Bröckelt das was und sind Auflösungserscheinungen zu beobachten? Im Sinne von "was gibt es neues bei der 1N Telecom GmbH" schnüre ich mal zwei Informationen zusammen, die mich gerade erreichten. Es sieht so aus, als ob die 1N Telecom GmbH ihren Firmensitz verlagert hat – relevant für Einschreiben. Und ein Inkasso-Unternehmen scheint diesen Kunden aus seiner Liste gestrichen zu haben – so interpretiere ich jedenfalls eine weitere Information. Hier eine kleine Übersicht, um was es geht und welche möglicherweise neuen Entwicklungen es gibt.
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Die Causa 1N Telecom GmbH
Die 1N Telecom GmbH ist ein Telefon- und Internetanbieter (DSL, Glasfaser), bisher mit Sitz in Düsseldorf, dessen Firmenname für nicht so aufmerksame Mitmenschen eine gewisse Ähnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG aufweist. Die Firma ist seit Jahren dafür bekannt, Kunden der Deutsche Telekom, anzuschreiben.
Ziel ist es, unaufmerksame Empfänger zu einem Vertragswechsel zu bewegen. Viele (vor allem ältere) Kunden glauben, auf Grund der Namensähnlichkeit, dass dieser Wechsel innerhalb der Deutsche Telekom stattfindet. Der "Irrtum" löst sich auf, wenn die Opfer dann ein Schreiben der 1N Telecom mit der Info: "Wir richten den Anschluss ein" bekommen.
Ziehen die Telekom-Kunden dann die Kündigung ihres Vertragsabschlusses zurück, so dass die Portierung nicht stattfindet, fordert die 1N Telecom GmbH Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags. Das Schreiben kommt i.d.R. nachdem die 14 Tage Widerrufsfrist ab Vertragsschluss abgelaufen ist. Die Schadensersatzforderung beläuft sich auf um die 400 Euro.
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Ich hatte hier im Blog mehrfach auf diesen Sachverhalt hingewiesen (siehe Links am Artikelende). Die Verbraucherzentralen warnen seit längerem vor diesem Anbieter und dessen Forderungen, und planen eine Sammelklage gegen die betreffende Firma, weil es inzwischen mutmaßlich unberechtigte Forderungen gegen Leute gibt, die keinen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH abgeschlossen haben sollen.
Letztmalig hatte ich diesbezüglich im Beitrag Verbraucherzentrale warnt von 1N Telecom-Mahnschreiben (Nov. 2024) entsprechende Informationen und auch Handlungsanweisungen der Verbraucherzentrale zusammen gefasst. Interessant ist in diesem Kontext dieser Post eines Betroffenen auf Trustpilot. Der Poster gibt an, Strafantrag wegen gewerblichem Betrug gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH gestellt zu haben. Begründung: Das Unternehmen erhebt Forderungen gegen eine Person, zu der keinerlei Geschäftsbeziehungen bestehen.
Geht man die Bewertungen bei Trustpilot durch, gibt es weitere Personen, die im Oktober/November 2024 ebenfalls angeben, Strafanzeige wegen gewerblichem Betrug gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH gestellt zu haben.
Der Firmensitz wurde verlagert
Gehe ich auf die Webseite der 1N Telecom GmbH, und schaue ich in das Impressum dieser Seite, residiert die Firma (aktuell?) in der Flughafenstr. 103 in 40474 Düsseldorf. Dort findet sich noch der Hinweis "Ein Verzicht auf postalische Zusendungen schont zudem die Natur. Vielen Dank."
Nun merkte ein Leser in einer persönlichen Nachricht an mich auf Facebook an, dass in Foren und Gruppen zu lesen sei, dass die 1N Telecom GmbH ihren Firmensitz verlagert habe. Details nannte der Leser nicht. Daher könnte es sich um eine bekannte Adressänderung oder um einen neuen Vorgang handeln.
Bei Creditreform gibt es noch einen Eintrag für die 1N Telecom GmbH, der auf die Prinzenalle 7 in Düsseldorf als Geschäftsadresse verweist (wie in obigem Schreiben, was ich von der Webseite des Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv habe, zu ersehen ist – wobei die vzbv in diesem neueren Beitrag von Nov. 2024 bereits die Flughafenstr. 103 angibt).
