Windows Server 2025: Kritische Lizenzänderungen?

Windows[English]Ich greife mal eine Information zu Windows Server 2025 auf, die mir von einem Blog-Leser geschickt wurde. Microsoft hat die Lizenzbedingungen für Windows Server 2025 überarbeitet, so dass eine Neuzuweisung einer Lizenz problematisch wird. Aktuell ist mir aber noch unklar, was Microsoft mit diesem Schlenker bezweckt.


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Geänderte Lizenzbedingungen für Neuzuweisungen

Blog-Leser Falk hat sich die Tage per E-Mail gemeldet und wies mich auf überarbeitete Lizenzbedingungen für Windows Server 2025 hin. Der Leser merkt an, dass bis Windows Server 2022 in den Lizenz-Bestimmungen unter Punkt 3 Lizenzierung der Software folgendes zu finden war:

Windows Server 2022 Lizenzbedingungen
Windows Server 2022 Lizenzbedingungen

Bei Windows Server 2025 hat Microsoft die Lizenzbedingungen aber abgeändert, wie folgender Screenshot zeigt.

Windows Server 2025 Lizenzbedingungen


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Windows Server 2025 Lizenzbedingungen

Das Thema Neuzuweisungen von Lizenzen könnte ein Problem werden. Der Blog-Leser interpretiert die obigen Passagen so, dass beim Austausch der Hardware die Windows Server 2025-Lizenzen, die beim Hersteller/Installationsunternehmen (sprich OEM Lizenzen) erworben wurden, dann verfallen. Nur wenn man zusätzliche Lizenzen kauft, die das Recht zur erneuten Zuweisung enthalten, dann kann man die alten Lizenzen neu zuweisen bzw. übertragen. Der Leser schreibt dazu. "Mir ist nicht bekannt, wo und wie man dieses Recht erwerben kann."

Alternativ, so die Lesart, wäre bei einem Totalausfall der Hardware eine Neuzuweisung der Lizenz zulässig. Will man aber die die Hardware nach X Jahren einfach austauschten, müsste man erneut eine Lizenz kaufen.

Der Leser merkt noch an: Nicht im Screenshot zu sehen: Erwirbt man die Lizenzen direkt von/bei Microsoft, dann ist eine Neuzuweisung ebenfalls kein Problem. Er sieht darin eine starke Beschränkung der Nutzungsrechte.

Soll der Weiterverkauf unterbunden werden?

Mir geht der Gedanke durch den Kopf, ob Microsoft auch den Weiterverkauf von Gebrauchtlizenzen unterbinden möchte. Hier bin ich aber nicht sicher, ob diese Lizenzklausel überhaupt in Europa durchsetzbar ist, da nach dem Erstkauf der Erschöpfungsgrundsatz gilt. Oder wie werden die obigen Passagen in den Lizenzklauseln von der Leserschaft interpretiert?

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39 Antworten zu Windows Server 2025: Kritische Lizenzänderungen?

  1. R.S. sagt:

    Diese geänderten Klauseln gelten doch nur für den Fall, wenn man einen Server kauft und vom Hersteller des Servers gleich die Windows-Lizenz mit.
    Kauft man beides getrennt voneinander, greifen die Klauseln nicht.
    Ergo:
    Entweder: Die Server immer ohne Windows-Lizenz kaufen und die Windows-Lizenz separat kaufen.
    Oder wenn man nur die Hardware tauschen will, dann einfach behaupten, das die alte Hardware defekt war. Da wird wohl kaum jemand ins Haus kommen, um das zu kontrollieren.
    Und selbst wenn: Die alte Hardware kann man ja verkauft haben.
    Da fällt es dann den Kontrolleuren schwer, nachzuweisen, das die Hardware nicht defekt war. Und auch defekte Hardware findet Abnehmer, da immer irgendwelche Komponenten noch brauchbar sind, wie z.B. Lüfter, Netzteile, RAM, Laufwerke, etc.

