Der EU AI Act ist veröffentlicht -tritt am 1. August 2024 in Kraft

ParagraphNoch ein kleiner Nachtrag von letzter Woche. Die EU-Kommission hat den EU AI Act, der die Verwendung von künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union regelt, am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die zugehörige EU-Verordnung tritt damit am 1. August 2024 in Kraft. Ab Februar 2025 greifen dann im AI Act festgelegte Verbote bezüglich bestimmter KI-Praktiken.


Anzeige

Was ist der EU AI Act?

Die Verordnung über künstliche Intelligenz (informell meist KI-Verordnung, englisch AI Act) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Zum 21. Mai 2024 haben die 27 EU-Mitgliedsstaaten diese Verordnung endgültig verabschiedet. Am 12. Juli 2024 wurde das Ganze dann im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.

Die EU-Verordnung ist meines Wissens weltweit die erste umfassende Regulation von KI. Es gab während der Ausarbeitung dieser Verordnung zwischen 2019 und Frühjahr 2024 Lob und Kritik – die von dringend notwendig über Killer für KI-Projekte in Europa reichte. In der Präambel gibt die EU folgende Ziele vor:

Zweck dieser Verordnung ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen insbesondere für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz (KI-Systeme) in der Union im Einklang mit den Werten der Union festgelegt wird, um die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger künstlicher Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union („Charta") verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, sicherzustellen, den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und gleichzeitig die Innovation zu unterstützen.

Golem hatte vor einigen Wochen in diesem Artikel über diese Verordnung berichtet. Mit der KI-Verordnung verfolgt die EU einem weitgehend risikobasierten Ansatz zur Regulierung von KI-Technologien. KI-Technologien, darunter auch Generative KI, werden demnach in vier verschiedene Risikokategorien eingegliedert:

  • KI-Systemen mit keinem/niedrigem Risiko
  • KI-Systemen mit hohem Risiko
  • KI-Systemen mit inakzeptablem Risiko
  • KI-Systemen mit Transparenzanforderungen

untergliedert. Die sich daraus ergebenen Verbote bzw. Compliance- und Informationspflichten sind an die Risikokategorien gekoppelt. Technologien mit einem inakzeptablen Risiko wie Social Scoring oder Teile von biometrischer Videoüberwachung und subtiler Verhaltensbeeinflussung sollen komplett verboten werden.


Anzeige

Darüber hinaus sieht der AI Act Regeln speziell für leistungsfähige Sprachmodelle vor, vor allem für multimodale Modelle (im AI Act auch „General Purpose AI", GPAI genannt) und solche, die besonders hohe Rechenleistungen haben. Diese Sonderregelung, die von der Risikokategorisierung abweicht, ist laut Wikipedia eine Reaktion auf das schnelle Aufkommen von GenAI im Jahr 2023.

Veröffentlichung im Amtsblatt

Der Umstand, dass die Verordnung über künstliche Intelligenz zum 12. Juli 2024 offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ist mir vorige Woche in nachfolgendem Tweet unter die Augen gekommen und lässt sich hier in verschiedenen Formaten abrufen.

EU AI Act veröffentlicht

heise hatte letzte Freitag (12. Juli 2024) zeitnah diesen Beitrag dazu veröffentlicht. Der AI Act tritt am 1. August 2024 (20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU) in Kraft.

  • Ab dem 2. August 2024 muss die EU-Verordnung in deutsches Recht (Durchführungsgesetz) umgesetzt worden sein.
  • Ab dem 2. Februar 2025 greifen dann Verbote bestimmter KI-Praktiken wie Social Scoring, mit dem soziales Verhalten maschinell bewertet wird und gegebenenfalls der Ausschluss von öffentlichen Leistungen droht.

Die Reaktion von heise geht in ihrem Beitrag auf das aktuelle Kompentenz-Wirrwarr ein, welches diesbezüglich aktuell in Deutschland herrscht. Im Artikel wird auch die Hintertür bezüglich Gesichtserkennung und biometrischer Überwachung aufgezeigt, die als Kompromiss ausgehandelt wurde.


Anzeige

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros). Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion.

Du findest den Blog gut, hast aber Werbung geblockt? Du kannst diesen Blog auch durch eine Spende unterstützen.