Wie dem auch immer sei, die Leute stellen nun fest, dass ihre Einschreiben, abgesandt an die "bekannte" Firmenanschrift (vermutlich aus alten Anschreiben), deswegen ins Leere laufen. Man kann also nicht mal einfach kündigen oder rechtliche Erklärungen abgeben. Ich habe mal etwas gesucht – auf reddit.com gibt es beispielsweise diesen Post dazu, wobei Details bzgl. Adresse etc. daraus nicht hervorgehen.
Nachtrag: Zum Thema rechtliche Erklärungen gibt es Diskussionen in den Kommentaren zu diesem Artikel, wann ein Einschreiben an eine alte Geschäftsadresse, speziell, wenn sie in einem Schreiben der 1N Telecom GmbH genannt wird, von den Juristen wohl als "wirksam zugegangen" betrachtet wird. BGB §130 trifft da imho keine diesbezügliche Aussage. Bei lekturio.de heißt es: "Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfänger gelangt ist, dass er Kenntnis nehmen kann und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Gesetzlich geregelt ist nur der Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden, §§ 130, 131 BGB." Da wäre wohl ein Einwurfeinschreiben (mit Rückschein) vermutlich die richtige Wahl.
Inkasso-Unternehmen wirft das Handtuch
Riverty ist ein in Baden-Baden residierendes Inkasso-Unternehmen, welches auf seiner Webseite mit "ist eine neue Marke mit großen Ambitionen. Unser Ziel ist es, dich zu befähigen, finanziell nachhaltige Entscheidungen zu treffen …" wirbt. Die 1N Telecom GmbH scheint wohl, gemäß den verschickten Schreiben mit Inkasso-Forderungen, ein Kunde von Riverty gewesen zu sein.
Der Leser schrieb mir: "Die Riverty, der Geldeintreiber für die 1N Telecom, versendet derzeit Briefe an 'Kunden' der 1N Telecom, dass das Inkassoverfahren beendet ist. Ich vermute, dass die Geschäftsbeziehung zwischen Riverty und 1N Telecom beendet ist. Wäre an der Zeit".
Ergänzung: Die erste Fassung des Beitrags ging online und ich bin dann zum Sport. Hab im Anschluss nochmals recherchiert. Daher an dieser Stelle noch ein kurzer Verweist auf diesen Artikel auf rechtsanwalt.de. Vor sieben Tagen hat ein Anwalt dort einen Beitrag mit dem Titel "1N Telecom Inkasso – Riverty verfolgt Forderungen nicht mehr" eingestellt.
Der Beitrag besagt, dass die Hamburger Kanzlei Hafencity, die einige Mandanten in der Angelegenheit vertritt, wohl zahlreiche Einstellungsmitteilungen von Riverty in Bezug auf die 1N Telecom Inkasso-Verfahren erhält. Der Rechtsanwalt zitiert aus der Riverty-Einstellungsmitteilung "Die Geltendmachung der Forderung erfolgt gegebenenfalls durch einen neuen Inkassopartner der Auftraggeberin." Lässt schon bestimmte Schlüsse zu.
Geht da was zu Ende?
Da stellt sich dann doch die Frage, ob es sein könnte, dass die 1N Telecom GmbH gerade abgewickelt wird? Es waren alles Informationen, die ich bei Publikation der ersten Fassung des Beitrags über den Leser als Quelle erhalten habe – daher stand alles unter Vorbehalt. Aber eine Nachrecherche hat für mich das Bild ergeben, dass die Informationen zugreffen. Das Einzige, was ich noch nicht verifizieren konnte, ist die Frage, ob die Firmenadresse in der Flughafenstr. 103 in Düsseldorf noch aktuell oder auch aufgegeben worden ist.
Daher die Frage an die Leserschaft: Hat jemand auch so ein Riverty-Schreiben bekommen? Kopie würde mich interessieren. Und gibt es Leute mit Rückläufern auf Einschreiben, die wegen unbekannter Adresse zurück kamen?
