bei den Matratzen lief das dann so, dass die Kartellhersteller die Stoffhersteller benötigt haben, keinen Stoff an Bett1 zuliefern.

      Wie kann ich mir hier die Absprachen vorstellen?
      ich gebe dem Händler Umsatzabhängig 40% auf den Listen Preis, aber nur, wenn er die 40% als Gewinn behält und nicht nutzt, kleine Wettbewerber kaputt zu machen.
      (klappt ja ganz toll beim Buchpreis Kartell. Alle Kaufen bei Amazon, ist ja egal, kostet überall gleich viel…)

  11. GüntherW sagt:

    Welchen Hintergrund hatte eigentlich die Aktion von AVM? Die Preise von den Produkten künstlich oben zu halten, damit die Produkte wertiger erscheinen? Insb. auch vor dem Hintergrund, dass die Fritz!Box bei einigen Telefonanbietern kostenlos angeboten wird.

    "Diese Abstimmungen bezogen sich grundsätzlich auf eine Anhebung dieser Preise, teilweise wurden auch bestimmte Mindestverkaufspreise (sog. Zielpreise) gefordert, welche zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung und dem Einkaufspreis der Händler lagen."

    AVM hat doch erstmal nicht direkt was davon, wenn die Produkte teurer verkauft werden. Außer das man einer Preissenkung entgegenwirkt und so verhindert, dass die Händler mit geringeren Einkaufspreisen in Verhandlungen gehen.

    • Anonymous sagt:

      Klassische Win-Win-Situation für Hersteller und Händler, d.h. Gewinnoptimierung. Weiteres Beispiel sind überteuerte Matratzen. Da hatte das Bundeskatellamt vor Jahren auch mal Strafen verteilt. Die Täter wissen, dass es rechtswidrig ist, können aber oft über viele Jahre unbehelligt gewinn-optimieren.

    • Ralph D. Kärner sagt:

      Ich weiß, dass man als kleiner Händler bei einem von einer Hand voll Distributoren einkaufen muss(te), damit das gekaufte Produkt bei AVM gezählt wurde/wird für die eigenen Umsätze. Wenn die ein gewisses Maß erreicht hatten, bekam man von AVM Cashback, was die eigene Marge vergrößerte. Für kleine Händler ist es da schon interessant, dass die Preise bei den großen Händlern hoch bleiben, damit man selbst auch noch Umsatz machen kann. AVM hat im Endergebnis die eigenen Produkte bei wirklich vielen – auch kleinen – Händlern stehen, was wiederum für eine deutliche größere Chance sorgt, dass der Kunde das Produkt kauft, was er aus seiner Sicht einfach überall bekommen kann.

      • T Sommer sagt:

        Interessant. AVM cashback ist mir neu. Der ek bei der distri plus Versand und steuern liegt man auf den Preisen von Mediamarkt und co. Müsste also noch was draufschlagen, würde ich das dem Kunden verkaufen. Da schicke ich den in den Mediamarkt, bin die Garantie los uns richte das für ich ein. 100% reiner Erlös und keiner ist dabei über den Tisch gezogen worden.

  12. Herr IngoW sagt:

    Mich würden die Händler interessieren, die daran beteiligt waren. Mit Nahmen und Adresse bitte.
    Denn es gibt immer zwei, einer der will und einer der dann ja sagt.
    Letztendlich haben beide daran "verdient"/abgezockt.
    Die beteiligten Händler müssen! genau so bestraft werden.
    Die höhe der Strafe können wir ja nicht beeinflussen, dafür gibt es ja die zuständigen Behörden.
    Ob das gerecht ist oder nicht, dafür hat ja bekanntlich jeder seine eigene Meinung, sie sollte aber auf jeden Fall weh tun.

    • Fritz sagt:

      Ich habe mich schon immer gewundert, warum die großen Elektronikhändler wie etwa Saturn/Mediamarkt diese Boxen zum (relativ hohen) Listenpreis (das jeweilige Topmodell immer jenseits der 200€) verkaufen können.

      Gent man mal durch die Regale, sieht man, daß sie nicht nur "Kisten schieben", sondern von AVM auch mit passenden Werbeaufstellern und (nicht funktionalen) Mustergeräten versorgt wurden, die als Display oben auf den Regalen standen.

