Die Gerüchte haben sich bewahrheitet – das US-Justizministerium (DOJ) macht Ernst in Sachen Zerschlagung von Google. Es gibt einen Antrag, dass der Bereich des Google Chrome-Browsers abgespalten werden muss. Und auch das Suchmaschinengeschäft könnte eigenständig werden, um die Marktmacht von Google zu brechen.
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Chrome soll "verkauft" werden
Die Gerüchte über eine Zerschlagung von Google und das Herauslösen von Google Chrome als Browser gab es bereits seit Tagen. Hintergrund ist, dass es Anfang August 2024 ein Urteil in einem Kartellprozess gegen die Google-Mutter Alphabet gab. Im Prozess wurde festgestellt, dass Google bei der Online-Suche und der damit verbundenen Werbung ein illegales Monopol habe. Google wird beschuldigt, dieses Monopol mit milliardenschweren Zahlungen verteidigt zu haben.
Spiegel Online hatte in diesem Artikel, unter Berufung auf einen Bloomberg-Beitrag von den Plänen des US-Justizministeriums (Department of Justice, DOJ) berichtet. Die Aussage: Es wird einen Antrag an ein Gericht geben, dass Google den Geschäftsbereich, in dem der Google Chrome-Browser entwickelt wird, verkaufen muss. Das Ziel: Das Monopol von Google zu zerschlagen.
Antrag des US-Justizministeriums
Am Mittwoch, den 20. November 2024, hat das US-Justizministerium einen entsprechenden Antrag UNITED STATES OF AMERICA v. GOOGLE LLC an das zuständige Gericht (District Court of Columbia) gestellt. Im Antrag an das Gericht wird gefordert, dass Google seinen Chrome-Browser verkaufen muss.
AP-News hat sich durch die 23 Seiten des Antrags gekämpft und schreibt hier, dass die US-Regulierungsbehörden wollen, dass ein Bundesrichter Google auflöst. Das Ziel sei es, das Unternehmen daran zu hindern, den Wettbewerb durch seine dominante Suchmaschine weiter zu unterdrücken. Der Schritt ist eine Folge des Urteils vom August 2024, in dem ein Gericht festgestellt hat, dass Google in den letzten zehn Jahren ein missbräuchliches Monopol aufrechterhalten hat.
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Der Antrag des US-Justizministeriums zur Auflösung von Google ist weitreichend. Neben der Forderung zum Verkauf von Googles Webbrowser Chrome werden auch Beschränkungen gefordert, um zu verhindern, dass Google in Android seine eigene Suchmaschine bevorzugt.
Die Anwälte des US-Justizministeriums werden so zitiert, dass ein Verkauf von Chrome die Kontrolle Googles über den als kritisch eingestuften Zugang zur Suchmaschine dauerhaft beenden werde. Dies würde konkurrierenden Suchmaschinen die Möglichkeit geben, auf den Chrome-Browser zuzugreifen, der für viele Nutzer das Tor zum Internet sei.
Zum Hintergrund: Der von Google im Jahr 2008 auf den Markt gebrachte Chrome-Browser liefert Google als Suchmaschinenbetreiber Daten, die für die gezielte Werbung verwendet werden kann. Branchenkenner bewerten Google Chrome mit einem Wert von um die 20 Milliarden US-Dollar.
Das Justizministerium hofft durch die Abspaltung von Chrome für Konkurrenten im Suchmaschinen-Bereich gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Darüber hinaus forderte das DOJ, Google daran zu hindern, Ausschlussvereinbarungen mit Dritten wie Apple und Samsung zu schließen. Es wird auch beantragt, dass es Google untersagt wird, seinen Suchdienst innerhalb seiner anderen Produkte zu bevorzugen.
Google hatte bereits Anfang Oktober 2024 in diesem Beitrag davor gewarnt, dass die radikalen und weitreichenden Vorschläge des US-Justizministeriums (DOJ) Verbrauchern, Unternehmen und Entwicklern zu schaden drohen. In einem Blog-Beitrag vom 21. November 2024 warnt Google davor, dass der Antrag des US-Justizministeriums (DOJ) d den Verbrauchern und der weltweiten technologischen Führungsposition Amerikas schaden würde.
Ich habe im Gedächtnis gegraben, das ist seit 25 Jahren der erste Versuch der US-Justizbehörden, ein Technologieunternehmen zu zerschlagen, nachdem das US- Kartellverfahren gegen Microsoft im 2001 durch einen Vergleich beigelegt wurde. Es gab wohl auch Überlegungen, dass Google auch sein Betriebssystem Android verkaufen muss. Hier nimmt der aktuell Antrag aber Abstand von, da dies erhebliche Einwände von Google und anderen anderen Marktteilnehmern hervorrufen könnte.