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Wie ist das eigentlich mit Einschreiben, wenn der Vertragspartner die Adresse ändert?
Einmal wenn der Vertragspartner die Änderungen unverzüglich auf Webseite und Co. ergänzt, wobei vor ein paar Wochen versendete Schreiben immer noch die alte Adresse haben und dann wenn eine Änderung nicht im Impressum zeitnah getätigt ist.
Gerade im letzten Fall hätte man gar keine Möglichkeit Post zukommen zu lassen, da die Adresse unbekannt ist. Es ist doch sicher auch teil der Nebenpflichten, dass man den Vertragspartner die neue Adresse mitteilt, sofern die alte nicht mehr "anpingbar" ist. Ich gehe jetzt zwar nicht davon aus, aber evtl. kennt sich Jemand aus.
> Wie ist das eigentlich mit Einschreiben, wenn der Vertragspartner die Adresse ändert?
Die im Einschreiben getätigte Willenserklärung ist formal nicht zugestellt bzw. in den Herrschaftsbereich des Empfängers übergegangen wie es so schön im BGB heißt.
Bei einer Firma fällt mir spontan der Eintrag im Handelsregister ein. Dort sollte eine Änderung des Firmensitzes eingetragen worden sein.
Insolvenzverfahren sind wohl beim zuständigen Gericht einsehbar.
Bitte kontaktieren sie mich mal, habe noch ganz spannende Infos. Am senden sie mir ihre telefonischen Kontaktdaten.
Der Widerruf gilt imho lt. Gesetz als getätigt, wenn man das Einschreiben abschickt.
Ob das Einschreiben dann den Empfänger tatsächlich erreicht liegt im Verantwortungsbereich des Empfängers.
Der hat dafür Sorge zu tragen, das Widerufe ihn auch erreichen können.
Die 1N Telekom kann sich also nicht damit herausreden, das die den Widerruf nicht erhalten haben.
Schließlich kann man bei der Post einen Nachsendeantrag stellen, sogar für längere Zeiträume von 1 Jahr oder länger. Auf dem Nachsendeauftrag kann mn auch ankreuzen, ob er auch für andere Unternehmen (z.B. BWPost, Citypost) gelten soll.
Was die Adresse angeht:
Da habe ich gerade mal im Handelsregister nachgesehen (www.handelsregister.de). Lt. Handelsregistereintrag ist die Adresse immer noch Flughafenstr. 103 in 40474 Düsseldorf.
Im Übrigen:
Über das Widerufsrecht muß ordnungsgemäß informiert werden, und zwar vor Vertragsabschluß! Passiert das nicht, dann beginnt die Widerrufsfrist erst dann zu laufen, wenn das passiert ist. Darüber gibts schon Gerichtsurteile, bei denen Kunden auch nach 6 Monaten oder später noch wiederufen konnten.
> Der Widerruf gilt imho lt. Gesetz als getätigt, wenn man das Einschreiben abschickt. Ob das Einschreiben dann den Empfänger tatsächlich erreicht liegt im Verantwortungsbereich des Empfängers.
Gefährliches Halbwissen: Ein (Einwurf-) Einschreiben beweist erstmal gar nichts. Du hättest ja auch eine leere weiße Seite verschicken können und kein Kündigungsschreiben. Du bist dann im Bereich des Anscheinsbeweises. Gleiches gilt für Einschreiben per Rückschein. Diese Briefe können an der Haustüre durch einen Mitarbeiter, Mitbewohner etc. auch verweigert werden. Oder jemand ist nicht da, wird bei der Post hinterlegt und nie abgeholt. Das alles gilt dann als nicht zugestellt.
Erst vor Gericht könnte der Kontext, der o.g. Anscheinsbeweis erst zu einem Gesamtbild beitragen, muss es aber nicht. Und in der Regel will man ja Gerichtstermine eher vermeiden.
So irre das im Jahr 2024 klingen mag: Juristisch ist ein Fax mit Sendeprotokoll das sicherste Medium. Auch die persönliche Überbringung/Einwurf mit Zeugen, der den Inhalt gesehen hat bzw. das Hinzuziehen eines Boten sind juristisch wasserdicht. Die Boten nennt man auch Gerichtsvollzieher.
> Da habe ich gerade mal im Handelsregister nachgesehen
Handelsregister laufen sind in der Regel 1-2 Monate "hinterher".
> Über das Widerufsrecht muß ordnungsgemäß informiert werden, und zwar vor Vertragsabschluß!
Nein das stimmt pauschal so auch nicht oder wirst Du beim Brötchenkauf über Dein Widerrufsrecht informiert? Das Zustandekommen eines Vertrages könnte auch komplett ohne Kommunikation erfolgen, z.B. durch das Betreten Deiner Stammkneipe und dem Herstellen des Augenkontaktes mit dem Wirt, der Dir daraufhin ein Bier zapft.
Abs. 1: Nein.
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung (dazu zählen Widersprüche/Kündigungen) ist erst mit Erhalt der WE (beim Einschreiben: Die physische Zustellung*) durch den Empfänger zugegangen.
* bei eMails: Erfolgreiche Übergabe (SMTP-Antwort "200 OK") an den MX des Empfängers
Dann wäre es ja einfach für die Firmen, Widerrufen vorzubeugen:
Einfach den Empfang von Einschreiben ablehnen.
Und bei Emails den Empfang von Mailadressen der Kunden abweisen.
"Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt." (§ 179 ZPO)
Und wenn die Adresse geändert wurde und der Widerruf deswegen nicht zugestellt werden kann?
Dann hat man mW Pech, es wird wenigstens aufwändiger (neue Adresse herausfinden, erneuter Zustellversuch, evt. gar öffentliche Zustellung).
Das ist ein Grund, warum ich Fax bevorzuge.
Es gibt auch die Möglichkeit, statt per Post vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, aber mehr als den Fakt weiss ich darüber nicht.
Habe eben ein einschreiben zurück bekommen, die an die Adresse "Prinzenallee 7" ging, mit der Antwort „Firma nicht zu ermitteln" vom Post zurückgekommen. Flughafenstr. Brief kam an.
Im eingebetteten Bild steht als Adresse des Kundenservice Prinzenallee 7 in Düsseldorf. Eine Adresse, die nicht auf den ersten Blick im Web-Auftritt zu finden ist, falls sie dort doch auftaucht, wurde sie sehr gut versteckt.
Dann noch der Text im obigen Anschreiben! Man soll selber seinem bisherigen Anbieter kündigen, damit 1N den Anschluss und die Nummer übernehmen kann. Also genau so, wie man es nicht machen sollte, um nachher bei Problemen nicht anschlusslos dumm aus der Wäsche zu gucken. Aber die wissen wohl schon, warum die das so machen.
Die sollten sich hinsichtlich Schonung der Umwelt mal besser an ihren eigenen Hinweis halten.
siehe chronologischer HR Auszug:
Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Düsseldorf HRB 82210
1N Telecom GmbH
Eintrag 4:
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Flughafenstraße 103, 40474 Düsseldorf
Tag der Eintragung:
20.11.2024
Caki
Da die Abrufe aus dem elektronischen Handelsregister kostenlos sind, empfiehlt sich immer der Abruf eines HR-Auszugs, bevor man wesentliche Schreiben versendet.
Es ist ein frommer Wunsch, davon auszugehen, dass im Handelsregister immer die topaktuelle Adresse steht; vielfach melden die Firmen einfach nicht die neue und das Handelsregister erfährt erst aufgrund von Beschwerden, dass die bisherige Adresse nicht mehr stimmt. Im vorliegenden Fall datiert die Eintragung vom 20.11.2024, ist also zufällig mal aktuell. Northdata bietet keine tagesaktuellen Informationen.
Das wiederum ist das Problem des Unternehmens, nicht der Partei, die zustellt.