      Der Kontakt zu AVM bzw. deren Gebietsvertretern schien also gut zu sein.

      "Abweichler" als freie Händler straft man etwa mit hohen Einkaufspreisen oder geringer Verfügbarkeit ab, zumindest in einem Fall, der neulich hohe Wellen schlug (https://www.heise.de/news/AVM-verhindert-Verkauf-gebrauchter-Fritzboxen-4688693.html) hat man sogar die Vernichtung der Gebrauchtboxen erzwungen.

      Welche Händler es genau waren und auf welcher Seite z.B. Versandhändler wie Amazon oder Conrad standen wird nur schwer zu ermitteln bzw. beweisen sein – preislich lagen sie aber alle in derselben Region.

  13. der checker sagt:

    Das Ende vom Lied wird sein das AVM die Schnauze voll hat und verkauft. Gerüchte gab es ja schon vor ein paar Monaten.
    Apple verkauft seine iphones für 1.200,– Euro wobei das Ding in der Herstellung 50 Euro kostet und die Milliarden die die einsacken nennen die auch noch Gewinn. Ich nenne das unmoralisch. Komischerweise regt das keinen auf.

    • Häh? sagt:

      Du meinst, Schauze voll, sich an Recht und Gesetz zu halten?

      • Fritz sagt:

        Schnauze voll, im Markt mitzumischen.

        Das beobachte ich gerade bei einem anderen bekannten Hersteller der Branche (LANCOM Systems), die offensichtlich gerade auf die 2. Insolvenz zusteuern (die 1. war noch unter dem Namen ELSA).

        Da scheint man sich nur noch auf das Projektgeschäft (z.B. das WLAN der Deutschen Bahn) zu konzentrieren, an Endkunden haben sie offensichtlich kaum noch Interesse. Selbst bei der Telekom bekommt man sie nur noch auf beharrliche Nachfrage gebundled.

        Ich habe neulich für eine neue Außenstelle der Einheitlichkeit wegen einen Router von LANCOM kaufen wollen und bin fast hinten über gefallen, als ich gesehen habe, daß ein 1926VAG-5G (einfach 2xVDSL und 5G als Backup) über 2000€ Listenpreis hat – bei der Konkurrenz (wenn man China-Produkte nicht mag gibt es z.B. noch Teltonika aus Litauen) gibt es vergleichbares zu einem Bruchteil des Preises.

  14. Kai sagt:

    Strafe meinetwegen, aber warum nur AVM? Wieso werden die Händler nicht genannt und bestraft? Das wirkt alles recht willkürlich und hat doch einen unschönen Beigeschmack.

    • Seros sagt:

      In Verfahren wie diesen stellen sich einige Beteiligte immer als Kronzeugen zur Verfügung, erleichtern den Ermittlern die Aufhellung und profitieren von zugebilligter "Straffreiheit".

  15. Luzifer sagt:

    Preisabsprache? Also darunter verstehe ich eigentlich wenn ich mich mit Konkurrenz zusammentue die ein vergleichbares Produkt anbieten und wir entscheiden dann das wir das zu einem gleichen Preis anbieten und nicht drunter gehen.

    Wenn ich aber mein Produkt selbst einfach nicht billiger anbiete ist das doch keine Preisabsprache. Als Hersteller setze ich den Preis fest für das ich mein Produkt abgebe… bin ich zu gierig und setze zu hoch an verkaufe ich halt nix.

    Nen Wiederverkäufer wird schon aus Eigeninteresse nicht unter Einkaufswert verkaufen, der will ja auch was dran verdienen.

  16. Max.Aschman sagt:

    Zumindest zeigt es doch, dass mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz doch Einiges möglich ist. Das wird in Zukunft, gerade bei größeren Konzernen, noch sehr interessant werden. Ich denke, da werden wir demnächst solche Nachrichten öfters lesen. Genau für solche Angelegenheiten wurde das Gesetz ja auch erlassen. Ob man damit vielleicht einige Firmen aus Europa vergrault, steht noch auf einem anderen Blatt…

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