Bröckelt das was und sind Auflösungserscheinungen zu beobachten? Im Sinne von "was gibt es neues bei der 1N Telecom GmbH" schnüre ich mal zwei Informationen zusammen, die mich gerade erreichten. Es sieht so aus, als ob die 1N Telecom GmbH ihren Firmensitz verlagert hat – relevant für Einschreiben. Und ein Inkasso-Unternehmen scheint diesen Kunden aus seiner Liste gestrichen zu haben – so interpretiere ich jedenfalls eine weitere Information. Hier eine kleine Übersicht, um was es geht und welche möglicherweise neuen Entwicklungen es gibt.
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Die Causa 1N Telecom GmbH
Die 1N Telecom GmbH ist ein Telefon- und Internetanbieter (DSL, Glasfaser), bisher mit Sitz in Düsseldorf, dessen Firmenname für nicht so aufmerksame Mitmenschen eine gewisse Ähnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG aufweist. Die Firma ist seit Jahren dafür bekannt, Kunden der Deutsche Telekom, anzuschreiben.
Ziel ist es, unaufmerksame Empfänger zu einem Vertragswechsel zu bewegen. Viele (vor allem ältere) Kunden glauben, auf Grund der Namensähnlichkeit, dass dieser Wechsel innerhalb der Deutsche Telekom stattfindet. Der "Irrtum" löst sich auf, wenn die Opfer dann ein Schreiben der 1N Telecom mit der Info: "Wir richten den Anschluss ein" bekommen.
Ziehen die Telekom-Kunden dann die Kündigung ihres Vertragsabschlusses zurück, so dass die Portierung nicht stattfindet, fordert die 1N Telecom GmbH Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags. Das Schreiben kommt i.d.R. nachdem die 14 Tage Widerrufsfrist ab Vertragsschluss abgelaufen ist. Die Schadensersatzforderung beläuft sich auf um die 400 Euro.
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Ich hatte hier im Blog mehrfach auf diesen Sachverhalt hingewiesen (siehe Links am Artikelende). Die Verbraucherzentralen warnen seit längerem vor diesem Anbieter und dessen Forderungen, und planen eine Sammelklage gegen die betreffende Firma, weil es inzwischen mutmaßlich unberechtigte Forderungen gegen Leute gibt, die keinen Vertrag mit der 1N Telecom GmbH abgeschlossen haben sollen.
Letztmalig hatte ich diesbezüglich im Beitrag Verbraucherzentrale warnt von 1N Telecom-Mahnschreiben (Nov. 2024) entsprechende Informationen und auch Handlungsanweisungen der Verbraucherzentrale zusammen gefasst. Interessant ist in diesem Kontext dieser Post eines Betroffenen auf Trustpilot. Der Poster gibt an, Strafantrag wegen gewerblichem Betrug gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH gestellt zu haben. Begründung: Das Unternehmen erhebt Forderungen gegen eine Person, zu der keinerlei Geschäftsbeziehungen bestehen.
Geht man die Bewertungen bei Trustpilot durch, gibt es weitere Personen, die im Oktober/November 2024 ebenfalls angeben, Strafanzeige wegen gewerblichem Betrug gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH gestellt zu haben.
Der Firmensitz wurde verlagert
Gehe ich auf die Webseite der 1N Telecom GmbH, und schaue ich in das Impressum dieser Seite, residiert die Firma (aktuell?) in der Flughafenstr. 103 in 40474 Düsseldorf. Dort findet sich noch der Hinweis "Ein Verzicht auf postalische Zusendungen schont zudem die Natur. Vielen Dank."
Nun merkte ein Leser in einer persönlichen Nachricht an mich auf Facebook an, dass in Foren und Gruppen zu lesen sei, dass die 1N Telecom GmbH ihren Firmensitz verlagert habe. Details nannte der Leser nicht. Daher könnte es sich um eine bekannte Adressänderung oder um einen neuen Vorgang handeln.
Bei Creditreform gibt es noch einen Eintrag für die 1N Telecom GmbH, der auf die Prinzenalle 7 in Düsseldorf als Geschäftsadresse verweist (wie in obigem Schreiben, was ich von der Webseite des Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv habe, zu ersehen ist – wobei die vzbv in diesem neueren Beitrag von Nov. 2024 bereits die Flughafenstr. 103 angibt).