Der letzte Eintrag bei Northdata datiert auf den 24.09.2024 (Jahresabschluss 2023). Da wird in Düsseldorf eine Prinzenallee 7 als Adresse angegeben. Hier der Link dazu https://www.northdata.de/1N%20Telecom%20GmbH,%20D%C3%BCsseldorf/HRB%2082210
Hier z.B. abrufbar:
https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml
Auch hier ist ein solches Schreiben von Riverty eingegangen. Die folgenden Aussagen in dem Artikel kann ich daher aus meiner Erfahrung bestätigen:
"Die Riverty, der Geldeintreiber für die 1N Telecom, versendet derzeit Briefe an 'Kunden' der 1N Telecom, dass das Inkassoverfahren beendet ist. Ich vermute, dass die Geschäftsbeziehung zwischen Riverty und 1N Telecom beendet ist. Wäre an der Zeit".
"1N Telecom Inkasso – Riverty verfolgt Forderungen nicht mehr" … Der Beitrag besagt, dass die Hamburger Kanzlei Hafencity, die einige Mandanten in der Angelegenheit vertritt, wohl zahlreiche Einstellungsmitteilungen von Riverty in Bezug auf die 1N Telecom Inkasso-Verfahren erhält. Der Rechtsanwalt zitiert aus der Riverty-Einstellungsmitteilung "Die Geltendmachung der Forderung erfolgt gegebenenfalls durch einen neuen Inkassopartner der Auftraggeberin."
Was ich auf die Schnelle nicht gefunden habe:
Kommen die Schreiben von 1N Telecom eigentlich als normaler Brief oder Einschreiben, will heißen, ist das Schreiben überhaupt formal sicher zugestellt?
Kann ich nicht einfach sagen, ich habe nichts bekommen?
Gibt es ein Zustellungsverfahren, dass die Zustellung dokumentiert, ohne dass ich es als Empfänger erkenne? Auf einem Einwurf-Einschreiben ist das ja üblicherweise als Zustellungsart vermerkt.
Es passieren ja einige seltsame Dinge:
Ich fand ein "Einschreiben eigenhändig" (anderer Absender), einfach im Briefkasten. Auf die Antwort von der Post, wegen meiner diesbezüglichen Reklamation "hat der Zusteller die Unterschrift gefälscht?", warte ich seit Monaten …
Oder Nachnahmesendung im Briefkasten: ich hatte die Ware, der Absender aber kein Geld.
Wenn man Zeit, Geld, und die Nerven hat kann man Ihren Vorschlag umsetzen, man riskiert eben ein Mahnverfahren* und/oder einen Schufaeintrag. Ersteres abzuwehren und Letzteres gradezuziehen kostet halt (Zeit, Geld, Nerven).
* dabei immer dran denken: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." (insb. vor dem Amtsgericht)
> Gibt es ein Zustellungsverfahren, das die Zustellung dokumentiert…
Du meinst juristisch wasserdicht. Es bleiben im Raum das Fax, der persönliche Bote (der notfalls als Zeuge auftreten kann) und der Gerichtsvollzieher.
> Ich fand ein "Einschreiben eigenhändig" (anderer Absender), einfach im Briefkasten.
> Nachnahmesendung im Briefkasten: ich hatte die Ware, der Absender aber kein Geld.
Fällt mir beides schwer zu glauben, da in beiden Fällen sich die Post schadensersatzpflichtig macht und der Post-Mitarbeiter nicht nur fristlos seinen Job verliert sondern auch noch ein Strafverfahren am Hals hat wegen Unterschlagung.
> …warte ich seit Monaten…
Du wirst da eher auch keine Antwort bekommen. Der Prozess wird kaum definiert sein, weil dieser nicht vorkommen darf/soll/muss.
Möglicherweise war es aber auch keine Nachnahme, sondern das Paket wurde irrtümlich ohne Nachnahme aufgegeben. In dem Falle besteht weiterhin Deine Verpflichtung, den Kaufpreis zu zahlen. Im Sinne des Fair Play solltest Du da Kontakt mit dem Absender aufnehmen und abstimmen.
Unterschlagen hat der Postbote ja nichts (weder Sendung noch Geld), nur einfach seinen Job nicht gut gemacht.
