[English]Ich greife mal eine Information zu Windows Server 2025 auf, die mir von einem Blog-Leser geschickt wurde. Microsoft hat die Lizenzbedingungen für Windows Server 2025 überarbeitet, so dass eine Neuzuweisung einer Lizenz problematisch wird. Aktuell ist mir aber noch unklar, was Microsoft mit diesem Schlenker bezweckt.
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Geänderte Lizenzbedingungen für Neuzuweisungen
Blog-Leser Falk hat sich die Tage per E-Mail gemeldet und wies mich auf überarbeitete Lizenzbedingungen für Windows Server 2025 hin. Der Leser merkt an, dass bis Windows Server 2022 in den Lizenz-Bestimmungen unter Punkt 3 Lizenzierung der Software folgendes zu finden war:
Windows Server 2022 Lizenzbedingungen
Bei Windows Server 2025 hat Microsoft die Lizenzbedingungen aber abgeändert, wie folgender Screenshot zeigt.
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Windows Server 2025 Lizenzbedingungen
Das Thema Neuzuweisungen von Lizenzen könnte ein Problem werden. Der Blog-Leser interpretiert die obigen Passagen so, dass beim Austausch der Hardware die Windows Server 2025-Lizenzen, die beim Hersteller/Installationsunternehmen (sprich OEM Lizenzen) erworben wurden, dann verfallen. Nur wenn man zusätzliche Lizenzen kauft, die das Recht zur erneuten Zuweisung enthalten, dann kann man die alten Lizenzen neu zuweisen bzw. übertragen. Der Leser schreibt dazu. "Mir ist nicht bekannt, wo und wie man dieses Recht erwerben kann."
Alternativ, so die Lesart, wäre bei einem Totalausfall der Hardware eine Neuzuweisung der Lizenz zulässig. Will man aber die die Hardware nach X Jahren einfach austauschten, müsste man erneut eine Lizenz kaufen.
Der Leser merkt noch an: Nicht im Screenshot zu sehen: Erwirbt man die Lizenzen direkt von/bei Microsoft, dann ist eine Neuzuweisung ebenfalls kein Problem. Er sieht darin eine starke Beschränkung der Nutzungsrechte.
Soll der Weiterverkauf unterbunden werden?
Mir geht der Gedanke durch den Kopf, ob Microsoft auch den Weiterverkauf von Gebrauchtlizenzen unterbinden möchte. Hier bin ich aber nicht sicher, ob diese Lizenzklausel überhaupt in Europa durchsetzbar ist, da nach dem Erstkauf der Erschöpfungsgrundsatz gilt. Oder wie werden die obigen Passagen in den Lizenzklauseln von der Leserschaft interpretiert?
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Diese geänderten Klauseln gelten doch nur für den Fall, wenn man einen Server kauft und vom Hersteller des Servers gleich die Windows-Lizenz mit.
Kauft man beides getrennt voneinander, greifen die Klauseln nicht.
Ergo:
Entweder: Die Server immer ohne Windows-Lizenz kaufen und die Windows-Lizenz separat kaufen.
Oder wenn man nur die Hardware tauschen will, dann einfach behaupten, das die alte Hardware defekt war. Da wird wohl kaum jemand ins Haus kommen, um das zu kontrollieren.
Und selbst wenn: Die alte Hardware kann man ja verkauft haben.
Da fällt es dann den Kontrolleuren schwer, nachzuweisen, das die Hardware nicht defekt war. Und auch defekte Hardware findet Abnehmer, da immer irgendwelche Komponenten noch brauchbar sind, wie z.B. Lüfter, Netzteile, RAM, Laufwerke, etc.
Und hinzu kommt, das es fraglich ist, ob diese Klauseln in der EU durchsetzbar sind. Microsoft hat ja in seinen Klauseln auch ein Verbot der Entbundelung von OEM-Windows und Hardware drin. Das wurde aber von Gerichten kassiert, diese Klausel hat in Deutschland keinen Bestand.
Und imho sind die neuen Klauseln ähnlicher Natur.
Daher teile ich die Einschätzung, das die neuen Klauseln zumindest in Deutschland rechtswidrig sind.
Danke für die Einschätzung – sehe ich ähnlich – aber ich drücke es mal so aus "was ein Aufriss von Microsoft" – und zusammen mit dem "Auto-Upgrade" älterer Server (siehe Windows Server 2019/2022: (Auto-)Upgrade auf Windows Server 2025 angeboten ist Microsoft mal wieder echt zum Knutschen …
Ich lese eher so, dass MS floating Modelle verhindern will. In der Virtualisierung könnte ja jemand z.b. 1000 VMs haben aber nur abwechselnd 100 nutzen. Z.b. ein Rechenzentrum oder Hyperscaler.
Ich schliesse mich der Einschätzung an. Ergänzend der Hinweis, dass ich die letzten 15 Jahre immer gebrauchte Lizenzen zum Bruchteil der Systemhändler/ Serverherstellerpreise installiert habe und kann nur den Kopf schütteln, dass Menschen Geld sinnfrei zum Fenster rauswerfen.
Das ist nach europäischem Recht unwirksam. Es widerspicht nämlich unter Anderem dem sog. "Erschöpfungsgrundsatz". Es gab dazu bereits mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, auch wegen Microsoft.
Durch eine solche Klausel würde mir nämlich beispielsweise auch der Weiterverkauf losgelöst von der darunter liegenden Hardware verboten, wenn ich nicht vorher eine spezielle Lizenz gekauft hätte.
In den USA ist so ein Eingreifen in die Rechte des Käufers erlaubt, in der EU jedoch komplett unmöglich.
Kann ignoriert werden.
naja zumindest in D hat MS da schlechte Karten den da haben sie bereits vor Jahren höchstrichterlich verloren… der Erschöpfungsgrundsatz gilt und der Weiterverkauf von Gebrauchtlizenzen ist legal (setzt natürlich vorraus das die zu verkaufende Lizenz legal ist)