    Und hinzu kommt, das es fraglich ist, ob diese Klauseln in der EU durchsetzbar sind. Microsoft hat ja in seinen Klauseln auch ein Verbot der Entbundelung von OEM-Windows und Hardware drin. Das wurde aber von Gerichten kassiert, diese Klausel hat in Deutschland keinen Bestand.
    Und imho sind die neuen Klauseln ähnlicher Natur.
    Daher teile ich die Einschätzung, das die neuen Klauseln zumindest in Deutschland rechtswidrig sind.

    • Günter Born sagt:

      Danke für die Einschätzung – sehe ich ähnlich – aber ich drücke es mal so aus "was ein Aufriss von Microsoft" – und zusammen mit dem "Auto-Upgrade" älterer Server (siehe Windows Server 2019/2022: (Auto-)Upgrade auf Windows Server 2025 angeboten ist Microsoft mal wieder echt zum Knutschen …

      • 06112024 sagt:

        Ich lese eher so, dass MS floating Modelle verhindern will. In der Virtualisierung könnte ja jemand z.b. 1000 VMs haben aber nur abwechselnd 100 nutzen. Z.b. ein Rechenzentrum oder Hyperscaler.

    • Tomas Jakobs sagt:

      Ich schliesse mich der Einschätzung an. Ergänzend der Hinweis, dass ich die letzten 15 Jahre immer gebrauchte Lizenzen zum Bruchteil der Systemhändler/ Serverherstellerpreise installiert habe und kann nur den Kopf schütteln, dass Menschen Geld sinnfrei zum Fenster rauswerfen.

      • Olli sagt:

        Ja genau – alle kaufen nur noch Gebrauchtlizenzen. Und wo kommen die dann bitte her, wenn alle nur noch Gebrauchtlizenzen kaufen?

        Du solltest also nicht deinen Kopfschütteln, sondern diesen Personen dankbar sein das die ihre nicht länger benötigten Lizenzen verkaufen. Was Erstens somit deren letztlichen Kaufpreis "senkt" und Zweitens dir überhaupt erst ermöglicht gebrauchte Lizenzen zu erwerben.

        • Tomas Jakobs sagt:

          Dann präzisiere ich das extra für Dich: Dass kleine und mittelständische Unternehmen mit übersichtlichen IT Infrastrukturen Ihre Lizenzen zum Listenpreis bei sogenannten Systemhäusern und Fachhändlern kaufen.

          Die Gebrauchtlizenzen kommen von großen Konzernkunden wie Bosch, BMW, Allianz. Der stetige Zufluß von denen ist gesichert und unabhängig davon, ob die "kleinen" gebraucht oder nach Liste einkaufen.

          Es befremdet mich grundsätzlich, Lizenzen für grundlegende Netzwerkfunktionen und Protokolle zu bezahlen, die es frei und kostenlos und in ausgereifter und stabiler in jedem Linux gibt.

          • Bob sagt:

            Ich bezweifle sehr stark, dass große Konzerne gebrauchte Microsoft Lizenzen verkaufen.
            Denn diese haben alle Volumenverträge. Hierbei können keine Lizenzen verkauft werden.

            • ARC4 sagt:

              Die Aussage ist falsch, die Übertragung von Volumenlizenzen ist rechtlich möglich, sogar aufgeteilte Kontingente. Wichtig ist aber ein lückenloser Herkunftsnachweis.

            • Olli sagt:

              Fast alle Gebrauchtlizenzen stammen aus Volumenlizenzen. Die Aussage das diese aber nur von Großkonzernen verkauft werden ist falsch. Gibt auch genug "kleine" Läden die überschüssige oder alte Lizenzen verkaufen.

              Damals als Office 2010 obsolet wurde ist der Gebraucht-Lizenz-Markt mit 2010er Lizenzen Steil gegangen – da wurde alles angekauft und wieder verkauft auf dem Office 2010 drauf gestanden hat in jeder beliebigen Menge von Einzel-Retail-Lizenz bis tausender Stückzahlen Open/Select.

              Die Entscheidungen des BGH zum Lizenzrecht sollte jder IT-Dienstleister kennen. Leider handel viele IT-Dienstleister viel zu oft im Sinne von Microsoft – weil man ja auch irgendeie Partnerstufe hat – als im Sinne des eigenen Kunden.