Der Absender der Nachnahme hat irgendwann bei der Post gefragt, ob die Lieferung ankam, weil sein Geld ausblieb, und ich habe dann der Post bei ihrer Nachfrage bei mir den Sachverhalt geschildert.
Ich hatte die Sendung aber auch nicht selbst aus dem Brieflkasten geholt, sondern nur die Ware auf den Tisch bekommen.
Der Absender hat mir dann die Rechnung geschickt und ich habe bezahlt (mir war nicht klar, dass die Lieferung überhaupt per Nachnahme kommt, von mir aus wähle ich diese Zahlart nie, es war aber auch kein Versandhaus).
Auf dem Einschreibe-Brief war der Sendungsvermerk aber auch sehr unauffällig im Adressfeld eingedruckt. Keine Ahnung, wie die Sendungsverfolgung da postintern geregelt ist.
In der Firma, wo ich früher gearbeitet habe, wurden gerne auch mal Einschreiben mit Rückschein bei der Poststelle einfach abgegeben, ohne das der Postler oder Poststellen-Mitarbeiter das beachtet hätten, bis der Absender dann mal nachgehakt hat, wieso nie ein Rückschein kommt.
Der Rückschein klebte aber immer unten am Paket, wer schaut da schon hin?
Ich habe 2 Einschreiben mit Rückantwort an die 1N TELECOM in der Prinzenallee 7 in Düsseldorf geschickt mit Empfangsbestätigung 26.08.24 und 07.11.24.
Das Büro in der Prinzenallee habe ich Ende 08/24 auch persönlich besucht,mir wurde vor Ort versichert,daß niemand den Herrn Hoffmann dort kennt und das Büro nie besetzt ist
Am 26.08.24 habe ich gegen 1 N Telecom eine Strafanzeige wegen Betruges erstattet und warte auf deren Ausgang.
Letzte Mahnung habe ich am 14.11.24 erhalten und sitze das natürlich aus ob ich jetzt Post von einem Inkassobüro bekomme.
Adresse war da schon Flughafenstr.103.
Auch werde ich mir die neue Adresse in Düsseldorf diese Woche anschauen,da ich einen Termin in Essen habe und bin gespannt ob man jemanden von der Firma da persönlich antreffen kann.
Ich habe nicht einmal einen DSL Anschluss zuhause bin aber Kunde bei T-Mobile.
Woher der meine Adresse hat ist mir ein Rätsel seit dem.Werde aber hartnäckig dran bleiben…..bis diesem Herrn oder Dame das Handwerk gelegt wird.
Beschwerde habe ich bei der Bundesnetzagentur in Bonn und bei dem Bundesdatenbeauftragten ebenfalls in Bonn geführt und warte da ebenfalls auf Ausgang der Beschwerden.
Meine Informationen nach liegen schon hunderte Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen 1N Telecom vor,also wird in ferner Zukunft irgendwann Gerechtigkeit walten…..und dann erfolgt die gerechte Strafe für diese dubiosen Machenschaften…
In diesem Sinne
ich habe jetzt schon vom 2. Inkassobüro ein Schreiben bekommen. diese 1N gibt keine Ruhe.
In einer Stunde kommt ein neuer Beitrag dazu – ich verlinke zur gegebenen Zeit.
1N Telecom: Forderungen kommen über BID Bayerischer Inkasso Dienst (Dez. 2024)
Update folgt bald
Es gibt neue positive Nachrichten seitens einer Behörde darf leider aber noch nicht darüber berichten….