Wie dem auch immer sei, die Leute stellen nun fest, dass ihre Einschreiben, abgesandt an die "bekannte" Firmenanschrift (vermutlich aus alten Anschreiben), deswegen ins Leere laufen. Man kann also nicht mal einfach kündigen oder rechtliche Erklärungen abgeben. Ich habe mal etwas gesucht – auf reddit.com gibt es beispielsweise diesen Post dazu, wobei Details bzgl. Adresse etc. daraus nicht hervorgehen.
Nachtrag: Zum Thema rechtliche Erklärungen gibt es Diskussionen in den Kommentaren zu diesem Artikel, wann ein Einschreiben an eine alte Geschäftsadresse, speziell, wenn sie in einem Schreiben der 1N Telecom GmbH genannt wird, von den Juristen wohl als "wirksam zugegangen" betrachtet wird. BGB §130 trifft da imho keine diesbezügliche Aussage. Bei lekturio.de heißt es: "Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfänger gelangt ist, dass er Kenntnis nehmen kann und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Gesetzlich geregelt ist nur der Zugang verkörperter Erklärungen unter Abwesenden, §§ 130, 131 BGB." Da wäre wohl ein Einwurfeinschreiben (mit Rückschein) vermutlich die richtige Wahl.
Inkasso-Unternehmen wirft das Handtuch
Riverty ist ein in Baden-Baden residierendes Inkasso-Unternehmen, welches auf seiner Webseite mit "ist eine neue Marke mit großen Ambitionen. Unser Ziel ist es, dich zu befähigen, finanziell nachhaltige Entscheidungen zu treffen …" wirbt. Die 1N Telecom GmbH scheint wohl, gemäß den verschickten Schreiben mit Inkasso-Forderungen, ein Kunde von Riverty gewesen zu sein.
Der Leser schrieb mir: "Die Riverty, der Geldeintreiber für die 1N Telecom, versendet derzeit Briefe an 'Kunden' der 1N Telecom, dass das Inkassoverfahren beendet ist. Ich vermute, dass die Geschäftsbeziehung zwischen Riverty und 1N Telecom beendet ist. Wäre an der Zeit".
Ergänzung: Die erste Fassung des Beitrags ging online und ich bin dann zum Sport. Hab im Anschluss nochmals recherchiert. Daher an dieser Stelle noch ein kurzer Verweist auf diesen Artikel auf rechtsanwalt.de. Vor sieben Tagen hat ein Anwalt dort einen Beitrag mit dem Titel "1N Telecom Inkasso – Riverty verfolgt Forderungen nicht mehr" eingestellt.
Der Beitrag besagt, dass die Hamburger Kanzlei Hafencity, die einige Mandanten in der Angelegenheit vertritt, wohl zahlreiche Einstellungsmitteilungen von Riverty in Bezug auf die 1N Telecom Inkasso-Verfahren erhält. Der Rechtsanwalt zitiert aus der Riverty-Einstellungsmitteilung "Die Geltendmachung der Forderung erfolgt gegebenenfalls durch einen neuen Inkassopartner der Auftraggeberin." Lässt schon bestimmte Schlüsse zu.
Geht da was zu Ende?
Da stellt sich dann doch die Frage, ob es sein könnte, dass die 1N Telecom GmbH gerade abgewickelt wird? Es waren alles Informationen, die ich bei Publikation der ersten Fassung des Beitrags über den Leser als Quelle erhalten habe – daher stand alles unter Vorbehalt. Aber eine Nachrecherche hat für mich das Bild ergeben, dass die Informationen zugreffen. Das Einzige, was ich noch nicht verifizieren konnte, ist die Frage, ob die Firmenadresse in der Flughafenstr. 103 in Düsseldorf noch aktuell oder auch aufgegeben worden ist.
Daher die Frage an die Leserschaft: Hat jemand auch so ein Riverty-Schreiben bekommen? Kopie würde mich interessieren. Und gibt es Leute mit Rückläufern auf Einschreiben, die wegen unbekannter Adresse zurück kamen?
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Wie ist das eigentlich mit Einschreiben, wenn der Vertragspartner die Adresse ändert?