      • Anonymous sagt:

        Sollten Sie sich nicht eher freuen, dass Menschen Geld sinnfrei zum Fenster hinauswerfen?
        Ohne diese Menschen gäbe es keine gebrauchten Lizenzen.
        Wo sollen diese sonst herkommen? Oder gibt es bei Software-Lizensen auch so etwas wie den "Mängelexemplar"-Stempel bei Büchern, damit man etwas unter der Hersteller UVP bzw. Preisbindung verkaufen kann?

    • Hansi Meier sagt:

      Och das ganze hat doch schon länger System. Gängelung an jeder Front damit man mürbe und endlich einsichtig wird. =)
      Bei OS-Lizenzen habe ich den Widerstand schon vor Jahren aufgegegeben – auch weil MS mal sehr kulant war mit Folge-Lizenzen bei der SBS Ablösung – und beziehe alles direkt. Bei Office muss ich seit diesem Jahr auch direkt beziehen, weil die LTSC Lizenzen nur noch über spezielle Shops bei den Distris gekauft werden können, die faktisch bei MS sind. MS will die Lizenzen im System haben. Ganz ehrlich, diesen Punkt verstehe ich in der MS-Politik sogar. Beim Rest habe ich so meine liebe Mühe.

    • Fritz sagt:

      Ich denke, das bezieht sich auf die sogenannten ROK-Lizenzen.
      Die gibt es mindestens seit Server 2012R2.

      Bei HPE kenne ich es so, daß ein entsprechend gebrandetes Installationsmedium (ggf. als Download) benötigt wird, welches auf den im BIOS/TPM hinterlegten Key matched. Dafür ist i.d.R. keine weitere Aktivierung nötig. Diese Lizenzen sind dann auch entsprechend günstiger (je nach Einkaufsweg ca. 50% des Retail-Preises). Ähnliches habe ich auch bei Lenovo und FSC gesehen. Ein vergleichbares Modell gab es übrigens früher auch bei VMware – bis zur Broadcom-Übernahme.

      Möglicherweise stammen die beiden Screenshots ja aus unterschiedlichen Paketen/SKUs.

  2. Florian sagt:

    Das ist nach europäischem Recht unwirksam. Es widerspicht nämlich unter Anderem dem sog. "Erschöpfungsgrundsatz". Es gab dazu bereits mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, auch wegen Microsoft.

    Durch eine solche Klausel würde mir nämlich beispielsweise auch der Weiterverkauf losgelöst von der darunter liegenden Hardware verboten, wenn ich nicht vorher eine spezielle Lizenz gekauft hätte.
    In den USA ist so ein Eingreifen in die Rechte des Käufers erlaubt, in der EU jedoch komplett unmöglich.

    Kann ignoriert werden.

    • Fritz sagt:

      Serverlizenzen kauft man eher selten als Privatperson.
      Im B2B-Bereich herrscht Vertragsfreiheit und Verbraucherrecht greift nur sehr beschränkt.

      • Daniel A. sagt:

        "Im B2B-Bereich herrscht Vertragsfreiheit und Verbraucherrecht greift nur sehr beschränkt."
        Was nichts daran ändert, dass es Gerichtsurteile gibt, die den Weiterverkauf von OEM Lizenzen bereits als legal eingestuft haben. Auch für Unternehmen. Vertragsfreiheit bedeutet nämlich nicht, dass man sich über geltendes Recht hinwegsetzen kann. Somit sehe ich auch eher nicht, dass MS das in der EU so durchsetzen.

      • Tomas Jakobs sagt:

        > Im B2B-Bereich herrscht Vertragsfreiheit und Verbraucherrecht greift nur sehr beschränkt."

        Vertragsfreiheit gilt universal nicht nur im B2B.
        Es ist wesentliches Bestandteil des BGB.

  3. Luzifer sagt:

    naja zumindest in D hat MS da schlechte Karten den da haben sie bereits vor Jahren höchstrichterlich verloren… der Erschöpfungsgrundsatz gilt und der Weiterverkauf von Gebrauchtlizenzen ist legal (setzt natürlich vorraus das die zu verkaufende Lizenz legal ist)

  4. Hans Dampf sagt:

    Die meistens sind doch eh mit einem EA Vertrag unterwegs, da wird doch die Lizenz nicht als OEM fürs Blech eingekauft.