werde es bald nachreichen noch ist die Nachricht vertraulich
Einschreiben an "Flughafenstr. 103" kommen ebenso mit "unbekannt" zurück wie von "Prinzenallee 7". (Stand Ende November 2024)
Die neue Betrugsmasche in Kombination mit der Sitzverlagerung an eine Adresse, unter der – wenn die Aussagen der Kommentare hier stimmen – offenbar nicht zugestellt werden kann, und die Beendigung des Inkassomandats durch Riverty könnten dafür sprechen, dass der Spuk bald ein Ende hat. Dass mit der neuen Betrugsmasche nicht mehr speziell Dt Telekom-Kunden, sondern auch Kunden anderer Anbieter über den Tisch gezogen werden sollen, kann seinen Grund darin haben, dass die verfügbaren Adressen von Dt. Telekom-Kunden "abgegrast" worden sind und nun noch versucht wurde bzw. wird, über andere, noch dreistere Wege letzte Gelder von verunsicherten "Kunden" einzusammeln, bevor man dann ganz von der Bildfläche verschwindet. Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft erledigt ihren Job und auch die Bank, über die die Gelder eingezogen werden, zieht die Konsequenzen, die Riverty offenbar bereits gezogen hat. Auch fällt auf, dass mit den Formalien der Sitzverlegung eine neue Notarin aufgesucht wurde, und nicht der Notar, der ursprünglich für die 1 N Telecom tätig war.
Bin gespannt auf die neuen Nachrichten von Uwe Carsten.
Update
war heute morgen in Düsseldorf in der Flughafenstr.103 live vor Ort.
Das Firmenlogo und 1 Briefkasten ist bereits vor Ort sichtbar.
Die Büroräume sollen erst im Januar 2025 von 1 N Telecom bezogen werden.
Habe mit 2 netten Damen im Haus gesprochen die schon über die Flut an Post an die Firma Kenntnis hatten.Der Briefkasten ist hierfür zu klein…
Die Damen haben wohl deswegen schon Kontakt mit dem Herrn Hoffmann,der muss schon ein paar mal vor Ort gewesen sein.
Ich habe den Damen mal über die dubiosen Geschäftspraktiken informiert.
Die Flut an Post hat Herr Hoffmann mit einer PR-Arktion betitelt,so kann man das natürlich auch nennen.
Der Düsseldorfer zugelassene AMG Mercedes wurde dabei auch schon gesichtet.
Weiterhin war ich nicht untätig heute und bin zu seiner Kreissparkasse in Düsseldorf gefahren und habe mich persönlich über die Geschäftsmethoden der 1 N Telecom beschwerdt.Vor ein paar Tagen habe ich das bereits telefonisch bei der Kreissparkasse Beschwerdt.
Meine Unterlagen und der Schriftverkehr den ich mit 1 N Telecom GmbH habe ich der Bank vorgelegt,ebenso meine am 26.08.24 erstattete Betrugsanzeige.
Die Bank hat sich des Sachverhaltes angenommen und ich konnte Verständnis erkenn̈en,das die Kreissparkasse dagegen vorzugehen scheint.Vielleicht darf die 1 N Telecom sich bald nach einem neuen Bankhaus umsehen müssen.
Die Bank teilt meinen Eindruck das ein solches Buisness bei der Kreissparkasse Düsseldorf nicht erwünscht ist.
Die Bank fand die Mahngebühren von 1,50€ schon merkwürdig und ich habe der Bank erlaubt meine Unterlagen zu kopieren.
Ausgang ist mal offen.
Vom Bundesdatenbeauftragten in Bonn habe ich heute eine Email erhalten,das die Behörde eine Stellungnahme von 1 N Telecom fordert,auf Grund meiner Beschwerde.
Ich denke das der Herr der Behörde gegenüber jetzt Farbe bekennen muss.
In anderen Fällen sind von der Behörde Verstöße gegen den Datenschutz festgestellt worden und es wurde ein Bussgeldverfahren gegen die 1 N Telecom eingeleitet.
Ich habe Bank mitgeteilt das Sie Herrn Hoffmann einen schönen Gruß von mir ausrichten sollen,das ich alles mögliche unternehmen werde um mich gegen diese s Geschäftsgebahren zur Wehr zusetzen und das es Ihn nicht verwundern soll,das dies die Konsequenz für seine Kommoniktionslosigkeit ist.
Auch das die Rechngen ohne MWST. ausgewiesen sind wird sicherlich auch das Finanzamt Düsseldorf interessieren,Kopien der Rechnungen werden dort sicherlich gerne auf Ihre Richtigkeit geprüft.
Eine Stille und sicherlich effektive Art des Kommonikationsaufbau,mit der Aufmerksamkeit der Behörden,ist sicherlich sehr hilfreich….