Es bleibt nun abzuwarten, wie die Richter im Hinblick auf den Antrags des US-Justizministeriums (DOJ) entscheiden und ob es gegebenenfalls zu einem Vergleich (wie seinerzeit bei Microsoft, wo die Geschäftsbereich Windows und Office getrennt werden sollten) kommt. Der Suchmaschinenmarkt könnte durch das Aufkommen von AI-Lösungen eh neu gemischt werden.
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Naja wird nur nix bringen, die Leute werden auch weiterhin mit google suchen ob Chrome nun zu google gehört oder nicht. KI Suche ist da tatsächlich das Einzige was die Karten neu mischen könnte, aber KI kommt ja bereits an ihre Grenzen… Skalierung; Fabulieren, Grenz-Debilität wen KI von KI lernt.
Schau ich mich da um gibt es genau 2 Suchmaschinen die genutzt werden entweder google oder Bing, mehr ist da nicht!
Ja unter den Nerds gibts auch weitere, nur kapieren die nicht das sie nicht der Nabel der Welt sind, noch nicht mal das Poloch.
Für normale Nutzer ist Google in der aktuellen Form ja auch top…leider.
Die Qualität der Suchergebnisse ist gut und die "regulären Ausdrücke" sind auch einfach zu benutzen. Übersetzer und Bilder sind auch mit drinnen.
Viele Suchmaschinen schießen sich schon selber damit ins aus, dass ganz oben permanent gesponserte Links stehen. Teilweise muss man erstmal scrollen, bis man auf die Ergebnisse kommt oder es wird nicht das Icon der Webseite in der Suchübersicht angezeigt.
Ich weiß ja nicht, was wirklich gute Alternativen zu Google wären.
Vielleicht sollten die US-Justizbehörden auch darüber nachdenken, dass Microsoft seinen Webbrowser "Microsoft Edge" verkaufen muss. Die ausufernde Integration von Edge böte da einen guten Anlass. Ich selbst habe einen anderen Standardbrowser festgelegt und trotzdem läuft mir deren Webbrowser immer wieder mal über den Weg.
Das sehe ich auch so. Wird wohl (wieder mal) mit zweierlei Maß gemessen bei den netten Jungs vom Justizministerium. Generell eigentlich schon ein Witz dieser Antrag. Auch wenn mans irgendwo verstehen kann, aber kann Google doch nichts dafür dass sie einfach "alles" richtig gemacht haben… Das wäre ja als wenn ich meinen Broker verklage weil er mir keine Werbung für die TopTopTop Aktie geschickt hat als sie noch nichts Wert war. Irgendwie lächerlich.
Interessanterweise hatte ja seinerzeit die EU den Internet Explorer und den Windows Media Player im Visier, was am Ende dazu führte, dass Microsoft in Windows XP den Browserauswahlbildschirm beim erstmaligen Anmelden angezeigt hatte und es dann auch eine separate Version ohne den Media Player gab, den mussten die auch "entbündeln".
Mit Windows Vista bzw. Windows 7 war die ganze Nummer dann wieder vom Tisch bzw. der Media Player und der IE waren wieder drin. Und seitdem hat sich da keiner mehr drum gekümmert.
Microsoft hat da aber erinnerungsmäßig eine fette Strafe bezahlt, weil man vor der vereinbarten Frist diesen Browserauswahlbildschirm "versehentlich" weggelassen hat.
Bei Android habe ich übrigens (auf einem Motorola Moto G13) die Tage eine Benachrichtigung erhalten, dass man mir wieder einen Browser-Auswahlbildschirm anbieten möchte.
Evtl. sollte man Google auch mal dazu zwingen, die Appentwickler für Android-Apps nicht mit für die Funktion der App völlig unnötigen Vorgaben zu gängeln.
Sonst werden die erst gar nicht in den Appstore aufgenommen oder fliegen da raus.
Beispielsweise Apps, die nach WiFi-Netzen suchen, müssen zwingend die Standortübermittlung aktiv haben.
Warum braucht so eine App eine Standortübermittlung?
Doch nur, weil Google wissen will, welche WiFi-Netze da am Standort vorhanden sind.
Die App selbst funktioniert auch, ohne das die den Standort kennt und/oder ihn gar an Google übermittelt.
Solche für die Funktionalität von Apps unnötigen Vorgaben gibt es von Google massenweise.
Einige Anbieter von Apps bieten daher ihre Apps nicht mehr im Google Store an, sondern nur noch als Download der .apk.
Und das Suchmaschinenmonopol von Google gibt es doch nur, weil die vielen anderen Suchmaschinenanbieter (Yahoo, Altavista, etc.) aufgegeben haben oder im Hintergrund auch nur noch auf Google zugreifen.
Ich erinnere mich noch gut, das mn mehrere Suchmaschinen nutzte.
Jede lieferte andere Treffer.
Und die Ergebnisse waren damals auch noch nicht so stark zensiert, wie sie es heute bei Google sind.
+1 aber solche "not really needed rights" gibts an allen ecken und enden und in jedem (mobile) OS.