    • Fritz sagt:

      Gerade im SMB-Bereich lohnt es sich, beide Lizenzmodelle gegeneinander zu vergleichen. Für uns (zweistellige Anzahl Sockel mit Virtualisierung, keine Terminalserver) hat sich Windows Datacenter ROK günstiger dargestellt, nur die CALs kaufen wir auf normalem Weg.

    • O.H. sagt:

      Hängt vom Use case ab. Ich habe hier meine paar Server jeweils mit OEM Datacenter Lizenzen bestückt, die als Schachtel dann aber auch 5-7 Jahre genutzt werden, die CALs laufen als Volumenlizenz, ebenso haben wir hier eine homöopathische Menge an Windows Server Standard Volumenlizenzen, damit wir damit das Imagingrecht abdecken.
      (Restbestände von Server 2016 werden gerade allmählich abgeschaltet und migriert)
      Bei einem break-even von ca. 3 Jahren ist das durchaus wirtschaftlich, und wenn alle Server mit ROK/OEM datacenter lizenziert sind, ist auch das Verschieben einer VM lizenztechnisch sauber.

  5. Jan sagt:

    OEM Lizenzen gibt es schon seit Server 2022 mit und ohne Neuzuweisungsrecht. Das ist eigentlich nur eine Konkretisierung. Bei Fujitsu kostet die Lizenz w/Reass (mit Neuzuweisungsrecht) im HEK für die DC ca. 1.400€ mehr :)

    • Tomas Jakobs sagt:

      Zum Vergleich: Aktuelle Gebrauchtpreise für

      Windows 2019 Datacenter = 99,- EUR
      Windows 2022 Standard 16 Core = 50,- EUR
      10 User-CAL (Device oder User)= 99,- EUR

      • VolkerW sagt:

        50 EUR für ein WinServer 2022 Standard 16 Core Linzenz erscheint mir arg günstig. Tippfehler? Bei Händlern, die auch Lizenznachweise führen und Ersatz bei Aktivierungsproblemen anbieten, sehe ich eher 500-600 EUR netto aufgerufen.

        • Christian Krause sagt:

          klingt für mich auch unplausibel, gerade weil ja ein seriöser Händler gar keine Not hat, marktübliche Preise für das aktuelle system zu verlangen.
          und kein Verkäufer wäre bereit die Lizenz an dieses unternehmen für weniger als 50 € zu verkaufen, d.h. wo soll den die einkaufsquelle sein.
          betrug ist da vorprogrammiert.

          Die Quelle sind vermutlich irgendwelche gehackten msdn accounts, dort werden die testlizenzen bis zur maximalen aktivierungszahl (50?) weiterverkauft werden.

      • ARC4 sagt:

        bekommst du tatsächlich eine Lizenz oder nur den Key? Eine gültige Gebrauchtlizenz ist tatsächlich nur mit Herkunftsnachweis und einer Rückverfolgung bis zum ersten Kunden.

        99 € für eine Datacenter scheint mir viel zu billig. Wohl gemerkt nur Key => keine gültige auditsichere Lizenzierung.

        • Tomas Jakobs sagt:

          Mir schon klar, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.
          By the way, der Anbieter ist seit Jahrzehnten am Markt, selbst TÜV Nord zertifiziert und liefert Lizenzrecht inkl. Lizenzschlüssel. Reicht mir für einen TISAX Audit aus.

          • 06112024 sagt:

            Ich habe viele schlechte Erfahrungen mit gebrauchten Lizenzen gemacht.
            Am Anfang geht ja noch alles, aber dann.. vielleicht will man den Key doch nochma aktivieren, und das geht dann meist nicht weil viele Gebrauchte Lizenzen nach Aktivierung verkauft werden, also 50 Aktivierungen .. 50 verkäufe.

            Und auch wenn es hier viel unverständnis gibt.. nur Microsoft kann feststellen welche Lizenz gültig ist oder nicht.
            Erschöpfungsgrundsatz hin oder her.

            Es ist durch Missbrauch IMHO quasi unmöglich geworden beim Kauf eine gebrauchte Lizenz zu kaufen, denn man weiss nie ob die Zusicherungen etwas wert sind.

            • Tomas Jakobs sagt:

              …da gibt es einen Anruf bei Microsoft und das Ganze wird telefonisch aktiviert. So what?

              Da wird (verständlich) viel FUD (fear uncertainty doubt) von so manchem Hersteller aufgebaut. Eine Lizenzübertragung von Autodesk zum Beispiel mit Docusign signierten Testaten wurde so arg verkompliziert, dass es offensichtlich wurde: Der Hersteller will das alles nicht. Nach BGB ist das eh alles Humbug. Es reichen Kaufnachweis (Rechnung) und Lizenkey. Das Wissen, wer der vorherige Besitzer war ist nice to have und vertrauensbildend für den Verkäufer, in der Sache juristisch irrelevant. Und solltest Du doch einen mehrfach verkauften Key, sprich Hehlerware haben, so what? Dann wird für kleines Geld ein Neuer nachgeschossen.

              Ich könnte aus den vergangene Jahrzehnten so einige Anekdoten berichten, wo ein rausgeworfener Admin eines Kunden meinte diesen bei der BSA anzuschwärzen, oder wo es bei einem anderen eine Mail von Microsoft mit leerer Exceltabelle-Vorlage gab, verbunden mit der Aufforderung, diese doch ausgefüllt mit allen Lizenzen zurück zusenden. Einmal laut gelacht, freundlich aber bestimmt geantwortet und nie mehr was von gehört.

              • 07112024 sagt:

                So einfach ist die Sache nunmal nicht.

                Um beim Vergleich zu bleiben den Microsoft bemühte.. nur weil man einen Schlüssel hat besitzt man nicht die Wohnung (oder das Auto).
                Nur weil eine Tür nicht abgeschlossen ist, darf ich sie trotzdem nicht öffnen.
                Nur weil nicht auf jeder Packung eine Warensicherung ist, darf ich sie trotzdem nicht ohne zahlen mitnehmen.

                Wenn man nicht prüfen kann dass ein Produkt Key, nicht "legal" ist, ist er klar nach deutschem Urheber Recht illegal.

                Übrigens wenn es nur um Aktivierungs Keys für Microsoft Produkte geht, die kann man auch ganz ohne Geld bekommen, direkt von Microsoft.

                Für die Leute denen das neu ist, reichen die Google Keywords "ksm aktivierung github"

                • Tomas Jakobs sagt:

                  > Um beim Vergleich zu bleiben den Microsoft bemühte..

                  Die einem herzlich egal sein können. Es gilt das BGB.

                  > Wenn man nicht prüfen kann dass ein Produkt Key, nicht "legal" ist, ist er klar nach deutschem Urheber Recht illegal.

                  Kompletter Blödsinn, frag besser einen Juristen.

                  Lustig wie seit Jahrzehnten alle paar Jahre irgendwelche Fanboys oder sogenannte Microsoft Partner aufploppen und immer wieder die gleiche Leier einem erzählen.

      • TBR sagt:

        Never ever. Sie Held haben vermutlich illegale Lizenzen.

        • Tomas Jakobs sagt:

          Lizenzen ordnungsgemäß gekauft, bei MS aktiviert, Thema erledigt!

          Alles andere ist FUD und Bullshit!
          Aber Microsoft und deren hörige Jünger (aka Partner) verkaufen lieber noch ein paar Seminare für's Lizenz-Management.

  6. P.B. sagt:

    Mich wundert, dass das als "neu" angesehen wird? Ich kenn das zumindest von der Server Software schon seit Jahren. Ich meine das war in Zusammenhang mit den ROK Lizenzen. Die Frage ist hier, in welchem genauen Zusammenhang das jetzt steht?

    Die regulären Volumen oder Retail Versionen kann man meines Wissens nach nach wie vor weiter zuweisen, sofern man die 90 Tage einhält oder eben im Zweifel den Nachweis führt bzgl. Tausch des Gerätes.

    Dafür sind/waren die Versionen halt einfach billiger und für initial war das auch egal. Man hat hin und wieder auch diese Versionen mit einer SA gepaart um den Spaß letztlich wieder unbedenklich neu zuweisen zu können.
    @Günter
    Weil das im Artikel so steht – die oben drauf gebuchte SA gibt dir dann das Recht dass die Lizenz wieder Mobil wird.

    Letztlich ist das ja quasi vorgesehen für Vertreiber von Systemen, die dann für billig so ein Produkt beziehen von Microsoft und denn diese Lizenz zusammen mit dem Blech dem Endkunden verkaufen. Manche Händler verkaufen diese günstigen Lizenzen auch ohne Blech – und da möchte Microsoft halt einen Hebel haben, dass das nicht die Standardware wird. -> man unterlegt das gewissen Auflagen und gut ist. Nicht alle Auflagen gelten in Deutschland. Letztlich ist das aber am Ende auch irgendwo im B2B Geschäft wieder so eine Sache, je nach Vertragsverhältnis und Stand (MS Partner bspw.).

  7. Philipp S. sagt:

    Das ist bei OEM Lizenzen die mir Hardware verbunden sind schon immer Standart gewesen – nur war es bislang nicht so offensichtlich. Selbst bei Lizenzen ohne Hardware war das so, nur nicht ganz so strikt.

    Es bleibt also alles beim alten, Microsoft will die Software Assurance Verkaufen, welche die Lizenz Mobilität ermöglicht.

  8. Andreas sagt:

    Wenn ihr das gesamte Dokument gelesen hättet würdet Ihr sehen, dass es für Deutschland andere Regelungen gibt:

    Unter Punkt 5:
    Übertragung.
    Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten nicht, wenn Sie die Software in Deutschland oder in einem der auf dieser Website (aka.ms/transfer) aufgeführten Länder erworben haben; in diesem Fall müssen die Übertragung der Software auf einen Dritten und das Recht zu ihrer Nutzung dem anwendbaren Recht entsprechen……..

    • Luzifer sagt:

      weil MS hier vor Gericht unterlegen ist sowohl Hardwarebündelung wie auch Erschöpfungsgrundsatz/Gebrauchtkauf sind sie vorm Bundesgerichtshof; EuGerichtshof gescheitert. OEM Urteil gilt nur in D, Erschöpfungsgrundsatz in der EU.

      (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000 – I ZR 244/97 – (OEM);
      EuGH, Urteil vom 03.07.2012, Az. C-128/11
      Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 EU-RL 2009/24 (Erschöpfungsgrundsatz/Weiterverkauf)) Und MS versucht einem da immer wieder falsche Tatsachen vorzugauckeln, indem sie dies natürlich im Kleingedruckten verstecken.

      Wissen halt nur die wenigsten… Grundsätzlich gilt sowieso: was in AGB steht hat keinen Belang wenn Gesetze was anders sagen (weltweit gilt das jeweilige Landesrecht) MS würde gerne über dem Gesetz stehen, tut es aber nicht.
      Dafür mussten sie auch schon mehr als einmal bluten.

      Ist aber seit einigen Jahren eben so… da wird nicht mehr recherchiert, sondern gleich ein Fass aufgemacht. Früher sprach man da von einer Zeitungsente.
      Wer war das nochmals der das enVouge gemacht hat, ach ja Claas Relotius ;-P

      • 07112024 sagt:

        Das stimmt so im B2B Bereich einfach nicht.

        Grundsätzlich gelten die AGB. Im Streitfall muss der benachteiligte Klausel für Klausel nachweisen warum diese laut Gesetzt für ihn nicht gelten sollten.

  9. Sven Langenfeld (Microsoft) sagt:

    Hallo Günter, beim Windows Server 2022 gab es in den Useterms zwei Versionen: German and German in-country. Die German Version gilt für den gesamten deutschsprachigen Raum, wogegen die German in-country Version für Deutschland spezielle erweiterte Rechte enthalten hatte. Diese German in-country Version gibt es aktuell noch nicht für Windows Server 2025 und ich gehe davon aus, dass es diese aber bald geben wird.

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