Warten Wir mal das Ergebnis ab in den nächsten Wochen
Ggf. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellen – scheinen einige Leute gemacht zu haben.
Wir haben vor am 29.11.2024 ein Einschreiben/Rückschein, welches wir am 12.11.2024 an die
1N Telecom GmbH
Flughafenstr. 103
40474 Düsseldorf
gesendet hatten, ungeöffnet wieder zurück bekommen.
Mit dem Vermerk
"Empfänger/Firma unter der angegeben Anschrift nicht zu ermitteln"
Firmenlogo und Briefkasten dürften als am 29.11.2024 noch nicht vorhanden gewesen sein.
Das sollte nicht deinProblem sein….das ist auch ein Vorteil..denn das wird die Firma 1 N Telecom erklären müssen und das dürfte sich zu deren Nachteil auswirken… .
Nachdem die Inkassofirma Rivery die Zusammenarbeit mit 1N Telecom beendet hat, hat 1N Telecom jetzt eine andere Inkassofirma beauftragt. Es ist die BID Bayrischer Inkassodienst GmbH.Deren Forderung hat sich inzwischen auf 499,01 € erhöht.Ich habe per E-mail widersprochen. Wie lange soll denn diese Betrügerei eigentlich noch weitergehen? Als Auftraggeber gibt BID die Firma 1N Telecom mit Sitz in Düsseldorf Flughafenstr.103 an. Die Forderung ist am 19.12.24 eingegangen. Demnach existiert diese Firma immer noch.
Es gibt ja Gerichtsurteile gegen die 1 N Telecom. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale und/oder suchen Sie anwaltlichen Rechtsrat. Man sollte die BID auch auf das Geschäftsgebaren ihres Kunden und die laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufmerksam machen. Vielleicht kennen die den Hintergrund noch nicht vollständig. Sie geben sich ja ebenso wie Riverty als seriöses Inkassounternehmen. Mir geht es aber wie Ihnen: Wenn das hier in der Tat weitergeht und BID nicht schnell einen Rückzieher macht, dann werden wir wahrscheinlich unsere bisher eher passive, die Ansprüche lediglich zurückweisende Haltung aufgeben und ebenfalls aktiv gegen die 1 N Telecom und ggf. ihre Geschäftspartner vorgehen (Stichwort: Betrug, Geldwäsche, Beteiligung an strafbaren Handlungen, Schadensersatzansprüche wegen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, negative Feststellungsklage, etc.).
Seine letzte Mahnung an mich ist am 26.11.24 abgelaufen, ich warte schon darauf von einem Inkassounternehmen angeschrieben zu werden.Sollte dies passieren werde ich diesem Inkassobüro klarmachen,das falls das Inkassounternehmen diese Forderungen wiederholt bei mir einfordern sollte, ich mit einer Strafanzeige gegen das Inkassobüro vorgehen werde.
Mir wäre es lieber der feige Herr Hoffmann geht zum Amtsgericht und beantragt einen Zahlungsbefehl,damit ich diesem Widersprechen kann und der Herr dann endlich die Hose runterlassen muss,mit welchem rechtsgültigen Vertrag,er seine Forderung durchzusetzen vermag.
Dann endlich bin ich in der Lage Schadensersatzfordungen gegen diesen Herren in die Wege zu leiten,um Ihn so vielleicht einer gerechten strafrechtlichen Bestrafung zuführen zukommen.
Ich bin gespannt ob ich noch weitere Post von Ihm erhalte,in welcher Form auch immer……
Eingabe beim Bundeskartellamt sowie dem Bundesfachverband der Inkassodienstleister (BDIU) wegen dieses offenkundig zum priorisiert betrügerischen Zweck vorgehenden Unternehmens sowie der geschäftsführenden Person machen – am Besten in Verbindung mit Strafanzeige und nötigenfalls Klage auf Unterlassung und einstweiliger Verfügung.
Alles andere ist nur Hoffen und Warten auf Godot sowie vergeudete Energie! 🤷🏻♂️