Einmal wenn der Vertragspartner die Änderungen unverzüglich auf Webseite und Co. ergänzt, wobei vor ein paar Wochen versendete Schreiben immer noch die alte Adresse haben und dann wenn eine Änderung nicht im Impressum zeitnah getätigt ist.
Gerade im letzten Fall hätte man gar keine Möglichkeit Post zukommen zu lassen, da die Adresse unbekannt ist. Es ist doch sicher auch teil der Nebenpflichten, dass man den Vertragspartner die neue Adresse mitteilt, sofern die alte nicht mehr "anpingbar" ist. Ich gehe jetzt zwar nicht davon aus, aber evtl. kennt sich Jemand aus.
> Wie ist das eigentlich mit Einschreiben, wenn der Vertragspartner die Adresse ändert?
Die im Einschreiben getätigte Willenserklärung ist formal nicht zugestellt bzw. in den Herrschaftsbereich des Empfängers übergegangen wie es so schön im BGB heißt.
Bei einer Firma fällt mir spontan der Eintrag im Handelsregister ein. Dort sollte eine Änderung des Firmensitzes eingetragen worden sein.
Insolvenzverfahren sind wohl beim zuständigen Gericht einsehbar.
Der Widerruf gilt imho lt. Gesetz als getätigt, wenn man das Einschreiben abschickt.
Ob das Einschreiben dann den Empfänger tatsächlich erreicht liegt im Verantwortungsbereich des Empfängers.
Der hat dafür Sorge zu tragen, das Widerufe ihn auch erreichen können.
Die 1N Telekom kann sich also nicht damit herausreden, das die den Widerruf nicht erhalten haben.
Schließlich kann man bei der Post einen Nachsendeantrag stellen, sogar für längere Zeiträume von 1 Jahr oder länger. Auf dem Nachsendeauftrag kann mn auch ankreuzen, ob er auch für andere Unternehmen (z.B. BWPost, Citypost) gelten soll.
Was die Adresse angeht:
Da habe ich gerade mal im Handelsregister nachgesehen (www.handelsregister.de). Lt. Handelsregistereintrag ist die Adresse immer noch Flughafenstr. 103 in 40474 Düsseldorf.
Im Übrigen:
Über das Widerufsrecht muß ordnungsgemäß informiert werden, und zwar vor Vertragsabschluß! Passiert das nicht, dann beginnt die Widerrufsfrist erst dann zu laufen, wenn das passiert ist. Darüber gibts schon Gerichtsurteile, bei denen Kunden auch nach 6 Monaten oder später noch wiederufen konnten.
Im eingebetteten Bild steht als Adresse des Kundenservice Prinzenallee 7 in Düsseldorf. Eine Adresse, die nicht auf den ersten Blick im Web-Auftritt zu finden ist, falls sie dort doch auftaucht, wurde sie sehr gut versteckt.
Dann noch der Text im obigen Anschreiben! Man soll selber seinem bisherigen Anbieter kündigen, damit 1N den Anschluss und die Nummer übernehmen kann. Also genau so, wie man es nicht machen sollte, um nachher bei Problemen nicht anschlusslos dumm aus der Wäsche zu gucken. Aber die wissen wohl schon, warum die das so machen.
Die sollten sich hinsichtlich Schonung der Umwelt mal besser an ihren eigenen Hinweis halten.
siehe chronologischer HR Auszug:
Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Düsseldorf HRB 82210
1N Telecom GmbH
Eintrag 4:
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Flughafenstraße 103, 40474 Düsseldorf
Tag der Eintragung:
20.11.2024
Caki
Da die Abrufe aus dem elektronischen Handelsregister kostenlos sind, empfiehlt sich immer der Abruf eines HR-Auszugs, bevor man wesentliche Schreiben versendet.
Der letzte Eintrag bei Northdata datiert auf den 24.09.2024 (Jahresabschluss 2023). Da wird in Düsseldorf eine Prinzenallee 7 als Adresse angegeben. Hier der Link dazu https://www.northdata.de/1N%20Telecom%20GmbH,%20D%C3%BCsseldorf/HRB%2082210
Hier z.B. abrufbar:
https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml